Guten Tag,
ich hoffe das Jemand mir weiterhefen kann. Die Situation stellt sich wie folgt da:
ETW unserer Mutter wurde im Okt./Nov. 2008 von meiner Schwester mit Vollmacht verkauft. Kaufvertrag vollzogen(Schlüsselübergabe und Zahlung des Kaufpreises im Nov.2008).Unsere Mutter verstarb im Dez.2008. Meine Schwester und ich erben zu gleichen Teilen den Kaufpreis.
Ca. im Mai 2010 bekommt meine Schwester eine Zahungsaufforderung von der Hausverwaltung. Der neue Eigentümer hat bisher kein einziges Mal das Hausgeld bezahlt. Bis heute besteht lediglich eine Auflassungsvormerkung-wir sind also noch Eigentümer!
Laut Notar und Grundbuchamt konnte nicht umgeschrieben werden weil ein Betrag in Höhe von knapp 300 Euro vom neuen Eigentümer nicht bezahlt wurde.
Nun habe ich ich am 10.08.2010 überwiesen damit wir evt. in die Wohnung pfänden können. Nur kann es sein das dies die einzige Möglichkeit ist? Wir möchten und können nicht die Forderung der Hausverwaltung (mittlerweile RA) begleichen. Ich habe versucht die Situation so sachlich wie möglich darzulegen, ich hoffe das Jemand von euch/ihnen bereits Erfahrung mit solch einem Vorgang gemacht hat oder Tipps hat wie die Rechtslage einzuordnen ist und wir wirklich zur Rechenschaft gezogen werden können. Ob evt.der Notar oder die Hausverwaltung einen Feher gemacht haben, indem sie erst nach über 1,5 Jahren Bescheid gegeben haben e.t.c.
Vielen Dank im voraus 