Verhältnismäßigkeit von Strafmaßen

Hallo,

habe soeben im Radio gehört, dass Irving (http://en.wikipedia.org/wiki/David_Irving) wegen seiner Äußerungen in Österreich zu drei Jahren Haft verurteilt wurde.

Persönlich finde ich die Strafe absurd hoch. Der Mann hat, man möge mich korrigieren, ein Experte bin ich da sicher nicht, ja nicht zu irgendwelchen Kapitaldelikten aufgerufen. Ob das Behaupten von irrigen Unwahrheiten überhaupt strafbar sein muss, darüber könnte man sicherlich auch streiten (meiner Meinung nach müsste es nicht sein), aber primär interessiert mich, ob ihr die Strafe auch ebenso unverhältnismäßig findet, wie ich. Insbesondere, wenn man mal so folgende Urteile zum Vergleich ranzieht:

Metin Kaplan - 4 Jahre für einen Mord(!)aufruf, der auch befolgt wurde.
Michel Nihoul - Drogen- und Menschenhändler im großen Stil: 5 Jahre.
Erich Honecker - Despot, Tyrann und Massenmörder: Keine Strafe.
Adelheid Schulz - Mehrfache Mörderin und Terroristin: 16 Jahre.
Helmut Kohl - Trotz Verweigerung der Aussage keine Beugehaft.

Die Liste könnte man sicherlich endlos fortsetzen, worum es mir geht ist eigentlich sowohl diverse politische Richtungen, als auch verschiedene Delikte aufzuzeigen, die meiner Meinung nach von ihrer Bestrafung her aufzeigen, dass 3 Jahre Haft für eine reine Tatsachenverdrehung unangemessen sind.

Aber nun: Wie ist denn Eure Meinung dazu? Ein kleiner Hinweis: Flames könnt ihr Euch sparen, die werde ich nicht beantworten. Ich finde man kann dieses Thema ganz ruhig diskutieren. Ich will auch niemandem meinen Willen aufdrängen, sondern bin vielmehr daran interessiert, ob ich nun der einzige bin, der diese Urteile als Missverhältnisse wahrnimmt, in der festen Überzeugung, dass unterschiedliche Meinungen, zumindest über solch subjektive Dinge wie angemessene Strafrahmen, nunmal zur Demokratie dazugehören.

Grüße,

Anwar

Hallo,

ich diskutiere hier nicht über die genannten vergleiche - dazu sind die Dinge einfach viel zu unbterschiedlich. (Übrigens wurde Hoinecker nicht freigesprochen, das verfahren wurde wegen des schlechten gesundheitszustandes eingestellt, er ist ja auch recht kurze Zeit dananch dann gestorben).

Fakt ist aber eins: Hier leugnet einer die historischen Tatsachen und verdreht sie entegegen besserem Wissens. Der Mann ist ja ansonsten ein fachlich anerkannter Historiker - wenn der das so verdreht, dann weiß er auch, daß es eine verdrehung von Tatsachen ist. allein das sollte für einen Wissenschaftler schon strafbar sein - egal, um was es geht.
Und er zündelt da an seinem sehr sehr brisantem Thema.
Klar hat er sich drauf verlassen, mit einem blauen Auge davonzukommen, Aber weil gerade das alle Nachahmer auf den Plan gerufen hätte, mußten die Richter hier streng urteilen, wenn das entsprechende Gesetz überhaupt einen Sinn haben soll.

Natürlich fehlt da jede Verhältnism´äßigkeit. aber die fehlt ja beim heutigen Strafrecht immer. Da kommen Leute mit Bewährung davon, die im Suff andere totfahren, Mörder kriegen mildere Umstände, Ganoven, die Millionen unterschlagen, werden per Strafbefehl abgefertigt und ein kleiner Angestellter, der die Portokasse klaut, geht in den Knast. wenn ich meine lächerlichen 9 Hühner nicht in den Stall sperre wegen der Gefahr der Vogelgrippe, riskiere ich die glkeiche Strafe wie ein Unternehmer, der mit Abwässern ganze Flüsse vergiftet. Nur zahlt der dann aus der Firmenkasse mit links und ich muß u.U. mein Haus verkaufen, um die Strafe bezahlen zu können.
Justitia ist ne Hure - schon immer gewesen, die geht auch immer mit den Mächtigen ins Bett. Sich da drüber aufzuregen ist einfach sinnlos.

Gernot Geyer

interessant
Hallo Gernot,

ich diskutiere hier nicht über die genannten vergleiche - dazu
sind die Dinge einfach viel zu unbterschiedlich.

Das war ja genau der Punkt, dass sie unterschiedlich sind. Um einen „Überblick“ über typische Strafen zu geben.

(Übrigens wurde Hoinecker nicht freigesprochen

Habe ich übrigens auch nicht behauptet. :smile:

Fakt ist aber eins: Hier leugnet einer die historischen
Tatsachen und verdreht sie entegegen besserem Wissens. Der
Mann ist ja ansonsten ein fachlich anerkannter Historiker -
wenn der das so verdreht, dann weiß er auch, daß es eine
verdrehung von Tatsachen ist. allein das sollte für einen
Wissenschaftler schon strafbar sein - egal, um was es geht.

Oha. Das finde ich recht bedenklich. Also hätte Einstein seine Theorien nie veröffentlichen dürfen, sie gingen ja gegen das allgemein geltende Weltbild? Natürlich kann man das nicht vergleichen, ich will nur sageb, dass man mit solchen Pauschalgesetzen sehr leicht uaf die Nase fliegen kann.

Und er zündelt da an seinem sehr sehr brisantem Thema.

Klar, kein Widerspruch.

mußten die Richter hier streng urteilen,
wenn das entsprechende Gesetz überhaupt einen Sinn haben soll.

Das kann man von den von mir aufgeführten Beispielen ja auch sagen. Trotzdem sind die meiner Meinung nach unverhältnismäßig besser davongekommen.

Justitia ist ne Hure - schon immer gewesen, die geht auch
immer mit den Mächtigen ins Bett. Sich da drüber aufzuregen
ist einfach sinnlos.

Zwei Dinge: Zum einen muss ich nicht akzeptieren, dass „Justitia eine Hure ist“. Zum anderen rege ich mich nicht wirklich auf, ich frage nur nach, wie andere Leute das sehen. Leider bin ich dahingehend nicht wirklich schlau aus Deiner Antwort geworden: Wie findest Du das Urteil (und überhaupt den vorgesehenen Strafrahmen) denn nun? Zu hoch, zu niedrig, genau richtig?

Grüße,

Anwar

Hallo Anwar,

mit drei Jahren ist Irving noch relativ billig davongekommen, der angedrohte Strafrahmen wäre bis zehn Jahre gegangen.

Persönlich finde ich die Strafe absurd hoch. Der Mann hat, man
möge mich korrigieren, ein Experte bin ich da sicher nicht, ja
nicht zu irgendwelchen Kapitaldelikten aufgerufen.

Nein, hat er nicht. Er hat öffentlich (während eines Vortrags) Behauptungen aufgestellt, die aufzustellen in Ö verboten ist. Das regelt das sogenannte Verbotsgesetz, und dort geht es um Nazi-Wiederbetätigung.

Ob das
Behaupten von irrigen Unwahrheiten überhaupt strafbar sein
muss, darüber könnte man sicherlich auch streiten (meiner
Meinung nach müsste es nicht sein),

naja - „irrige Unwahrheit“ ist jetzt aber schon euphemistisch …

aber primär interessiert
mich, ob ihr die Strafe auch ebenso unverhältnismäßig findet,
wie ich.

Ja, finde ich, aber aus anderen Gründen. Die Geschworenen „glauben“ nämlich ganz im Sinne des Staatsanwalts einfach nicht daran, daß er wirklich bereut. Das ist juristisch eine schwache Basis für so ein Strafausmaß.

Grüße
Barney

Hallo, Anwar,
bist du sicher, dass du nicht Strafe mit Rache verwechselst?

Es gilt nicht, die Tat zu rächen und dem Täter in etwa gleich schlimmes anzutun, wie er der Gesellschaft zugefügt hat, sondern darum, dem Täter das asoziale seiner Tat klar zu machen und eine Sinneswandlung und zukünftiges soziales Handeln herbeizuführen.

Was hätte es genützt, z.B. Honecker lebenslang einzusperren? er stand ja sowieso bereits am Rand des Grabes und eine Änderung seiner Ansichten …?

Bei Irving besteht vielleicht (ich weiß es nicht, habe mich mit ihm nicht weiter beschäftigt) die Hoffnung, dass er in diesen drei Jahren vom Saulus zum Paulus wird?

Gruß Eckard
… and, who knows, maybe the horse will sing!

Zu wenig!
Hallo,

bei drei Jahren kommt er ja nach der Hälfte schon raus!

Überall wird davon geredet…er sei ein Historiker, der nur eben mal Bücher en masse veröffentlicht hat, aus Hass oder reinem Opportunismus, aber Hass schürend.

Vielleicht ging der iranische Präsident mal in ein Buchladen, wollte sich ein interessantes Geschichtsbuch kaufen und wählt zufällig das aus?

Vielleicht ist Dir der Rahmen auch zu abstrakt? Vielleicht verstehst Du erst, was Bücher anrichten können, wenn jemand darin aufruft alle Anwars der Welt zu beseitigen. Nun gut…das ist Dir sicher nicht subtil genug.

Was hat denn das „wissenschaftliche“ Leugnen für einen Zweck gehabt. Frage Dich das mal!

Für mich wiegt so etwas weit schwerer als z.B. „Landesverrat“. Warum gibt es eigentlich Strafen dafür wirst Du bestimmt fragen. Man redet doch nur ein bisschen über dies und das, gell?

Ich kann leider nicht nachvollziehen, wie man hier hinterfragen kann, ob er eine Grenze wirklich überschritten hat.

Deinen Beitrag im Witzebrett zum Gaskammerwitz verstehe ich auch nicht mehr.

Anscheinend sollen nur Idioten herhalten, aber nicht Akademiker, die diese Idioten „erziehen“.

Eencockniedo

Hallo Anwar
Als ich heute morgen in der Zeitung das Strafmaß las, dachte ich etwa dasselbe wie Du.
Der Verteidiger denkt wohl ähnlch wie wir. Er sagte etwa: Blödheiten und absurde Äußerungen sollte man nicht dermaßen bestrafen in einer Demokratie. In Diktatuten seio dies üblich, aber das unterscgheidet ja gerade die Demokratie von der Diktatur: die freue Meinungsäußerung (wir haben es ja gerade anhand der Karikaturen diskutiert).
Angesehen davon ist sdas Strafmaß ungnädig: Der Mann ist 67, blweibt also bis zu seinem 70. im Knast. Da kann ein alter Mann schon bei draufgehen.
Ich denke, es handelt sich um ein politisches Urteil.
Gruß,
Branden

Hallo,

die Strafe finde ich angemessen.

Im Übrigen: Der Vergleich mit Einstein hinkt. Da ging es ja wirklich um Möglichkeiten - auch wenn es der gängigen Theorie nicht entsprach.
Aber hier gibt es ja objektive Beweise, Aussagen von Zeitzeugen, Dokumente u.ä. zuhauf. Da ist ja klar, was wirklich war damals - es geht einfach um eine nachträgliche Geschichtsverfälschung. Und so was halte ich für sehr bedenklich.
Übrigens ist das ja auch schon oft genug geschehen. Schau Dir mal manche Ereignise vom Standpunkt des jeweiligen betrachters aus an - da weden die gleichen Begebenheiten völlig verschieden dargestellt. Jede Naton betreibt da ihre Art von Geschichtsverfälschung und innerhalb dieser auch wieder jede einzelne Interessengruppe. Und nach 300 Jahren streiten sich dann die Historiker darüber, wie es eigentlich wirklich war.

Gernot Geyer

Hallo auch

Ja flames könnt ihr euch auch gegen mich sparen. Das vorneweg. Nochwas vorneweg. Ich traue mich dazu schon was sagen, immerhin bin ich Österreicherin und zweitens seit 6 Jahren in Israel - kenne also sowohl das „österreichisches Meinungsklima“ aus ur-erster und eigener Hand als auch vom Holocaust direkt betroffende, sprich Überlebende. Mit „kennen“ meine ich schon eher, daß die mit uns leben. Und das „österreichische Meinungsklima“ ist meine Familie. Also sage ich was dazu.

