Verkäufer baut Boden und Zaun von Dachterrasse ab

Hallo,

folgender angenommener Fall:

Zwischen Verkäufer A und Käufer B kommt ein Kaufvertrag über ein Zweifamilienhaus zustande.

Das Haus sieht z.B. so bei der Besichtigung und im Expose aus (dort ist der Zaun zur Dachterrasse zu erkennen):
http://www.bilder-hochladen.net/files/8y5l-1-jpg-nb…
http://www.bilder-hochladen.net/files/8y5l-2-jpg.html

Bei der Besichtigung war die Dachterrasse mit Holzplatten und dem besagten Zaun versehen.

Nach Abschluß des Kaufvertrages, aber noch vor der Übergabe, stellt der Käufer beim vorbeifahren fest, dass der Zaun auf der Dachterrasse entfernt wurde. Nach Rücksprache mit dem Makler, der wiederum sich bei dem Verkäufer erkundigt, wurde zudem sogar der Bodenbelag der Dachterrasse entfernt.

Der Käufer weist den Verkäufer telefonisch daraufhin, dass dies Bestandteile sind und nicht entfernt werden dürfen. Der Verkäufer sieht dies jedoch nicht ein und verweist darauf, dass dies Eigentum Dritter, nämlich der bis dahin oben wohnenden Mieter war. Auf diesen Umstand wurde der Käufer bei der Besichtigung und auch nicht im Vertrag hingewiesen. Im Vertrag wurde erwähnt, dass all das mitverkauft wird, was nach herschender Sitte Zubehör des Gebäudes und des Grundstücks darstellt, ausgenommen Gegenstände Dritter. Später behauptet der Verkäufer zusätzlich, dass der Zaun nicht fest mit dem Haus verbunden war.

Über Dritte erfährt der Käufer, dass nach vorheriger Zusage an den Makler, dass er die Sachen sich wieder beschaffen wird und vor dem Übergabetermin wieder anbringen wird, dass er wohl beim Anwalt gewesen wäre und dies nun wohl doch nicht durchführen wird und den Anwalt voraussichtlich zum Übergabetermin mitnehmen wird.

Zu welchem Schluß könnte man bei diesesm angenommenen Fall anhand der Schilderung und der Bilder kommen? Was könnte man in einem solchen Fall nun dem Käufer raten? Soll dieser evtl. auch zur Übergabe einen Anwalt mitnehmen?

Hallo XPXPL,

ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Sichtschutzzaun, zumal er anscheinend den Mietern gehört, mit zum Kaufumfang gehört.
Wie Du geschrieben hast, sind Gegenstände Dritter vom Kauf ausgeschlossen und es handelt sich ja bei dem Sichtschutzzaun nicht um das Geländer der Terasse, sondern um einen zusätzlichen Schutz. Wir haben in unseren Mietwohnungen bisher auch auf den Balkonen solche zusätzlichen Sichtschutze angebracht. Wir hätten sie jederzeit auch wieder mitnehmen können.

Bei den Holzbohlen bin ich mir nicht so sicher, aber wir haben z. B. auf dem Balkonboden lose Holzfliesen verlegt und diese auch wieder mitgenommen. Ich denke, dass so etwas auch hier der Fall sein könnte. Aus dem Foto ist dies nicht so ganz ersichtlich… Ist denn darunter ein „normaler“ Fliesenboden?

Der Käufer weist den Verkäufer telefonisch daraufhin, dass
dies Bestandteile sind und nicht entfernt werden dürfen. Der
Verkäufer sieht dies jedoch nicht ein und verweist darauf,
dass dies Eigentum Dritter, nämlich der bis dahin oben
wohnenden Mieter war.

Finde ich einleuchtend, wobei ich aber keine Juristin bin.

Auf diesen Umstand wurde der Käufer bei
der Besichtigung und auch nicht im Vertrag hingewiesen.

Hat er denn gefragt? Gerade bei der Besichtigung des vermieteten Teils? Zumindest die Sichtschutzelemente sind ja im Gegensatz zum Wert des sehr schönen Hauses eher geringwertig, so dass hier vielleicht auch keine Hinweispflichten des Verkäufers bestehen.

Über Dritte erfährt der Käufer, dass nach vorheriger Zusage an
den Makler, dass er die Sachen sich wieder beschaffen wird und
vor dem Übergabetermin wieder anbringen wird, dass er wohl
beim Anwalt gewesen wäre und dies nun wohl doch nicht
durchführen wird und den Anwalt voraussichtlich zum
Übergabetermin mitnehmen wird.

Habe ich Dich richtig verstanden, dass der Verkäufer Zaun und Bodenbelag irgendwie besorgt hat und Beides noch vor der Übergabe wieder anbringt, nachdem sich der Verkäufer von einem Anwalt hat beraten lassen? Den er dann auch zum Übergabetermin mitbringen will?
Dann ist doch aber alles wieder i. O. und der Käufer bekommt das, was er wollte.

Zu welchem Schluß könnte man bei diesesm angenommenen Fall
anhand der Schilderung und der Bilder kommen? Was könnte man
in einem solchen Fall nun dem Käufer raten? Soll dieser evtl.
auch zur Übergabe einen Anwalt mitnehmen?

