Verfällt Urlaub wirklich ?

Hallo,

ich bin seit September letzten Jahres arbeitsunfähig geschrieben und werde eventuell Mitte April wieder arbeitsfähig sein.
Nun habe ich noch paar Tage Urlaub vom letzten Jahr, die wollte ich mir jetzt auszahlen lassen, da ich sie nicht bis Ende März in Anspruch nehmen kann.
Leider bekam ich als Antwort, Auszahlung ist unmöglich, der Urlaub verfällt, wenn er nicht bis Ende März genommen wird.
Ist das wirklich so ? Ich fände das ja wirklich ungerecht … ich kann doch nichts dafür, wenn ich den Urlaub nicht antreten kann …

burg

Hallo,

eine Urlaubsabgeltung in Geld ist nur möglich, wenn Du den Arbeitgeber wechselst, ansonsten verfällt der Urlaub tatsächlich ( s § 7 IV BUrlG)

Gruß

Hallo,

dank für deine Antwort … ist aber eine schreiende Ungerechtigkeit !
Gab es da nicht ein entgegensprechendes Urteil ?

burg

Geht´s denn ?
Hallo,

Urlaub wird gewährt um sich von der Arbeit zu erholen. Bis April hast du mehr als ein halbes Jahr nicht mehr gearbeitet. Warum brauchts du Urlaub ? Um dich von deiner Arbeitsunfähigkeit zu erholen ???

Ein kranker Arbeitnehmer ist immer eine Belastung für den Arbeitgeber. Zunächst muss er 6 Wochen den Lohn weiterzahlen, dann den Arbeitsplatz temporär besetzen und für den kranken Arbeitnehmer freihalten. Und nach Monaten ist der Arbeitnehmer wieder gesund und möchte sich erstmal seinen Resturlaub gönnen…

Dein Urlaub ist zurecht verfallen.

Gruß

Matthias

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Hallo,

dank für deine Antwort … ist aber eine schreiende
Ungerechtigkeit !

ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber diese Einstellung ist es,
die dazu führt, daß man den Deutschen eine Vollkaskomentalität
nachsagt.
Nachdem Du nun über 1/2 Jahr nicht für den Arbeitgeber zur Verfügung
standest und dieser statt Deiner Arbeitsleistung zu erhalten
noch einiges an Geld zahlen mußte, willst Du nun erstmal noch
Urlaub abgegolten haben. Ja für welche Leistung denn?
Ein Unternehmen ist keine Wohlfahrtseinrichtung und bezahlter
Urlaub steht zur Erholung nach getaner Arbeit zu.
Gruß Uwi

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Ein kranker Arbeitnehmer ist immer eine Belastung für den
Arbeitgeber. Zunächst muss er 6 Wochen den Lohn weiterzahlen,
dann den Arbeitsplatz temporär besetzen und für den kranken
Arbeitnehmer freihalten. Und nach Monaten ist der Arbeitnehmer
wieder gesund und möchte sich erstmal seinen Resturlaub
gönnen…

Ach Gott, was ein dummes Gesülze. Du lässt dich von Tatsachen auch nicht ankränkeln, was?

Viel Spass weiterhin in Manchester wünscht
Schorsch

Hallo,

nun mal Stop bitte. Ich gebe Uwi grundsätzlich Recht, aber wenn das geltende Recht eine andere Regelung zulässt ?

Im öffentlichen Dienst, zumindest in unserer Dienststelle, hatten wir öfters den Fall, dass Kollegen lange krank waren.

Nach dieser Krankheit haben sie den zustehenden Urlaub für die volle zurückliegende Zeit beantragt und auch erhalten, unabhängig von Fristen, sofern es nicht möglich war, den Urlaub früher zu nehmen als bis Ende März.

Dass man da die Hassmütze bekommt, grade wenn schon jemand 6 Monate Vertretung geleistet hat und dann nochmal 4 Wochen vertreten soll, ist durchaus verständlich. Vom menschlichen her erwarte ich, dass der Ex-Kranke den Urlaub verfallen lässt oder nicht nimmt, aber das macht niemand.

