gestern versuchte ich bei ebay bei einer dort angemeldeten öffentlichen Firma einen Artikel zu ersteigern. Da kam von ebay eine Mitteilung : AKTION GESTOPTT, DER VERKÄUFER HAT SIE FÜR DIESEN ARTIKEL VOM MITBIETEN AUSGESCHLOSSEN. Nun meine Frage: Ist das rechtlich überhaupt erlaubt ? Ich sehe dieses Vorgehen des Verkäufers als Verleumdung, als Beleidigung, sogar als Betrug an. Wer kann mir helfen ?
Ja, jeder darf sich aussuchen, mit wem er Geschäfte macht. Dies ist ein Freies Land - bis zu den nächsten Wahlen. Der Metzger MUSS dir kein Schnitzel verkaufen, er KANN.
Vorgehen des Verkäufers als Verleumdung, als Beleidigung,
Nein. Außer dir und dem Verkäufer kriegt das niemand mit.
sogar als Betrug an.
Im juristischen Sinne? Lies mal nach, was Betrug ist
vielen Dank für deine Antwort und die links, das hat mir schon geholfen. Ich habe sie gelesen, aber bei mir liegt die Sache anders:
1.) Ich habe keine negativen Bewertungen ( 100 % positiv ).
2.) Ich habe bisher alle erworbenen Artikel pünktlich bezahlt.
3.) Es gab bei ebay auch nie einen Streitfall.
wenn diese 3 Dinge vorgekommen wären, wäre es ok, aber so möchte ich dem Verkäufer eine negative Bewertung reinhauen und die Sache öffentlich machen, denn das ist eine Diffamierung oder wie das heisst.
wenn diese 3 Dinge vorgekommen wären, wäre es ok, aber so
möchte ich dem Verkäufer eine negative Bewertung reinhauen und
die Sache öffentlich machen, denn das ist eine Diffamierung
oder wie das heisst.
Wie gesagt, man kann sich aussuchen mit wem man Geschäft macht und ist dabei nicht auf die Ausschlussgründe angewiesen die Ebay automatisch bietet…
Zudem: wenn ich das mit der „negativen Bewertung reinknallen“ lese - vlt hat der Verkäufer deine abgegeben Bewertungen eingesehen, festgestellt das du an fast allem was auszusetzen hast und desshalb gleich auf den Stress verzichten will.
möchte ich dem Verkäufer eine negative Bewertung reinhauen und
die Sache öffentlich machen, denn das ist eine Diffamierung
oder wie das heisst.
Spricht etwas dagegen den Verkäufer freundlich anzufragen, ob er dich möglicherweise verwechselt hat? So was kommt im Eifer des Alltags schon mal vor. Grundsätzlich sollte man immer erst einmal miteinander kommunizieren. Irrtümer kommen öfters vor als man denkt. Du weisst doch: Druck erzeugt Gegendruck.
vielen Dank für eure Antworten und eure Hilfe. Stefan, deine Idee war am besten, ein freundliches Telefonat hat die Sache geklärt. Es lag eine Verwechslung vor.
viele Grüsse
chatboy
PS: Ich wurde aber schon oft wegen meiner ausländischen Herkunft und meiner sexuellen Orientierung auch hier im Forum ( Lust und Liebe )diffamiert und habe gedacht, bei ebay wäre das auch so …
PS: Ich wurde aber schon oft wegen meiner ausländischen
Herkunft und meiner sexuellen Orientierung auch hier im Forum
( Lust und Liebe )diffamiert und habe gedacht, bei ebay wäre
das auch so …
Wie soll das denn gehen? Ist Dein ebay-Nick „ForeignGayGuy“ oder was?
wenn diese 3 Dinge vorgekommen wären, wäre es ok, aber so
möchte ich dem Verkäufer eine negative Bewertung reinhauen und
die Sache öffentlich machen, denn das ist eine Diffamierung
oder wie das heisst.
Warum? Wie bereits geschrieben KANN, MUSS aber mit Dir keine geschäfte machen. Wenn der metzger Dir kein Schnitzel verkaufen will gehst Du auch in den anderen laden nebenan und bekommst es da halt.
So auch bei ebay. Es gibt mit Sicherheit mehrere die da wasweissichfüreinenramsch anbieten. Dann sucht man sich halt einen anderen Händler, fertig.
Und wenn es wiedererwartend der wirklich einzige auf der ganzen Welt ist, der gerade ein einziges Exemplar von was weiss ich für die nächsten 10 Jahre verkaufen will, das nur DU so ganz dringen brauchst … ja, dann sucht man sich einen Kollegen, der das dann für einen esteigert und gut ist.
Denk immer daran: In einem krieg gibt es keine Sieger.