Ich frage mich allen ernstes was Du erwartest? Du hast auf
einen defekten DVD-Player geboten und verlangst nach dem Kauf
die Zusicherung einer Funktionsgarantie? Gehts noch?
Natürlich meldet sich der Verkäufer nicht, der wahrscheinlich
vor Lachen vom Stuhl gekippt.
Nein, du Gutmensch, er hat einen Defekt am Player gemeldet, er hat nicht gesagt das das Gerät defekt ist, ein himmelweiter Unterschied.
Es ist aber ein himmelweiter Unterschied ob
ein Defekt beschrieben wurde oder
was für ein Defekt.
So ist es, wenn er schreibt der „Player läuft nicht mehr“ kann der Käufer sich darüber nicht beschweren. Wenn er aber schreibt:
DVD MP4 PLAYER mit USB SCART… Bildplattenfehler
Wie abgebildet, USB-Steckplatz vorne hinter einer Blende.
Wurde nur wenige Male benutzt, wurde letztes Weihnachten angeschafft.
Seit letztem Monat zeigte das Gerät dann die Fehlermeldung „Bildplattenfehler“ beim einlegen einer DVD.
Da die Rechnung verschollen ist können wir ihn nicht reklamieren.
schreibt er als Verkäufer dem Gerät gewisse Funktionen zu, auf die ich mich beziehe.
Nein. Der Käufer hätte die Frage vor Abgabe
eines Gebotes stellen müssen. Sobald der Kaufvertrag zustande
kommt und der Käufer nicht zahlt, verhält er sich selbst
vetragswidrig und nicht der Verkäufer.
Noch mal für dich zum Mitschreiben, wenn er auf Rückfragen nicht reagiert, kann er mir keine Vertragswidrigkeit vorwerfen.
Wer das anders sieht sollte beim nächsten
Onlinekauf gefälligst nicht jammern wenn ihm so was auch
passiert.
Ähem, wer jammert denn hier? Ich oder doch eher Du?
Und wieder einmal wird zum Polemisieren der Zusammenhang auseinander gerissen. Du brauchst doch gar nicht zu jammern, dich betrifft das schließlich überhaupt nicht, ich meine aber solche Leute wie dich, die sich dann aufspulen, wenn sie selbst betroffen sind, während sie sonst Moralist spielen.
Ja, aber erst nachdem Du einen Kaufvertrag
geschlossen hast.
Das sieht die Rechtssprechung etwas anders…
So eine Rückfrage würde ich vielleicht so beantworten:
„Das Gerät war als defekt deklariert. Kein normaler Mensch
fordert im Nachhinein eine Funktionsgarantie ein.“
Wegen der vielen „normalen“ Menschen gibt es so viele Probleme bei Ebay.
Ich hatte eine einzige Frage gestellt:
Wie lange muß man warten bis man dem Verkäufer sagt: Ich
storniere!
Wegen einer nicht beantworteten e-mail kannst Du nicht
stornieren.
Kannst du lesen? Wieder so eine „WischiWaschi“ Antwort.
Ich bin ja sonst ein netter Kerl, aber bei Dir würde ich schon
rein aus Bock einen nicht bezahlten Artikel melden.
Schön wenn sich Leute immer selbst „für nette Kerle halten“.
Das hab ich selbst gemacht und die „Kuh ist vomn Eis“. Er hat mir geantwortet, daß er von einem Schaden am USB-Ausgang nichts wisse. Das reicht mir völlig. Ich wollte nur wissen ob das ein getarnter Händler ist, der seinen Müll als „Ware mit kleinen Defekten“ vertickern will. Sieht nicht danach aus.
Ciao
Wolfgang
P.S. Eine interessante Feststellung die ich eigentlich nur in Ebayforen gemacht habe ist die, daß sich dort die Typen rumtreiben,die man gerne für seine Bannerliste hätte, damit Kauf und Verkauf friedlich abgeht, an Häme und Schadenfreude sind Communityantworten meist kaum zu überbieten. Ich hab in 9 Jahren Ebaymitgliedschaft erst 3 A…l…r (als Kunden) direkt angetroffen (auf Ebayseite einige mehr). Das waren alles Profis (Konkurrenz), die man vor Gericht zerlegt hätte, weil für die nämlich Profiregeln gelten.
Ciao
Wolfgang