hallo,
dürfen auch Jugendliche unter 18 und/oder Kinder aktiv einen Verein mitbegründen -
der aktuelle Fall wäre 5 erwachsene und zwei Kinder 8 und 12 Jahre alt - ich kann im BGB keine Altersbeschränkung finden. wo finde ich informationen.
danke und gruß Fritz d9e
Die Vorschrift mit den sieben Gründungsmitgliedern soll verhindern, daß Kleinstvereine eingetragen werden. Zwar ist sieben auch keine große Zahl, aber wohl ein Kompromiß.
Somit kann es eigentlich nicht maßgeblich sein, ob die Mitglieder voll geschäftsfähig sind, denn auch Kinder oder Geschäftsunfähige können Vereinsmitglieder sein. In diesem Fall müßte jedoch der gesetzliche Vertreter zustimmen.
Solange man mit den fünf Erwachsenen alle Funktionen besetzt bekommt, sollte das also kein Problem sein.
Hallo Fritz,
die entsprechenden Vorschriften im BGB sind §§ 106 bis 108 und §§ 1629, 1795, 181 BGB.
Gruß
B. Kaufmann
Die Gründer müssen zum Abschluss von Verträgen fähig sein, Minderjährige von 7-18 Jahren können Gründer sein, wenn die Gründung lediglich rechtlich vorteilhaft ist (§107 BGB), dh wenn es lt Satzung keine Beitragspflicht gibt. Ansonsten bedarf es der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Bei nur einmalig fälligen Beträgen kann § 110 BGB zum tragen kommen.
hallo,
vielen dank für die antwort.
ich habe mich in letzter zeit viel mit paragrafen beschäftigen müssen - wegen des sverfassens einer satzung usw.
ich habe mir die entsprechenden stellen durchgelesen und ich verstehe es als klares ja - d.h. wenn die eltern ihr einverständnis geben dann dürfen auch kinder die älter als 8 jahre sind gründungsmitglied eines vereines werden - stimmen sie mir da zu oder eher nicht - für kinder gibt es in dem verein keinerlei pflichten und es wird auch kein beitrag verlangt -
würden sie mir da zustimmen
Nein. Die Kinder sind auch für Ausnahmen zu jung
Gruß, Daniela
Hallo Fritz,
ja, die Eltern müssen dem Vereinsbeitritt der Kinder zustimmen.
Sind die Eltern aber selbst Vereinsmitglied, muss an deren Stelle ein Ergänzungspfleger zustimmen, der vom Familiengericht bestellt werden muss.
Gruß
B. Kaufmann
Hallo,
wenn die Frage lautet …einen Verein gründen…, dann ja.
wenn die Frage lautet …einen eingetragenen verein Gründen…, dann wird es komplizierter.
Die Erziehunngsberechtigten müssen (am besten schriftlich) ihre Einwilligung geben.
Siehe auch unter:
www.burhoff.de/verein/inhalt/wieentsteht.htm
Gruß
Jeremias