Vergewaltiger werden freigelassen?

Hi!

Dasganze Problem liegt darin begründet, dass:

1.) nicht rechtzeitig therapiert wird. Viele Vergewaltiger neigen zu ähnlichen kaputten Aktionen schon während der Kindheit, z.B. Tierquälerei.

2.) es keine Folgen für den psychatrischen Gutachter hat, wenn dieser dem Täter bescheinigt, geheilt zu sein und dann ein weiteres Verbrechen verübt wird.

Grüße,

Mathias

Hi!

In der Studie stand, dass (ich hab die Zahlen nicht GENAU im
Kopf, kann man aber dort runterladen) dass:
*Täter innerhalb der Familie nach 5 Jahren bei 30% und nach
weiteren 2 Jahren nochmal 5 % eher rückfällig wurden.
* Täter im sozialen Nahbereich nach 5 Jahren irgendwas bei 40
% und weiteren 2 Jahren fats 50 % rückfällig wurden
Fremdtäter nach 5 Jahren irgendwas bei knapp 50 und nach
besagten 2 Jahren über 65 % rückfällig wurden.

…und deshalb soll man die anderen 70/60/50% auch ihr Leben
lang einsperren? So einfach isses nicht!

Doch, genauso einfach sollte es sein.
Wer keine absolut 100%ig eineindeutige positive Prognose erhalten kann, bleibt verwahrt.
Psychologen haften für ihre Gutachten.
Nur so kann es gehen.

Grüße,

Mathias

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Hi!

…und deshalb soll man die anderen 70/60/50% auch ihr Leben
lang einsperren? So einfach isses nicht!

Sollen wir sie dann einfach wieder ziehen lassen, auf dass sie
das nächste Kind/die nächste Frau vergewaltigen und eventuell
umbringen?

und wollen wir dann sicherheitshalber gleich alle Straftäter
auf den elektrischen Stuhl setzen oder wenigstens lebenslang
einsperren, damit nichts mehr passiert?

Es gibt keine Garantie dafür, daß jemand nicht rückfällig
wird. Es gibt aber auch keine Garantie dafür, dass er es wird.
Deshalb darf man nicht alle über einen Kamm scheren, wie Du
das hier machst. Man muss jeden einzelnen Täter gesondert
beurteilen/verurteilen.

Natürlich. Nur ist es bei einem Bankräuber nicht so schlimm, wenn er rückfällig wird, wie z.B. bei einem Päderasten und Vergewaltiger.
Der Schutz auch potentieller Opfer muss immer über dem des Täters stehen.

Grüße,

Mathias

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Mich wundert sehr, dass es hier immer wieder Leute gibt, die unwahre Behauptungen aufstellen um einen verständlicherweise anderen Umgang mit Strafmaßen zu fordern.

Selbstverständlich ist es ein Thema, dass die Strafzumessung für solche Taten oftmals unagebracht scheint.

Doch wer kann jemanden der höhere Strafen fördert denn ernstnehmen, wenn er nachweislich falch behauptet, das in den USA fast alle Vergewaltiger hingerichtet werden?

Gruß Ivo

Wenn jemand in D zwei bis sechs Jahre Haftstrafe erhält, ist er nicht nach zwei bis sechs Jahren wieder frei, sondern nach einem Drittel oder u.U. schon nach der Hälfte der Zeit.
Das in den USA 99% der Vergewaltiger zum Tode verurteilt werden, ist einfach nur Unsinn, wo hast Du das bloß her?
Zum Anderen ist es so, das nicht die Höhe der zu erwartenden Strafe abschreckt, sondern die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden.

:smile: BT

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Hallo Wolfgang

Es könnte vor allen Dingen nicht schaden, wenn Du mehr
nachdenken würdest.

Guter Gedanke, könnte aber auch für Dich gelten.

