Klare Frage, klare Antwort
Hallo,
… nenne ich Haare senkrecht spalten. Du hast ja sachlich
gesehen Recht. Dem UP ist aber mit Deiner Antwort nicht
geholfen. Denn genau genommen gilt die nur noch bis 24:00,
danach ist die Verjährung eingetreten. Um eine klare,
eindeutige Antwort zu geben, hätte das eben nur einiger Worte
mehr bedurft.
Die Frage lautete „Muss man diese Rechnung noch bezahlen?“
Die Antwort lautet „ja“.
Möchte der Fragesteller grundsätzliche Infos zur Verjährung, soll er das bitte erwähnen. Ungeachtet dessen die entsprechenden Links dazu.
Hier wird schon viel zu viel o.T. geschwafelt und in den Antworten offensichtlich mehr Wert auf die sozialpädagogische Sichtweise als auf den rechtlichen Aspekt gelegt.
Wir sind hier im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ und nicht „Lebenshilfe“. Was hast Du dagegen einzuwenden, wenn ich eine falsche Antwort entsprechend kommentiere? Schönes Beispiel ubrigens: Die wesentliche Rückfrage hat der Fragsteller bis heute nicht beantwortet.
(nicht lange gesucht, war Sekunden später schon passend da und
zieht sich wie ein roter Faden durch fast alle Deiner
Antworten - sachlich korrekt, aber immer nur das absolute
Minimum. Damit für viele teilweise sogar irreführend. Denn
Irreführend? Wo? Irreführend sind falsche Antworten wie in dem Beispiel oben. Die können wir künftig natürlich so stehen lassen, was natürlich zu einer völlig falschen Information führt. Hier nämlich der falschen Info, dass der Käufer quasi selbst schuld ist, wenn er die Kaufsache nicht auf Mängel untersucht.
nicht alle Leser verfügen über Dein Wissen, Dir mag das
selbstverständlich erscheinen, ist es aber anderen nicht.
Arrogant und überheblich kommt es auch rüber.
Wenn Du ein Problem mit meinen Beiträgen hast, wende dich an den MOD aber jammere hier nicht öffentlich im Forum.
S.J.