Partner A und B heirateten am 24.09.10.
Nun ist die Frage wieviel beide nachzahlen müssen, weil sie am 31.08.10 noch jeder 359€ erhielten?
Partner A und B heirateten am 24.09.10.
Nun ist die Frage wieviel beide nachzahlen müssen, weil sie am
31.08.10 noch jeder 359€ erhielten?
???
Von wem haben Sie Geld erhalten? Wofür? Warum muss man was nachzahlen, wenn man etwas erhält?
Fragen über Fragen…
S.J.
Beide haben am 31.08.10 359€ ALG II bekommen.
(waren vorher noch keine BG sondern Haushaltsgemeinschaft!)
Nun ist also die Frage wieviel sie ans AAmt zurückzahlen müssen.
Beide haben am 31.08.10 359€ ALG II bekommen.
(waren vorher noch keine BG sondern Haushaltsgemeinschaft!)
Das halte ich aber für ein Gerücht…
Nun ist also die Frage wieviel sie ans AAmt zurückzahlen
müssen.
Woher soll man so etwas mit so wenig Informationen beantworten können?
Außerdem steht die Frage im falschen Brett.
Gruß
S.J.
Hallo!
(waren vorher noch keine BG sondern Haushaltsgemeinschaft!)
Nun ist also die Frage wieviel sie ans AAmt zurückzahlen
müssen.
Das ist eine gute Frage, denn da springt einem der Betrugsverdacht doch direkt mit voller Wucht ins Gesicht. Man heiratet doch nicht kurzerhand seinen WG-Mitbewohner!
ot: Keine BG vor Eheschließung – Wieso nicht??
Hi!
Beide haben am 31.08.10 359 € Ag II bekommen.
(Waren vorher noch keine BG, sondern Haushaltsgemeinschaft!)Das halte ich aber für ein Gerücht…
Warum? Mein Mann und ich haben vor der Hochzeit auch zusammengewohnt und stellten (nach heutigen gesetzlichen Maßstäben (damals gab’s weder Alg II noch waren wir im Übrigen bedürftig)) keine BG dar, auch wenn wir (selbstverständlich das Bett teilten * ; denn wir haben bis zur Hochzeit explizit getrennt gewirtschaftet – in allen Lebensbereichen! – und dies erst nach der Eheschließung geändert.
Wieso sollte das – wenn auch wohl ungewöhnlich und nicht die Regel – ein bloßer Einzelfall (gewesen) sein?
Auch wenn ich es hier im Brett schon mit so einigen Betrugsgeschichten zu tun hatte (mit sehr eindeutigen und sehr viel weniger eindeutigen): Hier halte ich persönlich den Betrugsverdacht/-vorwurf (s. a. /t/verheiratet-wieviel-muss-man-nachzahlen/6194438/5
Woher soll man so etwas mit so wenig Informationen beantworten können?
Das geht sehr gut! Siehe /t/verheiratet-wieviel-muss-man-nachzahlen/6194438/10
Außerdem steht die Frage im falschen Brett.
Jetzt ja zum Glück nicht mehr.
*) was alleine die gesetzliche Definition einer BG nicht erfüllt!
Gruß
Jadzia
mal so gesehen…
Hallo,
§ 2 Grundsatz des Forderns
(1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.
Daher ist der UP sicher nur der FORDERUNG des Gesetzgebers nachgekommen!
So spart der Staat 36,-€ monatlich!
VG René
Hallo!
Bei mir ist es nun einmal so. Das Gesetz verlangt für eine Bedarfsgemeinschaft, dass man „so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen“. Und ich kann mir nicht vorstellen, einen Menschen zu heiraten, der diesen Willen nicht hat. Es ist ja schön, wenn jeder einzelne genug Geld verdient, um nicht in die Verlegenheit zu kommen, den anderen unterstützen zu müssen. Aber wenn meine Freundin Unterstützung durch mich benötigt, dann bekommt sie die natürlich, und umgekehrt ist das wohl auch so.
[MOD] Teilthreads abgeschlossen.
Hallo!
Aufgrund des Betrugsverdachtes der hier geäußert wurde (und zu denen ich mich ja bereits heute Nacht (off-topic) _als Userin _ geäußert hatte), hat mich der UP angeschrieben und versichert, dass in diesem fiktiven(!) Fall nichts dergleichen vorliegt und er mit seiner Frage auch keinerlei rechtswidrige Intention verfolgt.
Deswegen habe ich die entsprechenden Artikel mal abgeschlossenen und bitte auch darum, hier diesen Punkt nicht weiter zu verfolgen! Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
_ MOD Jadzia Dax_
Hallo!
-
_Nach_zahlen muss man gar nichts, sondern _zurück_zahlen! (Ja, das ist ein großer Unterschied.)
Beide haben am 31.08.10 359 € Alg II bekommen.
(Waren vorher noch keine BG, sondern Haushaltsgemeinschaft!)
Sprich: jeder den (monatlichen) Alleinstehenden-Satz nach § 20 (2) S. 1 + (4) S. 1 SGB II für September.
Nun ist also die Frage, wie viel sie ans AAmt zurückzahlen müssen.
An die AA (Arbeits_agentur_) gar nichts, weil die mit Alg II gar nichts zu tun hat… Du meinst entweder Jobcenter, ARGE oder Sozialamt.
Jedenfalls:
Mit dem Tag der Heirat (hier: 24.09.10) steht jedem nur noch der „Partner-Satz“ nach § 20 (3) [+ (4) S. 4)] SGB II (also 90 % vom „Alleinstehenden-Satz“ = 323 € /Mon.) zu. Das bedeutet, dass jeder der beiden für die Zeit vom 24. – 30.09.2010 (= für 7 Kalendertage ) zu viel Alg II vom Amt bekommen hat (vorausgesetzt natürlich, dass hier keine weitere Überzahlung z. B. für Oktober 2010 oder noch länger verschwiegen wurde).
Wie viel das genau ist, lässt sich nun leicht ausrechnen:
Als 1. müssen wir die Regelsätze vom Monat auf den Tag runterrechnen:
– monatl. Regelsatz nach Abs. 2 S. 1:
359 € ÷ 30 = 11,97 € tägl. Regelsatz
– monatl. Regelsatz nach Abs. 3:
323 € ÷ 30 = 10,77 € tägl. Regelsatz
Als 2. nehmen wir beide täglichen Regelsätze mit 7 mal:
– tägl. Regelsatz nach Abs. 2 S. 1:
11,97 € × 7 = 83,79 € (gezahltes Alg II vom 24. – 30.09.10)
– tägl. Regelsatz nach Abs. 3:
10,77 € × 7 = 75,39 € (zustehendes Alg II vom 24. – 30.09.10)
- Wir berechnen die Differenz zwischen gezahltem und zustehendem Alg II:
83,79 € − 75,39 € = 8,40 € Rüfo für jeden der beiden (also insg. 16,80 €)
Gruß
Jadzia