Die Androhung von noch so drakonischer
Bestrafung verhindert keine Vergewaltigung, zieht allenfalls
die nächste Straftat nach sich, nämlich einen Mord, damit das
Opfer nicht mehr aussagen kann.

Es ist vielleicht sinnvoll, die Bestrafung gleich ganz sein zu lassen, z.B. beim Ladendiebtahl, damit hinterher keine räuberische Erpressung daraus werden kann.

Ist Dir womöglich entgangen, dass der oder die Täter in den
meisten Fällen von Kindesmissbrauch aus dem engeren Umfeld des
Kindes kommen, auch aus der Familie?

Ist diese Straftat deshalb weniger schlimm?
Richard

Oftmals befassen sich
Gerichts- und Gefaengnispsychologen noch nicht einmal mit der
Tat an sich, sondern nur mit dem Taeter. Diese aber sind teils
ueberdurchschnittlich intelligent und koennen ihr Gegenueber
gut beeinflussen (ebenso wie sie z.B. gut auf Kinder eingehen
koennen, um diese in ihr Auto oder ins Gebuesch zu locken).

Hmm - ein völlig neuer Gesichtspunkt, ich bin sicher, da ist
bis jetzt noch niemand drauf gekommen… Also in Wirklichkeit
manipuliert der Klient den Therapeuten?

So entstehen dann oft Fehleinschaetzungen ueber die Gefahr, die
weiterhin von der Person ausgeht, und es kommt zu vorzeiten
Entlassungen anstelle einer Sicherungsverwahrung oder zu den
beruehmten ‚Hafturlauben‘, die dann fuer die naechste Tat
genutzt werden.

Ähhh - ich kenn’ das Procedere jetzt nicht genau, aber m.E.
nach entscheiden das Nicht-Psychologen. Die ja - so wie Du -
über die Einschätzung der Klienten besser bescheid wissen,
weil denen ist ja durch profundes Fachwissen bekannt, dass
Klienten sich auch „verhalten“ bzw. „verstellen“ können.

Im Ernst: Wenn ich nicht irre, erfolgt das „Enttarnen“ von
diesen extremen Verstellungskünstler in der Hauptsache durch
Psychologen oder Psychater (z.B. Kenneth Bianci).

Niemand ist sich so sehr darüber bewusst wie ein Psychologe,
dass das Verhalten und die innere Motivlage nicht
deckungsgleich sind, und das fast immer und bei jedem Menschen
(natürlich graduell unterschiedlich). Dies ist der
überwiegende Studieninhalt dieses Fachs.

Aber scheinbar sind die Psychologen dennoch nicht von Fehleinschaetzungen geschuetzt, oder wie kommt es dass immer wieder Taeter frei kommen (sei es Entlassung oder Hafturlaub), die dann ziemlich schnell wieder ein Sexualstraftat begehen, die sie sicherlich die ganze Zeit schon in ihrer Phastasie durchlebt und ausgereift haben?

Sicher entscheiden nicht die Psychologen ueber einen hafturlaub oder aehnliches, das wollte ich auch nicht behaupten, aber es ist schon (wahrscheinlich) so, dass die Entscheidungstraeger ein psychologisches Gutachten mit in die Entscheidungsfindung einfliessen lassen.

Ausserdem, wieso sollten (die oft hochintelligenten) Sexualstraftaeter nicht in der Lage sein, Gutachtern und Psychologen etwas vorzutaeuschen? John Douglas beschreibt das z.B. in seinem ersten Buch. Ich denke nicht, dass amerikanische Gutachter jetzt um sovieles leichter zu taeuschen sind als deutsche. Man kann eben nicht in die Koepfe dieser Leute hineinblicken, um ihre Phantasien zu erkennen, sondern ist auf das angewiesen, was sie von sich geben, ihre Koerpersprache, usw. Da kommt es eben auch zu Fehleinschaetzungen.

