Verkäufer täuscht Käufer

BGB hätte es auch getan
Hallo,

Die Frage hate ich im Prinzip auch und nach dem ich ein paar
ziemlich merkwürdige Antworten erhielt habe ich nochmals meine
Rechtsbuchsammlung durchforstet. Dabei bin ich im Buch „Ebay &
Recht von Schlömer/Dittrich“ auf folgenden Passus gestoßen:

Da muss man nicht seine Rechtsbuchsammlung (???) durchforsten, denn das ganze steht auch klipp und klar im BGB $434

Nichteignung für die nach dem Vertrag vorausgesetzte
Verwendung

Weiterhin ist eine Sache mangelhaft, wenn sie sich nicht für
die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet.Dabei
ist maßgeblich, ob die Vertragsparteien eine bestimmte
Verwendung für den Kaufgegenstand vertraglich vorausgesetzt
haben.

In der Regel geht es bei Ebay so: Verkaufe Artikel nach Spezifikation XYZ.

In der Regel geht es bei Ebay **nicht> so: Mit diesem Artikel können Sie Kaffee kochen, zum Mond fliegen und errechnet, wer Germanys Next To Model wird.

Es wird also für gewöhnlich nicht vertraglich vereinbart, wofür der Artikel verwendet wird. Insofern finde ich deinen Einwand, nun ja, etwas unpassend.

Gruß

S.J.**

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Moin,

Ich habe aber konkret die Zusicherung der Funktionstüchtigkeit
gefordert

Komisch. Davon war nirgendwo die Rede.

Doch in meiner Mail an den Verkäufer.

Ich frage mich allen ernstes was Du erwartest? Du hast auf einen defekten DVD-Player geboten und verlangst nach dem Kauf die Zusicherung einer Funktionsgarantie? Gehts noch?
Natürlich meldet sich der Verkäufer nicht, der wahrscheinlich vor Lachen vom Stuhl gekippt.

Wenn man jetzt - anderes Beispiel!: Ein Auto verkaufen würde,
wobei die Mühle eigentlich ein Fall für die Schrottpresse wäre
und man erwähnt als defekt „Lackschaden“ dann wäre der Verkauf
dieses Fahrzeugs nach wie vor Betrug OBWOHL ein „Defekt“
erwähnt wurde.

Es ist aber ein himmelweiter Unterschied ob ein Defekt beschrieben wurde oder was für ein Defekt.

Wenn ein Verkäufer aber so´n Riecher hat und
nachdem er „zugeschlagen“ hat plötzlich das Gefühl hat „da
stimmt was nicht“ und er fragt den Verkäufer ob außer dem
Lackschaden noch andere Fehler vorhanden sind und er erhält
nie eine Antwort sondern nur eine Zahlungserinnerung dann
verhält sich nicht der Käufer vertragswidrig sondern der
Verkäufer.

Nein. Der Käufer hätte die Frage vor Abgabe eines Gebotes stellen müssen. Sobald der Kaufvertrag zustande kommt und der Käufer nicht zahlt, verhält er sich selbst vetragswidrig und nicht der Verkäufer.

Wer das anders sieht sollte beim nächsten
Onlinekauf gefälligst nicht jammern wenn ihm so was auch
passiert.

Ähem, wer jammert denn hier? Ich oder doch eher Du?

Der Verkäufer hatte ein Foto reingestellt, mit dem Gerät, und
einem Zettel auf dem „defekt“ steht. Danach beschreibt er die
Features des Geräts und das eine Funktion defekt ist. Ich habe
nach den beschriebenen Features gefragt, ob die denn
wenigstens in Ordnung sind.

Ja, aber erst nachdem Du einen Kaufvertrag geschlossen hast.

Korinthenkacker sind die, die sich „den Schuh, unehrlicher
Verkäufer anziehen“ (der Betrag wurde sinnvollerweise vom
Admin gelöscht, weils allmählich OT wird), was von Autolack
faseln oder mir erklären wollen, das es normal ist, Rückfragen
nicht zu beantworten.

So eine Rückfrage würde ich vielleicht so beantworten:
„Das Gerät war als defekt deklariert. Kein normaler Mensch fordert im Nachhinein eine Funktionsgarantie ein.“

Ich hatte eine einzige Frage gestellt:
Wie lange muß man warten bis man dem Verkäufer sagt: Ich
storniere!

Wegen einer nicht beantworteten e-mail kannst Du nicht stornieren.
Ich bin ja sonst ein netter Kerl, aber bei Dir würde ich schon rein aus Bock einen nicht bezahlten Artikel melden.

Gruss Jakob

Hallo

Ich frage mich allen ernstes was Du erwartest? Du hast auf
einen defekten DVD-Player geboten und verlangst nach dem Kauf
die Zusicherung einer Funktionsgarantie? Gehts noch?

Hast du eigentlich verstanden, worum es geht?

Es ist aber ein himmelweiter Unterschied ob
ein Defekt beschrieben wurde oder
was für ein Defekt.

Bei diesem DVD-Player war ja auch ein bestimmter Defekt beschrieben.

Simsy

Hallo

Wenn man jetzt - anderes Beispiel!: Ein Auto verkaufen würde,
wobei die Mühle eigentlich ein Fall für die Schrottpresse wäre
und man erwähnt als defekt „Lackschaden“ dann wäre der Verkauf
dieses Fahrzeugs nach wie vor Betrug OBWOHL ein „Defekt“
erwähnt wurde.

Meiner Meinung nach wäre das diese hier schon oft erwähnte arglistige Täuschung.

Der Verkäufer hatte ein Foto reingestellt, mit dem Gerät, und
einem Zettel auf dem „defekt“ steht. Danach beschreibt er die
Features des Geräts und das eine Funktion defekt ist.

Wenn alle möglichen Funktionen aufgezählt werden, und bei einer dieser Funktionen extra erwähnt wird, dass sie defekt ist, würde ich sagen, dass damit indirekt gesagt wird, dass die anderen Funktionen noch gehen.

Guck mal diesen Link an:
http://www.klopmeier.de/?q=anfechtung_wegen_arglisti…

Gab es denn einen Gewährleistungsausschluss, so in dem Sinne: Das Gerät ist defekt, ich übernehme keinerlei Gewährleistung?

Ich finde es übrigens schon normal, nachzufragen, ob man denn alles richtig verstanden hat. Eine Willenserklärung kann man ja auch anfechten, wenn man sie nur geäußert hat, weil man sich über die Voraussetzungen geirrt hat.

MfG Simsy

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Hallo

Ihr redet hier scheinbar munter aneinander vorbei.

Allerdings, weil hier offensichtlich keiner versteht, dass an der Ware eine bestimmte Funktion als defekt deklariert wurde und nicht das ganze Gerät.
Es geht hier um einen DVD-Player mit Bildplattendefekt. Das heißt, dass die Bildplatte als defekt deklariert wurde, und nicht alles andere an dem DVD-Player auch noch.

Viele Grüße
Simsy

Moin,

Hast du eigentlich verstanden, worum es geht?

Ich schon. Du bist ja immer diejenige die fröhlich Rechtsauskünfte erteilt ohne den Zusammenhang zu erkennen.

Es ist aber ein himmelweiter Unterschied ob
ein Defekt beschrieben wurde oder
was für ein Defekt.

Bei diesem DVD-Player war ja auch ein bestimmter Defekt
beschrieben.

Ja und? Wenn man sich nicht im Klaren ist über den Zustand der übrigen Funktionen, dann bietet man nicht oder fragt vorher.
Herr im Himmel, ist das so schwer zu verstehen?
Nach Auktionsende ist es zu spät, der Kaufvertrag ist geschlossen und der Käufer hat keinerlei Rechte das ihm solche mails beantwortet werden.
Wenn ich hier immer so lese was für ein Aufstand wegen 1,-EUR (in Worten: einem Euro) gemacht werden, dann verstehe ich es gut wenn die Leute keine Lust mehr haben bei ebay etwas zu verkaufen.
Mann Gottes, ebay birgt immer ein gewisses Risiko. Ein mündiger Bürger weiss das. Entweder lässt man sich drauf ein oder eben nicht.
Aber es ist ja immer so einfach sich als armes Betrügeropfer darzustellen, erst recht bei den beschriebenen „Riesensummen“.

Gruss Jakob

Moin,

Allerdings, weil hier offensichtlich keiner versteht, dass an
der Ware eine bestimmte Funktion als defekt deklariert wurde
und nicht das ganze Gerät.

Doch, doch. Wir verstehen das schon.

Es geht hier um einen DVD-Player mit Bildplattendefekt. Das
heißt, dass die Bildplatte als defekt deklariert wurde, und
nicht alles andere an dem DVD-Player auch noch.

Und wie soll der Verkäufer dann die anderen Funktionen überprüfen?
Vielleicht erklärt uns das Frau Techniker mal?

Gruss Jakob

Moin,

Beim Zahlungsvorgang besteht er jedoch
darauf, daß der Verkäufer ihm zusichern soll, daß keine
weiteren Schäden an dem Gerät vorliegen.

Der Käufer hat im Nachhinein kein Recht so eine Forderung zu stellen. Er hat einen verbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen. Die jeweiligen Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer ergeben sich aus §433 BGB.

Hierauf erhält der
Käufer keine Antwort und leistet demzufolge keine Zahlung.

Dazu hat der Käufer kein Recht. Die Zahlung ist vertragsgemäss zu leisten, unabhängig von einer Antwort.

Nach einiger Zeit stellt der Verkäufer die gleiche Rechnung
erneut. Der Verkäufer erklärt, auf Grund vorgekommener
Betrügereien in denen Müll als „defekt von privat“ verkauft
würde, erwarte er einen Schadensausschluß bezgl.
Sonderfunktionen des Geräts.

Du meinst wahrscheinlich: „Der Käufer erklärt…“, denn dieser erwartet ja den Ausschluss weiterer Defekte. Die kann der Verkäufer ja schlecht von sich selbst fordern.

Er erhält keine Antwort. Kann der
Käufer vom Kauf zurück treten oder muß er sich weiterhin
verarschen lassen, wenn ja wie lange?

Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten da eine Forderung nach Ausschluss weiterer Mängel nicht Bestandteil des Kaufvertrags war.
Er hat den Kaufpreis zu zahlen und kann sich bestenfalls nach Erhalt des Gerätes von dessen tatsächlichem Zustand überzeugen.
Solange die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen wurde kann er, sofern Mängel auftreten, diese als Sachmangel beim Verkäufer rügen.
Da sich aber die Zusatzfunktionen bei dem beschrieben Defekt nicht überprüfen lassen wird das Ganze eh im Sande verlaufen.
Letztlich ist auch noch fraglich, ob die im Artikeltext genannten Zusatzfunktionen wirklich vom Verkäufer stammen oder (wie in einigen Bereichen) von ebay generiert wurden.

Gruss Jakob

Hallo,

In der Regel geht es bei Ebay **nicht> so: Mit
diesem Artikel können Sie Kaffee kochen, zum Mond fliegen und
errechnet, wer Germanys Next To Model wird.

Es wird also für gewöhnlich nicht vertraglich vereinbart,
wofür der Artikel verwendet wird. Insofern finde ich deinen
Einwand, nun ja, etwas unpassend.

Gruß

S.J.**

Ich bin juristischer Laie und bezog mich dabei auf mein persönliches Problem das in einem anderen Thread etwas ausgeufert war, weil zwei unterschiedliche Meinungen aneinander rasselten. Als Beispiel hilft der „Gebraucht PC-Handel“. Hier kann Verkaufsmotivation Schrotthandel, Ersatzteilhandel oder Geräteverkauf sein. Der Schrotthändler erwartet wohl keine Funktionstüchtigkeit mehr. Der „normale“ Käufer bei Ebay schon.

Ciao
Wolfgang

Ich frage mich allen ernstes was Du erwartest? Du hast auf
einen defekten DVD-Player geboten und verlangst nach dem Kauf
die Zusicherung einer Funktionsgarantie? Gehts noch?
Natürlich meldet sich der Verkäufer nicht, der wahrscheinlich
vor Lachen vom Stuhl gekippt.

Nein, du Gutmensch, er hat einen Defekt am Player gemeldet, er hat nicht gesagt das das Gerät defekt ist, ein himmelweiter Unterschied.

Es ist aber ein himmelweiter Unterschied ob
ein Defekt beschrieben wurde oder
was für ein Defekt.

So ist es, wenn er schreibt der „Player läuft nicht mehr“ kann der Käufer sich darüber nicht beschweren. Wenn er aber schreibt:

DVD MP4 PLAYER mit USB SCART… Bildplattenfehler

Wie abgebildet, USB-Steckplatz vorne hinter einer Blende.
Wurde nur wenige Male benutzt, wurde letztes Weihnachten angeschafft.
Seit letztem Monat zeigte das Gerät dann die Fehlermeldung „Bildplattenfehler“ beim einlegen einer DVD.
Da die Rechnung verschollen ist können wir ihn nicht reklamieren.

schreibt er als Verkäufer dem Gerät gewisse Funktionen zu, auf die ich mich beziehe.

Nein. Der Käufer hätte die Frage vor Abgabe
eines Gebotes stellen müssen. Sobald der Kaufvertrag zustande
kommt und der Käufer nicht zahlt, verhält er sich selbst
vetragswidrig und nicht der Verkäufer.

Noch mal für dich zum Mitschreiben, wenn er auf Rückfragen nicht reagiert, kann er mir keine Vertragswidrigkeit vorwerfen.

Wer das anders sieht sollte beim nächsten
Onlinekauf gefälligst nicht jammern wenn ihm so was auch
passiert.

Ähem, wer jammert denn hier? Ich oder doch eher Du?

Und wieder einmal wird zum Polemisieren der Zusammenhang auseinander gerissen. Du brauchst doch gar nicht zu jammern, dich betrifft das schließlich überhaupt nicht, ich meine aber solche Leute wie dich, die sich dann aufspulen, wenn sie selbst betroffen sind, während sie sonst Moralist spielen.

Ja, aber erst nachdem Du einen Kaufvertrag
geschlossen hast.

Das sieht die Rechtssprechung etwas anders…

So eine Rückfrage würde ich vielleicht so beantworten:
„Das Gerät war als defekt deklariert. Kein normaler Mensch
fordert im Nachhinein eine Funktionsgarantie ein.“

Wegen der vielen „normalen“ Menschen gibt es so viele Probleme bei Ebay.

Ich hatte eine einzige Frage gestellt:
Wie lange muß man warten bis man dem Verkäufer sagt: Ich
storniere!

Wegen einer nicht beantworteten e-mail kannst Du nicht
stornieren.

Kannst du lesen? Wieder so eine „WischiWaschi“ Antwort.

Ich bin ja sonst ein netter Kerl, aber bei Dir würde ich schon
rein aus Bock einen nicht bezahlten Artikel melden.

Schön wenn sich Leute immer selbst „für nette Kerle halten“.
Das hab ich selbst gemacht und die „Kuh ist vomn Eis“. Er hat mir geantwortet, daß er von einem Schaden am USB-Ausgang nichts wisse. Das reicht mir völlig. Ich wollte nur wissen ob das ein getarnter Händler ist, der seinen Müll als „Ware mit kleinen Defekten“ vertickern will. Sieht nicht danach aus.

