Vermieter Besichtigung ohne Grund

Hallo zusammen,

mein Vermieter fragte mich vor 3 Tagen, ob mein Partner bei mir eingezogen ist, da ja dann mehr Müll anfallen würde und so ein Kram. Mein Partner wohnt nicht bei mir, sondern besucht mich öfter die Woche und schläft auch bei mir. Hab ich ihm so mitgeteilt. Zum Thema Besuch habe ich ja das Recht. Selbst bis zu 6 Wochen am Stück könnte er bei mir schlafen - so hab ich es gelesen. Nun kam gestern eine erneute Nachricht von ihm, dass er nächsten Do Nachmittag, wo ich gerade nach Hause fahre von der Arbeit, meine Wohnung mit einem Geschäftspartner besichtigen muss (Betonung liegt auf muss, so hat er sich ausgedrückt). Ich hab nach dem Grund gefragt und er meinte nur, dass er gern sein Eigentum besichtigen möchte und er das seit 2 Jahren nicht getan hat. Ich soll ihm Zutritt zu dem genannten und für mich nicht machbaren Termin gewähren und nicht diskutieren. Kam mir schon alles sehr mysteriös vor. Er muss mir doch einen richtigen, sachlichen Grund nennen, sich mit der Uhrzeit nach mir richten und kann nicht von mir verlangen, dass ich deshalb meine Arbeit abbreche?! Zudem muss ich seinen vermeindlichen Geschäftspartner nicht reinlassen, da ich das Hausrecht habe?! Auch um zu überprüfen, ob mein Partner wirklich nicht hier wohnt, kann er nicht einfach mal so reinspazieren. Dazu braucht man auch keinen Geschäftspartner. Für mich stinkt diese Thematik bis zum Himmel. Da ist etwas faul an der Sache. Wie seht ihr das? Was sind meine Rechte?

Da steht alles dzu drin: https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/besichtigungsrecht-vermieter
Er darf das , muss aber dazu einen konkreten Grund angeben und Deine Arbeitszeit berücksichtigen! Dem angeblichen Geschäftspartner verweigerste schlichtweg den Zugang denn der hat in Deiner Wohnung nichts zu suchen und genauso schreibste das Deinem Vermieter. Am Besten Du nennst ihm dann auch gleich Zeit und Datum wann Du zu der Besichtigung zeit hast.

Das stimmt wäre aber missbräuchlich wenn man versucht dies alle 3 Monate durchzuziehen . Und dann wäre die Begründung, mehr Müll, mehr Wasser etc. auch gerechtfertigt. ramses90

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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da mein Vermieter denkt, er wäre im Recht und er ziemlich unseriös mit mir geredet hat, denke ich nicht, dass er dies so einsieht. Darf er einen Notschlüssel besitzen? Denn ich habe nun auch Angst, falls er so einen hat, dass er sich unbefugt Zutritt am genannten Termin verschafft.
Zum Thema Partner: mein Freund ist nicht mal 1 Woche am Stück über Nacht bei mir. Es gibt genug Tage an denen er bei sich schläft, aber z.B. nach meiner Arbeit mit bei mir ist. Das gute Recht habe ich. Besuch darf mir nicht verboten werden.

Er darf keinen „Notschlüssel“ ohne Dein Einverständnis besitzen.
Es ist keine Affäre einen Schließzylinder aus- und wieder einzubauen. Dein Freund baut ihn aus und Du (oder auch umgekehrt) gehst mit dem Zylinder in den Baumrkt und besorgst ´nen neuen.
Und falls das noch so´n uraltes Buntbardschloß sein sollte, dafür gibt´s sogenannte Steckschlösser https://de.wikipedia.org/wiki/Steckschloss das bekommste auch im Baumarkt und Dein VM steht dann machtlos vor der Tür. ramses90

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Dazu allerdings noch die Ergänzung, dass der alte Zylinder beim Auszug wieder „zurückgetauscht“ werden muss. Also auf jeden Fall samt Schlüssel aufheben!

Gruß
Christa

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Er darf ihn ohne deine Zustimmung nicht besitzen und er darf ihn erst recht nicht benutzen.

Wechsel den Schließzylinder.

Lehne den Termin wegen Unmöglichkeit ab,
lehne grundlose Besichtigungen ab,
lehne die Anwesenheit Fremder *) sowieso ab,
lass bei einem begründeten Besuch einen Zeugen anwesend sein.

*) Wenn sich ein Handwerker was anschauen soll, dann geht das natürlich in Ordnung. Ebenso muss ein Kaufinteressent hereingelassen werden.

Hallo,

warum der Freund?
Im Internet können auch Mieter erfahren, wie man einen Schließzylinder wechselt, falls man es noch nicht weiß.

