seit Jahren bin ich Mitglied in einem Kleingärtnerverein.
Mein Pachtvertrag hat damals, vor 12 Jahren ab 1 August angefangen. So habe ich die Rechnung für die Pacht mit irgendwie Mitte des Jahres mit dem Zahlungsfrist zum 31. Juli des Jahres bekommen.
In den letzten drei Jahren habe ich die Rechnung jeweils schon im April bekommen. Der Zahlungsfrist war 14 Tage. Ich habe die Rechnungen trotzdem erst zu der richtigen Fälligkeit, also zum 31. Juli, bezahlt. Es gab nie Probleme.
Dieses Jahr habe ich die Rechnugn wieder Ende April bekommen, Zahlungsziel 14 Tage. Ich habe es vorgehabt im Juli, wie bisher auch, zu bezahlen.
Heute habe ich eine Mahnung vom Kleingärtnerverein bekommen zzgl. 5 Euro Mahngebühr!
Meine Frage ist, ist KGV im Recht das Geld so früh von mir zu verlangen, ist die Mahngebühr überhaupt rechtens?
Vielen Dank im Voraus.
Ich wünsche ein wunderschönes Wochenende!
das hängt im wesentlichen von der Satzung sowie der Beschlußlage in diesem Verein zusammen. Möglich ist durchaus ein gleicher Zahlungstermin für alle Mitglieder, um den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten. Bei Beendigung des Mitgliedsverhältnisses müßte man dann die überzahlten Beträge zurückverlangen können. Aber wie gesagt, Satzung und Beschlußlage muß man sich dazu ansehen. Eine Mahngebühr, die den zusätzlichen Aufwand abdeckt ist meines Erachtens zulässig, der Betrag nicht überhöht.
Sorry ausschlaggebend ist was in der Satzung bzw. in einem Anhang im Bezug auf die Beiträge steht. Da ich diese nicht Känne und sie auch bei jeder Mitgliederversammlung geändert werden können kann ich dir so nicht helfen. LG Holger
Ich habe die Satzung durchgesehen, es steht niergendwo etwas
über Zahlungsfristen.
Hallo, wenn nichts in der Satzung direkt steht, muß es einen Hinweiß über Bezahlung der Pacht geben und wie sie zu Entrichten ist zum beispiel in Form eines extra Punktes. Wenn dieses nicht der Fall sein sollte Arbeitet dein VEREIN nicht Ordnungsgemäss.
LG Holger
das hängt davon ab, was in der Satzung bzw. der Beitragsordnung geregelt ist. Gab es da einmal eine Änderung ?
Wenn dort nur steht, daß der Beitrag im Voraus geschuldet ist, ist die Mahngebühr wegen der unlauteren Fristsetzung natürlich Mumpitz.
Hallo,
ich habe die Satzung durchgewälzt und gar nix gefunden. Dumm gelaufen
Dann habe ich beim Verrein angerufen, mir wurde gesagt, es wurde vorletztes Jahr beschloßen, dass es wir alle viel früher als sonst zahlen müssen.
Auf die Frage „wer hat beschloßen“ kam nur „wir“.
Aha, sehr interessant, denn ich war nicht dabei.
Leider läuft alles in dem Verein so, kein Mensch weiss von was, den Vorsitzenden habe ich noch nie gesehen, alles Leute, die seit Jahren es machen und denken, es wäre ihr Reich. Wir, kleine Kleingärtner haben nichts zu sagen. Traurig aber war.
Ich würde gerne das ganze etwas aufscheuchen aber habe keine Ahnung wie.
Liebe kagabi, ich habe leider jetzt erst gesehen, dass meine Antwort dich wohl nicht erreicht hat. Also hoer noch einmal ein Versuch: Um die Terminierung beurteilen zu können müsste ich wissen, was a) dein Pachtvertrag diesbezüglich sagt und b) die Satzung des Kleingärtnervereins sowie ob wohl vor 3 Jahren die Satzung bezüglich der Zahlungsfrist geändert worden ist. Frag doch ddie Kassenrevisoren des Vereins, was Sache ist.
Gruß, Daniela
Guten Tag,
Danke für Ihre Anfrage, die ich leider erst heute sehe. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich weniger um eine vereinsrechtliche, sondern im Kern um eine Frage aus dem Bereich des Miet- und Pachtrechts. Inwieweit eine Mahngebühr rechtens ist, ergibt sich aus den mir nicht bekannten satzungsrechtlichen Bestimmungen und Nebenordnungen Ihres Kleingärtnervereins.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch
Hallo,
ich bitte vielmals um Entschuldigung, dass ich nicht geantwortet habe. Nun weiß ich nicht, ob eine Antwort noch hilfreich ist, bzw. ob Sie anderweits schon eine Auskunft erhalten haben.
Nach meinem Verständnis ist eine Rechnung tatsächlich maßgeblich. Interessant wäre, ob im Pachtvertrag ein Datum für die Bezahlung des Pachtzins benannt ist. Wahrscheinlich eher nicht. Insofern ist es zwar ärgerlich, dass nach der bisher funktionierenden Gewohnheit auf der Zahlung des Pachtzins zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung bestanden wird. Es ist aber rechtlich nichts dagegen einzuwenden, wenn nichts anderes im Pachtvertrag vermerkt ist.
In all diesen Dingen ist eh ein klärendes Gespräch immer der beste Weg.
Nochmals Entschuldigung
und viele Grüße,
Friedemann Herbig.