Verkäufer täuscht Käufer

Wer bei einer Onlineauktion etwas anbietet

muss doch alles angeben was nötig ist zu beurteilen

was die Ware taugt…

Jetzt nehmt mal an, jemand verkauft ein Buggy mit Straßenzulassung!.

250ccm 14Kw. Weiter gibt er ein paar Lackschäden an, „aber nichts schlimmes“; hier am Kotflügel ist ein 5*5mm großes Stück Farbe ab, da ist beim ausladen der Hacken aufgeschlagen und hier ist die Farbe, weil ein ungünstiger Befestigungsgurt die Farbe abgeschabt hat.
Das Fahrzeug ist 1/2Jahr alt „fast wie Neu“
Garantie und Gewährkeistung ist ausgeschlosssen weil ein Privatverkauf vorliegt.


Der Käufer bekommt das Fahrzeug geliefert.

Aber es findet sich eine narode Stelle in der Motorverkleidung.

Handtellergroß ist die Farbe ab und vonn innnen ist der Kunstoff „blasig“ geworden weil die Hitze des Auspuffs den Kunsstoff

zu heiss hat werden lassen.

jetzt findet der Käufer, daß der Verkäufer zuvor dieses Buggy selbst einen Monat vorher, beim gleichen Aktionshaus, gekauft hatte,
Der damalige Verkäufer hatte diesen Mangel beschrieben mit "in Auspuffnähe ist durch die Hitze die Farbe (etwa 5*7cm groß) abgegangen - was aber nicht weiter stört.

Dieser Verkäufer hatte dies unterschlagen.

Das Buggy hatte 1800€ gekostet

Die Notorverkleidung koste 90€ die gesamte Reparatur 298€.

Könnte unser Käufer deshalb das Geschäft insgesamt rückabwickeln ?

falls ja wie, falls nein was tun ?

Marco

Hallo!

Wenn der Verkäufer einen Mangel verschweigt, dessen Behebung 298 Euro kostet, handelt es sich um eine falsche Artikelbeschreibung.

Wenn der Verkäufer nach freundlicher Nachfrage weder das Fahrzeug zurücknimmt noch die Kosten der Reparatur tragen will, würde ich schon mit einem Anwalt drohen.

Grade mit der Aussage und Artikelbeschreibung der Vor-vorbesitzers, der diesen Mangel in seiner Verkaufssbeschreibung angeführt hat, stehen deine Chancen in einem etwaigen Prozess optimal.

Der Verkäufer wird bestimmt nicht vor Gericht gehen wollen, weil er ja selbst weiss, dass er dich täuschen wollte.

Ich hoffe ihr einigt euch, bevor ihr diesen Schritt macht.

Gruss, Sunny

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Arglist ist zu beweisen…
Hallo,

Wenn der Verkäufer einen Mangel verschweigt, dessen Behebung
298 Euro kostet, handelt es sich um eine falsche
Artikelbeschreibung.

Hmm. Was soll uns dieser Satz sagen?

Wenn der Verkäufer nach freundlicher Nachfrage weder das
Fahrzeug zurücknimmt noch die Kosten der Reparatur tragen
will, würde ich schon mit einem Anwalt drohen.

drohen kann man natürlich mit einem Anwalt, seinem großen Bruder oder auch mit dem Einsatz von Nuklearwaffen. Aber auf welcher Rechtsgrundlage?

Im deutschen Recht begründet das Verschweigen eines Mangels nur dann Ansprüche, wenn dies arglistig erfolgte. Man müsste dem Verkäufer also nachweisen, dass er den Mangel arglistig verschwiegen hat, also bewusst nicht angegeben hat um den Käufer zu täuschen. Voraussetzung ist eine Täuschung zum Zweck der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums. Zu bedenken ist hier, dass die Beweislast bei dem Käufer liegt. Theoretisch hört sich die Geschichte mit dem arglistig verschwiegenen Mangel zwar toll an, die Durchsetzbarkeit ist das aber eine ganz andere Sache.

Wenn die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde, ist das mitnichten ein Selbstgänger.

Gruß

S.J.

Moin,

Wenn die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde, ist das
mitnichten ein Selbstgänger.

Nun, bei arglistiger Täuschung kann man die Gewährleistung ausschliessen wie man will, nützt aber nichts (§444BGB).
Dass der Verkäufer den Mangel kannte scheint nach dem Beispiel ja beweisbar.

Gruss Jakob

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Hallo,

Nun, bei arglistiger Täuschung kann man die Gewährleistung
ausschliessen wie man will, nützt aber nichts (§444BGB).

Das ist richtig.

Dass der Verkäufer den Mangel kannte scheint nach dem Beispiel
ja beweisbar.