Gruß,
Paran

Und wie sieht es aus, wenn er mir kündigt z.B. wegen Eigenbedarf? Das kriegt er so einfach nicht durch, oder?

Er schrieb „oder umgekehrt“. Ich denke, es geht primär darum, dass jemand zu Hause sein sollte, während der Zylinder ausgebaut und die Tür somit nicht abschließbar ist.

Gruß
Christa

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Das kann dir in völliger Unkenntnis eurer Situation niemand sagen, wie leicht er dich rausbringen kann, weil das von mehreren Faktoren abhängt.

Je nach Gegebenheiten ist das nicht so simpel und hängt z.B. auch davon ab, wie die Nebenkosten geregelt sind. Klar scheint mir, dass dein Freund kein „normaler Besuch“ ist, sondern ein „Dauerbesuch“, also einer, der auch über Nacht erfolgt und somit Nebenkosten verursacht, weil er duscht usw.
Sich da einfach auf diese Sechs-Wochen-Regelung zu verbeißen, ist ein Holzweg.

Aus meiner Sicht habt ihr beide, du und dein Vermieter, irgendein grundsätzliches Problem, das hier im Thread nicht zu klar Sprache kommt, wenn du schon die Kündigung befürchtest.
Dieses grundsätzliche Problem solltet ihr klären.

Das hat Ramses schon beantwortet, und in puncto Hausrecht sind deine Rechte auch völlig klar.
Alternativ zum Schlossaustausch wäre auch eine kleine Überwachungskamera sehr simpel und kostengünstig installiert, um zu kontrollieren, dass dein Vermieter deine Wohnung nicht betritt.
Wenn du also den Verdacht hast, dass er sich heimlich Zugang verschaffen will, und du ihn auflaufen lassen willst, dann ginge das damit, denn die Beweislage wäre mit Kamera klar und die Strafen dafür empfindlich.

Gruß
F.

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Das ist keine Alternative, weil man da höchstens feststellen könnte, dass er in der Wohnung war, und genau das ist (verständlicherweise) unerwünscht.

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Ob das für sie eine Alternative ist oder nicht, das kann nur die Fragestellerin wissen.

Dass Schlossaustausch und Kamera nicht das Gleiche sind, ist klar.

Gruß
F.

Von Dauerbesuch würde ich nur sprechen, wenn dies ununterbrochen so wäre. Ich kann mir aber nicht verbieten lassen, dass mein Freund vorwiegend von Freitag bis Sonntag bei mir schläft und in der Woche am Tag auch mal bei mir ist. Das darf kein Vermieter verbieten. Das Gleiche wäre doch, wenn ich anstelle meines Freundes fast täglich eine gute Freundin empfange und diese am Wochenende bei mir übernachtet. Ab und zu kommt es vor, dass er auch in der Woche bei mir schläft. Aber wo wären wir denn, wenn nun sowas auch verboten werden würde… Das mit den Nebenkosten ist doch absoluter Quatsch. Wenn ich jeden Tag allein wäre und sehr viel essen würde, dann würde der gleiche Müll anfallen. Genauso mit den Wasserkosten…

Und übrigens hatte ich NIE Probleme mit ihm. Seit diesem Mittwoch ging der Stress los. Und da ich vom Hören und Sagen weiß wie er drauf ist, muss ich befürchten, dass er nicht den rechten Weg einschlägt. Schon allein mir per Whatsapp solche Sprachnachrichten überkommen zu lassen ist unseriös hoch 10! Noch dazu in dem Ton wie er mir diese gesendet hat. Daher muss ich auch vom Schlimmsten ausgehen, weil irgendetwas im Busch ist.

hi,

ein Verbot und eine gerechte Aufteilung der Nebenkosten sind 2 Paar Schuhe.
Ob du viel Müll produzierst oder 2 Personen wenig Müll produzieren ist rein praktisch gesehen zwar egal, aber da kommt es eben auf deinen Vertrag an, ob die Kosten pro Person oder nach Verbrauch umgelegt werden.

Von Verbot und Zwingen ist nirgendwo die Rede. Es geht letztlich nur darum, ob du einen Vertrag geschlossen hast, nach dem ein weiterer Bewohner die Kostenverteilung ändern würde.

also kurz: manchmal schläft er auch bei sich :wink:

nimm mal den Müll.
Wie würdest du ihn abrechnen wollen?

Je Wohnung? Egal ob 4 oder nur eine Person?
Nach der Größe der Wohnung?
Oder soll jeder Bewohner den Müll wiegen? oder nehmen wir lieber das Volumen?
Pro Person ist da einfach am nächsten dran und auch praktisch umsetzbar.

