Vereinsshop gemeinnützig

Guten Tag!

Ein paar Freunde und ich spielen gerade mit dem Gedanken, einen gemeinnützigen Verein zu gründen (Tierschutz) und da kam uns auch der Gedanke, einen Vereinsshop einzurichten, vielleicht mit ein paar Büchern und T-Shirts in Verbindung zu den Vereinsinhalten.

Mit dem Thema Gemeinnützigkeit habe ich mich schon ein wenig beschäftigt. Besonders was einen solchen Shop betrifft, kommt jetzt eine Frage auf: Falls man oben genannte Artikel anbietet und eine Rechnung schreibt, muss man dann die Mehrwertsteuer mit berechnen und angeben? So wie ich es verstanden habe, sind gemeinnützige Vereine von Steuerabgaben befreit. Deshalb wäre es doch unsinnig, ja vielleicht sogar gesetzeswidrig, oben genannte Produkte zu verkaufen und auf diese Artikel noch eine Mehrwertsteuer aufzuschlagen, die ich am Ende aber gar nicht bezahlen muss. Kennen Sie hierfür die genauen Richtinien? Über eine Auskunft würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Weber

Man muss nach den verschiedenen Betrieben des Vereins unterscheiden. Fragen Sie Ihr Finanzamt. Das kostet nichts. Oder einen Steuerberater.

Grundsätzlich muss auch ein gemeinnütziger Verein Umsatzsteuer abführen, da er diese Steuer ja nicht selbst zahlt, sondern nur weiterleitet. Dies gilt für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, den Zweckbetrieb und die Vermögensverwaltung.

Hallo Frank,

nein, leider kenne ich die genauen Richtlinien nicht.
Fragt doch einfach beim zuständigen Finanzamt, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz haben soll.

Gruß
B. Kaufmann

Lieber Frank,
der Shop wäre auf alle Fälle nicht Inhalt des ideelen, gemeinnützigen Vereinszweck, sondern ein „wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“ des Vereins, für den die üblichen Regeln zur Umsatzsteuer (u.a.) gelten. Ob ein solcher Shop eventuell als „wirtschaftlicher Zweckbetrieb“ gelten könnte, müsste genauer geprüft werden. Bliebe der Shop im Bereich des „Kleinunternehmers“, könntet ihr für Umsatzsteuerbefreiung gem. § 19 optieren. Dann stellt ihr keine MwSt in Rechnung und dürft auch keine solche ausweisen. Ihr könntet dann aber auch nicht die Umsatzsteuer, die ihr im Einkauf ausgebt, gegenrechnen. Für Handel, was ja ein Shop ist, macht eine Umsatzsteuerbefreiung m.E. nicht wirklich Sinn.
Beste Grüße, Daniela Weber

Vielen Dank für die Antworten. Steige jetzt so langsam durch.

Danke für die Auskünfte.

Wer Mehrwertsteuer erhebt, muß diese auch abführen, sonst wäre es Steuerhinterziehung. Liegt man unter dem Freibetrag, besteht keine Steuerpflicht, also darf man auch keine Mehrwertsteuer erheben.
Betreibt man einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (so wie wohl hier geplant), sollte man einen Steuerberater hinzuziehen, weil das für eine Normalbürger zu schwierig ist.

Beste Grüße

Detlef Oeffner

Lieber Frank Weber,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich leider erst heute zu Gesicht bekomme. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage erledigt hat.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch