Angenommen eine 7. Klasse macht während eines Landschulheimaufenthaltes in Weitwegvonzuhausegau eine längere Fahrradtour. Einer der beiden begleitenden Lehrer fährt eigentlich am hinteren Ende der Gruppe, überholt aber den letzten Schüler, der Probleme mit der Gangschaltung des Leihfahrrads hat. Als die Klasse mitsamt Lehrern bereits außer Sicht ist, stürzt der Schüler mit dem Fahrrad und verletzt sich. Eine zufällig vorbeifahrende Polizeistreife sammelt den ziemlich aufgelösten dreizehnjährigen Schüler ein, versorgt die Schürfwunde und bringt ihn schließlich zum Zielpunkt der Fahrradtour, wo die Klasse bereits wartet.
Erfolgt in einem solchen Fall automatisch eine Anzeige wegen Verletzung der Aufsichtspflicht?