Vermieter Besichtigung ohne Grund

Von Dauerbesuch würde ich nur sprechen, wenn dies ununterbrochen so wäre. Ich kann mir aber nicht verbieten lassen, dass mein Freund vorwiegend von Freitag bis Sonntag bei mir schläft und in der Woche am Tag auch mal bei mir ist. Das darf kein Vermieter verbieten. Das Gleiche wäre doch, wenn ich anstelle meines Freundes fast täglich eine gute Freundin empfange und diese am Wochenende bei mir übernachtet. Ab und zu kommt es vor, dass er auch in der Woche bei mir schläft. Aber wo wären wir denn, wenn nun sowas auch verboten werden würde… Das mit den Nebenkosten ist doch absoluter Quatsch. Wenn ich jeden Tag allein wäre und sehr viel essen würde, dann würde der gleiche Müll anfallen. Genauso mit den Wasserkosten…

Und übrigens hatte ich NIE Probleme mit ihm. Seit diesem Mittwoch ging der Stress los. Und da ich vom Hören und Sagen weiß wie er drauf ist, muss ich befürchten, dass er nicht den rechten Weg einschlägt. Schon allein mir per Whatsapp solche Sprachnachrichten überkommen zu lassen ist unseriös hoch 10! Noch dazu in dem Ton wie er mir diese gesendet hat. Daher muss ich auch vom Schlimmsten ausgehen, weil irgendetwas im Busch ist.

hi,

ein Verbot und eine gerechte Aufteilung der Nebenkosten sind 2 Paar Schuhe.
Ob du viel Müll produzierst oder 2 Personen wenig Müll produzieren ist rein praktisch gesehen zwar egal, aber da kommt es eben auf deinen Vertrag an, ob die Kosten pro Person oder nach Verbrauch umgelegt werden.

Von Verbot und Zwingen ist nirgendwo die Rede. Es geht letztlich nur darum, ob du einen Vertrag geschlossen hast, nach dem ein weiterer Bewohner die Kostenverteilung ändern würde.

also kurz: manchmal schläft er auch bei sich :wink:

nimm mal den Müll.
Wie würdest du ihn abrechnen wollen?

Je Wohnung? Egal ob 4 oder nur eine Person?
Nach der Größe der Wohnung?
Oder soll jeder Bewohner den Müll wiegen? oder nehmen wir lieber das Volumen?
Pro Person ist da einfach am nächsten dran und auch praktisch umsetzbar.

Abgesehen von dem betreten der Wohnung, was ohne Einverständnis inakzeptabel ist, solltest du dir 5 Minuten über deinen Standpunkt über eine faire Kostenverteilung klar werden, damit du bei einem Gespräch sachlich deinen Standpunkt begründen kannst und nicht mit ‚das ist ja Quatsch‘ antworten musst.

grüße
lipi

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Servus,

Seltsam - dass Dauerbesucher in die Berechnung der Nebenkostenumlage einbezogen werden, soweit diese nach Köpfen erfolgt, wird in der Rechtsprechung durchaus nicht als ‚absoluter Quatsch‘ angesehen. Wäre ja auch ziemlich seltsam, dass ein Wochenendpendler, der wöchentlich drei Nächte da ist, als „voller“ Bewohner berücksichtigt wird, bloß weil seine Sachen in der Hauptwohnung stehen, während Du Deinen Freund als Nassauer gratis mitlaufen lassen möchtest, der wöchentlich etwa vier Nächte da ist.

Wenn Du so hochtrabend dahergefahren kommst, ist es ganz klar, dass Dein Vermieter Stress macht. Und mit was? Mit Recht.

Hast Du eigentlich mal in die Nebenkostenabrechnung reingeschaut und mal gekuckt, welchen Einfluss (in Euro pro Jahr) die korrekte Einbeziehung Deines Dauergastes in die Berechnung der Umlagen hätte? Vielleicht wäre es nicht ganz blöd, mal festzustellen, auf welcher Grundlage Du da Streit vom Zaun brichst: Um welche Summe es dabei geht. Je nachdem, welche Positionen da nach Köpfen umgelegt werden, kann es gut sein, dass das nicht mehr ist als der Gegenwert von ein paar Mal Pizza vom Bringdienst.

Wasser nach Köpfen umgelegt? In diesem Fall muss der Vermieter Dauerbesucher berücksichtigen, wenn sich ihre Anwesenheit auf den Verbrauch auswirkt - er hat da keine Wahl.