Ciao
Wolfgang

P.S. Eine interessante Feststellung die ich eigentlich nur in Ebayforen gemacht habe ist die, daß sich dort die Typen rumtreiben,die man gerne für seine Bannerliste hätte, damit Kauf und Verkauf friedlich abgeht, an Häme und Schadenfreude sind Communityantworten meist kaum zu überbieten. Ich hab in 9 Jahren Ebaymitgliedschaft erst 3 A…l…r (als Kunden) direkt angetroffen (auf Ebayseite einige mehr). Das waren alles Profis (Konkurrenz), die man vor Gericht zerlegt hätte, weil für die nämlich Profiregeln gelten.

Ciao
Wolfgang

Ganz im ernst: Wir haben über die Frage alle herzlich gelacht.
Erst auf defekte Ware bieten und dann im Nachhinein
Forderungen stellen und Garantien einfordern: Dass sind mir
die allerliebsten Käufer.

Gruß

S.J.

Ganz im Ernst, wenn die Leute alle Kohle ohne Ende hätten, würden sie Neuware im Geschäft kaufen und nicht in dem Drecksladen Ebay.
Wenn ich Müll loswerden will, werfe ich den in den Mülleimer oder bringe ihn zum Sperrmüll.
Ich beschreibe ihn aber nicht großartig und in den hübschesten Farben, damit ihn ein anderer mir abkauft, es sei denn dieser ist Müllhändler. Und wie du ja schon antwortetest § 434 BGB regelt alles. Beim Verkauf muß jeder Mangel der zu einer Funktionsbeeinträchtigung führt beschrieben werden.

Die Frage nach der Möglichkeit ab wann man von einem Auktionskauf zurück treten kann wurde hier hingegen nie beantwortet.

Ciao
Wolfgang

Hallo

Der Verkäufer hatte ein Foto reingestellt, mit dem Gerät, und
einem Zettel auf dem „defekt“ steht. Danach beschreibt er die
Features des Geräts und das eine Funktion defekt ist.

Wenn alle möglichen Funktionen aufgezählt werden, und bei
einer dieser Funktionen extra erwähnt wird, dass sie defekt
ist, würde ich sagen, dass damit indirekt gesagt wird, dass
die anderen Funktionen noch gehen.

Guck mal diesen Link an:
http://www.klopmeier.de/?q=anfechtung_wegen_arglisti…

Gab es denn einen Gewährleistungsausschluss, so in dem Sinne:
Das Gerät ist defekt, ich übernehme keinerlei Gewährleistung?

Ich finde es übrigens schon normal, nachzufragen, ob man denn
alles richtig verstanden hat. Eine Willenserklärung kann man
ja auch anfechten, wenn man sie nur geäußert hat, weil man
sich über die Voraussetzungen geirrt hat.

MfG Simsy

Danke für die Beantwortung der Fakten ohne herumge Eire was auch sein könnte.
Hab ich positiv bewertet. :wink:

Weißt du zufällig auch ab wann man von einem Kauf zurück treten kann, wenn sich der Verkäufer nicht meldet. Muß man eventuell sogar schriftlich mit Ihm in Kontakt treten, kann ja sein das er offline ist oder erkrankt, beides ist mir selbst schon als Ebay-Verkäufer passiert.

Ciao
Wolfgang

Ich schon. Du bist ja immer diejenige die fröhlich
Rechtsauskünfte erteilt ohne den Zusammenhang zu erkennen.

Du hast überhaupt nichts verstanden Jacob, genausowenig wie Sue

Bei diesem DVD-Player war ja auch ein bestimmter Defekt
beschrieben.