Liebe Gruesse
Neruda

Wenn jemand in D zwei bis sechs Jahre Haftstrafe erhält, ist
er nicht nach zwei bis sechs Jahren wieder frei, sondern nach
einem Drittel oder u.U. schon nach der Hälfte der Zeit.

ich nehme richtig an, dass das 2 Drittel heissen sollte?

Ansonsten bin ich mit dir einer Meinung.

Hallo Mathias,

Doch, genauso einfach sollte es sein.
Wer keine absolut 100%ig eineindeutige positive Prognose
erhalten kann, bleibt verwahrt.
Psychologen haften für ihre Gutachten.
Nur so kann es gehen.

ich gebe Dir vollkommen Recht! Jeder, der für eine vorzeitige Entlassung stimmt oder dafür verantwortlich ist, dass ein solcher Straftäter wieder auf freien Fuß kommt, sollte die gleiche Strafe erhalten wie eben dieser Täter im Wiederholungsfall.
Mal sehen, wie oft dann noch bescheinigt wird, dass der Betreffende erfolgreich therapiert und resozialisiert ist.

Mich wundern viele Antworten hier.
Es scheint fast so, als könnten die armen Täter gar nichts dafür, dass sie den bösen Opfern etwas angetan haben! Unglaublich.
Im Ursprungsposting war nicht von einer Tat im Affekt die Rede sondern von Taten, die vorsätzlich begangen wurden! Die vielen Meldungen in letzter Zeit von rückfällig gewordenen Straftätern sprechen ja wohl für sich.
Sorry, aber wenn jemand eine Straftat dieser Art begeht, so hat er mit den Konsequenzen zu leben. Auch, wenn jemand aufgrund psychischer Krankheit vergewaltigt od. grausam gemordet hat, gehört er weggesperrt - für immer.

Nachgewiesen ist, dass hohe Strafen etc. keine abschreckende Wirkung haben, aber es wäre sichergestellt, dass sowas nicht nochmal passiert.

Viele Urteile sind viel zu milde und sie werden auch noch so klanghaft „Im Namen des Volkes“ verkündet. Da frage ich mich doch im Namen welches Volkes!? Wie feiern die Damen und Herren Richter ihr Weihnachtsfest wenn sie hören, dass ein von Ihnen freigelassener oder nur sehr milde verurteilter Täter nach seiner Freilassung (od. Freispruch, Bewährungsstrafe etc.) wieder mal ein Kind missbraucht und anschließend getötet hat?

Ich möchte keinen Staat, in dem der Diebstahl einer Dose Cola unter Todesstrafe gestellt wird, aber mit dem Mythos der Resozialisierung muss in manchen Fällen aufgeräumt werden.

Viele Grüße,
Sally

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Ups, Verschreiber. Natürlich zwei Drittel.
Mit Meinung hat das nichts zu tun, das sind die Fakten.

:smile: BT

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Hallo Sally,
recht hast du. Während der Regierungsperiode der SPD von 1998 bis 2002 hatte die damalige Justizministerin folgenden Sachverhalt als äußerst beschämend dargestellt und dringend Abhilfe gefordert. Geschehen ist allerdings nichts:
Eine Frau macht auf einem Zeltplatz Camping. Sie wird vergewaltigt. Anschließen wird das Zelt unter Androhung von Gewalt entwendet.
Für die Vergewaltigung wird eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr gefordert und für den Raub des Zeltes eine solche von 5 Jahren.
Was ist das nur für eine Rechtsprechung.
Richard

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Hallo Richard,

danke für Deine Unterstützung!
Ich hoffe, dass die Menschen in diesem Land langsam wach werden und
erkennen, dass es so nicht weitergehen kann…

Viele Grüße,
Sally

Hi!

