Hallo und Guten Abend,
meine Frage bezieht sich auf: Arbeitslosengeld nicht Arbeitlosenhilfe (Hartz4).
Arbeitslosengeld wird, in Abhängigkeit von Alter und zurückgelegten sozialversicherungspflichtigen Zeiten, für einen gewissen Zeitraum gewährt. Wenn der Empfänger in dieser Zeit kurzfristig erkrankt und damit dem Arbeitsmarkt zeitweilig nicht zur Verfügung steht - verlängert sich der Bewilligungszeitraum evt. um die Anzahl der Krankheitstage?
Vielen Dank für Eure Hilfe
PS: Hier will niemand durch Krankschreibungen sein „nettes Leben“ finanzieren sondern im Bekanntenkreis ist darüber eine Diskussion ausgebrochen; vor ein paar Jahren gab es wohl diese Möglichkeit, nicht nur durch Krankheit sondern auch durch Weiterbildungs- und ABM-Maßnahmen.
Die Anja
Hallo!
meine Frage bezieht sich auf: Arbeitslosengeld nicht
Arbeitlosenhilfe (Hartz4).
Naja, nicht ganz…
„Arbeitslosenhilfe“ gibt’s nicht mehr, sondern ist mit der Sozialhilfe zusammengelegt worden und heißt jetzte „Arbeitslosengeld II“ (landläufig auch „Harzt IV“ genannt).
Arbeitslosengeld wird, in Abhängigkeit von Alter und
zurückgelegten sozialversicherungspflichtigen Zeiten, für
einen gewissen Zeitraum gewährt. Wenn der Empfänger in dieser
Zeit kurzfristig erkrankt und damit dem Arbeitsmarkt
zeitweilig nicht zur Verfügung steht - verlängert sich der
Bewilligungszeitraum evt. um die Anzahl der Krankheitstage?
Alg wird während Arbeitsunfähigkeit weitergezahlt. Das gilt für jede Arbeitsunfähigkeit, die nicht zusammenhängend 6 Wochen überschreitet (wie bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn Du „ganz normal“ beschäftigt bist).
Erst wenn eine Krankheit zusammenhängend länger als 6 Wochen dauert, wirst Du aus dem Leistungsbezug abgemeldet und hast dann Anspruch auf Krankengeld (was natürlich extra bei der Krankenkasse beantragt werden muss).
Gruß
Liza