Vermieter hält Hühner beim Mieter

zum Zustand: Doppelhaus in Hanglage ohne wirklichen Garten mit jeweils 1 Einliegerwohnung. Mieter bewohnt eine Hälfte, Einliegerwohnung steht leer. Der Sohn des Vermieters (der die Vertretung des Vermieters ist) bewohnt die andere Doppelhaushälfte. Ein Garten ist nicht vorhanden, lediglich ein Grünstreifen hinter dem Haus. Beider DHH handelt es sich um Halbetagen.

Nun hat der Sohn des Vermieters einen Hühnerstall mit Auslauf auf der Grundstücksseite des Mieters errichtet, ca. 10 Höhenmeter und einen Abstand von maximal 3 m von der Hauswand entfernt. Das Schlafzimmer der Mieter befindet sich genau über dem Hühnerstall.

Als der Mieter aus dem Urlaub zurückkommt, stellt er also fest, das dort unten Hühner herumlaufen. Der Sohn des Vermieters befindet sich allerdings in Urlaub, d. h. die Hühner werden abends nicht eingeschlossen, sondern laufen frei in ihrem Auslauf herum. Dementsprechend fangen sie beim ersten Sonnenstrahl auch an zu gackern und durch die Hanglage schallt das natürlich schön nach oben. Derzeit hat der Mieter das Fenster geschlossen, was die Geräusche ein wenig hemmt. Was aber, wenn der Sommer kommt und der Mieter bei offenem Fenster schlafen möchte?

Daher die Frage: Was hat der Mieter für Möglichkeiten, dagegen vorzugehen? Gibt es auch bei Hühnern die Pflicht, diese zu entsprechenden Zeiten einzuschließen bzw. herauszulassen? Ist der Mieter „verpflichtet“, dass hinzunehmen?

Auf alle Fälle schwierig zu beurteilen!
Ist es eher dörfliche Gegend?
Pflicht zum Einsperren gibt es normalerweise nicht.
Grundsächtlich kann der Eigentümer natürlich auf seinem Grund Hühner halten.
Würde den Vermieter bzw. seinen Sohn mal darauf ansprechen dass es halt nachteilig am Schlafzimmer ist und den Wohnwert vermindert.

Falls es rechtlich durchgesetzt werden soll dann hilft nur der Weg zum Anwalt, obwohl dann eher die Suche nach Ersatzwohnung sinnvoller ist.

Auf alle Fälle schwierig zu beurteilen!
Ist es eher dörfliche Gegend?

Also es handelt sich um ein reines Wohngebiet, recht eng bebaut und ländlich . . . wie definiert man das? Einen Bauern/Landwirtschaft gibt es dort weit und breit nicht und Felder oder wiesen gibt es im Wohngebiet auch nicht. Der Ort entstand, als sich die wohlhabenden Bewohner einer Kleinstadt aus der „Stadt“ zurückgezogen haben. Dann wurden neue Baugebiete erschlossen und in einem solchen wohnt der Mieter nun.

Pflicht zum Einsperren gibt es normalerweise nicht.
Grundsächtlich kann der Eigentümer natürlich auf seinem Grund
Hühner halten.
Würde den Vermieter bzw. seinen Sohn mal darauf ansprechen
dass es halt nachteilig am Schlafzimmer ist und den Wohnwert
vermindert.

Falls es rechtlich durchgesetzt werden soll dann hilft nur der
Weg zum Anwalt, obwohl dann eher die Suche nach Ersatzwohnung
sinnvoller ist.

der Mieter baut inzwischen sein eigenes Haus, so dass sich das im Herbst dann quasi von alleine erledigt. Aber bis dahin wünscht sich der Mieter jedoch, am Wochenende ausschlafen zu könne, zumal er am Wochenende oftmals sowieso durch die Kleinkinder des Vermieters geweckt wird. Er kann also auf eine weitere Störquelle eigentlich gut verzichten :wink:

Tut mir sehr Leid, zu Rechtsfragen kann ich leider nicht helfen. Würde versuchen mit dem Halter eine beiderseits gütliche Einigung zu finden.