Kennen und arglistig verschweigen sind aber 2 paar Schuhe.

Gruß

S.J.

Ist es bedeutungslos wenn man kleine Mängel nennt.
Icht es Bedeutungslos wenn der Verkäufer kleine Mängel in der Fehlerliste des Vorverkäufer belassen hat und den großen kostspieligen Mangel aus der Beschreibung der Fehler entfernte.

Man muss hinzufügen das der Kaufpreis bei der Versteigerung + den verschwiegenen Schaden fast den Neupreis ergäbe, jedenfalls bis auf 230€

Man darf doch sagen, das man wenn man dies gewusst hätte nicht gekauft hätte, muss der denn den Vertrag nicht rückabwickeln?

Marco

Dass der Verkäufer den Mangel kannte scheint nach dem Beispiel
ja beweisbar.

Kennen und arglistig verschweigen sind aber 2 paar Schuhe.

Hallo Steve,

sind das tatsächlich zwei paar verschiedene Schuhe?

Wenn ich den Schaden doch kenne und ihn nicht nenne verschweige ich ihn - und in dem Fall dann arglistig, weil ich mir etwas davon verspreche, nämlich einen höheren Gewinn.

Oder irre ich mich?

Gruß

Samira

Hallo,

Wenn ich den Schaden doch kenne und ihn nicht nenne
verschweige ich ihn -

Hier wird unterstellt, dass der Verkäufer den Fehler auch kannte. Es wird lediglich eine Vermutung geäußert, weil man auf eine ältere Auktion hinweisen kann. Und wenn man das kann, kannte man dann nicht auch die Mängel? Zudem wird unterstellt, dass die Ware die der Verkäufer verkauft, exakt dieselbe ist, die er vor kurzem gekauft hat.

Alles basiert nur auf Vermutungen und Unterstellungen. Beweisen kann es der Käufer nicht.

Hallo,

Alles basiert nur auf Vermutungen und Unterstellungen.
Beweisen kann es der Käufer nicht.

einen 1800 €-Artikel wird man wohl kaum ohne Fotos kaufen oder verkaufen. Höchstwahrscheinlich ist auf den Fotos der Mangel zu sehen und sollte vergleichbar sein. Dass der Verkäufer ein Gefährt mit Schaden kauft und ein anderes mit genau dem gleichen verkauft ist eher nicht anzunehmen.

Ob ein Schaden durch Hitze oder einen Gurt entstanden ist sollte sich klären lassen, ich hab zB noch nie gesehen, dass durch einen Gurt bzw durch Verladen Kunststoff Blasen schlägt.

Außerdem könnte der Käufer mit dem ersten Verkäufer Kontakt aufnehmen, der wird sein ehemaliges Gefährt wohl wiedererkennen, wenn es seins war.

Gruß
Sue

Hallo,

ich habe mal den Beitrag auf das Wesentliche gekürzt

wohl kaum
Höchstwahrscheinlich
sollte
ist eher nicht anzunehmen.
sollte
könnte

Hallo,

Wenn ich den Schaden doch kenne und ihn nicht nenne
verschweige ich ihn - und in dem Fall dann arglistig, weil ich
mir etwas davon verspreche, nämlich einen höheren Gewinn.

Oder irre ich mich?

Nein, du irrst nicht. Aber beweise das mal jemandem. Der Verkäufer kann es ja einfach vergessen haben, was bei kosmetischen Fehlern, die subjektiv ganz unterschiedlich gewichtet werden, ja durchaus vorkommen kann…

Gruß

S.J.

Hallo,

ich habe mal den Beitrag auf das Wesentliche gekürzt

diese Worte fielen unter Berücksichtigung dessen, dass hier keine Artikelnummern genannt wurden / werden dürfen und ich somit eben nicht weiß , ob es Fotos gibt, ob darauf die Schäden zu sehen sind, ob es das gleiche Gerät ist oder ob der erste Verkäufer sein Fahrzeug wiedererkennt.

Gruß
Sue

Ähnlicher Fall?
Verkäufer bietet DVD Player mit Bildplattendefekt an, und fordert dafür sehr hohe Versandkosten (Gerät 1 Euro/Versand 10 Euro) Käufer akzeptiert Schaden und Versandbedingungen und gewinnt Versteigerung. Beim Zahlungsvorgang besteht er jedoch darauf, daß der Verkäufer ihm zusichern soll, daß keine weiteren Schäden an dem Gerät vorliegen. Hierauf erhält der Käufer keine Antwort und leistet demzufolge keine Zahlung. Nach einiger Zeit stellt der Verkäufer die gleiche Rechnung erneut. Der Verkäufer erklärt, auf Grund vorgekommener Betrügereien in denen Müll als „defekt von privat“ verkauft würde, erwarte er einen Schadensausschluß bezgl. Sonderfunktionen des Geräts. Er erhält keine Antwort. Kann der Käufer vom Kauf zurück treten oder muß er sich weiterhin verarschen lassen, wenn ja wie lange?

