Verkäufer täuscht Käufer

Hallo,

Kratzer sind keine Schäden die die Funktionsfähigkeit eines
Geräts beeinträchtigen sondern allenfalls Schönheitsfehler.

Das erkläre mal einem Autokäufer :smile:

Ich habe aber konkret die Zusicherung der Funktionstüchtigkeit
gefordert

Komisch. Davon war nirgendwo die Rede.

„Beim Zahlungsvorgang besteht er jedoch darauf, daß der Verkäufer ihm zusichern soll, daß keine weiteren Schäden an dem Gerät vorliegen.“

Es kann durchaus sein, dass es hier zu einem Missverständnis kam, weil du dich nicht klar ausdrücken konntest. Hättest du die obige Forderung bei mir verlangt, hättest du auch keine Antwort erhalten, denn es liegt in der Natur der Dinge, dass man nicht etwas zusichern kann, das nicht vorhanden ist.

Weiterhin solltest du dir die Frage stellen, wie der Verkäufer denn sowas testen kann. Das Gerät ist doch eindeutig defekt.

Wenn du so sehr auf den Wortlaut des Verkäufers achtest, solltest du wenigsten in der Lage sein, dich klar und unmissverständlich auszudrücken. Denn wer Korinthen scheißt, muss eben aufpassen, dass sowas nicht nach hinten losgeht.

Bei 1 Euro Verkauf wären 10 Euro Versand Wucher!

Verkaufst du auch Krempel der eigentlich in den Mülleimer gehört, das machen nämlich immer mehr, man muß ja nur „defekt“ dran schreiben schon ist der Käufer gearscht-glauben die.

Ciao
Wolfgang

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Hallo,

Bei 1 Euro Verkauf wären 10 Euro Versand Wucher!

Was soll denn daran Wucher sein?

Grüße
Didi

Moin,

Bei 1 Euro Verkauf wären 10 Euro Versand Wucher!

Sorry, aber das ist doch Mumpitz. Ich habe mal meinen alten CD-Player verkauft (solides Gerät). Da kommt man mit Füllmaterial, Karton und Porto schon mal auf 10,- EUR.

Verkaufst du auch Krempel der eigentlich in den Mülleimer
gehört, das machen nämlich immer mehr, man muß ja nur „defekt“
dran schreiben schon ist der Käufer gearscht-glauben die.

Ich weiss jetzt zwar nicht was diese Aussage soll, denn ich und meine Verkäufe bei ebay stehen hier weder zur Diskussion, noch gehen sie irgendjemanden was an. Aber für Dich zum Trost: Ich habe 100% positive weil ich meine Artikel genau beschreibe.
Und in Sachen Gewährleistung etc. kenne ich mich ganz gut aus.

Gruss Jakob

Moin,

Aber das Fahrzeug als so gut wie NEU angepriesen…

„So gut wie neu“ gibt es aber in der Rechtsprechung nicht. Von daher hat man da wenig Möglichkeiten.

Gruss Jakob

Hallo,

Kratzer sind keine Schäden die die Funktionsfähigkeit eines
Geräts beeinträchtigen sondern allenfalls Schönheitsfehler.

Das erkläre mal einem Autokäufer :smile:

Kommt hier noch was außer Klugscheissermeinung? Wieso jetzt Autokäufer? Wir sprachen von einem DVD Player, keinem Haus, keinem Handy keiner was weiß ich.

Ich habe aber konkret die Zusicherung der Funktionstüchtigkeit
gefordert

Komisch. Davon war nirgendwo die Rede.

Doch in meiner Mail an den Verkäufer.

Weiterhin solltest du dir die Frage stellen, wie der Verkäufer
denn sowas testen kann. Das Gerät ist doch eindeutig defekt.

Wenn man jetzt - anderes Beispiel!: Ein Auto verkaufen würde, wobei die Mühle eigentlich ein Fall für die Schrottpresse wäre und man erwähnt als defekt „Lackschaden“ dann wäre der Verkauf dieses Fahrzeugs nach wie vor Betrug OBWOHL ein „Defekt“ erwähnt wurde. Wenn ein Verkäufer aber so´n Riecher hat und nachdem er „zugeschlagen“ hat plötzlich das Gefühl hat „da stimmt was nicht“ und er fragt den Verkäufer ob außer dem Lackschaden noch andere Fehler vorhanden sind und er erhält nie eine Antwort sondern nur eine Zahlungserinnerung dann verhält sich nicht der Käufer vertragswidrig sondern der Verkäufer. Wer das anders sieht sollte beim nächsten Onlinekauf gefälligst nicht jammern wenn ihm so was auch passiert.

Wenn du so sehr auf den Wortlaut des Verkäufers achtest,
solltest du wenigsten in der Lage sein, dich klar und
unmissverständlich auszudrücken. Denn wer Korinthen scheißt,
muss eben aufpassen, dass sowas nicht nach hinten losgeht.

Der Verkäufer hatte ein Foto reingestellt, mit dem Gerät, und einem Zettel auf dem „defekt“ steht. Danach beschreibt er die Features des Geräts und das eine Funktion defekt ist. Ich habe nach den beschriebenen Features gefragt, ob die denn wenigstens in Ordnung sind.
Korinthenkacker sind die, die sich „den Schuh, unehrlicher Verkäufer anziehen“ (der Betrag wurde sinnvollerweise vom Admin gelöscht, weils allmählich OT wird), was von Autolack faseln oder mir erklären wollen, das es normal ist, Rückfragen nicht zu beantworten.

Ich hatte eine einzige Frage gestellt:
Wie lange muß man warten bis man dem Verkäufer sagt: Ich storniere!

Ciao
Wolfgang

Hallo,

Bei 1 Euro Verkauf wären 10 Euro Versand Wucher!

wirklich toll, Wucher zu brüllen, obwohl du augenscheinlich keine Ahnung hast, was Wucher eigentlich ist. Und seit wann sind Versandkosten vom Verkaufspreis abhängig? Der Versand kostet nun mal 10 €, ganz egal ob der Artikel für einen oder hundert Euro verkauft wird.

Wucher brüllen, nachdem man die Versandkosten akzeptiert und auf den Artikel geboten hat ist übrigens unterstes Niveau.

Verkaufst du auch Krempel der eigentlich in den Mülleimer
gehört, das machen nämlich immer mehr, man muß ja nur „defekt“
dran schreiben schon ist der Käufer gearscht-glauben die.

Ist doch jeder selbst schuld, wenn er Müll kauft, wird doch niemand dazu gezwungen!

Gruß
Sue

Hallo,

Ich hatte eine einzige Frage gestellt:
Wie lange muß man warten bis man dem Verkäufer sagt: Ich
storniere!

da kannst du warten bis du schwarz wirst. Du hast mit deinem Gebot (bzw dem Gewinnen der Auktion) einen Vertrag abgeschlossen und Verträge sind einzuhalten. Basta.

Du kannst höchstens nett fragen, ob der Verkäufer dich aus dem Vertrag entlässt, ein Recht darauf hast du nicht. Deswegen würde ich an deiner Stelle dem Verkäufer freundlich begegnen, denn grundsätzlich könnte der auch auf den Vertrag bestehen und dich notfalls auf Zahlung verklagen.

Gruß
Sue

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Haftungsausschluss, nicht Gewährleistungsausschlus
Hallo

Nun, bei arglistiger Täuschung kann man die Gewährleistung
ausschliessen wie man will, nützt aber nichts (§444BGB).

In dem Paragrafen ist aber doch von Haftungsausschluss die Rede.

Haftung bedeutet doch, dass man für irgendwelche Schäden haftet, wenn also z. B. die Ware zu spät geliefert wird und dem Käufer dadurch ein gutes Geschäft entgeht oder sowas in der Richtung, dass man dann für diesen Schaden des Käufers haftet.

Gewährleistung bedeutet doch nichts weiter als dass gewährleistet wird, dass der Käufer die Ware kriegt, die der Verkäufer ihm angeboten hat, und dass die Ware auch die vorher zugesicherten Eigenschaften hat, und wenn nicht, dass der Kauf dann z. B. rückgängig gemacht werden darf. Das ist dann keine Haftung, sondern nur ein Rücktritt vom Kaufvertrag.

Da muss nichts mit Arglist sein, die zugesicherten Eigenschaften muss die Ware haben, auch wenn der Verkäufer sich nur geirrt hat, und auch wenn es ein privater Verkäufer ist.

Wieso muss denn dem Verkäufer jetzt auf einmal Arglist nachgewiesen werden, wenn der Artikel anders aussieht, als er beschrieben wurde?

Viele Grüße
Simsy

Entgegen deiner und komischen Weltsicht ist er aber nicht gezwungen Müll zu bezahlen. Es sei denn du zeigst mir schwarz auf weiß wo das steht.
Dann hab ich ab morgen eine gut bezahlte Arbeit , sammle Elektromüll von der Straße, schreibe „defekt“ ran, nehme 1 Euro Verkaufsgebühr und 29 Euro Versandkosten, mach den Krempel schön sauber, fotografiere das Zeugs noch hochprofessionell und stell das dann bei Ebay rein. Wenn der Kunde was wissen will verweise ich auf mein Foto, den beschriebenen Text und verkauft ihm Zeugs was eigentlich auf ´ne Müllhalde gehört. Wenn er dann sein Geld zurück fordert, weil er sich geleimt fühlt sage ich „Stand doch defekt drauf“.
Mal ganz ehrlich du und Steven, ihr arbeitet nicht hauptberuflich als Pausenclowns oder bei "Verstehen Sie Spaß?

Ciao
Wolfgang

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Hallo,

Entgegen deiner und komischen Weltsicht ist er aber nicht
gezwungen Müll zu bezahlen.

wenn man ihn gekauft hat muss man ihn natürlich auch bezahlen!

Wenn mir jemand ein gebrauchtes Taschentuch für 150 € anbietet und ich sage, ich will es haben muss ich es bezahlen, Punkt, Ende, Aus.
Allerdings habe ich ja vorher auch die Möglichkeit nein dazu zu sagen und du hättest die Möglichkeit gehabt, einfach nicht zu bieten.

Es sei denn du zeigst mir schwarz
auf weiß wo das steht.

§ 433 BGB, Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag: (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Dann hab ich ab morgen eine gut bezahlte Arbeit , sammle
Elektromüll von der Straße, schreibe „defekt“ ran, nehme 1
Euro Verkaufsgebühr und 29 Euro Versandkosten, mach den
Krempel schön sauber, fotografiere das Zeugs noch
hochprofessionell und stell das dann bei Ebay rein.

Niemand hindert dich, außer ggf geltende Vorschriften dazu, dass (Elektro-)Müll auf der Straße der Stadt gehört o.ä.

Wenn der
Kunde was wissen will verweise ich auf mein Foto, den
beschriebenen Text und verkauft ihm Zeugs was eigentlich auf
´ne Müllhalde gehört.

Mach doch! Es ist erlaubt! Ob du Käufer findest ist eine andere Sache aber es ist nicht verboten, Müll zu verkaufen.

Wenn er dann sein Geld zurück fordert,
weil er sich geleimt fühlt sage ich „Stand doch defekt drauf“.

Ja, warum auch nicht. Der Artikel muss die Eigenschaften haben, die beim Kauf zugesichert wurden. Wird ein Artikel als defekt verkauft kann man genau das erwarten: einen defekten Artikel.

Mal ganz ehrlich du und Steven, ihr arbeitet nicht
hauptberuflich als Pausenclowns oder bei "Verstehen Sie Spaß?

Mal ganz ehrlich: was hast du denn für eine verquere Auffassung von Recht und Gesetz? Ich wette, wenn der Verkäufer gesagt hätte, er verkauft dir den Artikel nicht für einen Euro hättest du auch laut Betrug gebrüllt und drauf bestanden, das Ding für einen Euro (plus die fiesen, fiesen 10 € Versand, die dich aber beim Bieten nicht gestört haben) zu bekommen. Aber auf der anderen Seite willst du dir rausnehmen, erst einen Kaufvertrag abzuschließen und - ohne überhaupt einen Anhaltspunkt dafür zu haben, dass der Verkäufer dich betrügen will - den Artikel einfach nicht mehr nehmen.

Ehrlich, ich hoffe, der Verkäufer verklagt dich auf Zahlung des Kaufpreises. Wird er wahrscheinlich nicht tun, weil jeder andere außer dir weiß, dass sich für diesen lächerlichen Betrag die ganze Aufregung nicht lohnt aber wer sich so ignorant und asozial verhält hätte es nicht besser verdient.

Gruß
Sue

Hallo,

Bei 1 Euro Verkauf wären 10 Euro Versand Wucher!

wirklich toll, Wucher zu brüllen, obwohl du augenscheinlich
keine Ahnung hast, was Wucher eigentlich ist. Und seit wann
sind Versandkosten vom Verkaufspreis abhängig? Der Versand
kostet nun mal 10 €, ganz egal ob der Artikel für einen oder
hundert Euro verkauft wird.

Wucher brüllen, nachdem man die Versandkosten akzeptiert und
auf den Artikel geboten hat ist übrigens unterstes Niveau.

Ist doch jeder selbst schuld, wenn er Müll kauft, wird doch
niemand dazu gezwungen!

Gruß
Sue

Sue mit dir weiter zu diskutieren ist so sinnvoll wie sich mit nem Blinden über Farben zu unterhalten.
Erst mischt du dich mit deinem persönlichen Statement ein, indem du mir sagst das du ein ehrlicher Verkäufer seist.
Dann behauptest du als Käufer haben man nicht das Recht Fragen zu stellen, insbesondere nicht nach Gebotsende.
Dann unterstellst du und Steven mir das ich nicht bezahlen will, weil ich die Versandkosten als Wucher empfände, was ich überhaupt nicht behuptet habe, ich habe nur versucht eine einseitige Diskussion (Käufer dissen) in sinnvolle Bahnen zurück zu lenken, was schon dadurch gescheitert ist, daß auf einmal von Lackschäden an Autos gesprochen wird, um dem „ich hab auf jeden Fall Recht Standpunkt“ zu untermauern.
Ganz zu Letzt behauptest du dann noch, daß man, rein hypothetisch betrachtet (den ob es so ist wie hier diskutiert, weißt weder du noch Steven noch ich) gezwungen wäre Müll zu kaufen. Wenn Müll nicht als Müll deklariert wird sondern dem Käufer untergejubel werden soll, muß man den nicht kaufen. Auch wenn ich kein Jurist bin, aber soviel weiß ich dann schon noch vom Verbraucherrecht.
Eine fundierte Antwort auf meine Frage habe ich bisher nicht erhalten. Sieht ein bißchen danach aus, als würden sich Experten lieber sinnvolleren Aufgaben widmen als Nerds das echte Leben zu erklären.

Ciao
Wolfgang

Icht es Bedeutungslos wenn der Verkäufer kleine Mängel in der
Fehlerliste des Vorverkäufer belassen hat und den großen
kostspieligen Mangel aus der Beschreibung der Fehler
entfernte.

Man darf doch sagen, das man wenn man dies gewusst hätte nicht
gekauft hätte, muss der denn den Vertrag nicht rückabwickeln?

Marco

Die Frage hate ich im Prinzip auch und nach dem ich ein paar ziemlich merkwürdige Antworten erhielt habe ich nochmals meine Rechtsbuchsammlung durchforstet. Dabei bin ich im Buch „Ebay & Recht von Schlömer/Dittrich“ auf folgenden Passus gestoßen:

Nichteignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung

Weiterhin ist eine Sache mangelhaft, wenn sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet.Dabei ist maßgeblich, ob die Vertragsparteien eine bestimmte Verwendung für den Kaufgegenstand vertraglich vorausgesetzt haben.

Ciao
Wolfgang

Sue mit dir weiter zu diskutieren ist so sinnvoll wie sich mit
nem Blinden über Farben zu unterhalten.

Sehe ich ähnlich, da du resistent gegenüber Logik und gesundem Menschenverstand zu sein scheinst.

Erst mischt du dich mit deinem persönlichen Statement ein,
indem du mir sagst das du ein ehrlicher Verkäufer seist.

Eigentlich war mein Statement die Bitte, mich deinen Ebaynamen wissen zu lassen, da ich nicht Gefahr laufen möchte, jemals mit dir Geschäfte zu machen.

Du hast übrigens nach wie vor nicht das Recht irgendjemandem vorzuschreiben worauf er antworten darf. Vor allem, wenn du dir selbst das Recht herausnimmst, deine Frage in den Artikelbaum eines anderen zu quetschen.

Dann behauptest du als Käufer haben man nicht das Recht Fragen
zu stellen, insbesondere nicht nach Gebotsende.

Dir deine eigenen Wahrheiten zu basteln scheint dein besonderes Hobby zu sein, das habe ich nämlich nie geschrieben. Wenn du dich schon so köstlich darüber aufregst, dass ich mitgeteilt habe, welche Art von Verkäufer ich bin hättest du im gleichen Abschnitt auch lesen können, dass ich gern Fragen von potentiellen Bietern beantworte. Ich habe allerdings etwas dagegen, wenn jemand bietet und nach beendeter Auktion anfängt rumzudiskutieren.

Dann unterstellst du und Steven mir das ich nicht bezahlen
will, weil ich die Versandkosten als Wucher empfände, was ich
überhaupt nicht behuptet habe

Zitat von dir: „Bei 1 Euro Verkauf wären 10 Euro Versand Wucher!“
(/t/verkaeufer-taeuscht-kaeufer/4597830/22

ich habe nur versucht eine
einseitige Diskussion (Käufer dissen) in sinnvolle Bahnen
zurück zu lenken,

Da gibt es keine sinnvollen Bahnen, der Käufer hat das, was er gekauft hat zu bezahlen, Ende der Geschichte (zumindest für jeden logisch Denkenden).

Ganz zu Letzt behauptest du dann noch, daß man, rein
hypothetisch betrachtet (den ob es so ist wie hier diskutiert,
weißt weder du noch Steven noch ich) gezwungen wäre Müll zu
kaufen.

Auch hier ist deine Auslegung, von dem, was ich tatsächlich geschrieben habe ziemlich abenteuerlich, um nicht zu sagen schlichtweg falsch. Es wird niemand gezwungen Müll zu kaufen (Original: Ist doch jeder selbst schuld, wenn er Müll kauft, wird doch niemand dazu gezwungen! /t/verkaeufer-taeuscht-kaeufer/4597830/27

Wenn Müll nicht als Müll deklariert wird sondern dem
Käufer untergejubel werden soll, muß man den nicht kaufen.

Du weißt doch nicht mal, ob der Verkäufer dir irgendetwas unterjubeln will, das unterstellst du einfach nur.

Eine fundierte Antwort auf meine Frage habe ich bisher nicht
erhalten.

Und wieder ein eindrucksvoller Beweis für deine eigene Wahrheit. Was ist dir denn an einem Zitat aus dem BGB nicht fundiert genug?

Sieht ein bißchen danach aus, als würden sich
Experten lieber sinnvolleren Aufgaben widmen als Nerds das
echte Leben zu erklären.

Vielleicht kennen dich die Experten einfach schon und wissen, dass du beratungsresistent bist. Ich habe es inzwischen auch kapiert, habe keine Lust mehr mich ständig zu wiederholen und mir Sachen unterstellen zu lassen, die ich nie geschrieben habe also klinke auch ich mich nun aus.

Noch kurz zu deiner E-Mail:
Vielleicht solltest du mal drüber nachdenken, ob wirklich alle außer dir „bekloppt“ sind oder ob es nicht manchmal sinnvoller ist, sich an die eigene Nase zu fassen.

In diesem Sinne: ein schönes Leben noch.

Moin,

In dem Paragrafen ist aber doch von Haftungsausschluss die
Rede.

Genau gelesen?

Haftung bedeutet doch, dass man für irgendwelche Schäden
haftet, wenn also z. B. die Ware zu spät geliefert wird und
dem Käufer dadurch ein gutes Geschäft entgeht oder sowas in
der Richtung, dass man dann für diesen Schaden des Käufers
haftet.

Da steht im Prinzip folgendes:
Ein Gewährleistungsausschluss ist unwirksam wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.
Haftungsausschluss kann auch der Ausschluss von der Haftung für Sachmängel sein.

Gewährleistung bedeutet doch nichts weiter als dass
gewährleistet wird, dass der Käufer die Ware kriegt, die der
Verkäufer ihm angeboten hat, und dass die Ware auch die vorher
zugesicherten Eigenschaften hat, und wenn nicht, dass der Kauf
dann z. B. rückgängig gemacht werden darf. Das ist dann keine
Haftung, sondern nur ein Rücktritt vom Kaufvertrag.

Nö. Was Du im ersten Teil schreibst bezieht sich auf §433 BGB.
Bei Gewährleistungsansprüchen kann auch keinesfalls mal eben so vom Vertrag zurückgetreten werden (§437 BGB). Der kann auch von seinem Recht auf Nacherfüllung (§439 BGB( gebrauch machen.
Über die zugesicherten Eigenschaften kannst Du im §434 BGB nachlesen.

Da muss nichts mit Arglist sein, die zugesicherten
Eigenschaften muss die Ware haben, auch wenn der Verkäufer
sich nur geirrt hat, und auch wenn es ein privater Verkäufer
ist.

Bei der Fragestellung ging es aber nicht um fehlende zugesicherte Eigenschaften, sondern um einen Mangel. Dieser war offensichtlich bekannt und wurde verschwiegen.

Wieso muss denn dem Verkäufer jetzt auf einmal Arglist
nachgewiesen werden, wenn der Artikel anders aussieht, als er
beschrieben wurde?

Weil der Mangel dem Verkäufer eben bekannt war und er ihn verschwieg.
Nehmen wir ein transparenteres Beispiel:
Jemand kauft einen Gebrauchtwagen. Der Wagen hat ein defektes Getriebe und der Verkäufer wusste das, verschwieg es aber beim Verkauf um einen höheren Preis zu erzielen. Um sich abzusichern schliesst er die Gewährleistung aus, was er als privater Verkäufer natürlich darf.
Der Getriebeschaden macht sich sagen wir mal nach einer Woche beim Käufer bemerkbar. Der Käufer reklamiert und wird vom Verkäufer nun auf den Gewährleistungsausschluss verwiesen.
Kann der Käufer jetzt nicht beweisen dass der Mangel dem Verkäufer bekannt war und er ihn arglistig verschwiegen hat, hat der Käufer Pech.
Nun findet der Käufer im Handschuhfach einen Kostenvoranschlag für eine Getriebereparatur.
Nun kann der Käufer beweisen dass der Mangel dem Verkäufer bekannt sein musste. Da er nun dem Verkäufer arglistige Täuschung nachweisen kann, ist der Gewährleistungsausschluss nicht gültig und der Käufer kann trotzdem Gewährleistungsansprüche an den Verkäufer stellen.

Und das Gleiche trifft ja für die Fragestellung zu. Fraglich bleibt letztlich nur ob das auch auf einen offensichtlicher Schönheitsfehler zutrifft, den der Käufer bei Übergabe erkennen konnte.
Hier käme dann Nacherfüllung (Nachbesserung), Minderung oder aber Rücktritt in Frage.
Letzteres aber erst dann, nachdem eine zweimalige Nachbesserung fehlschlug (§440 BGB) und sich die Vertragspartner nicht über eine Minderung einigen konnten.
Alles etwas komplizierter :wink:

Gruss Jakob

Moin,

ein Schönheitsfehler schränkt die Verwendung aber nicht ein, daher ist die Antwort nicht ganz passend.
Einfach mal die entsprechenden §§ des BGB durchlesen :wink:

Gruss Jakob

Moin,

niemand muss Müll kaufen. Wenn aber der Artikel der Beschreibung entspricht, die Gewährleistung ausgeschlossen wurde und kein Mangel arglistig verschwiegen wurde, dann musst Du Deinen Pflichten nach §433 nachkommen.
Bei ebay werden sehr viele Artikel von Privat als defekt deklariert verkauft. Wenn Du keinen defekten Artikel kaufen willst, dann bietest Du nicht. Tust Du es doch, dann wusstest Du ja worauf Du bietest und schliesst mit Abgabe eines erfolgreichen Gebotes einen Kaufvertrag ab.
Ihr redet hier scheinbar munter aneinander vorbei.
Wenn die gekaufte Ware nicht als defekt deklariert wurde, es aber trotzdem ist, so kannst Du natürlich reklamieren. Nur eben nicht wenn die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde.

Gruss Jakob

Liest du hier noch mit?
Hallo Marco,

dieser Link passt so einigermaßen auf deinen Fall (Gerichtsurteil)

http://www.klopmeier.de/?q=anfechtung_wegen_arglisti…

Viele Grüße
Simsy

wenn dir die Antworten nicht passen …
Hallo,

Kommt hier noch was außer Klugscheissermeinung?

wenn dir die Antworten nicht passen, solltest Du hier keine Fragen stellen. Im Austeilen bist Du ja immer weit vorne, da sollte man auch mal einstecken können.

Wenn „Deine Wahrheit“ unanfechtbar ist, warum fragst Du dann nach anderen Meinungen?

Gruß

S.J.

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Wir haben alle herzlich gelacht
Hallo,

ein Euro ist heutzutage natürlich viel Geld. Besonders für einen DVD Player. Und ganz besonders für einen, der als defekt angeboten wird. Da hat der Käufer natürlich Anspruch auf umfangreiche und weitreichende Garantien, natürlich schriftlich, besonders wenn diese nach Vertragsschluss eingefordert werden. Erhält er diese nicht, fühlt er sich ohne Zweifel zu Recht „verarscht“. Dazu die horrenden Versandkosten von 10 Euro, denen der Käufer bei Kauf selbstredend zugestimmt hat. Aufgrund des nicht unerheblichen Kaufpreises (1,-Euro!!), würde ich natürlich sofort den Gang zum Rechtsanwalt empfehlen, der bei einem Streitwert von 1 (einem!!) Euro natürlich sofort das volle Programm auffährt.

Ganz im ernst: Wir haben über die Frage alle herzlich gelacht. Erst auf defekte Ware bieten und dann im Nachhinein Forderungen stellen und Garantien einfordern: Dass sind mir die allerliebsten Käufer.

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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