Doch, genauso einfach sollte es sein.
Wer keine absolut 100%ig eineindeutige positive Prognose
erhalten kann, bleibt verwahrt.
Psychologen haften für ihre Gutachten.
Nur so kann es gehen.

ich gebe Dir vollkommen Recht! Jeder, der für eine vorzeitige
Entlassung stimmt oder dafür verantwortlich ist, dass ein
solcher Straftäter wieder auf freien Fuß kommt, sollte die
gleiche Strafe erhalten wie eben dieser Täter im
Wiederholungsfall.
Mal sehen, wie oft dann noch bescheinigt wird, dass der
Betreffende erfolgreich therapiert und resozialisiert ist.

Nur noch in eindeutigen Fällen, potentielle Opfer würden optimal geschützt. Das muss die Maxime sein.

Mich wundern viele Antworten hier.
Es scheint fast so, als könnten die armen Täter gar nichts
dafür, dass sie den bösen Opfern etwas angetan haben!
Unglaublich.

Erschreckend würde ich sagen.
Das ist reinster Radikalhumanismus…

Im Ursprungsposting war nicht von einer Tat im Affekt die Rede
sondern von Taten, die vorsätzlich begangen wurden! Die vielen
Meldungen in letzter Zeit von rückfällig gewordenen
Straftätern sprechen ja wohl für sich.

Es gibt wohl kaum einen sexuell motivierten Kindesmord „im Affekt“, denn in allen Fällen wird das Kind zunächst entführt und dann erst mißbraucht und ermordet.

Sorry, aber wenn jemand eine Straftat dieser Art begeht, so
hat er mit den Konsequenzen zu leben. Auch, wenn jemand
aufgrund psychischer Krankheit vergewaltigt od. grausam
gemordet hat, gehört er weggesperrt - für immer.

So ist es.

Nachgewiesen ist, dass hohe Strafen etc. keine abschreckende
Wirkung haben, aber es wäre sichergestellt, dass sowas nicht
nochmal passiert.

Es geht bei Triebtaten auch nicht um Abschreckung, sondern um die unbedingte Vermeidung von Folgetaten.

Viele Urteile sind viel zu milde und sie werden auch noch so
klanghaft „Im Namen des Volkes“ verkündet. Da frage ich mich
doch im Namen welches Volkes!? Wie feiern die Damen und Herren
Richter ihr Weihnachtsfest wenn sie hören, dass ein von Ihnen
freigelassener oder nur sehr milde verurteilter Täter nach
seiner Freilassung (od. Freispruch, Bewährungsstrafe etc.)
wieder mal ein Kind missbraucht und anschließend getötet hat?

Viele Richter werden sicherlich darüber nachdenken. Dasselbe gilt für betroffene Psychologen.
Das Problem, das sie haben, ist, dass sie m.W. nicht ohne weiteres Sicherungsverwahrung anordnen können.
Lebenslänglich bedeutet maximal 25 Jahre.
Hier muss man ansetzen und lediglich zwei gesetzliche Regelungen abändern.
Das kann eigentlich kein bürokratisches oder juristisches Umsetzungsproblem sein.

Ich möchte keinen Staat, in dem der Diebstahl einer Dose Cola
unter Todesstrafe gestellt wird, aber mit dem Mythos der
Resozialisierung muss in manchen Fällen aufgeräumt werden.

So ist es.

Grüße,

Mathias

Doch, genauso einfach sollte es sein.
Wer keine absolut 100%ig eineindeutige positive Prognose
erhalten kann, bleibt verwahrt.

Gute Idee. Dann machen wir gar keine Gutachten mehr, da es ohnehin keine 100%ige Prognose gibt.

Psychologen haften für ihre Gutachten.

Das ist mal eine gute Idee. Nur daß nicht der Gutachter entscheidet sondern der Richter. Die sollte man mal für alle ablehnenden Entscheidungen haften lassen, die auf Pseudo-Gutachten beruhen oder aber auf schlechter Laune etc.

Ich hoffe, dass die Menschen in diesem Land langsam wach
werden und
erkennen, dass es so nicht weitergehen kann…

Genau, das ist wie im Fußball - da gibt es auch zig Millionen bessere Trainer auf der Couch.

