Verkäufer abgelehnt - Haus nun in Zwangversteigeru

Hallo,

Meine Eltern besitzen ein Haus, welches noch finanziert wird. Jetzt sollte es kurz vor der privaten Insollvenz verkauft werden, aber der Insollvenzverwalter hat den Käufer abgelehnt. Das Haus soll nun in die Zwangsversteigerung (ZV).
Kann man dagegen angehen, wenn jetzt in der ZV weniger ersteigert wird, als der Käufer vorher geben wollte?

Der Verlust ist dann ja dem Verwalter zuzuschreiben. Oder wie läuft das?

Grundsätzlich ist bei der Privatinsolvenz egal, ob nun 190 TSD Euro Schulden ober 210 TSD oder?

Gruß
der Sohn

Hallo,

leider kann ich dir damit nicht weiter helfen.

MfG

Wenn der IV den Käufer ablehnt, dann ist das nicht mehr kutz vor sondern mitten in der INso. Ich kann den Grund nicht ersehen, aber wenn der IV einen Käuferablehnt,der einen höheren Preis zahlen will als in einer ZV zu erreiche wäre, dann haftet der für den entstandenen Schaden. ist aber nur sehr schwer nachzuweisen.
Oder wolltet ihr da was kungeln und der IV hat darum nein gesagt ?

Kungeln ?
Nein… es war ein offizieller Käufer…
Nichts gekungeltes…

Wir waren nur verdutzt, als uns der Käufer informierte, dass er nicht kaufen darf…

Und bis zur ZV wollte er nicht mehr warten, da ihm das Haus dann zu lange leersteht… ZV ist erst Ende Herbst !!!

Und was kann man machen, bzw was bringt es, wenn ein Schaden entstanden ist?

Gruß
derSohn

Sich vom Kaufer schriftlich gbestätigen lassen, was er denn zahlen wollte. Dann den IV fragen, waru nicht verkauft werden darf.Dann eventuell sich beim zuständigem AG beim rechtspfleger beschweren

Man kann dann einen Antrag stellen wegen Verschleuderung.

Ja grundsätzlich ist es egal ob man wegen 20.000 oder 20 Millionen in Insolvenz geht!

http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerun…

Guten Morgen,

Ihre Eltern sind doch freiwillig in die Insolvenz gegangen - habe ich das richtig verstanden?

Das heißt, Ihre Eltern haben sich freiwillig entmündigt? Dies folgt nämlich aus dem Umstand, dass jetzt ein Insolvenzverwalter für Ihre Eltern sämtliche wirtschaftlich relevanten Willenserklärungen abgeben wird.

Wenn das Ihre Eltern so wollten, dann müssen Sie sich auch damit einverstanden erklären, dass ie über ihr eigenes Haus nicht mehr verfügen können.

Besser wäre es allerdings gewesen, erst gar keine Insolvenz anzumelden, denn durch die Insolvenz werden die Schulden auch nicht bezahlt.

Ob Ihre Eltern am Schluss der sogenannten Wohlverhaltensphase überhaupt eine Restschuldbefreiung erhalten, bleibt einem abschließenden Beschluss nach Anhörung der Gläubiger vorbehalten.

Somit steht es noch gar nicht fest, ob Ihre Eltern Restschuldbefreiung bekommen.

Aber das Haus ist weg.

Wollten Ihre Eltern das so?

Viel Glück.

Was ist der Stand heute?

Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
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