Vermieter fällt ohne Rücksprache Baum im Garten

Hallo, liebende Wissende!

Nehmen wir an, jemand mietet zum 1. März eine Wohnung samt explizit zur alleinigen Nutzung dazugehörenden Garten.

Der neue Mieter befindet sich noch in den Renovierungs- u. Umzugsvorbereitungen, ist also nicht ständig vor Ort. Heute muss er entsetzt feststellen, dass über Nacht einer der zwei Bäume aus seinem Garten verschwunden ist, offensichtlich am Vortag gefällt.

Leider handelt es sich um einen echten „Präsentierteller“-Garten, der mieterseitig ohnehin schon recht kostenintensiv blickdicht bepflanzt werden muss, um überhaupt nutzbar zu werden. Der nun gefällte kleine Baum begrünte wunderbar eine ganze Ecke des Gärtchens. Um dort Ersatz zu schaffen, muss der Mieter nun auch noch erst mühsam Stumpf und Wurzelwerk ausgraben - die Arbeit hat der Vermieter sich natürlich nicht gemacht…

Der Mieter ist sehr verärgert und fragt sich nun, ob der Vermieter nicht zumindest hätte Rücksprache halten müssen, da der Garten ja fester Bestandteil seines Mietvertrags ist und nicht morsch oder gar tot war.

Danke im voraus für eure Antworten und LG!

„Luise“

Was ist jetzt die eigentliche Frage?

Nach diesem Wetter-Chaos der letzten zwei Jahre wird überall viel abgeholzt. Offenbar haben die Bäume diesen Hyperwinter/Hypersommer/Absolutkeinwinter nicht so ganz verkraftet.

Da ist jetzt also ein gemieteter Baum ohne Begründung gefällt worden?

fragt sich

Horst

Hallo Horst!

Was ist jetzt die eigentliche Frage?

Da ist jetzt also ein gemieteter Baum ohne Begründung gefällt
worden?

Stimmt. Oder - eigentlich weiß ich nicht, ob dieser Baum mitgemietet war. Genau das ist der Punkt. Der Mieter mietet einen Garten zur nicht-wirtschaftlichen Nutzung. Ihm ist klar, dass er darin und damit nicht tun kann, was immer er will - in diesem speziellen Fall ist da im Mietvertrag allerlei explizit geregelt.
Andererseits, kann denn der Eigentümer, wenn er einen Garten vermietet, darin und damit nach wie vor tun, was immer er mag???

Das scheint mir nicht richtig! In diesem Falle wäre der Mieter gern zumindest informiert, eigentlich eher gefragt worden.

Es handelt sich nicht um einen großen Baum, der augenscheinlich völlig gesund war u. keine Sturmschäden davongetragen hatte und somit keine Gefahr darstellte.

Natürlich ist dies keine Angelegenheit, für die man ein Riesenfaß aufmacht. Aber ob das alles denn so seine Ordnung hat, wüsste der Mieter schon gern. Insbesondere, weil er vor hat, den Garten aufwendig und auch kostenintensiv anzulegen. Da wäre schon gut zu wissen, ob nicht den Vermieter womöglich eines Tages der Impuls übwerkommen könnte, sich wieder im vermieteten Garten auszutoben, wenn du verstehst, was ich meine.

LG
„Luise“

Hallo Luise,

verstehe schon… Aber ich verstehe nicht, warum man den Vermieter nicht fragen kann, weshalb der Baum weg mußte. Dabei könnte man gleich auch absprechen, wie es mit der Bepflanzung durch den Mieter aussieht.

Gruß!

Horst

Hallo „Luise“

Eine Wohnung darf, soweit ich weiss, nicht ohne Zustimmung des Mieters betreten werden (was ja leider sogenannte Mietnomaden oftmals gerne ausnutzen). Der Garten ist doch auch Bestandteil des Mietobjekts, oder? Ich würde mich daher auch fragen, ob somit nicht auch dafür eine Zutritts-Zustimmung von Seiten des Mieters notwendig wäre.
Des Weiteren darf, meines Wissens nach, ohnehin nicht einfach so jeder Baum nach Lust und Laune gefällt werden, wenn er gewisse Maße erreicht hat (Unterschiedlich je nach Baumart), sondern es muss auch dafür erst eine behördliche Genehmigung eingeholt werden! Kannst Dich ja ggf. mal in diese Richtung schlau machen.

wölfin

Hallo,

nachdem der Garten Betsandteil der vermieteten Sche darstellt, kann der Vermieter nicht ohne Zustimmung den Garten betreten und darf auch ohne Zustimmung des Mieters keine Bäume fällen.

Allerdings hat der Vermieter dann einen Anspruch, einen Baum zu fällen, wenn dieser eine Gefahrenquelle darstellt. z.B. der Baum ist innne faul und droht umzustürzen, behindert die Sicht an einer Strassenecke oder ein Baum behindert nach Jahres des Wuchses einen Lichteinfall.

Diverse Kommunen und Länder schreiben zudem vor, dass gewisse Bäume nur mit Zustimmung eines Amtes gefällt werden dürfen. Näheres erfährt man bei der Verwaltung.

Grus Günter

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Hallo nochmal, Horst!

Ja natürlich, kann und wird der Vermieter dazu befragt werden - der gefällte Baum wurde ja erst am Wochenende entdeckt. Der Punkt ist aber, dass es nun definitiv zu spät ist - Baum is halt wech.

Der Mieter hat bezüglich der Gartengestaltung mit dem Vermieter alles geklärt, und wie gesagt, enthält der Mietvertrag eine ganze Reihe diesbezüglicher No-Go’s.
Der Vermieter ist sonst durchaus korrekt und dem Mieter in Bezug auf die Wohnung selbst an vielen Stellen entgegengekommen. Gleichzeitig hat er aber deutlich gemacht, dass sein Entgegenkommen damit aufhört und bisher jede angefragte finanzielle Unterstützung zum Thema Garten abgelehnt (Wasser- und Stromanschluß vom Wohnhaus zum Garten muss der Mieter selbst zahlen).

Mein derzeitiger Punkt ist halt, dass es A kein großer Baum (Flieder, den hätte der Mieter selbst ein wenig gestutzt)ist, von dem keine Gefahr ausging, der B weder viel Licht oder Sicht für irgendwen nahm (hintere Grundstücksgrenze)und der C augenscheinlich kerngesund war (zeigte schon reichlich Knospen).

Insofern vermutet der Mieter zunächst einfach mal blinden Aktionismus oder persönlichen Geschmack des Vermieters, der ihn ärgert, weil er nun einmal nicht gefragt wurde.

Der Mieter hätte insofern als Hintergrund für die morgige Beschwerde die rein rechtliche Situation eingeschätzt.

LG
„Luise“