Hi!
Doch, genauso einfach sollte es sein.
Wer keine absolut 100%ig eineindeutige positive Prognose
erhalten kann, bleibt verwahrt.
Psychologen haften für ihre Gutachten.
Nur so kann es gehen.
ich gebe Dir vollkommen Recht! Jeder, der für eine vorzeitige
Entlassung stimmt oder dafür verantwortlich ist, dass ein
solcher Straftäter wieder auf freien Fuß kommt, sollte die
gleiche Strafe erhalten wie eben dieser Täter im
Wiederholungsfall.
Mal sehen, wie oft dann noch bescheinigt wird, dass der
Betreffende erfolgreich therapiert und resozialisiert ist.
Nur noch in eindeutigen Fällen, potentielle Opfer würden optimal geschützt. Das muss die Maxime sein.
Mich wundern viele Antworten hier.
Es scheint fast so, als könnten die armen Täter gar nichts
dafür, dass sie den bösen Opfern etwas angetan haben!
Unglaublich.
Erschreckend würde ich sagen.
Das ist reinster Radikalhumanismus…
Im Ursprungsposting war nicht von einer Tat im Affekt die Rede
sondern von Taten, die vorsätzlich begangen wurden! Die vielen
Meldungen in letzter Zeit von rückfällig gewordenen
Straftätern sprechen ja wohl für sich.
Es gibt wohl kaum einen sexuell motivierten Kindesmord „im Affekt“, denn in allen Fällen wird das Kind zunächst entführt und dann erst mißbraucht und ermordet.
Sorry, aber wenn jemand eine Straftat dieser Art begeht, so
hat er mit den Konsequenzen zu leben. Auch, wenn jemand
aufgrund psychischer Krankheit vergewaltigt od. grausam
gemordet hat, gehört er weggesperrt - für immer.
So ist es.
Nachgewiesen ist, dass hohe Strafen etc. keine abschreckende
Wirkung haben, aber es wäre sichergestellt, dass sowas nicht
nochmal passiert.
Es geht bei Triebtaten auch nicht um Abschreckung, sondern um die unbedingte Vermeidung von Folgetaten.
Viele Urteile sind viel zu milde und sie werden auch noch so
klanghaft „Im Namen des Volkes“ verkündet. Da frage ich mich
doch im Namen welches Volkes!? Wie feiern die Damen und Herren
Richter ihr Weihnachtsfest wenn sie hören, dass ein von Ihnen
freigelassener oder nur sehr milde verurteilter Täter nach
seiner Freilassung (od. Freispruch, Bewährungsstrafe etc.)
wieder mal ein Kind missbraucht und anschließend getötet hat?
Viele Richter werden sicherlich darüber nachdenken. Dasselbe gilt für betroffene Psychologen.
Das Problem, das sie haben, ist, dass sie m.W. nicht ohne weiteres Sicherungsverwahrung anordnen können.
Lebenslänglich bedeutet maximal 25 Jahre.
Hier muss man ansetzen und lediglich zwei gesetzliche Regelungen abändern.
Das kann eigentlich kein bürokratisches oder juristisches Umsetzungsproblem sein.
Ich möchte keinen Staat, in dem der Diebstahl einer Dose Cola
unter Todesstrafe gestellt wird, aber mit dem Mythos der
Resozialisierung muss in manchen Fällen aufgeräumt werden.
So ist es.
Grüße,
Mathias