Hi,
lsogeloest von der rechtlichen Situation sehe ich das folgende
Problem:
Hmm, Probleme kann man überall sehen…sofern man wirklich will. 
Laut Vermieter hat der Steuerberater die Unstimmigkeit
festgestellt.
Dann hat es sich ja gelohnt einen zu beschäftigen.
Da Steuererklaerungen typischerweise im Jahr das
dem Steuerjahr folgt erstellt werden ist doch davon auszugehen
dass der Vermieter seit 2008 von dem Fehler wusste.
Die Steuerklärung aus dem Anspruchsjahr 2008 würde 2009 oder sogar noch später erfolgen.
So gesehen stimmt etwas mit der obigen Spekulation nicht. Außerdem wäre es unerheblich ob der VM davon wusste oder nicht. Ein Verwalter würde ebenso handeln.
Der Mieter
wurde nicht umgehend darueber in Kenntnis gesetzt.
Dazu beseht auch keine Pflicht. Der VM könnte sogar vergessen einen Anspruch zu stellen und würde sich immer noch nicht strafbar machen. 
Zudem würde bei genauer Prüfung des M, dem M ebenfalls diese Unregelmäßigkeit zu seinen Gunsten aufgefallen sein. Der M hat beim VM diesen Fehler nicht gemeldet, warum wohl?
Der Fehler liegt doch also eindeutig auf Seiten der Vermieters
da er sich verrechnet hat, nicht der Mieter.
Zum Glück ist verrechnen nicht strafbar. Es gibt an dieser Stelle nicht einmal eine schlechte Schulnote 
Der Mieter kann
doch wohl mit einer Nebenkostenabrechnung annehmen dass diese
endgueltig ist solange es nicht anderes festgelegt ist?
Es geht hier aber gerade nur um die Summe der Vorauszahlungen.
Bei der Abrechnung kann der VM diese ebenfalls verbesseren, warum auch nicht, Fehler können immer mal passieren. Zudem könne sogar nachtäglich zB vom Amt Kosten auftauchen, die der VM nicht zu vertreten hat.
Nur nach einem Jahr nach Abrechnugnszeitraum wird es schwierig etwas aus einer Nachforderung daraus zu bekommen, sofern die Schuld beim VM liegt.
Ihre Sicht der Dinge erscheint mir sehr vermieterfreundlich.
Da hier sowas wie Meinungsfreiheit herrscht, ist das völlig OK.
Sie wuerde wohl bedeuten dass jeder Mieter ohne
Verjaehrungsanspruch annehmen muss dass der Vermieter noch
nach Jahren Forderungen stellen kann sofern ein Rechenfehler
vorliegt?
Ja, insofern der M seine eingetragene Summe der Vorauszahlungen nicht selber überprüft und um ggf. Nachbesserung bittet.
Ist das nicht ueberzogen?
Anders herum:
Der VM verrechnet sich bei der Summer der Vorauszahlungen zu Ungunsten des M. Der M merkt dies erst 2 Jahre später. Der M will sein Geld zurück, wäre das auch überzogen?
Warum sollte das Recht nicht für alle gleich gelten, zumal es auch noch so im GG zu finden ist?
Wenn ich in einem
Supermarkt etwas kaufe udn die Kasse falsch rechnet fordert
der Supermarkt wohl kaum nach ueber einem Jahr eine
Nachzahlung, oder?
Eine Pizza ist eben keine Wohnung mit Betriebskosten.
Manche M haben da wohl Schwierigkeiten das auseinander zu halten. Das ist mir auch schohn mal passiert. Diese M sind wohl bei keinem VM wirklich beliebt.
vlg MC
PS:
Wenn die Antwort nicht wunschgenehm ausfiel, kann hier jeder etwas anderes Schreiben…