Verkehrsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe eine etwas spezielle Frage und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können:
Und zwar ist mir eine Person bekannt, die in ihrem Leben nie einen Führerschein gemacht hat, aber trotzdem ein Auto auf sich angemeldet hat (was ja in Ordnung ist) und es nutzt, als wäre es das normalste auf der Welt. Sie besitzt auch einen Beruf, wofür das Auto zwingend notwendig ist und wenn sie mal ihren Führerschein zeigen muss, dann fragt sie einfach eine gute Bekannte, ob diese sagen könnte, dass sie (also die Bekannte) gefahren wäre.

Ich denke, dass dieses Verhalten grob fahrlässig ist und auch sehr gefährlich. Man muss dies doch nun irgendwo melden können, oder? Nur weiß ich eben nicht wo. Doch gerade in Deutschland, wo es doch für alles eine Regel oder ein Gesetzt gibt, kann sowas doch nicht möglich sein.

Über Antworten wäre ich sehr dankbar :smile:

Liebe Maria,
das ist jetzt so ein zweischneidiges Thema.
Du kennst das Sprichwort. „Der größte Schuft in diesem Land, das ist und bleibt der Denunziant“.
Anderseits macht sich der Bekannte schuldig nach § 21/1, wonach er mit bis zu einem Jahr Gefängnis und einer angemessenen Geldstrafe rechnen muß.
Mitwisserschaft bei einem eventuellen Unfall kann man dir sicher nur schwer nachweisen.
Ich weiß nicht, wie ich in solchen Fall reagieren würde, ich denke aber, ich würde ihm irgendwie beibringen, dass sein Verhalten allgemein bekannt ist und er eventuell von einer anderen Person mal angezeigt werden könnte. Die Meldung wäre natürlich bei der Polizei zu machen, nur dann trifft das natürlich auch ihren Weg zur Arbeit, deshalb würde ich vielleicht Abstand davon nehmen.
Ich würde ihm dringend raten, eine Fahrschule aufzusuchen und den Lappen nachzuholen.
Ich hoffe mal. dass diese Person nicht Du selbst bist, wenn ja, dann schnellstens den Führerschein machen.
Es grüßt dich
H.P.B.

Erstmal viele Dank für Ihre schnelle Antwort :smile:
Nein keine Sorge, ich bin die beschriebene Person nicht selber.
Mit dem Gedanken einer Anzeige habe ich auch schon gespielt, jedoch wurde mir gesagt, dass das rein gar nichts bringen würde, da man dass der Person erst nachweisen müsste, oder sie „auf frischer Tat ertappen“ müsste?!

Hallo Maria,
also, eines steht doch mal fest, wenn die Polizei davon erfährt, macht sie sofort einen Besuch bei der Person oder versucht sie beim Fahren zu erwischen.
Also der Nachweis der Fahrerlaubnis ist ohne Problem für die Polizei zu erbringen.

Es besteht ja auch noch die Gefahr, dass bei einem Unfall die Haftpflichtversicherung nicht zahlt, was sehr teuer werden kann.
Das hatte ich ganz vergessen, zu erwähnen.

Okay, dann lag ich ja gar nicht so falsch mit meiner Vermutung. Die Meinung eines Freundes, eine Anzeige bei der Polizei würde ohne Beweise nichts bringen, hat mich verunsichert.
Die nächste Frage wäre dann, ob ich die Anzeige auch anonym erheben könnte. Soweit ich weiß, müsste das möglich sein, oder?

Hallo Maria, gehe auf diese Seie https://www.polizei.niedersachsen.de/onlinewache/ und suche dort den link zur online-/Internetwache Deines Bundeslandes und gebe dann Dort eine Anzeige auf mit den Dir bekannten Tatsachen/Vermutungen.(Du kannst auch vorort auf Deine Polizeiwache gehen)
Die erledigen die Überprüfung dann zusammen mit dem zuständigen Straßenverkehrsamt.
Das ist dann auch kein sogenanntes „Anschei#en“, Du schützt evtl. damit andere vor Schaden oder rettest evt. sogar Leben.

Selbstverständlich kann jede Anzeige anonym gemacht werden und die Behörden sind verpflichtet dieser Sache nachzugehen.
Ich habe normaler weise etwas gegen anonyme Vorgänge, nur in diesem Fall würde es sicher viel Ärger und gegenseitige Vorwürfe und eventuell die Aufkündigung der Freundschaft bedeuten. Mache es jedoch so anonym, dass die Person keinesfalls auf dich kommt, das wäre sehr ärgerlich. Ein Brief z.B. in einem anderen Ort aufgegeben. Und es sollten bereits mehrere andere Personen von dem Tatbestand wissen, sonst kommt sie sofort auf dich als „Denunziat“.