Gruss

Andreas

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Hallo!

Eine vernünftige juristische Antwort wäre dir wohl nicht eingefallen? Diese Pöbeleien sind unerträglich!

Gruß
Tom

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Hallo,

das BAG geht davon aus, dass sogar einem Arbeitnehmer, der das ganze Jahr über krank war, Urlaub zu gewähren ist. In deinem Fall greift dieser Grundsatz allerdings nicht ein, da du den Urlaub nicht bis zum 31.03. einbringen kannst. Hierzu auch eine Entscheidung:

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/fr…

Unabhängig von der rechtlichen Seite macht es sich bei dem Arbeitgeber nicht gut, während der Krankschreibung nach Urlaub oder Urlaubsabgeltung zu fragen. In deinem Fall könnte sich der Arbeitgeber sogar überlegen, ob er dir nicht kündigt, weil du auf absehbare Zeit nicht mehr zur Verfügung stehst. Von daher wäre ich an deiner Stelle mit solchem Anspruchsdenken mehr als vorsichtig.

Viele Grüsse,
BM

ich bin seit September letzten Jahres arbeitsunfähig
geschrieben und werde eventuell Mitte April wieder
arbeitsfähig sein.
Nun habe ich noch paar Tage Urlaub vom letzten Jahr, die
wollte ich mir jetzt auszahlen lassen, da ich sie nicht bis
Ende März in Anspruch nehmen kann.
Leider bekam ich als Antwort, Auszahlung ist unmöglich, der
Urlaub verfällt, wenn er nicht bis Ende März genommen wird.
Ist das wirklich so ? Ich fände das ja wirklich ungerecht …
ich kann doch nichts dafür, wenn ich den Urlaub nicht antreten
kann …

burg

Hallo,

ja er verfällt wirklich!

Nach 6 Monaten zu Hause von ungerechtigkeit zu reden, finde ich merkwürdig.
Eine kleine Firma mit 2-3 Mitarbeitern hätte dich schon längst entlassen, da du durch deine lange krankheit enorme kosten verursachst.

Gruß

michael

Hallo,

wenn du richtig gelesen hättest, dann wäre dir aufgefallen, dass ich den Resturlaub nicht antreten will, sondern mir ihn auszahlen lassen möchte. Jeden Monat laufen Forderungen seitens des Betriebes (keine Verfehlung von mir) an mich auf, welche ich so tilgen wollte. Bisher habe ich das mit dem Auszahlen der Überstunden getan, aber die sind nun auch alle.

Und Glückwunsch an dich, dass du noch nicht in diese Lage gekommen bist … nach deinen Zeilen kommen da gewisse Überlegungen in mir auf …

ali

Hallo,

in den 9 Monaten, welche ich letztes Jahr gearbeitet habe, habe ich wohl keinen Anspruch auf Urlaub erwirkt ?
Warum sollte ich darauf verzichten … mir schenkt auch keiner was !

Schluss jetzt, Parolen kann ich mir auch woanders anhören !

ali

Wurde ja schon gesagt
Hi!

ich bin seit September letzten Jahres arbeitsunfähig
geschrieben und werde eventuell Mitte April wieder
arbeitsfähig sein.

Irgendwie kommt mir das bekannt vor…

Nun habe ich noch paar Tage Urlaub vom letzten Jahr, die
wollte ich mir jetzt auszahlen lassen, da ich sie nicht bis
Ende März in Anspruch nehmen kann.

Wie schon erwähnt: Es ist rechtlich nicht möglich (zumindest offiziell nicht - ich selbst habe es schon hundertfach verrechnet, allerdings war es immer auf die Kulanz des Arbeitgebers gefußt…)

Leider bekam ich als Antwort, Auszahlung ist unmöglich, der
Urlaub verfällt, wenn er nicht bis Ende März genommen wird.