Oh je, oh je - das klingt danach, als dürftest Du Dir die Hörner erst noch abstoßen. Wie Du in diesem Zusammenhang auf die Verwendung des Begriffes „seriös“ kommst, bleibt Dein Geheimnis.

Schöne Grüße

MM

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Warum redet man von Dauerbesuch, wenn mein Partner am Wochenende immer bei mir schläft und unter der Woche nicht?! Ich hätte nichts gegen eine Anpassung der NK, ABER mein Partner wohnt nicht bei mir! Und das war seine Frage. Mein Partner ist in seiner Wohnung gemeldet und wohnt auch dort. Ich muss ja nun nicht zwingend wegen den NK mit ihm zusammenziehen. Und da wären wir bei dem Punkt wie das im Mietvertrag geregelt werden soll. Er ist kein Mitmieter und soll es auch nicht werden. Er ist lediglich mein Besuch, der in geringen Maß auch NK verursacht, was aber nicht wirklich auffällt… Die Mülltonnen sind deswegen nicht schneller voll.

Weil Mädchen sowas nicht können, ist doch wohl klar, oder?

Wenn jemand Streit vom Zaun bricht, dann mein Vermieter, weil er die Wohnung grundlos betreten möchte und sich zeitlich nicht nach mir richtet! Das war der eigentliche Thread. Nun wird so abgeschwiffen und von Dauergast geredet, nur weil mein Partner vlt 4 Tage die Woche bei mir schläft. Dennoch wohnt er nicht bei mir. Wohnen und Besuch sind 2 verschiedene Paar Schuhe.

Er nutzt Deine Wohnung an etwa vier von sieben Tagen mit - das ist, wie bereits eingehend erläutert, wesentlich mehr, als z.B. ein Wochenendpendler seine Wohnung nutzt. Was er mit dem Einwohnermeldeamt macht, hat damit genau Nix zu tun.

Und jetzt schaust Du Dir mal Deine letzte Nebenkostenabrechnung an, damit Du weißt, worum es überhaupt geht.

Und dann wünsch ich Dir viel Vergnügen mit dem Streit um den Knallerbsenstrauch, den Du ohne Not vom Zaun brichst.

Au ja - Eigenbedarf wäre eine gute Idee: Wenn es dafür geeignete Verwandtschaft gibt, kann man damit so lästige Mieter relativ leicht loswerden. Der Weg über die Abmahnung wegen falscher Angaben über die Zahl der Nutzer der Wohnung könnte auch funktionieren - vor allem, wenn es noch mehr Mieter in dem Haus gibt, die wegen Deiner falschen Angaben für den Nassauer mit bezahlen.

Schöne Grüße

MM

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Ach, da ist man also gleich ein lästiger Mieter, weil man seit ein paar Wochen seinen Partner am WE bei sich nächtigen lässt?! Falsche Angaben mache ich auch nicht!!! Es ist nicht gelogen, wenn ich mitteile, dass er nicht bei mir wohnt! Trotzdem ging es ursprünglich darum, dass er seine Besichtigung mit seinem angeblichen Geschäftspartner begründen muss! Und genau das tat er nicht! Er kann sich gern mit konkreter Grundangabe die Wohnung anschauen. Was das jedoch bezwecken soll, ist mir unklar. Noch hinzu kommt die Antwort auf meine Frage warum er die Wohnung anschauen möchte: „Weil es mein Eigentum ist und alle Hintergründe Sie nicht zu interessieren haben“. Oh doch! Mich hat es ganz bestimmt zu interessieren! Wie gesagt, ich hab mir nie etwas zu Schulden kommen lassen, mache keine falschen Angaben (habe ihm ja mitgeteilt, dass er nicht bei mir wohnt, sondern öfters in der Woche zu Besuch ist) und verhalte mich auch sonst ruhig. Da er auf meine Grundfrage keinen konkreten Grund genannt hat werde ich ihn nicht reinlassen müssen!

Dann ist doch gut. Du lässt ihn nicht rein und fertig. Und was danach passiert - nun, was wirste ja sehen.

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Weil immer noch unterstellt wird, dass Menschen mit XY-Chromosomen automatisch technisch begabt sind.

Gruß
AdC

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Wir reden hier nicht über das, was im Hotel gilt. Dort geht es um Übernachtungen.
Wir reden auch nicht um die Meldeadresse. Die ist nur für das Amt interessant.