1 Like

Hallo Joker,

wie wahr, wie wahr… Der erfolglose Fußballtrainer erhebt allerdings nicht den einigermaßen frechen Anspruch, im Namen von Millionen Fußballfans zu trainieren. Der Richter spricht munter frei „im Namen des Volkes“… hmmm… fragt der auch mal beim Volk herum, wie viele es gut finden, von den süßen Früchten seiner milden Urteile auch in Zukunft noch bedroht zu werden?!

Vielleicht sollten Richter, wenn sie denn so gern „im Namen des Volkes“ Recht sprechen möchten, ohne daß es ihnen im Halse steckenbleibt, auch vom Volk gewählt werden… Dann wenigstens könnte sich der Märchenonkel, der den netten Triebtäter nach einem milden „Du, du, du, das darfst du nicht!“ unverrichteter Dinge eher „vermildet“ als verurteilt hat, vor der nächsten anstehenden Wahl einen neuen Job suchen.

Viele Grüße,
Sally

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Hallo Mathias,

Viele Richter werden sicherlich darüber nachdenken. Dasselbe
gilt für betroffene Psychologen.
Das Problem, das sie haben, ist, dass sie m.W. nicht ohne
weiteres Sicherungsverwahrung anordnen können.
Lebenslänglich bedeutet maximal 25 Jahre.
Hier muss man ansetzen und lediglich zwei gesetzliche
Regelungen abändern.
Das kann eigentlich kein bürokratisches oder juristisches
Umsetzungsproblem sein.

hiermit hast Du auch wieder Recht.
Nur ist es auch erschreckend zu sehen, dass in vielen Fällen in denen sie angebracht wäre, nicht einmal die Höchststrafe von 25 Jahren ausgesprochen wird!

Nochmal kopfschüttelnde Grüße,
Sally

Hi!

Doch, genauso einfach sollte es sein.
Wer keine absolut 100%ig eineindeutige positive Prognose
erhalten kann, bleibt verwahrt.

Gute Idee. Dann machen wir gar keine Gutachten mehr, da es
ohnehin keine 100%ige Prognose gibt.

Wenn dem so sein sollte, wäre dies eine mögliche Konsequenz.
Opfer kommt vor Täter.
Das zählt zunächst.

Psychologen haften für ihre Gutachten.

Das ist mal eine gute Idee. Nur daß nicht der Gutachter
entscheidet sondern der Richter. Die sollte man mal für alle
ablehnenden Entscheidungen haften lassen, die auf
Pseudo-Gutachten beruhen oder aber auf schlechter Laune etc.

Man kann einen Richter wohl nur äußerst schwer für eines seiner Urteile oder mittelbare Folgen daraus haftbar machen.
Vermutlich würde mit dem Verlust der Unabhängigkeit der Gerichte argumentiert.
Vielleicht weiss ja hier jemand mehr dazu.

Grüße,

Mathias

… und wer zahlt für Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Versorgung der Knackis??

Doch, genauso einfach sollte es sein.
Wer keine absolut 100%ig eineindeutige positive Prognose
erhalten kann, bleibt verwahrt.
Psychologen haften für ihre Gutachten.
Nur so kann es gehen.

Grüße,

Mathias

Ich verstehe diese Psychologen/Psychiater/Gutachter-Hörigkeit nicht. Im günstigsten Fall können die eine Prognose abgeben oder irre ich da? Diese Gutachten werden dann aber als matheatische Wahrheiten angesehen.

Wenn es dann zu einem „Problem“ kommt, sagt der Gutachter sicher richtigerweise, dass er ja nur eine Prognose abgegeben habe und letztlich der Richter entschieden habe. Der Richter sagt dann sicher auch richtigerweise, dass er sich mangels eigenem Sachverstand auf das Gutachten verlassen musste.

An solch problematische Themen gehen die Verantwortlichen im Staat aber bestimmt nicht ran.