Ciao
Wolfgang

gewinnt Versteigerung. Beim Zahlungsvorgang besteht er jedoch
darauf, daß der Verkäufer ihm zusichern soll, daß keine
weiteren Schäden an dem Gerät vorliegen.

Man kann nicht zusichern, dass etwas nicht existiert. Wie soll das auch gehen? Du könntest einen Kratzer auf einem IC als Schaden bemängeln. Irgendwie tritt der Käufer hier sehr unseriös auf.

Moin,

Kennen und arglistig verschweigen sind aber 2 paar Schuhe.

Stimmt natürlich und Deine Argumentation weiter unten ist durchaus nachvollziehbar.
Ich würde daher auch eher eine Preisminderung vorschlagen.

Gruss Jakob

Kennen und arglistig verschweigen sind aber 2 paar Schuhe.

Jein. Wer einen Mangel kennt und weiß, dass es dem Käufer darauf ankommt, und den Mangel gleichwohl verschweigt, handelt in aller Regel arglistig. Es handelt sich um eine klassische Hilfstatsache, die, wenn sie bewiesen wird, regelmäßig zu dem Beweis der Arglist führt.

Levay

Kratzer sind keine Schäden die die Funktionsfähigkeit eines Geräts beeinträchtigen sondern allenfalls Schönheitsfehler. Ich habe aber konkret die Zusicherung der Funktionstüchtigkeit gefordert und die wollte mir der Verkäufer bisher nicht zusichern. Das ist unseriös, denn andere Handhaben hat ein Käufer nicht als Verkäuferzusagen zu vertrauen oder eben nicht. Stelle ich Rückfragen vor Ende der Auktion kann sich der gewiefte Betrüger umorientieren, mich sperren und sich einen naiveren Kunden suchen, der auf solche Spielchen leichter reinfällt, die wenigsten werden im Schadensfall (11 Euro) einen Aufstand machen.

Ciao
Wolfgang

P.S. Bei deiner Antwort frage ich mich welcher Verkäufertyp du bist.

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Ich habe aber konkret die Zusicherung der Funktionstüchtigkeit
gefordert und die wollte mir der Verkäufer bisher nicht
zusichern. Das ist unseriös,

Es ist auch nicht besser, erst zu bieten und dann die Bezahlung von Antworten auf E-Mails abhängig zu machen. Fragen werden vor dem Gebot gestellt und wer etwas kauft hat es zu bezahlen, so einfach.

denn andere Handhaben hat ein
Käufer nicht als Verkäuferzusagen zu vertrauen oder eben
nicht. Stelle ich Rückfragen vor Ende der Auktion kann sich
der gewiefte Betrüger umorientieren, mich sperren

Wenn es ein Betrüger ist sei doch froh, wenn er dich sperrt.

die wenigsten werden im Schadensfall (11
Euro) einen Aufstand machen.

Du gehst von einem Schaden aus, den es noch gar nicht gibt und vielleicht nie geben wird. Wenn du ohnehin gleich das schlimmste vermutest frage ich mich, warum du überhaupt bietest.

P.S. Bei deiner Antwort frage ich mich welcher Verkäufertyp du
bist.

Auch wenn die Frage nicht an mich ging: ich bin der Typ Verkäufer, der eine Beschreibung nach bestem Gewissen formuliert, der Fragen vor Gebotsabgabe gern beantwortet und der erwartet, dass der Auktionsgewinner den Artikel baldmöglichst nach Auktionsende bezahlt und nicht plötzlich anfängt zu diskutieren.

Bitte lass mich doch (gern per E-Mail) deinen Ebaynamen wissen, ich lege keinen Wert darauf, dass du mal irgendwann etwas von mir kaufst.

Gruß
Sue

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Moin,

absolute Zustimmung. Die Leute die nach Ende der Auktion anfangen zu diskutieren habe ich ganz besonders gern. Ob im Nachhinein versucht wird die Versandkosten zu drücken oder so etwas wie in der beschriebenen Art, das klärt man gefälligst alles vor Abgabe eines Gebotes.

Gruss Jakob

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Der hatte das Angebot vom Vorverkäufer einfach kopiert und die Fehlerliste gekürzt und andere Angaben entfernt wie den ehemaligen Kaufpreis 2650€ und die Bilder zeigten vom Schaden nichts.

Der Vorverkäufer hatte die verharmlost ein „Kleiner“ Schaden!!!

Aber das Fahrzeug als so gut wie NEU angepriesen…
Marco

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