Hallo Wissende
Ich habe da eine grundsätzliche Frage bzgl. Fahrgestellnummern.
Ich schilder am besten mal einen Allgemeinen Fall:
Mr.X ist Besitzer (und Eigentümer) zweier baugleicher PKWs PKW A und PKW B. Die Fahrzeuge liefen identisch am gleichen Tag vom Band und sind eine Fahrgestellnummer von einander entfernt. PKW A wird von Mr.X seit Jahren gefahren und hat in dieser Zeit einige eintragungspflichtige Extras bekommen. Nun ist PKW A verunfallt (wirtschaftlicher und technischer Totalschaden) und Mr. X möchte diesen durch PKW B ersetzen. PKW B hat die eintragungspflichtigen Extras nicht, auf die Mr.X jedoch nicht verzichten möchte. Eine Eintragung dieser Extras bei PKW B ist aufgrund der sich geänderten Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr möglich, da diese vor Datum xx.xx.xxxx (in der Vergangenheit) durchgeführt hätten sein müssen. Eine Übernahme der Extras ist aus technischer Sicht jedoch völlig unbedenklich und eigentlich eine Verbesserung in jeder Hinsicht (Abgas, Komfort, Optik, Wert etc…)
Nun fragt sich Mr.X ob er an den zwei Fahrzeugen die Fahrgestellnummern tauschen kann. Er ist ja schließlich Eigentümer beider Fahrzeuge und PKW A wird soweit geschlachtet, daß PKW A von Mr.X persönlich in die Presse gesteckt wird, also endgültig vernichtet wird.
Nun meine Frage:
Ist das Legal? Wenn nein, welche Gesetze verbieten so etwas?
Bin mal gespannt auf Antworten.
Horst
Hi
Fahrgestellnummern gehören zum Fahrgestell (wie der Name schon sagt) und kann selbstverständlich nicht „getauscht“ werden.
Einzige Möglichkeit: Fz.1 ausschlachten, Fz.2 abbauen und alles auf Fahrgestell Fz.1 montieren.
Ob sich das dann noch lohnt…
Gruß
HaWeThie
Ich könnte mir vorstellen, dass sich Mr.X dadurch wegen Urkundenfälschung strafbar macht.
Langsam angefangen:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_59.php
§59 StVZO sagt, dass man eine Fahrgestellnummer braucht.
Fahrzeug und Nummer bilden eine zusammengesetze Urkunde, wird diese auseinandergenommen, und auf ein anderes Auto gesetzt, bildet man eine neue gefälschte Urkunde und macht sich strafbar…
Oder irre ich mich da…
Hallo
im weitesten Sinne ist es ja so, daß Mr.X lediglich das defekte Ersatzteil „Karosserie“, das dummerweise die Fahrgestellnummer trägt austauscht.
Darf Mr.X an Unfallfahrzeugen defekte Teile mit Fahrgestellnummer gegen Gebrauchtteile tauschen?
Horst
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Da stellt sich halt die Frage, welcher Teil des Autos dem Auto zugrunde liegt. Wenn du sagst, die Reifen sind ausschlaggebend, und du tauscht das drumherum aus, wird keiner was dagegen sagen. Aber bei uns ist halt das Fahrgestell der Teil, der als Maß für die Erkennbarkeit und Individualität des Pkw, eben zusammen mit der Nummer, gilt.
Du kannst es dir ja vorstellen, wie ein Branding auf einer Kuh. Wenn deine Kuh stirbt, kannst du nicht das Branding ausschneiden und an eine andere drannähen. Dann ist es weiterhin eine andere Kuh 