Ja und? Wenn man sich nicht im Klaren ist über den Zustand der
übrigen Funktionen, dann bietet man nicht oder fragt vorher.
Herr im Himmel, ist das so schwer zu verstehen?
Nach Auktionsende ist es zu spät, der Kaufvertrag ist
geschlossen und der Käufer hat keinerlei Rechte das ihm solche
mails beantwortet werden.

Ach nee, dann versuch mal an dein Geld zu kommen, wenn du auf arrogantes A…loch machst.

Wenn ich hier immer so lese was für ein Aufstand wegen 1,-EUR
(in Worten: einem Euro) gemacht werden, dann verstehe ich es
gut wenn die Leute keine Lust mehr haben bei ebay etwas zu
verkaufen.

Von dir und solchen Typen wie du, bin ich wirklich bis oben hin bedient.

Aber es ist ja immer so einfach sich als armes Betrügeropfer
darzustellen, erst recht bei den beschriebenen „Riesensummen“.

Gruss Jakob

Merkst du eigentlich was für ein dummes Zeugs du hier schreibst? Ich hatte zunächst nur danach gefragt, ab wann ein Käufer stornieren kann, dazu hatte ich mein eigenes Problem als Fallbeispiel genannt, und die frustierte Neurotiker haben dann mit allen möglichen Mutmaßungen losgelegt und betont wie nett, gut und ehrlich sie alle selbst bei Ebay seien. Dabei wurde mir auch noch alles Mögliche unterstellt, wie daß ich den Verkäufer bescheißen wolle, ich den Betrag als Wucher empfände, obwohl ich mehrfach das Gegenteil behauptet habe, sofern man mir keinen wertlosen Schrott angedreht habe.

Noch ein Tip:
Ich kenne mich ganz gut mit Psychoanalyse aus und rate denen die hier immer wieder von sich auf andere geschlossen haben und alle möglichen "Verschwörungs"Theorien entwickelten dringend zu einer Psychotherapie.

Ciao
Wolfgang

Wenn „Deine Wahrheit“ unanfechtbar ist, warum fragst Du dann
nach anderen Meinungen?

Gruß

S.J.

Meine „Wahrheiten“ sind nicht unanfechtbar im Gegenteil. Ich hatte nur ursprünglich eine völlig andere Frage gestellt und wurde dann ins Zentrum einer Anklage (Betrüger, Abzocker, will nicht zahlen) gestellt.

Wenn du dir meine Antworten bei „Wer-weiss-was“ mal ansiehst würdest du merken daß ich nach dem Prinzip „auf groben Klotz gehört grober Keil“ antworte. Wenn man also vernünftig und ohne Unterstellungen mit mir kommuniziert dann antworte ich höflich, wenn nicht kann ich auch anders.

Die Gesprächskultur ist im Netz oft unter aller Sau deswegen arten viele Diskussionen einfach aus. Das macht den Unterschied zur Wirklichkeit, so wie in diesem Forum würde keiner mit mir (persönlich) reden und wenn doch würde ich den Raum verlassen oder der andere (Rabauke) verläßt ihn, wenn du verstehst was ich damit meine.

Ciao
Wolfgang

Hallo Harry,

Danke für die Beantwortung der Fakten ohne herumge Eire was
auch sein könnte.

Keine Ursache, das ist ja absolut nervtötend, was hier abgeht.

Weißt du zufällig auch ab wann man von einem Kauf zurück
treten kann, wenn sich der Verkäufer nicht meldet. Muß man
eventuell sogar schriftlich mit Ihm in Kontakt treten, kann ja
sein das er offline ist oder erkrankt, beides ist mir selbst
schon als Ebay-Verkäufer passiert.

Ne, wirklich wissen tue ich das nicht. Ich würde dem eventuell schon noch schreiben. Wie E-Mails gerichtlich bewertet werden, weiß ich nicht. - Oder du wickelst den Rücktritt über Ebay ab, da könntest du ja nachweisen, dass du irgendwie aktiv geworden bist. Ich denke, da müsste man erstmal „nicht erhaltenen Artikel melden“. Die Überschrift passt nicht, aber das ist ja oft so bei Ebay. Hinterher kommt da vielleicht doch irgendwas, was passt, auf jeden Fall kommt irgendwo etwas, wo man selber reinschreiben kann, worum es geht.