Abgesehen von dem betreten der Wohnung, was ohne Einverständnis inakzeptabel ist, solltest du dir 5 Minuten über deinen Standpunkt über eine faire Kostenverteilung klar werden, damit du bei einem Gespräch sachlich deinen Standpunkt begründen kannst und nicht mit ‚das ist ja Quatsch‘ antworten musst.

grüße
lipi

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Servus,

Seltsam - dass Dauerbesucher in die Berechnung der Nebenkostenumlage einbezogen werden, soweit diese nach Köpfen erfolgt, wird in der Rechtsprechung durchaus nicht als ‚absoluter Quatsch‘ angesehen. Wäre ja auch ziemlich seltsam, dass ein Wochenendpendler, der wöchentlich drei Nächte da ist, als „voller“ Bewohner berücksichtigt wird, bloß weil seine Sachen in der Hauptwohnung stehen, während Du Deinen Freund als Nassauer gratis mitlaufen lassen möchtest, der wöchentlich etwa vier Nächte da ist.

Wenn Du so hochtrabend dahergefahren kommst, ist es ganz klar, dass Dein Vermieter Stress macht. Und mit was? Mit Recht.

Hast Du eigentlich mal in die Nebenkostenabrechnung reingeschaut und mal gekuckt, welchen Einfluss (in Euro pro Jahr) die korrekte Einbeziehung Deines Dauergastes in die Berechnung der Umlagen hätte? Vielleicht wäre es nicht ganz blöd, mal festzustellen, auf welcher Grundlage Du da Streit vom Zaun brichst: Um welche Summe es dabei geht. Je nachdem, welche Positionen da nach Köpfen umgelegt werden, kann es gut sein, dass das nicht mehr ist als der Gegenwert von ein paar Mal Pizza vom Bringdienst.

Wasser nach Köpfen umgelegt? In diesem Fall muss der Vermieter Dauerbesucher berücksichtigen, wenn sich ihre Anwesenheit auf den Verbrauch auswirkt - er hat da keine Wahl.

Oh je, oh je - das klingt danach, als dürftest Du Dir die Hörner erst noch abstoßen. Wie Du in diesem Zusammenhang auf die Verwendung des Begriffes „seriös“ kommst, bleibt Dein Geheimnis.

Schöne Grüße

MM

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Warum redet man von Dauerbesuch, wenn mein Partner am Wochenende immer bei mir schläft und unter der Woche nicht?! Ich hätte nichts gegen eine Anpassung der NK, ABER mein Partner wohnt nicht bei mir! Und das war seine Frage. Mein Partner ist in seiner Wohnung gemeldet und wohnt auch dort. Ich muss ja nun nicht zwingend wegen den NK mit ihm zusammenziehen. Und da wären wir bei dem Punkt wie das im Mietvertrag geregelt werden soll. Er ist kein Mitmieter und soll es auch nicht werden. Er ist lediglich mein Besuch, der in geringen Maß auch NK verursacht, was aber nicht wirklich auffällt… Die Mülltonnen sind deswegen nicht schneller voll.

Weil Mädchen sowas nicht können, ist doch wohl klar, oder?

Wenn jemand Streit vom Zaun bricht, dann mein Vermieter, weil er die Wohnung grundlos betreten möchte und sich zeitlich nicht nach mir richtet! Das war der eigentliche Thread. Nun wird so abgeschwiffen und von Dauergast geredet, nur weil mein Partner vlt 4 Tage die Woche bei mir schläft. Dennoch wohnt er nicht bei mir. Wohnen und Besuch sind 2 verschiedene Paar Schuhe.

Er nutzt Deine Wohnung an etwa vier von sieben Tagen mit - das ist, wie bereits eingehend erläutert, wesentlich mehr, als z.B. ein Wochenendpendler seine Wohnung nutzt. Was er mit dem Einwohnermeldeamt macht, hat damit genau Nix zu tun.

Und jetzt schaust Du Dir mal Deine letzte Nebenkostenabrechnung an, damit Du weißt, worum es überhaupt geht.

Und dann wünsch ich Dir viel Vergnügen mit dem Streit um den Knallerbsenstrauch, den Du ohne Not vom Zaun brichst.

Au ja - Eigenbedarf wäre eine gute Idee: Wenn es dafür geeignete Verwandtschaft gibt, kann man damit so lästige Mieter relativ leicht loswerden. Der Weg über die Abmahnung wegen falscher Angaben über die Zahl der Nutzer der Wohnung könnte auch funktionieren - vor allem, wenn es noch mehr Mieter in dem Haus gibt, die wegen Deiner falschen Angaben für den Nassauer mit bezahlen.

Schöne Grüße

MM

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