Das ist - wie schon gesagt - lt. §7 BUrlG richtig.

Ist das wirklich so ?

Ja, ABER: Gibt es evtl. einen bindenden Tarif, der etwas anderes aussagt?!?!?!

Ich fände das ja wirklich ungerecht …

Naja - da es geltendes Recht ist, kann man von Ungerechtigkeit nicht reden!

ich kann doch nichts dafür, wenn ich den Urlaub nicht antreten
kann …

Mal der Versuch einer Erläuterung: Der Urlaub ist zur Erholung. Es wird wohl in Deinem Fall davon ausgegangen, dass Du Dich während Deiner Genesung erholst…

Liebe grüße
Guido

wenn du richtig gelesen hättest, dann wäre dir aufgefallen,
dass ich den Resturlaub nicht antreten will, sondern mir ihn
auszahlen lassen möchte. Jeden Monat laufen Forderungen
seitens des Betriebes (keine Verfehlung von mir) an mich auf,
welche ich so tilgen wollte. Bisher habe ich das mit dem
Auszahlen der Überstunden getan, aber die sind nun auch alle.

Was ist das denn für ein Beruf, wo man jeden Monat irgendwelches Geld an die Betrieb zahlen muß, selbst wenn man keine Fehler gemacht hat?

Wenn es denn so ist, kann ich Dich durchaus verstehen. Aber ohne diese zusätzliche Information wirkt es wahrlich etwas frech, wenn man ein halbes Jahr nicht arbeitet, und dann den Resturlaub ausgezahlt haben möchte. Du solltest etwas freche Antworten den anderen nicht übel nehmen, denke ich.

Bis denne!
Schnoof

Wenn es denn so ist, kann ich Dich durchaus verstehen. Aber
ohne diese zusätzliche Information wirkt es wahrlich etwas
frech, wenn man ein halbes Jahr nicht arbeitet, und dann den
Resturlaub ausgezahlt haben möchte. Du solltest etwas freche
Antworten den anderen nicht übel nehmen, denke ich.

Es wirkt frech auf dich, wenn eine vertraglich zugesicherte Leistung eingefordert wird? Oder ist es deine Ansicht, dass nur der Arbeitnehmer sich an Arbeitsverträge zu halten habe, der Arbeitgeber hingegen den Vertrag jederzeit brechen darf?

Um es ganz klar zu sagen: die Dauer des Jahresurlaubes ist im Arbeitsvertrag festgelegt, und sie ist unabhängig von Krankheiten, von Kurzarbeit, von Halb/ oder Ganztagsarbeit oder…

Und wenn Ali jetzt wieder arbeitsfähig ist, ihm aber vom Arbeitgeber verweigert wird, seinen Resturlaub bis März zu nehmen, hat er selbstverständlich Anspruch auf Auszahlung.

Oder bist du genauso wie Neumann Oldenburg der Ansicht, ein längerfristig kranker Arbeitnehmer sei nichts weiter als ein Sozialschmarotzer? Dessen Denkweise ist nämlich in der Tat parasitär.

Gruss,
Schorsch

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Hallo,

gehen wir jetzt mal davon aus, das dein Urlaub bis Ende März genommen werden muß. Je nach Arbeitsvertrag können die Regelungen anders sein.
Du hast also die Möglichkeit, deinen Resturlaub bis dahin zu nehmen. Da du aber nun noch bis April krank sein wirst, kannst du diesen Urlaub natürlich nicht antreten. Der Arbeitgeber würde dir die Möglichkeit geben, ist aber nicht verpflichtet, dir den Urlaub auszuzahlen.
Ich sehe das auch nicht als ungerecht an. Du kannst natürlich sagen, was kann ich dafür, das ich krank bin und keinen Urlaub nehmen kann. Aber andersrum gesehen, was kann dein Chef dafür?

gruß
roland

Und wenn Ali jetzt wieder arbeitsfähig ist, ihm aber vom
Arbeitgeber verweigert wird, seinen Resturlaub bis März zu
nehmen, hat er selbstverständlich Anspruch auf Auszahlung.

