Hallo, liebende Wissende!
Nehmen wir an, jemand mietet zum 1. März eine Wohnung samt explizit zur alleinigen Nutzung dazugehörenden Garten.
Der neue Mieter befindet sich noch in den Renovierungs- u. Umzugsvorbereitungen, ist also nicht ständig vor Ort. Heute muss er entsetzt feststellen, dass über Nacht einer der zwei Bäume aus seinem Garten verschwunden ist, offensichtlich am Vortag gefällt.
Leider handelt es sich um einen echten „Präsentierteller“-Garten, der mieterseitig ohnehin schon recht kostenintensiv blickdicht bepflanzt werden muss, um überhaupt nutzbar zu werden. Der nun gefällte kleine Baum begrünte wunderbar eine ganze Ecke des Gärtchens. Um dort Ersatz zu schaffen, muss der Mieter nun auch noch erst mühsam Stumpf und Wurzelwerk ausgraben - die Arbeit hat der Vermieter sich natürlich nicht gemacht…
Der Mieter ist sehr verärgert und fragt sich nun, ob der Vermieter nicht zumindest hätte Rücksprache halten müssen, da der Garten ja fester Bestandteil seines Mietvertrags ist und nicht morsch oder gar tot war.
Danke im voraus für eure Antworten und LG!
„Luise“