Hallo Community,
ich erhalte seit einigen Tagen Post von einem Inkassounternehmen „Lindorff“ dort soll ich eine Forderung aus dem Jahre 2003 begleichen. Kann mir jemand sagen ob das bereits verjährt ist oder dieses nicht der Fall ist !?
Hallo Community,
ich erhalte seit einigen Tagen Post von einem Inkassounternehmen „Lindorff“ dort soll ich eine Forderung aus dem Jahre 2003 begleichen. Kann mir jemand sagen ob das bereits verjährt ist oder dieses nicht der Fall ist !?
Hallo,
wie soll dir jemand weiterhelfen, bei den mangelhaften Informationen?
Gruß
Christa
Hallo Christa, danke für deine Antwort. Welche weiteren Informationen benötigst du denn?
Viele Grüße:)
Wäre interessant, ob schon ein Titel existiert. Der wäre 30 Jahre vollstreckbar. Weisst Du, worum es in der Forderung geht? Hast Du diesbezüglich schon mal Post bekommen, womöglich von einem Gericht?
Einen Titel scheint es so nicht zu geben da ich regelmäßig in meiner Schufa Einsicht habe. Dort ist keine Titulierung vermerkt. Ich habe heute auf Anforderung eine Gesamtaufstellung inkl Kopie eines Vollstreckungsbescheid erhalten. Die Forderung kommt von der Telekom.
Hm, der Vollstreckungsbescheid ist der sogenannte Titel. Komisch, das da nichts in der Schufa ist. Dann entweder bezahlen oder Zwangsvollstreckung riskieren. Lohnpfändungen kommen manchmal bei Arbeitgebern nicht so gut an.
Spielt es nicht eine Rolle, von wann der ist?
Oder gibt es Vollstreckungsbescheide gar nicht, ohne dass da vorher alles vorschriftsmäßig und fristgerecht angemahnt usw. wurde?
Ganz blöde Frage: du schreibst, du bekommst „seit einigen Tagen Post“. Was habe ich mir darunter vorzustellen? Bekommst du täglich oder jeden zweiten Tag Briefe? Das kann ich mir eher nicht vorstellen, wäre ziemlich unüblich (ohne, dass ich jemals damit zu tun hatte!).
Oder sind es gar E-Mails, die womöglich einfach Spam sein können?
Ist die Forderung überhaupt „berechtigt“, also ist sie damals tatsächlich entstanden?
Gruß
Christa
Wenn der da ist, ist das Mahnverfahren zu Ungunsten des Ursprungsposters abgeschlossen. Die Forderung ist aus 03, ich denke, das es da einen Mahnbescheid gegeben hat, dem entweder nicht widersprochen wurde oder doch, aber das Gericht hat im Verfahren dem Gläubiger Recht gegeben.
Falls die Kopie so hier aussieht
http://www.mahngerichte.de/verfahren/vordrucke/images/vbgesamt.png
ist da nichts mehr zu machen. Egal, ob damals berechtigt oder nicht.
ich behaupte mal kühn, der Vollstreckungsbescheid ist durch, wenn bereits nach Verjährung gefragt wird.
Aber darüber reden kann man ja mal.
grüße
lipi
Die Forderung ist damals so entstanden und ja der Bescheid bzw die Kopie schaut genauso aus wie das Muster. Ich habe gerade nochmal in meine Schufa geschaut und musste feststellen das kein Eintrag eines Titels zu finden ist.
Servus,
prüfe die Aufstellung und die Kopie des Bescheides genau; wenn bei der Schufa nichts bekannt ist und Du Dich selber auch nicht an ein Mahnverfahren erinnerst, das mit solchen gelben Umschlägen endete, solltest Du vom Mahngericht (steht auf dem Bescheid, welches das ist) bestätigen lassen, dass es diesen Titel gibt.
Lindorff ist in der ohnehin nicht so ganz blütenweißen Inkassobranche bestimmt nicht das weißeste aller Schafe und arbeitet selbst an den Maßstäben der Branche gemessen ziemlich nassforsch. Versuche, zügig rauszukriegen, ob an der ganzen Geschichte etwas dran ist oder ob hier versucht wird, Dir mit gefaktem Zeugs Angst zu machen.
Schöne Grüße
MM
Hallo Götz (und lipi),
meine Frage bezog sich darauf, dass per E-Mail viel Müll an einen herangetragen wird, also war die Frage, ob es damals überhaupt eine Forderung gab, oder ob es unter Spam einzustufen ist. Wenn es ein richtiger Vollstreckungsbescheid ist, natürlich nicht!
Gruß
Christa
Hallo,
du schaust bei der Schufa nach, um heruaszufinden, ob 2003 ein Vollstreckungsbescheid gegen dich erlassen wurde???
Den Vollstreckungbescheid gibt es nicht als geheime Entscheidung ohne mehrere, deutlich als „amtlich“ zu erkennende Briefe.
Wie kann es sein, dass es einen Vollstreckungsbescheid gegen dich gibt, von de du nichts weißt?
Hattest du damals eventuell eine arg problematische Lebensphase? Das wäre ja eine Erklärung.
Ist so nicht richtig! Ich habe in meine Schufa geschaut um zu sehen ob es eine Titulierung gibt. Was ich sicher weiß ist das ich im letzten Jahr über Lindorff eine Forderung beglichen habe, diese Titulierung stand auch in der Schufa und wurde später gelöscht. Was mich stutzig macht ist das dieser nicht in der Schufa steht obwohl er angeblich schon Tituliert sein soll !?
Ich habe eine Mail ans zuständige Amtsgericht geschickt mit der Bitte um Klärung. Mal schauen was zurück kommt.
Servus,
E-Mail-Korrespondenz mit einem Gericht ist ungefähr wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde: Man hat halt was gemacht, aber braucht nicht mit irgendwelchen Auswirkungen zu rechnen.
Kein geeigneteer Kommunikationsweg mit einer Behörde.
Schöne Grüße
MM
Das wäre mal ein Ansatzpunkt !
ist denn der als Kopie versandte Vollstreckungsbescheid und die Forderung identisch mit der vor einem Jahr bezahlten Summe ?
Geht es da um die selbe Sache ?
Dann wäre es ja zumindest denkbar, die Forderung besteht nicht mehr (deshalb auch Schufa sauber) und wird irrtümlich von der Firma nochmals versucht einzufordern.