Aus meiner ganz unmaßgeblichen Sicht ist das eine Alibihandlung. Aber der ö Staat KANN nicht anders handeln als derartige Delikte derartig bizarr hoch zu bestrafen. Es ist eben NICHT einfach das „Vertreten von irren Unwahrheiten“ (sonst würde man 5 Jahre kriegen, wenn man veröffentlichte, die Erde wäre eine Scheibe!).

Warum ist das so. Eigentlich müßte man denken, daß jeder Depp weiß, was der Holocaust war. Das ist doch Mindestbildung. Und eigentlich müßte man erwarten, daß die einzig richtige Reaktion auf einen Holocaustleugner Gelächter und moralische Abscheu, und fürderhin großzügiges Ignorieren, wäre. Mehr hat so jemand an Aufmerksamkeit eh nicht verdient. So verfährt man mit Leuten, die meinen, man wäre nie auf den Mond geflogen, die Erde wäre eine Scheibe oder Jesus lebt mit UFOS am Nordpol. Diese Leute gelten als geistig nicht mehr ganz auf der Höhe. Aber nicht so bei diesem Thema!

Dieses Urteil ist eine Bankrotterklärung der sogenannten wehrhaften Demokratie. Eine wehrhafte Demokratie straft diese Leute ebenfalls - mit Verachtung und Nichtbeachtung. Blödheit und dummes Gerede darf eigentlich nicht bestraft werden. Aber nicht so bei diesem Thema. Nicht in Österreich.

Meine Erklärung: Es ist bequemer, Neonazis und Holocaustleugner als Kriminelle auszusortieren und hinter Gitter zu bringen. Das beruhigt so schön. Vor allem das Gewissen. So wissen wir alle, daß dieses Gedankengut ja nur von bestimmten Kriminellen vertreten wird und weggeschoben wird. Man braucht sich nicht damit auseinandersetzen was vielleicht unsere Opas selber dachten und denken oder erlebt haben (was lästig und schmerzhaft ist). Das sind nicht wir, das ist der Kriminelle dort, den sperren wir weg. So wie man Kinderschänder wegsperrt. Dann ist das Problem aus der Welt!

ich weiß die Meinung ist unerwünscht. Es GIBT Menschen die so denken wie ich - auch unter den sgn „Überlebenden“ (das klingt so positiv, stark und nett, irgendwie stört mich das Wort). Aber es sind nicht viele. Die meisten werden dem zustimmen, daß das noch viel zu wenig an Strafe war. Und deswegen KANN der Staat nicht anders. Was würde man über Österreich denken, wenn man den Leugnerparagrafen aufheben würde? Denkt mal drüber nach. Nö, dann lieber doch nicht. Noch nicht.

Meine Meinung - flames unerwünscht.

Gruß
dataf0x

Liebe Datafox,
Dein Kommentar gefällt mir sehr, einmal mehr. Ich finde, dass Du das Problem sehr differenziert angehst, insbesondere, da Du Jüdin bist.
Mit freundschaftlichen und bewundernden Grüßen:
Branden

Hallo dataf0x,

herzlichen Dank für Deinen differenzierten Denkanstoss.

Du lieferst mir hier ein Möglichkeiten und Ideen, wie man gerade mit ehemaligen Alliierten Soldaten und deren Familien und Verwandten den Dialog auf eine höhere Ebene heben kann.
Es ist eine schwer verstehbare Tatsache, dass gerade diese Kreise das Problem der Revisionisten und Leugner als ein simples Dummheitsproblem klassieren und mich dann fragen, wie so etwas entstehen kann.

Ich stehe in direktem Kontakt zu einem der noch lebenden Offiziere, welche unter anderem für Nürnberg, die Verhöre mitgeführt oder protokolliert hat und vorher mehr als ein KZ mitbefreit hat. Er stellt sich, wie Du, auf den Standpunkt, dass es sich bei den Revisionisten um Irre handelt.
Da ich mir immer Sorgen um das Nichternstnehmen dieser Sache mache, versuche ich immer dagegen anzusteuern.
Dein Beitrag hilft mir hier sehr.