Hallo, guten Tag
Androhung einer Mietminderung, wegen Lärmbelästigung,Störung der Nachtruhe und Geruchbelästigung. eventuell kündigen.
Grüße a.g.

Hallo,

was steht in Ihrem Mietvertrag in puncto Gartennutzung?
Wenn Sie den Garten nicht nutzen können/konnten/durften, kann der Vermieter durchaus Stallungen bauen. Inwieweit Sie allerdings gestört werden dürfen vom Krähen und Gackern der Hühner - darüber streiten sich auch heute immer wieder Gerichte.
Ist es ein Wohngebiet? Dann hätten Sie gute Chancen, sich dagegen zu wehren. Ist es ein Mischgebiet? Dann könnte es schwieriger sein. Allerdings ist die Nähe zu Ihrer Wohnung doch gravierend. 3 m Abstand zum Haus halte ich für bedenklich.

MfG
Ulla

Zugegeben eine etwas bizarre Situation, in der Sie sich da befinden. Wohnen Sie in einer ländlichen Gegend, wo die Hünherhaltung allgemein dazugehört?
Sie sollten den Vermieter und/oder dessen Sohn darauf
hinweisen, daß Sie sich von der Hühnerhaltung gestört
und sogar eingeschränkt fühlen. Sollte der Vermieter Ihren Beschwerden nicht nachkommen, würde ich eine entsprechende Mietminderung vornehmen.

Viel Erfolg, bustobaer

wir wohnen in einern Kleinstadt bzw. in deren „Vorort“. Reines Wohngebiet mit einem Gartenmarkt und einem Aldi, aber keinerlei Landwirtschaft rundherum . . . . also würde ich es als reine Wohngegend bezeichnen. Und der Vermieeter hatte vor 2-3 Jahren schonmal Hühner und sogar einen Hahn und den hat er angeblich wegen mir diesmal weggelassen.

Die Hühner werden im Herbst wohl auch geschlachtet, aber da wir eh im August ausziehen . . . . aber das sind nunmal noch 4 Monate und die möchte ich auch in Ruhe ausschlafen können am Wochenende. Ich werde ihn fragen, ob die Möglichkeit besteht, die Tiere nachts einzusperren und am WE nicht vor 8/9 Uhr rauszulassen. Der Vermieter ist derzeit in Urlaub, daher weiß ich nicht, ob er normalerweise einschließt, nur die Vertretung nicht . . . .

Wg. einem halben Jahr würd ich mich nicht ärgern und die Situation akzeptieren, der Vermieter tut sich für die Nachvermietung selbst keinen gefallen.

hallo laramaus,
ich glaube mit der frage bist du bei einem
juristen bei der richtigen adresse.
gruß

Hallo.

Wenn der Mieter den Garten- bzw. den Grünanteil nicht mitgemietet hat, bestehen sehr wenig Aussichten auf Erfolg, die Hühnerhaltung zu unterbinden. Die entscheidende Frage ist also, ob das Grundstück zum Mieter oder zum Vermieter gehört.

Bei allen Rechtsstreitigkeiten ist auch zu beachten, dass hier eventuell das erleichterte Kündigungsrecht des Vermieters wegen Vorliegen einer Einliegerwohnung greifen könnte. In einem solchen Fall kann der Vermieter mit einer etwas längeren Kündigungsfrist kündigen, ohne dass der Mieter den „normalen“ Schutz des Mietrechts geniesst.

Den letzten Absatz verstehe ich leider nicht. Oder ist dieser so gemeint, als sei der Mieter für die Einliegerwohnung verantwortlich? Das ist nämlich nicht so. Der Mieter bewohnt im Prinzip 146 m² der Doppelhaushälfte, die Einliegerwohnung beträgt 35 m², ist aber durch den Vermieter zu vermieten.

