Verk.ETW-Wohngelder nie bezahlt-enorme Forderung

Guten Tag,

ich hoffe das Jemand mir weiterhefen kann. Die Situation stellt sich wie folgt da:
ETW unserer Mutter wurde im Okt./Nov. 2008 von meiner Schwester mit Vollmacht verkauft. Kaufvertrag vollzogen(Schlüsselübergabe und Zahlung des Kaufpreises im Nov.2008).Unsere Mutter verstarb im Dez.2008. Meine Schwester und ich erben zu gleichen Teilen den Kaufpreis.
Ca. im Mai 2010 bekommt meine Schwester eine Zahungsaufforderung von der Hausverwaltung. Der neue Eigentümer hat bisher kein einziges Mal das Hausgeld bezahlt. Bis heute besteht lediglich eine Auflassungsvormerkung-wir sind also noch Eigentümer!
Laut Notar und Grundbuchamt konnte nicht umgeschrieben werden weil ein Betrag in Höhe von knapp 300 Euro vom neuen Eigentümer nicht bezahlt wurde.
Nun habe ich ich am 10.08.2010 überwiesen damit wir evt. in die Wohnung pfänden können. Nur kann es sein das dies die einzige Möglichkeit ist? Wir möchten und können nicht die Forderung der Hausverwaltung (mittlerweile RA) begleichen. Ich habe versucht die Situation so sachlich wie möglich darzulegen, ich hoffe das Jemand von euch/ihnen bereits Erfahrung mit solch einem Vorgang gemacht hat oder Tipps hat wie die Rechtslage einzuordnen ist und wir wirklich zur Rechenschaft gezogen werden können. Ob evt.der Notar oder die Hausverwaltung einen Feher gemacht haben, indem sie erst nach über 1,5 Jahren Bescheid gegeben haben e.t.c.

Vielen Dank im voraus :smile:

Sie sollten sich in diesem Fall an einen Anwalt wenden, da sie sicherlich juristisch gegen den Käufer vorgehen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Ritt

Guten Tag.
Ein sehr unerfreulicher Vorgang, der vermutlich nur unter Mitwirkung des Notars gelöst werden kann. Die Auflassungsvormerkung ist ein Teil und ist eigentlich nur für den Kaufpreis und Kosten für Notar, Grundbuch etc. relevant. Hinsichtlich des Hausgeldes besteht eigentlich ein gesondertes Vertragsverhältnis. Letztlich müssen auch Mieter die wesentlichen Teile des Hausgeldes, mit Ausnahme Verwalterkosten etc., bezahlen. Dies setzt jedoch einen Mietvertrag voraus.
Wenn gegenüber der Hausverwaltung kein dokumentiereter Eigentümerwechsel vollzogen ist, bleibt Ihnen möglicherweise nur die rechtliche Auseinandersetzung, da Sie es offensichtlich mit einem unseriösen Käufer zu tun haben. Ich hoffe, Sie werden bald eine Lösung erzielen. Viele Grüße Alexander Frank

Bitte schnell bei dem Notar nachfragen, ob die Zustimmung der Hausverwaltung für den Verkauf vorliegt.
(Pflicht bei Verkäufen von ETW`s)

Sollte diese nicht vorliegen, dann wird in einem eventuellen Rechtstreit auch der Notar zur Kasse gebeten.

Guten Tag,

Dieses Problem ist so komplex, daß es einer Rechtsberatung bedarf.

Gruß E.Loesche