Danke Dir.

Y.-

Hallo,

und was soll das Ganze?
Klar hatte mein Opa dazu eine andere Meinung als ich - zumindest als er jung war. Da gab es den Holocaust ja noch nicht. Und später gehörte er zu denenm, die es so genau gar nicht wissen wollten, was da passierte.
Nur - was hat das mit mir zu tun? Sippenhaft oder so?
Ich jedenfalls habe eine andere Meinung, als Opi sie hatte. Wäre ja sonst auch schlimm, schließlich habe ich eine andere erziehung und andere Informationen als er damals. Vergleichen läßt sich das eh nicht.

Von daher glaube ich nicht an Deine These der Kriminalisierung als Ablenkung.
Ich finde einfach solche leute gefährlich. weil sie unter dem denmantel scheinbarer Wissenschaftlichkeit den Dummkpfen noch Munition liefern für ihre Stammtischdiskussionen. Weil es diese ganze Argumentation nämlich erst salonfähig macht. So lange ein paar beknackte Neonazis den Holocoust leugnen, istz es einfach nur lächerlich. Denn die sind von sich aus nur Schießbudenfiguren, die keiner ernst nehmen kann. Aber wenn die dann noch solche Munition kriegen - dann wird es ernst, weil ihnen dann u.U. wirklich keute aus Unwissenheit auf den Leim gehen, die dann sagen „Na wenn so ein berühmter Wissenschaftler das sagt, dann wird eventuell doch was dran sein, der kann sich ja nicht total irren.“ Das ist die große Gefahr -weil ja die meisten menschen das alles nur alas geschichte kennen und für die steht dann eine wissenschaftliche Aussage gegen eine andere.

Gernot Geyer

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Jüdin bist

In diesem Falle spreche ich als Österreicherin. Keiner meiner Familie war betroffen, zumindest nicht so, wie du denkst.

Gruß
dataf0x

In diesem Falle spreche ich als Österreicherin. Keiner meiner
Familie war betroffen, zumindest nicht so, wie du denkst.

Vielleicht hätte Freud es ebenso gesagt. (Womit ich keine Fehlleistung meine, sondern wirklich den alten Meister selber.)
Gruß,
Branden

Ich finde einfach solche leute gefährlich weil sie unter dem
denmantel scheinbarer Wissenschaftlichkeit den Dummkpfen noch
Munition liefern für ihre Stammtischdiskussionen.

Immunität gegen Schwachsinn und Sensitivierung gegenüber verletzenden Inhalten kann NIEMALS per Gesetz verordnet werden.

Gruß
dataf0x

1 „Gefällt mir“

Hallo,

nur wenige Worte, da das Thema IMHO eben mehr zu einem Meinungsvergleich, als zu einer echten Diskussion gut ist.

Aus meiner ganz unmaßgeblichen Sicht ist das eine
Alibihandlung. Aber der ö Staat KANN nicht anders handeln als
derartige Delikte derartig bizarr hoch zu bestrafen. Es ist
eben NICHT einfach das „Vertreten von irren Unwahrheiten“
(sonst würde man 5 Jahre kriegen, wenn man veröffentlichte,
die Erde wäre eine Scheibe!).

Ja, die Sache mit der Erdscheibe zu veröffentlichen wollte ja sogar auch jemand der Leute hier. Was die Sache nun von der Vertretung einer „einfachen“ Unwahrheit unterscheidet ist mir (un, wenn ich Dich richtig verstanden habe ja auch Dir) unklar.

Dieses Urteil ist eine Bankrotterklärung der sogenannten
wehrhaften Demokratie. Eine wehrhafte Demokratie straft diese
Leute ebenfalls - mit Verachtung und Nichtbeachtung. Blödheit
und dummes Gerede darf eigentlich nicht bestraft werden.

Ja, so sehe ich das eigentlich auch.

Aber nicht so bei diesem Thema. Nicht in Österreich.

Aha. :smile:

So, jetzt der eigentliche Grund warum ich überhaupt antworte:

ich weiß die Meinung ist unerwünscht.

Ich finde der Zeitpunkt in dem es tatsächlich unerwünschte Meinungen gibt, ist der späteste Zeitpunkt um sich nochmal darauf zu Besinnen, was eigentlich Demokratie ist und was der Sinn und Zweck davon.

Grüße,

Anwar

Hallo

Was die Sache nun von der
Vertretung einer „einfachen“ Unwahrheit unterscheidet ist mir
(un, wenn ich Dich richtig verstanden habe ja auch Dir)
unklar.

Hm nein, mir ist der Unterschied sonnenklar.

Gruß
dataf0x

Er stellt sich, wie Du, auf den Standpunkt,
dass es sich bei den Revisionisten um Irre handelt.

Mir ist bei den einzelnen Vertretern dieser „Weltbilder“ (einschließlich der arabischen und persischen Nachplapperer) nicht klar, ob sie tatsächlich daran glauben was sie sagen, oder ob es kalkulierte Hetze wider besseren Wissens ist.

Gruß
dataf0x

Hallo,
Zunächst sollte man festhalten, dass § 3g des österr. Verbotsgesetzes einen Strafrahmen von 1 bis 10 Jahren, in bestimmten Fällen bis 20 Jahren Freiheitsstrafe vorsieht.

Persönlich finde ich die Strafe absurd hoch. Der Mann hat, man
möge mich korrigieren, ein Experte bin ich da sicher nicht, ja
nicht zu irgendwelchen Kapitaldelikten aufgerufen. Ob das
Behaupten von irrigen Unwahrheiten überhaupt strafbar sein
muss, darüber könnte man sicherlich auch streiten (meiner
Meinung nach müsste es nicht sein), aber primär interessiert
mich, ob ihr die Strafe auch ebenso unverhältnismäßig findet,
wie ich. Insbesondere, wenn man mal so folgende Urteile zum
Vergleich ranzieht:
Metin Kaplan - 4 Jahre für einen Mord(!)aufruf, der auch
befolgt wurde.
Michel Nihoul - Drogen- und Menschenhändler im großen Stil: 5
Jahre.
Erich Honecker - Despot, Tyrann und Massenmörder: Keine
Strafe.
Adelheid Schulz - Mehrfache Mörderin und Terroristin: 16
Jahre.
Helmut Kohl - Trotz Verweigerung der Aussage keine Beugehaft.

In diesen Fällen sind entweder überhaupt keine Urteile ergangen sind oder wenn, dann wegen völlig anderer Taten. Aber generell ist ein Vergleich von Strafhöhen und -rahmen immer subjektiv. Ob ein Mord im Verhältnis zu einem Betrug oder eine Vergewaltigung in Relation zu einem Diebstahl zu hoch, zu niedrig oder gerade richtig bestraft wurde, darüber wird jeder eine eigene Meinung haben. Das Gericht hat jedenfalls die Strafe in einem vorgegebenen Strafrahmen nach ebenfalls vorgegebenen Strafzumessungsgründen auszumessen. Die in Diskussionen geforderten und die von Gerichten verhängten Strafen klaffen oft weit auseinander, weil die Gerichte auf Verbrechen neben dem konkreten Täter auch die Auußenwirkung beurteilen müssen, aber andererseits Emotionen und Rachegelüsten nicht nachgeben dürfen und ebenso Mitleid und Abneigung keine Rolle spielen dürfen.

Die Liste könnte man sicherlich endlos fortsetzen, worum es
mir geht ist eigentlich sowohl diverse politische Richtungen,
als auch verschiedene Delikte aufzuzeigen, die meiner Meinung
nach von ihrer Bestrafung her aufzeigen, dass 3 Jahre Haft für
eine reine Tatsachenverdrehung unangemessen sind.