Leider keine Ahnung

bin kein jurist.wenn ich´s richtig verstanden hab steht der Hühnerstall auf dem vermieteten Grundstück.das geht natürlich nicht ohne Erlaubnis des Mieters.Die 10 Höhenmeter kann ich mir nicht so richtig vorstellen.Bei uns gilt die Regel daß Hühnerhaltung im Ländlichen Raum grundsätzlich erst einmal toleriert werden muß.was nicht automatisch die Hühnerställe oder gewerbliche Haltung betrifft.Wie der Mann seine Hühner versorgt ist wahrscheinlich auch kein Thema für den Juristen.Lärm und Geruchsbelästigung dagegen schon.Ich hatte selbst einige Jahre die Hühner sehr nah an der Grundstücksgrenze stehen,was nach Bewohnerwechsel im Nachbarhaus dann ein Problem wurde.Habe dann einfach an einer besseren Stelle einen neuen gebaut,und einen elektrischen Türchenöffner eingebaut der die Hühner z.B. Sonntags erst um 9 rausgelassen hat.(das ging alles ohne Streit und Ärger sozusagen beim Kaffetrinken)Wenn der Hühnerhalter im Urlaub die Hühner sich selbst überlässt,könnte es sein daß sich das Problem durch Nahrungssuchende Füchse von allein erledigt.
Naja unterm Strich würde ich mal abwarten bis er wieder da ist und mit ihm das Gespräch suchen.aber auf dem von dir gemieteten Grundstück brauchst du sicher keinen Hühnerstall dulden.Gruß Daniel

Hallo Laramaus!

Ein schönes Thema zu Ostern, wenn auch für den „Mieter“ ärgerlich.
Wie in der Frage mehrfach geschrieben wurde, gibt es keinen richtigen Garten. Wenn ich das richtig interpretiere, dann ist also auch kein Garten im Mietvertrag erwähnt, auf den der Mieter Anspruch hätte. Wenn dem so ist, hat man von der Seite sicher kein Erfolg bei einer Auseinandersetzung.
Ob nun aber die Hühner als Lärmbelästigung und/oder Störung der Privatsphäre anzusehen sind, oder ob ganz andere Möglichkeiten zum Widerstand bestehen, ist von vielen lokal zu ermittelnden Faktoren abhängig. Hier kann nur ein Anwalt fachkompetent helfen. Oft kommt man in solchen Fällen nicht plump auf dem direkten Wege zum Ziel, schafft es aber über einen juristischen Umweg. Ich denke da an die armen Hühner, die man aus einer „schlimmen Situation“ befreien muss. Aber wie schon geschrieben, gilt, dass hier nur ein Anwalt richtig helfen kann.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland

Ciao Laramaus,

auch Lärmbelästigung kann auch von Tieren ausgehen. Dazu solltes dich auch mal bei der städtischen Satzung etc informieren. So unterscheidet man selbstverständlich auch nach Wohngegeng: ländlich oder städtisch.

Am sinnigsten scheint es, wenn de mal mit deinem Vermieter offen sprichst. Mach ihm deutlich was im Hinterhof geht und dass es dich besorgt. Viell weiss der Vermieter auch nichts davon? Rechtzeitige Warnschüsse sind besser als aufgestauter Frust.

Ggf. lässt sich für alle eine einvernehmliche Lösung finden. Wenn das einsperren der Hühner die Geräuschbelästigung dämpft, ist das sicher durchsetzbar.

Viel Erfolg und immer diplomatisch bleiben.
cumar

Immer auf jeden Fall versuchen sich gütlich mit dem Anderen zu einigen. Prozesse sind teuer und es einfach nicht wert.

Guten Tag,

Eine Firma in Ostdeutschland vertreibt elektronische Pförtner für recht wenig Geld. Die öffnen und schließen automatisch den Hühnerstall mit einer Klappe je nach Sonnenlicht, lassen sich aber auch mit einer Zeitschaltuhr betreiben. Würde ich dem Vermieter dringend empfehlen.
Viele Grüße
Britta-Ulrike