Ich denk, dass der Verkäufer keinen großen Aufstand machen wird, denn mehr als 7 Euro wird er auf keinen Fall dran verdienen. Den Versand von mindestens 3,90 müsste er ja immerhin bezahlen.

Viele Grüße
Simsy

Moin,

Die Frage nach der Möglichkeit ab wann man von einem
Auktionskauf zurück treten kann wurde hier hingegen nie
beantwortet.

Doch, ich habe die §§ sogar mehrfach genannt.
Aber Du kennst scheinbar nur Deine eigene Wahrheit.

Gruss Jakob

Moin,

bist. Ich denke, da müsste man erstmal „nicht erhaltenen
Artikel melden“.

Du merkst auch garnichts mehr, oder? Wenn der Käufer nicht zahlt, dann gibts auch keine Ware. Wenn der Käufer die Bezahlung des Artikels von der Beantwortung einer Frage abhängig macht, dann kann der Verkäufer einen nicht bezahlten Artikel melden, nicht umgekehrt.

Gruss Jakob

Moin,

Nein, du Gutmensch, er hat einen Defekt am Player gemeldet, er
hat nicht gesagt das das Gerät defekt ist, ein himmelweiter
Unterschied.

Was das nun mit dem Gutmenschen soll weisst auch nur Du allein.

Noch mal für dich zum Mitschreiben, wenn er auf Rückfragen
nicht reagiert, kann er mir keine Vertragswidrigkeit
vorwerfen.

Doch. Deine Verpflichtung zur Zahlung kannst Du nämlich nicht von einer Beantwortung einer e-mail abhängig machen.
Ich begreife es nicht, ich habe alle relevanten §§ genannt. Entweder hast Du sie nicht gelesen oder Du bist wirklich so Erklenntnisresistent.
Damit ist für mich hier Ende.

Gruss Jakob

Hallo

bist. Ich denke, da müsste man erstmal „nicht erhaltenen
Artikel melden“.

Du merkst auch garnichts mehr, oder? Wenn der Käufer nicht
zahlt, dann gibts auch keine Ware.

Mann Mann Mann, jetzt lass es doch mal. Mit dir hat hier keiner geredet.

Wenn ich als Verkäufer z. B. einvernehmlich mit dem Käufer einen Kauf rückgängig machen will, dann muss ich auch erstmal auf ‚Nicht bezahlten Artikel melden‘ gehen. Wenn man dann weiter geht, dann kommt da auch irgendwann die Option, ‚Kauf einvernehmlich zurückgenommen‘ o.ä. anzuklicken.

Bei „nicht erhaltenen Artikel melden“ wird es so ähnlich sein. Wenn keine passende Option kommt, muss man die Meldung ja nicht abschicken.

MfG Simsy

Moin,

Mann Mann Mann, jetzt lass es doch mal. Mit dir hat hier
keiner geredet.

Falls es Dir entgangen ist, dies ist ein öffentliches Forum.
Und genauso wie Du nehme ich mir das Recht hier meine Meinung zu äussern.
Wenn Du nur mit Wolfgang diskutieren möchtest, dann kannst Du gerne in den Chat gehen oder das per mail machen.
Was bildest Du Dir eigentlich ein?
Letztlich war die Frage nach der Rechtslage gestellt.
Aber wenn es Dir soviel Spass macht hier immer wieder öffentlich darzustellen dass Du nicht einmal die grundlegenden §§ des BGB kennst, geschweige denn begreifst…
Du beweist hier mit fast jedem Beitrag dass Du davon nicht die geringste Ahnung hast.
Und damit ist hier für mich Ende.

Gruss Jakob

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