Bei diesen Delikten geht es nicht nur um eine einfache Tatsachenverdrehung, sondern um Leugnung von millionenfachem Mord. Im Übrigen wird oft übersehen, dass das Verbotsgesetz entweder eine Betätigung im nationalsozialistischen Sinn voraussetzt oder, wenn es sich „nur“ um die Leugung von Völkermord handelt, diese in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder sonst öffentlich auf eine Weise erfolgt, daß es vielen Menschen zugänglich wird. Es wird also schon eine bestimmte „Intensität“ und Gefährlichkeit dieser Äußerungen vorausgesetzt. Solche Äußerungen z.B. in Büchern passieren nicht einfach so. Wenn ich in eine Buch eine bestimmte These vertrete, denke ich mir etwas dabei und verfolge eine bestimmtes Absicht.
Da der Nationalsozialismus unter anderem die Beseitigung der Demokratie fordert, kann das Verbotsgesetz auch als Ausfluss der „wehrhaften Demokratie“ gesehen werden: Die Demokratie lässt nicht zu, dass sie - vielleicht sogar mit zunächst demokratische Mitteln - beseitigt wird.
Die Meinungsfreiheit ist zudem bereits anderweitig eingeschränkt. Ich darf auch nicht einfach in einer Zeitung behaupten, der XY sei ein Vollidiot. Diese Äußerungen sind sanktioniert und das ist auch so anerkannt. Ebenso sind - vorsätzlich unrichtige - Äußerungen sanktioniert, die darauf gerichtet sind, die Basis des demokratischen Rechtsstaates zu zerstören. Geschütztes Rechtsgut ist hier keine politische Richtung, sondern der demokratische Rechtsstaat an sich. Eine ethische Wertung in dem Sinn, dass dadurch auch der Opfer der Massenmorde gedacht wird, kann man zwar persönlich hineininterpretieren, spielt aber zumindest formaljuristisch meines Wissens keine Rolle.
Anmerken sollte man, dass diese Delikte in die Zuständigkeit der Geschworenengerichte fallen, das heißt, dass über die Schuld des Angeklagten ausschließlich die acht Geschworenen, also Laienrichter, in geheimer Beratung und Abstimmung entscheiden und die drei Berufsrichter erst bei der Strafbemessung mitstimmen.
Weiters sollte man anmerken, dass der Strafrahmen bei derartigen Delikten in Österreich bis 1992 viel höher war. Da es wegen der damals wirklich exorbitanten Strafdrohungen zu vielen Freisprüchen kam, wurden die Strafdrohungen auf das heute geltende Maß reduziert.
Grüße, Peter

Auch hallo,

Zunächst sollte man festhalten, dass § 3g des österr.
Verbotsgesetzes einen Strafrahmen von 1 bis 10 Jahren, in
bestimmten Fällen bis 20 Jahren Freiheitsstrafe vorsieht.

Ja, danke für diese Information. War mir beim zweiten Durchlesen jetzt auch aufgefallen, dass ich das noch hätte dazuschreiben sollen.

In diesen Fällen sind entweder überhaupt keine Urteile
ergangen sind oder wenn, dann wegen völlig anderer Taten.

Das war, wie schon woanders gesagt, der Punkt. Mir kommt es ja gerade auf einen persönlichen Vergleich zwischen diesen höchst unterschiedlichen Vergehen an. Denn bei aller Unterschiedlichkeit sind sie doch in einem gleich: Der Art der Strafe.

generell ist ein Vergleich von Strafhöhen und -rahmen immer
subjektiv. Ob ein Mord im Verhältnis zu einem Betrug oder eine
Vergewaltigung in Relation zu einem Diebstahl zu hoch, zu
niedrig oder gerade richtig bestraft wurde, darüber wird jeder
eine eigene Meinung haben.

Absolut richtig und genau die interessiert mich ja.

Da der Nationalsozialismus unter anderem die Beseitigung der
Demokratie fordert, kann das Verbotsgesetz auch als Ausfluss
der „wehrhaften Demokratie“ gesehen werden:

Bei Irving ging es, soweit ich weiss, ja nicht um eine Wiedererrichtung des Nationalsozialismus oder um die Beseitigung der Demokratie. Insofern ist dieses Argument wohl nicht nutzbar.

behaupten, der XY sei ein Vollidiot. Diese Äußerungen sind
sanktioniert und das ist auch so anerkannt.

Wie gesagt, über den Sinn oder Unsinn des Gesetzes kann man sicher auch diskutieren, wollte ich aber an dieser Stelle eigentlich nicht.

Grüße,

Anwar