pOLIZEI ODER fÜHRERSCHEINSTELLE:

mFg

VVVV

Liebe Maria,
wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen will benötigt eine Fahrerlaubnis, die ihm von der örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde nach Ablegen einer Prüfung erteilt wird. Wenn Ihnen nun eine Person bekannt ist, die diese Prüfung nicht gemacht hat und auch keine Fahrerlaubnis von der Behörde erhalten hat, sollten Sie sich an die nächste Polizeidienststelle wenden und Ihre Erkenntnisse vortragen. Von dieser Polizei- Stelle oder aber der nächsten Gerichtsstelle ( Staatsanwaltschaft) müssten diesbezüglich weitere Ermittlungen angestellt werden.
Fahren Ohne Fahrerlaubnis ist ein Vergehen nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (STVG)
LG diwi.willi.t

Hallo Maria**
danke, dass Sie sich für mich entschieden haben.
Leider kann ich Ihnen nur bedingt antworten.
Fest steht:

Das Führen von Kraftfahrzeugen ohne Führerschein wird als „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ bewertet und stellt demnach eine Straftat dar, § 21 StVG.

Wie hoch die Strafe ausfällt, ist abhängig von den gesamten Tatumständen und etwaigen Vorstrafen etc…

Regelmäßig kommt aber eine Geldstrafe von 20-40 Tagessätzen (1 Tagessatz ist 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens) und eine Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis (6 Monate) in Betracht.

Anzeige erfolgt schriftlich bei der Polizei.

Mit freundlichen Grüßen

kraroma

Hallo !

  1. Wenn man von der Polizei angehalten wird, dann kann man nicht so tun, als wäre jemand anderes gefahren. Der Polizist ist nicht blind, er sieht wer am Steuer sitzt.

  2. Deine Motivation zu dieser Anfrage verstehe ich nicht. Was stört dich daran, dass dort jemand ohne Führerschein fährt und warum fühlst du dich nach all diesen Jahren gerade JETZT dazu berufen, es zu stoppen ? Rache ? Neid ? Mißgunst ?..oder andere niedere Beweggründe ?
    Erkläre mir deinen Antrieb bzw. deine Motivation für diese Anfrage und ich werde dir detailliert sagen, was du tun kannst…falls es sich um eine positive Motivation handelt…

Gruß,

frazier

Hallo,
es handelt sich um eine Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und Straftaten kann man auf jeder Polizeidienststelle melden. Wenn du Zeuge bist, dass sie ohne Fuehrerschein gefahren ist, reicht das auch schon fuer eine Anzeige.

Gruesse,
Matti

Hallo,

Sie haben Recht, dass so etwas nicht geht. Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, macht sich strafbar. Aber nicht nur das. Jede Fahrt ohne Führerschein ist auch eine Fahrt ohne Versicherungsschutz. Eine Versicherung ist in diesem Fall nämlich von jeder Leistung befreit.
D.h., wo möglich wird ein völlig Unschuldiger, der von einem/r ohne Führerschein angefahren wird, auf seinem Schaden sitzenbleiben.
Gehen Sie zur nächsten Polizei, auf Wunsch wird Ihre Anzeige vertraulich behandelt, und erstatten Sie Anzeige. Wichtig ist natürlich, genaue Daten (Uhrzeit, Wegstrecke und bzw. auch andere Zeugen zu benennen) mitzuteilen.
Falls etwas „Schlimmes“ passiert, machen Sie sich bestimmt moralische Vorwürfe, immer weggesehen zu haben.

LG

M. Stephan

Hallo Maria,
natürlich können Sie die Person anzeigen (auf jede Polizeidienststelle, Ordnungsamt, Gemeindeamt). Das bei einer Kontrolle eine andere Person als Fahrerin hinhalten muss, ist unwahrscheinlich.
Wird sie selbst angehalten und kann keinen Führerschein vorweisen, muss sie das innerhalb von drei Tagen nachweisen, dass sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Macht sie das nicht, wird automatisch eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gefertigt.
Das sie ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen, Halter eines Kfz ist, ist legal.
M.f.G.

Was mich daran stört, ist einfch die Tatsach, das es sehr gefählich für andere ist.
Und meine Motivation ist weder Missgunst, noch Neid!
Erst jetzt, weil ich es erst vor kurzem erfahren habe.

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!.

Schonmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort :smile:

Das ist alles so kompliziert:
Mir wurde von zwei verschiedenen Personen erzählt, dass sie keinen Führerschein hat, es schein also bekannt zu sein. Njur werden diese Personen daran, aufgrund familiärer Verhältnisse, so schnell nichts dran ändern. Aber ich denke einfach, dass das viel zu gefährlich ist, wenn sie weiter ohne Fs fährt.

Ich würde ja eine anonyme Anzeige machen. Aber ich weiß nicht wie das alles funktioniert. Viele sagen, dass man dann Zeugen nennen muss, und die will ich ja nicht „in die Pfanne hauen“… Kann man der Polizei nicht einfach eine Vermutung äußern…
Die Personen, von denen ich das hörte, waren sich auch nicht zu 100% sicher, ob sie inzwischen ihren Fs nachgeholt hat, hielten es aber für sehr, sehr unwahrscheinlich.

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!..