Vereinsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage.
In unserer Gartenanlage war jetzt Jahresabrechnung.
Unser Vorstand hat an diesem Tag einen Aushang ausgehängt
in welchem steht das die Anlage eine Nachzahlung an Energiekosten auf Grund von "angeblichem Schwund"von
Energie.Nun hat er den Strompreis von 0,235 ct./Kwh auf
0,31 ct./Kwh erhöht um die Nachzahlung abzudecken.
Es liegt aber dazu kein Beschluss vor.
Ist er dazu berechtigt?Bei dem Energieversorger habe ich schon nachgefragt.Dieser hat seine Preise nicht erhöht.
Vielen Dank für die Bemühungen.
MfG
Koziol
Einen schönen 1.Advent

Je nach Satzung und sonstigen Vereinbarungen.

Hallöchen,

alles was finanzielle Angelegenheiten gegenüber den Vereinsmitgliedern angeht, zählt zu den Grundangelegenheiten des Vereins und bedarf deshalb immer eines Beschlusses der Mitglieder. Selbst ein Vorstandsbeschluß reicht oft nicht aus.
Hier ist die Erhöhung auch inhaltlich fragwürdig.

  1. müßte man dem „Schwund“ auf den Grund gehen,
  2. ist eine Erhöhung des künftigen Verbrauches zur Deckung der Mehrkosten des vergangenen Verbrauches unter Umständen ungerecht. Hat nämlich jemand im letzten Jahr ganz viel Strom genutzt und ist künftig extrem sparsam, müssen die anderen Mitglieder das quasi doppelt tragen.
    Gerechter wäre wohl eine anteilige Nachzahlung auf der Grundlage des aktuellen Verbrauches.

Beste Grüße

Detlef Oeffner

Hallo,

gibt es eine Vereinssatzung und regelt diese etwas zu diesem Punkt oder gibt es eine „Gartensatzung“, in der die Verteilung der (Energie)kosten geregelt ist?
Gibt es das alles nicht, kommt es auch darauf an, wie ein solcher Fall bisher gehandhabt wurde.
Gab es einen solchen Fall noch nie und regelt weder eine Vereins- noch eine Kleingartensatzung diesen Fall, muss der Vorstand die Nachzahlung zunächst aus dem Vermögen der Gartenanlage entnehmen und bei der nächsten Versammlung eine Regelung (für künftige Fälle)herbeiführen.
Gruß
B. Kaufmann

Lieber Koziol,
sorry für die verspätete Antwort. Habe jetzt erst gesehen, dass die noch offen ist.
Also, erst einmal sind Nachzahlungen aus Stromabrechnungen ja nichts Ungewöhnliches. Eines Beschlusses braucht es dafür eigentlich nicht. „Schwund“ ist natürlich überhaupt kein Grund und erklärungsbedürftig. Ein anderer Nachbar zapft heimlich was ab, oder wie? In KGA muss aber auch immer bedacht werden, dass es häufig gemeinschaftliche Verbrauchsstellen gibt, die Strom benötige und deren Verbrauchskosten auf alle umgelegt werden (Brunnenpume, Wegbeleuchtung und so).
Wie ist denn die Bezahlung des Individualverbrauchs und die Messung/Ablesung bei euch in der KGA geregelt? Die KGA kann selbst doch gar keine Strompreiserhöhung vornehmen (sie ist doch kein Stromlieferant). Allerdings kann sie natürlich die Abschlagzahlungen und deren Bemessungsgrundlage verändern, der dann eine ordentliche, für alle nachvollziehbare abrechnung folgt. Rede mit dem Vorstand der KGA und lass dir das erklären. Gruß, Daniela

Liebe® Herr/Frau Koziol,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich leider erst heute sehe. Ich bitte um Nachsicht. Ist Ihre Anfrage noch aktuell? Vielen Dank und
herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Meine Anfrage ist noch aktuell.