Verlängerung des Anspruches auf ALG bei Krankheit

Hallo,
wir sind uns nicht einig:
bei Krankheit während des Arbeitslosengeldbezuges verlängert sich meiner Meinung nach der Anspruch um den entsprechenden Zaeitraum( ab einer Au von 6 Wochen ).
Stimmt das ?
(bei mir war das so, war einige Monate krank und bekam dadurch länger ALG 1 ).
Seid Ihr schlauer ?

Gruß
Kosmo

Hi!

Da ich trotz dieser Aussage:

(Bei mir war das so, war einige Monate krank und bekam dadurch länger ALG I).

… davon ausgehe, dass es Dir um die Beantwortung folgender allgemeinen/generellen Frage ohne persönlichen Bezug geht (Du hast ja schon geschildert, wie es bei Dir war), bekommst Du auch eine Antwort.* :smile:

bei Krankheit während des Arbeitslosengeldbezuges verlängert sich meiner Meinung nach der Anspruch um den entsprechenden Zeitraum (ab einer AU von 6 Wochen).
Stimmt das?

Ja (zumindest bei AU mit ein- und derselben Krankheit) und wenn wir uns bzgl. des „Verlängerns“ auf diese Version einigen können:
Man hat nach 6 Wochen AU Anspruch auf Krankengeld, während dem kein Alg gezahlt wird. Somit hat RUHT also der Alg-Anspruch während der KRG-Zeit (sodass durch diese Zeit kein Alg-Anspruch „verbraucht“ wird).

LG
Jadzia

*) Damit evtl. folgende Antworter die Antwort nicht wg. FAQ:1129 verweigern, bin ich in meiner Eigenschaft als MOD gerade so pingelig auf die Formulierung eingegangen.