Hallo,
ja, genau darum geht es doch: Dinge sollen nicht passieren, weil sie gesellschaftlich geächtet sind, sie sind daher ggf. sogar strafrechtlich bewehrt. Aber Dinge passieren trotzdem (sonst bräuchten wir ja keine Polizei, keine Staatsanwaltschaften, keine Gerichte, Vollzugsanstalten, …), sie passieren immer in einem gewissen Kontext, und anhand dieses Kontextes ist festzulegen, wie man damit umgeht (im strafrechtlichen Sinne, wie man sie sanktioniert).
Recht und Gesellschaft gehen immer vom 100% Musterbürger aus, und müssen dies auch tun. Ein Freibrief im Sinne von: Pro 1.000.000 gefahrenen Kilometer darf man sich einen getöteten Verkehrsteilnehmer „erlauben“ wäre ja ein fatales Signal. Trotzdem wird man denjenigen, der aus einem Momentversagen heraus in einer ganz unglücklichen Situation, in der sich das Opfer auch nicht ganz korrekt verhalten hat, ganz anders behandeln, wenn er nach dieser enormen Fahrleistung tatsächlich mal jemand totgefahren hat, als denjenigen, dem dies schon zum dritten Mal jeweils aufgrund grob fahrlässigem Verhalten passiert ist, und ohne dass dem Opfer gleichzeitig irgendein Fehlverhalten zum Vorwurf gemacht werden könnte.
Mann/Frau ständig wegen irgendwelcher nicht nachvollziehbarer Kleinigkeiten hauen, geht nicht, und ist deutlich zu sanktionieren. Mann/Frau einmalig hauen, nachdem man gerade vom Gerichtsvollzieher Besuch wegen Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung hatte, weil Ehegatte auf Namen des anderen Schulden gemacht, und auch noch die eingehenden Klagen und Mahnbescheide hat verschwinden lassen, geht auch nicht, wird man aber nur minimal sanktionieren (wenn überhaupt).
Inoweit ist die Frage nach allen Umständen (auch denen in der Person des Opfers) vollkommen legitim, und hat rein gar nichts damit zu tun, dass man hierdurch irgendetwas verharmlosen will.
Gruß vom Wiz