Verkäufer nennt die Herstellerfirma nicht?

Hallo liebe Wissenden,

ich habe bei Ebay eine Kraft- und Fitnessstation gekauft. Zweicks nachbestellen von Verschleißteilen oder zusätzlichen Gewichten habe ich mich nach Auktionsende an den Verkäufer gewandt und ihn nach dem Hersteller bzw. einer Herstellerhomepage gefragt.

Nun lese ich gerade die Antwort, dass er mir diesen aus Wettbewerbsgründen nicht mitteilen will und kann.

Ist das rechtens? Ich kann doch auch keine Autoreifen versteigern und dabei unerwähnt lassen um welche Marke es sich handelt?

Ich wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar.

Viele Grüße
SemperFi250586

hallo semperFi,

zwei Sachen die mir dazu in den Kopf kommen :
( wobei die erste dir sicherlich nicht weiterhelfen wird )

also als erstes : wenn du Autoreifen verkaufst und dabei keine Herstellerangabe machst,
und der Käufer die trotzdem kauft dann ist das die Sache des Käufers die so zu kaufen.
Und dann muss der Käufer mit den Reifen leben die er gekauft hat.
Genauso hast du eben deine Station gekauft !
Warum hast du nicht vorher nachgefragt -
gehe mal davon aus war kein 5 euro objekt …
Waren keine Papiere dabei die auf Firma schließen lassen ?

als zweites jetzt etwas vielleicht Versöhnlicheres :
ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung in wie weit dir der Verkäufer aus was auch immer für Wettbewerbsgründen dir
den Hersteller nennen oder nicht nennen darf und warum er das darüberhinaus auch nicht möchte.

Frage dazu : könnte es sein, dass irgendwas nicht koscher ist mit dem Teil ?
( Markenklau / nachgemachtes Gerät / schon andere wie orginal Teile eingebaut … würde mir einfallen können … )
aber kann ich nicht beurteilen … und soll auch keine Unterstellung oder Sonstiges sein …
nur einfach mal theoretisch überlegt was dahinterstecken könnte -
denke mal da müsstest du mal genauer hinsehen

zweite Möglichkeit : er darf wirklich nicht eben wegen Markenrecht -
und will da auch nichts riskieren - aus was für immer für Gründen.

Also : dann würde ich den eben jetzt fragen an welche Firma du dich wenden kannst zwecks Ersatzteil- bzw.
Ergänzungsbeschaffung …
damit akzeptierts du ja dann eben seine Vorgaben ( so in der Art würde ich den anschreiben ) …
und falls er dann nur halbwegs guten Willens ist wird er dir da ja vielleicht weiterhelfen können/wollen …

falls er immer noch keinen Namen nennen will … soll Ort und Strasse sagen , denke mal Auswahl wird ja nicht si riesig sein …
Frag den wer bisher gewartet hat oder eben immer wieder nachhaken …
Würde den also ziemlich zumailen auf jede Antwort von dem käme eine neue Frage …
Hast du schon gewertet ?

Frage : ( falls dir das so noch nicht ergiebig genug ist.
Wann hast du gekauft ?
Privater oder gewerblicher Anbieter
mit paypal bezahlt ?
am besten dann mal Artikelnummer .

Frage eben wäre : kannst du dem mit Rückabwicklung ( noch ) drohen ?

das soweit von mir - und das nur als Laienauskunft

drücke dir die Daumen dass du irgendwie weiterkommst

falls du noch zu dem Geschriebenen eine Frage hast mail mich an.

liebe Grüße schönen Abend noch
marita

Hallo SemperFi,
folgender unverbindlicher Rat: Der Verkäufer hat den Käufer über alle wesentlichen Merkmale des Produkts zu unterrichten gem §§ 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 EGBGB. Dazu muss bei technischen Geräten mindestens auch der Hersteller genannt werden. Solange er die nötige Unterrichtung unterlässt beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen (§312d Abs.2 BGB).
Ich würde Ihnen raten mit einem Widerruf zu drohen oder diesen geltend zu machen wenn er die Informationen nicht übermittelt.
MfG,
coramin

Hallo, kann ich leider nicht beantworten. Grüße kahlken

Zwar ist die Ausrede Unsinn, eine verpflichtung gibt es aber wohl nicht, es sei denn als Neben-/Treuepflicht, wenn sie ohne die Information mit dem Kaufgegenstand nichts anfangen können.