Wir reden darüber, ob da jemand deine Wohnung in nennenswertem Umfang als Wohnung mitbenutzt - und das kann nach deinen Angaben hier durchaus der Fall sein.

Wir reden auch nicht darüber, dass der Vermieter dir einen Freund nicht verbieten kann.

Hier geht es doch augenscheinlich nur um eine Erhöhung der Betriebskostenumlage.
Betroffen wären davon nur Betriebskosten, die laut deinem Mietvertrag nach Personenzahl umgelegt werden. Das muss extra so erwähnt sein, denn ohne ausdrückliche Regelung wird nach Fläche umgelegt!

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Hallo,

das ist gängige Praxis und gegenüber z.B. kinderreichen Familien oder armen Studenten-WGs eine sehr soziale Lösung - wer sich für wenig Personen viel Wohnraum leisten kann, wird mit den Müllkosten kein Problem haben.

Gruß,
Paran

Deswegen natürlich: Frauen für Emanzipation zu faul?

Oder vielleicht, weil ja einer mit dem ausgebauten Schloss zum Baumarkt gehen soll, damit man nichts Falsches kauft, und einer (am besten wohl der Mieter) dann wohl besser in der Wohnung bleibt und die Tür zuhält.

[quote=„Aprilfisch, post:20, topic:9456004“]
Und jetzt schaust Du Dir mal Deine letzte Nebenkostenabrechnung an, damit Du weißt, worum es überhaupt geht.[/quote]
Hallo,
eigentlich will sie vom Forum wissen, was zu tun ist, bei irgendwelchem Text im Mietvertrag oder auch bei anderem Text. Selber nachsehen scheint schwierig.
Fuer Frieden mit dem Vermieter waere auch ein Angebot erhoeht Nebenkosten zu zahlen hilfreich. Falls die Abrechnung dann korrekt gemacht wird, koennte eine Rueckzahlung gedanklich als Spareinlage durchgehen, mit Versicherung fuer Ruhe im Mietverhaeltnis. Nur weiss das hier niemand in der Ferne. Entsprechend eiern die Antworten rum, so ganz ohne Fakten gehts eben nicht.
Gruss Helmut

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Ich glaube, er muss das zwei Tage vorher angekündigen und wenn es kurzfristig ist, muss es ein SEHR wichtiger Grund sein und sein Grund ist keiner, ein Beispiel wäre ein großer Schaden in der Wohnung o.ä. Ich glaube, er wollte dich überrumpeln und ich finde es gut, dass du dir das nicht gefallen lässt.

aber Hauptsache, man lässt sich nichts gefallen!

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Einfach mal beim Mieterverein fragen…Kosten auf der Webseite erfragen.( goggle) .
Mein Vermieter hat sich gewagt, von aussen die Wohnungstüre aufzuschliessen, während ich in der Wohnung war…er dies aber nicht vermutete.
Daraufhin bin ich zum Mieterverein gegangen, habe mich angemeldet und zahle halbjährlich meinen Beitrag.
Jahresbeitrag kostet 90,00€ die auch monatlich abgezahlt werden können.

Oh, herzlich willkommen hier, liebe(r/s) @serdarundkarin

Das ist eine gute Idee. Besser als einem anonymen Forum nur einen Teil der Geschichte zu erzählen, auf jeden Fall :wink:

Und googeln ist immer gut, hier bietest ja den vollen Service:

Was mich aber brennend interessiert: Was kam denn bei Dir raus? Zahlst Du seitdem nur brav Deine 45 Euro im halben Jahr oder haben die auch was unternommen, als Dein Vermieter sowas unerhörtes „gewagt“ hat. (Und welcher Vermieter dieser Welt ist blöde genug, nicht erstmal zu klingeln, aber das ist ne andere Diskussion, deren Antwort vermutlich lautet „na meiner“ (also Deiner…)) Was kam dann raus?

Darf er nicht. Klipp und klar. Ich bin im Miterverein und wir hatten mehrfach das Problem mit unserem Vermieter. Mal wollte er rein um die Wohnung zu besichtigen. Dann wollte er rein um die Wohnung zu besichtigen weil er schon 3 Jahre nicht besichtigt hat. Dann wollte er rein um die Wohnung auszumessen damit er für seine Tochter Möbel kaufen kann wenn diese mal einzieht usw. Jedesmal kurz und schmerzlos vom Mieterbund abgeschmettert. Besichtigungen haben dann auch nie stattgefunden. Kann dir gerne die Schreiben vom Mieterbund schicken.