Wenn Ali letztes Jahr neun Monate gearbeitet hat, dann aber für etwa 6 Monate krank geschrieben wird, heißt das wohl, daß er nicht imstande ist, den Urlaub bis März zu nehmen, möchte aber eine Auszahlung haben. Da stimmt doch etwas nicht, oder?

Ich wollte Ali weder angreifen, noch seine Motivation in Frage stellen. Ich wollte nur zeigen, daß ich für beide Seiten Verständnis habe. Das kannst Du mir doch nun wirklich nicht zum Vorwurf machen!

Oder bist du genauso wie Neumann Oldenburg der Ansicht, ein
längerfristig kranker Arbeitnehmer sei nichts weiter als ein
Sozialschmarotzer? Dessen Denkweise ist nämlich in der Tat
parasitär.

Das denke ich ganz bestimmt nicht. Es gibt Leute, die „machen krank“, weil sie lieber in der Sonne statt im Büro sitzen wollen, aber ich bin mir sicher, daß die Mehrzahl der Krankgeschriebenen auch tatsächlich krank ist. Und gleich für ein halbes Jahr ist man wahrscheinlich nie grundlos krankgeschrieben.

Bis denne!
Schnoof

Wenn Ali letztes Jahr neun Monate gearbeitet hat, dann aber
für etwa 6 Monate krank geschrieben wird, heißt das wohl, daß
er nicht imstande ist, den Urlaub bis März zu nehmen, möchte
aber eine Auszahlung haben. Da stimmt doch etwas nicht, oder?

Ja, Arithmetik war noch nie meine starke Seite.

Ich wollte Ali weder angreifen, noch seine Motivation in Frage
stellen. Ich wollte nur zeigen, daß ich für beide Seiten
Verständnis habe. Das kannst Du mir doch nun wirklich nicht
zum Vorwurf machen!

Mach ich auch nicht. Aber du nennst Ali ‚etwas frech‘, weil er seine Ansprüche nicht gerne für umme aufgibt. Ist das wirklich frech? Im konkreten Fall hat er tatsächlich keine Ansprüche, aber ist eine Nachfrage wirklich ‚frech‘?

Natürlich schmeisse ich dich nicht in einen Topf mit Neumann Oldenburg, und ich denke, das habe ich auch deutlich gemacht. Aber die leider übliche Tendenz vieler, sieht die Wirtschaftslage mal etwas schlechter aus, als zum Grillen vorbereitetes Lamm mit den Wölfen zu heulen, kann ich nicht nachvollziehen.

Für Neumann Oldenburg Verständnis zu haben, fällt mir aber nochmals erheblich schwerer. Halbwahrheiten und Populismus in einer Person kumuliert gebiert grausige Ergebnisse.

Gruss,
Schorsch

krank", weil sie lieber in der Sonne statt im Büro sitzen
wollen, aber ich bin mir sicher, daß die Mehrzahl der
Krankgeschriebenen auch tatsächlich krank ist. Und gleich für
ein halbes Jahr ist man wahrscheinlich nie grundlos
krankgeschrieben.

Hi, nur zur Info: 2 Rückenwirbel, 7 Rippen, Schulterblatt und 2 Dornfortsätze gebrochen …

ali

Danke …
Danke an alle Poster, welche mir konstruktiv geantwortet haben.

Und Entschuldigung, dass ich auch paar Sprücheklopfer mit meiner Frage angezogen habe.

Zur Sache, ich habe scheinbar keinen Anspruch … ausser auf Kulanz zu hoffen. Die bearbeitende Frau in der Firma meinte, sie habe ein entsprechendes hilfreiches Urteil gelesen, wusste nur nicht mehr wo.
Deshalb auch meine Frage.

Bis bald

ali