S. o., wenn alles wieder da ist, sollte sich der Käufer freuen.
Ich kann aber verstehen, dass der Käufer der Übergabe mit gemischten Gefühlen entgegensieht. Ich würde an seiner Stelle auch einen Anwalt mitnehmen, dann herrscht „Gleichheit der Mittel“.

Hoffentlich vergisst der Käufer die Unanehmlichkeiten zwischen Vertrag und Übergabe rasch und kann sich dann unbeschwert an seinem neuen Eigentum erfreuen. Ich wünsche ihm viel Glück und Dir

lieben Gruß

Trillian

Es geht ja nicht darum, ob die Mieter den Zaun und den Fußboden mitnehmen durften, sondern um die Tatsache, ob dies vom Verkäufer nicht ausdrücklich erwähnt werden musste, dass dieser nicht zum Bestandteil gehört. Meinen Informationen nach gehörte auch der Carport den Mietern, welche der Verkäufer für einen gewissen Betrag kurz vor dem Verkauf abgekauft hatte.

Der Fußboden ist mit Schrauben am Haus befestigt, welches man bei Vergrößerung der Fotos erkennen kann. Der Zaun kann ebenso nur mit dem Haus befestigt sein. Mir wurde zumindest gesagt, dass ein solcher Zaun aus Sicherheitsgründen fest mit dem Gebäude/der Terasse verbunden sein muss, da er sonst beim ersten Windhauch umkippen könnte. Fest mit dem Haus verbundene Gegenstände sollen wiederum dann als Zubehör gelten.

Der Verkäufer hatte erst eingelenkt und wollte bis zum Übergabetermin alles wiederherstellen, hat es sich jetzt jedoch aus mir nicht genau bekannten Gründen dagegen entschieden.

Der Verkäufer hatte erst eingelenkt und wollte bis zum
Übergabetermin alles wiederherstellen, hat es sich jetzt
jedoch aus mir nicht genau bekannten Gründen dagegen
entschieden.

Ich würde einen Anwalt einschalten, dass Verhalten des Verkäufers ist nicht in Ordnung.

Hallo,

waren die Antworten hier /t/mitnahme-von-zaun-gelaender-o-ae-beim-hausverkauf…
nicht aussagekräftig genug, oder warum die erneutet Frage?

Gandalf

Hallo XPXPL,

ich habe nun die anderen Antworten, auch von der vorherigen Anfrage gelesen, und liege offensichtlich mit meiner Dir geschriebenen Annahme falsch. Aber so habe ich auch wenigstens wieder etwas gelernt :smile:

Der Verkäufer hatte erst eingelenkt und wollte bis zum
Übergabetermin alles wiederherstellen, hat es sich jetzt
jedoch aus mir nicht genau bekannten Gründen dagegen
entschieden.

dann hatte ich Dich falsch verstanden.

Also vor dem Hintergrund, dass es nun doch nicht wiederhergestellt wird und der Verkäufer vermutlich seinen Anwalt zur Übergabe mitbringt, würde ich an Käufers Stelle ebenfalls einen Anwalt beauftragen und in seinem Beisein die Übergabe vollziehen. Schaden kann es in jedem Fall nicht und man fühlt sich mit Rechtsbeistand im Zweifelsfall nicht so unterlegen…

Es tut mir für den Käufer wirklich leid, dass er im Vorfeld so einen Ärger hat.

Lieben Gruß

Trillian

die Antworten waren auch in dem dortigen Thread sehr aufschlußreich. Nur hatte sich der Tatbestand jetzt soweit geändert, dass sogar der Holzboden entfernt wurde und teilweise behauptet wurde, dass der Zaun nicht fest mit dem Haus verbunden wäre.

Außerdem muss sein Anwalt ja offenbar ihm irgendwelche Hoffnungen gemacht haben, dass er aus der Nummer raus kommt, denn nur so kann ich mir erklären, dass er nun Zaun und Boden nicht wiederherstellt und offenbar sogar seinen Anwalt zum Termin mitnimmt und dafür ja sicher einiges an Kosten für den Anwalt investiert. Außerdem hat sich aufgrund dieser Tatsache für mich nun auch die Frage gestellt, ob es besser wäre auch selbst einen Anwalt mitzunehmen.

Vielen Dank in jedem Fall für die bisherigen Antworten.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

die Antworten waren auch in dem dortigen Thread sehr aufschlußreich.

Aufschlußreich? Für Dich auch?

[Zaun entfernt]… Holzboden entfernt … [alles entfernt]

Außerdem hat sich aufgrund dieser Tatsache für mich nun auch die Frage
gestellt, ob es besser wäre auch selbst einen Anwalt mitzunehmen.

Okay, die 1129 scheint in Deinem Fall außer Kraft gesetzt zu sein. Dann sage ich es einfach direkt:

Während andere Leute beim Gebrauchtwagenkauf ganze Anwaltssozietäten auf den Vertragsgegner loslassen, wenn nur der Zigarettenanzünder nicht funktioniert, lässt Du Dir das frisch erworbene Eigenheim vor der Übergabe lieber widerstandslos unterm Arsch wegmontieren.

