Hallo in die Runde!
Nehmen wir mal an, daß ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid der ARGE (wegen AlG II-Regelleistung) existiert, jedoch vom Adressaten nicht bezahlt wurde. Einige Jahre später wird eine Mahnung der Bundesagentur für Arbeit hinterhergeschickt.
Der Adressat fragt sich nun, ob die Zahlung zum Bescheid nicht gar verjährt ist und möchte wissen, in welchen §§ diese Verjährung geregelt ist.
Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald