Guten Tag,
am 17.03.2006 wurde die Fahrschule besucht.
und am 31.12.2009 die Zahlungsaufforderung bekommen. Muss man diese Rechnung noch bezahlen?
Vielen Dank!
Guten Tag,
am 17.03.2006 wurde die Fahrschule besucht.
und am 31.12.2009 die Zahlungsaufforderung bekommen. Muss man diese Rechnung noch bezahlen?
Vielen Dank!
Hallo,
am 17.03.2006 wurde die Fahrschule besucht.
und am 31.12.2009 die Zahlungsaufforderung bekommen. Muss man
diese Rechnung noch bezahlen?
ja.
http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html
Gruß
S.J.
Hi, 1. ist die noch nicht verjährt u. 2. fragt sich ein ziemlich perplexer ramses90, wie jemand eine in Anspruch genommene Leistung, die sich im 4stelligen Bereich befinden dürfte, selbst dann wenn sie verjährt sein sollte, nicht bezahlen will!
ramses90
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich vertrete ja gern mal die Gegenansicht, so zum Beispiel jetzt:
Anders als Ramses halte ich es für absolut legitim, sich auf eine Verjährung zu berufen, wenn sie denn eingetreten ist. Das ist nichts Unanständiges, sondern gesetzlich so vorgesehen.
Es stimmt schon, was meine beiden Vorredner sagen: Der Anspruch ist am 31.12. noch nicht verjährt, aber am 01.01. ist er es dann schon. Bezahlen braucht man also grundsätzlich nicht mehr, denn es ist nicht mehr möglich, gerichtliche Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten. Allerdings: Was für eine Zahlungsaufforderung ist das den? Womöglich eine Klage oder ein Mahnbescheid vom Amtsgericht?
Levay
So etwas …
So etwas …
Hallo Steve,
… nenne ich Haare senkrecht spalten. Du hast ja sachlich gesehen Recht. Dem UP ist aber mit Deiner Antwort nicht geholfen. Denn genau genommen gilt die nur noch bis 24:00, danach ist die Verjährung eingetreten. Um eine klare, eindeutige Antwort zu geben, hätte das eben nur einiger Worte mehr bedurft. Besonders, wenn ich das hier lese
/t/verdeckte-maengel-bei-hauskauf/5634719/8
(nicht lange gesucht, war Sekunden später schon passend da und zieht sich wie ein roter Faden durch fast alle Deiner Antworten - sachlich korrekt, aber immer nur das absolute Minimum. Damit für viele teilweise sogar irreführend. Denn nicht alle Leser verfügen über Dein Wissen, Dir mag das selbstverständlich erscheinen, ist es aber anderen nicht. Arrogant und überheblich kommt es auch rüber.
Ich möchte hier nur meine Meinung ausdrücken, in der Hoffnung, Dich zur Selbstreflektion anzuregen und will keine lange Diskussion.
@ Levay: Brauche keine Löschbestätigung, auch wenn eine sachlich korrekte Antwort auf die Ursprungsfrage in meiner Antwort enthalten ist.
Ich merke schon, dass ich hier polarisiere. Antworten auf meine Fragen kommen nicht.
Trotzdem wünsche ich allen im Forum einen guten Rutsch und alles Gute im neuen Jahr!
R
Ps: Meine erste Antwort habe ich wg. falschem link editiert
Klare Frage, klare Antwort
Hallo,
… nenne ich Haare senkrecht spalten. Du hast ja sachlich
gesehen Recht. Dem UP ist aber mit Deiner Antwort nicht
geholfen. Denn genau genommen gilt die nur noch bis 24:00,
danach ist die Verjährung eingetreten. Um eine klare,
eindeutige Antwort zu geben, hätte das eben nur einiger Worte
mehr bedurft.
Die Frage lautete „Muss man diese Rechnung noch bezahlen?“
Die Antwort lautet „ja“.
Möchte der Fragesteller grundsätzliche Infos zur Verjährung, soll er das bitte erwähnen. Ungeachtet dessen die entsprechenden Links dazu.
Hier wird schon viel zu viel o.T. geschwafelt und in den Antworten offensichtlich mehr Wert auf die sozialpädagogische Sichtweise als auf den rechtlichen Aspekt gelegt.
Wir sind hier im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ und nicht „Lebenshilfe“. Was hast Du dagegen einzuwenden, wenn ich eine falsche Antwort entsprechend kommentiere? Schönes Beispiel ubrigens: Die wesentliche Rückfrage hat der Fragsteller bis heute nicht beantwortet.
(nicht lange gesucht, war Sekunden später schon passend da und
zieht sich wie ein roter Faden durch fast alle Deiner
Antworten - sachlich korrekt, aber immer nur das absolute
Minimum. Damit für viele teilweise sogar irreführend. Denn
Irreführend? Wo? Irreführend sind falsche Antworten wie in dem Beispiel oben. Die können wir künftig natürlich so stehen lassen, was natürlich zu einer völlig falschen Information führt. Hier nämlich der falschen Info, dass der Käufer quasi selbst schuld ist, wenn er die Kaufsache nicht auf Mängel untersucht.
nicht alle Leser verfügen über Dein Wissen, Dir mag das
selbstverständlich erscheinen, ist es aber anderen nicht.
Arrogant und überheblich kommt es auch rüber.
Wenn Du ein Problem mit meinen Beiträgen hast, wende dich an den MOD aber jammere hier nicht öffentlich im Forum.
S.J.