Du kennst zwar die Unberechenbarkeit der Gegenseite und auch, dass sie alle Geschütze auffahren wird, um Dich beim Übergabetermin komplett über den Tisch zu ziehen. Aber Du diskutierst in Internetforen anhand bunter Bildchen lieber über Geländerbefestigungen.

Und jetzt fragst Du tatsächlich ernsthaft, ob es vielleicht „besser wäre“, auch einen Anwalt mitzunehmen?

Egal. - Die Antwort muss in jedem Fall lauten: Nein. Bloß kein Anwalt! Warte wenigstens solange, bis ich Dir auch ein Häuschen verkauft und übergeben habe.

Bones

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Hallo,

Während andere Leute beim Gebrauchtwagenkauf ganze
Anwaltssozietäten auf den Vertragsgegner loslassen, wenn nur
der Zigarettenanzünder nicht funktioniert, lässt Du Dir das
frisch erworbene Eigenheim vor der Übergabe lieber
widerstandslos unterm Arsch wegmontieren.

…was für eine plumpe und bauernhafte Antwort.
Meinst Du, der Fragesteller war dabei, als der frühere Eigentümer die Teile abmontiert hat?
Solche Typen machen das doch heimlich,still und leise und haben keine Skrupel.
Ein anständiger Mensch ist da immer unterlegen.
Vllt steht ja im Kaufvertrag „wie besichtigt“?
Dann sähe es für den Fragesteller u. U. besser aus, wenn er Zeugen hat.

Vllt steht ja im Kaufvertrag „wie besichtigt“?
Dann sähe es für den Fragesteller u. U. besser aus, wenn er
Zeugen hat.

Im Kaufvertrag wird folgendes erwähnt: Der Grundbesitz geht in dem vorhandenen Zustand auf die Käuferpartei über. Der Kaufgegenstand ist der Käuferpartei aus eigener Anschauung und Besichtigung bekannt.

Hallo

Im Kaufvertrag wird folgendes erwähnt: Der Grundbesitz geht in
dem vorhandenen Zustand auf die Käuferpartei über. Der
Kaufgegenstand ist der Käuferpartei aus eigener Anschauung und
Besichtigung bekannt.

Dann kann man annehmen, das alles so übergeben werden muss wie besichtigt.

…man könnte auch prüfen, ob im Vertrag vermerkt ist, daß der Kaufgegenstand frei von Rechten Dritter ist.
Gruß:
Manni IANAL

Im Kaufvertrag wird folgendes erwähnt:

Letzter Versuch, auch NASAL. Inhaltlich eigentlich nichts Neues für Leute, die beabsichtigen, einen Betrag im wenigstens sechsstelligen Bereich auf den Kopf zu hauen und dies mit eigener Unterschrift schon haben beurkunden lassen.

„Erwähnungen“ in Verträgen haben die blöde Eigenschaft, gelegentlich interpretationsfähig zu sein. Ein oder zwei vermeintlich eindeutige Sätze an der einen Stelle können durch Formulierungen an anderer Stelle sehr schnell und und hinsichtlich der eigenen, völlig zweifelsfreien Ansicht höchst unangenehm in Frage gestellt werden.

Der durchschnittliche Eigenheimkäufer betreibt sein Hobby nur selten alle paar Wochen und ist noch seltener dabei gleichzeitig Rechtsanwalt und Notar. Erfahrung und juristisches Fachwissen in der Abwicklung von Immobiliengeschäften halten sich also in Grenzen.

Nun werden vielleicht die meisten Käufe/Verkäufe völlig stressfrei über die Bühne gehen, und es kann sicher keine grundsätzliche Empfehlung geben, bei jedem x-beliebigen Termin sofort mit dem eigenem Anwalt aufzutauchen. Wenn sich der Ärger aber so hässlich ankündigt wie in dem geschilderten Fall, würde ich mich - in Abwägung des vermutlichen Streitwertes - wohler fühlen, einen passenden Fachanwalt in der Hinterhand zu haben.

Ob der den Käufer unbedingt zum Übergabetermin begleiten sollte, sei dahingestellt. Nach Einsicht des kompletten Wortlautes des Kaufvertrages könnte er immerhin Vorschläge für das geeignete Vorgehen am Übergabetag machen und vor allem eine Aussicht skizzieren für den Erfolg oder Misserfolg weiterer Schritte.

Fröhliche Weihnachten
Bones

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verlinkung alter und neuer fragen

Hallo,

waren die Antworten hier
/t/mitnahme-von-zaun-gelaender-o-ae-beim-hausverkauf…
nicht aussagekräftig genug, oder warum die erneutet Frage?

offenbar nicht.
mir sind zweitfragen auch schon mal von „aufmerksamen“ mitlesern zu alten fragen verlinkt worden.
darf nicht der fragense selber entscheiden, ob seine frage geklärt ist oder ob er es besser noch mal mit anderen details versucht?

tilli

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