Verkäufer übergibt das Haus nicht zum Termin

Es wurde am 26.06.12 beim Notar einen Kaufvertrag über ein Haus unterschrieb. Fälligkeit und Übergabe soll der 01.08.12 sein ! Es stellte sich heraus das der Erbengemeinschaft noch Unterlagen von einer Bank fehlen und so nicht aus dem Grundbuch ausgetragen werden kann . Der Notar wurde von der Erbengemeinschaft beauftragt diese zu besorgen 4 Wochen später sind diese Imme noch nicht da ( der Notar Versicherte alles zu tun ist aber sehr schwierig ). Letztendlich läuft die zeit weg da renoviert werden muss und auch die alte Wohnung irgendwann geräumt werden muss mit einer vorzeitigen schlüssellübergabe Wehre geholfen um wenigstens Tapeten zu Kratzen ! Die frage ist wer zahlt die kosten für eventuelle Hotelkosten u.s.w ist es möglich die Schlüssel vorher zu bekommen obwohl der Notar davon abrät ?? ( es kann der Kaufpreis nicht vorher gezahlt werden weil es sich um eine Finanzierung handelt )

Kratzen ! Die frage ist wer zahlt die kosten für eventuelle Hotelkosten u.s.w

Grundsätzlich macht sich der Verkäufer schadensersatzpflichtig, wenn er nicht vertragsgemäß liefern kann. Hier wäre eine Rechtsberatung unter Vorlage des Kaufvertrages sinnvoll.

ist es möglich die Schlüssel vorher zu bekommen obwohl der Notar davon abrät ??

Alles ist möglich wenn Käufer und Verkäufer sich einig sind. Beide sollten daran interessiert sein, den Schaden möglichst gering zu halten.

Hallo Nordlicht,

solch eine Aussage zu erteilen, ohne den genauen Hintergrund zu kennen - davon würde ich abraten.

Kratzen ! Die frage ist wer zahlt die kosten für eventuelle Hotelkosten u.s.w

Grundsätzlich macht sich der Verkäufer
schadensersatzpflichtig, wenn er nicht vertragsgemäß liefern
kann. Hier wäre eine Rechtsberatung unter Vorlage des
Kaufvertrages sinnvoll.

ist es möglich die Schlüssel vorher zu bekommen obwohl der Notar davon abrät ??

Alles ist möglich wenn Käufer und Verkäufer sich einig sind.
Beide sollten daran interessiert sein, den Schaden möglichst
gering zu halten.

Als Verkäufer und ehemaliger Eigentümer würde ich niemandem einen Schlüssel übergeben, bevor nicht der Kauf vollzogen ist.
D.h. der Kaufpreis gezahlt ist und die Eintragung im Grundbuchamt erfolgt ist.

Eine kleine Geschichte die einem Kunden von mir passiert ist:

der Hausverkauf wurde notariell besiegelt.
Der Käufer bekam den Schlüssel bevor der Kaufpreis gezahlt wurde und auch die Grundbuchübertragung hat noch nicht stattgefunden.

Der neue Käufer, renovierte das Haus und zog ein.

Danach lehnte die Bank die Finanzierung ab, da sich herausstellte,
dass die Unterlagen über Einkünfte und Barkapital getürkt waren.

Der Käufer (der nicht zahlte) zog zwischenzeitlich in das Haus ein.
Dann wurde es bitter - Räumungsklage - Gerichtsverhandlung - Schäden durch Zerstörung im ganzen Haus usw. usw.

Gruß Merger

Hallo,

solch eine Aussage zu erteilen, ohne den genauen Hintergrund
zu kennen - davon würde ich abraten.

Welche meinst Du ?

Als Verkäufer und ehemaliger Eigentümer würde ich niemandem einen Schlüssel übergeben, bevor nicht der Kauf vollzogen ist.

Das ist Dir unbenommen. Ich habe Wohnung Monate vor dem Eigentumsübergang renoviert und bezogen. Es gibt also auch positive Beispiele. Alles eine Frage der Vereinbarung zwischen den vertragsparteien.

Eine kleine Geschichte die einem Kunden von mir passiert ist:

Solche Geschichten habe ich auch parat. Meine Erfahrungen sind da deutlich positiver.

Gruß

Nordlicht

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Übergabe soll der 01.08.12 sein !

Das wird knapp.

Eine dritte Meinung:

Die frage ist wer zahlt

Kaufpreiszahlung und (spätester) Übergabetermin gehören zu den sensibelsten Punkten eines Kaufvertrags. Also sollten im Vertrag auch Schadenersatzansprüche benannt sein, die entstehen, wenn eine Partei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Ein vor der Unterzeichnung vom Fachanwalt geprüfter Kaufvertrag enthält entsprechend eindeutige Regelungen. Und weil Immobilien i.d.R. nicht zum Preis einer Banane gehandelt werden, erscheint es mir logisch, dass Käufer wie Verkäufer höchstes Interesse an möglichst eindeutig formulierten Verträgen haben müssten.

Was steht also im Vertrag?

ist es möglich die Schlüssel vorher zu bekommen

Möglich ist in gegenseitiger Absprache alles. Und wie man sieht, gibt es dazu unterschiedliche Meinungen, Erfahrungen und Risikobewertungen.
Ich für meinen Teil würde einen Teufel tun und den Besitz vor Kaufpreiszahlung übergeben - jedenfalls so lange, wie ich die verspätete Übergabe nicht zu verantworten habe.

Vielleicht ist das der Ansatzpunkt für Dich. Deine Schadenersatzansprüche - sofern berechtigt! - könnten für die Verkäufer ab jetzt täglich teurer werden und sie deshalb zur Kooperation (= Schlüsselübergabe) bewegen.

Aber das prüft und setzt ggfs. durch ein freundlicher Anwalt. (Der, den Du Dir vor Vertragsabschluss gespart hast?)

Hallo
ist aufgrund einer Erbsache etwas im Grundbuch zu regeln, dann hat der Notar sicherlich darauf hingewiesen. Der Notar wird sicherlich sein möglichstes tun.
Jedoch liegt es hintenrum an den bisherigen Banken oder Erbschein. Oder wie auch immer.
Möglich ja auch, dass man wegen fehlender Löschungsbewilligung oder ähnlichem ein Aufgebotsverfahren machen muss.
Ärgerlich ist es für den Käufer auf jeden Fall.
Jedoch kann das auch weit in den August oder September gehen.
Ich hatte solche Fälle innerhalb des letzten Jahres 2 Mal. Und das hat sich wie Kaugummi gezogen.
Wie oben schon steht, miteinander reden und Schaden so gering wie möglich halten.

Dringend einen Anwalt hinzuziehen und GENAU prüfen lassen, wie der Sachverhalt ist.

Denn auch ich habe die frische Anekdote parat, die 100% zu Ihrer passt: Jemand kauft ein Haus (glaubt er) von einer Erbengemeinschaft. „Alles nur noch Formsache“ und lässt sich den Schlüssel geben. Notar etc. winken das wohl durch.

Dann stellt sich mitten in der Renovierung heraus, dass die Erbengemeinschaft sich DOCH NICHT einig wird (jetzt erst) und der Kauf platzt. Die Renovierung etc. sind in den Wind geschossen. Der Kauf kommt nicht mehr zustande, stattdessen erfolgt viel später eine Zwangsversteigerung.

Also größte Vorsicht!