Vermieter, Sozialamt, Mieter, Schaden,

Guten Tag,

Ein Vermieter hat einem Obdachlosen Rentner der über das Sozialamt vermittelt wurde eine Wohnung vermietet. Dieser Mieter ist nun in der Dusche ohnmächtig geworden und hat dadurch einen Überschwemmung verursacht. Auf der Überschwemmung folgte ein Wasserschaden in der darunter liegenden Wohnung.
Der Mieter selber ist über 70 und hat keine Haft oder -Hausratsversicherung, ist der Deutschen Sprache nicht mächtig und hat zu einem gewissen Grad eine geistige Schwäche.
Der Vermieter hat sich mit dem Sachbearbeiter des Sozialamtes in Verbindung gesetzt um den Vorfall zu melden. Im Gespräch wurde Ihm indirekt deutlich gemacht das dieses Problem nicht in deren Zuständigkeit fällt. Als er darauf hin wies das sich jemand mal den Herren anschauen sollte damit so was nicht nochmal passiert wurde Ihm gesagt das laut Akte keine Gesetzliche Betreuung in frage kommt und dementsprechend Sie dort nichts tun können. Für eine Gesetzliche Betreuung müssten die Lebensverhältnisse noch schlimmer sein und erst nach einer Prüfung würde man eventuell diese Kosten tragen. Als der Vermieter um eine Prüfung bat sagte Ihm der Sachbearbeiter das er erst in 3 Monaten einen Termin frei hätte. Als er Ihm erwiderte das so was vielleicht nochmal passieren könnte wurde dem Vermieter gesagt das sie leider nichts machen können.
Als das Thema Schaden und Kosten dran war wurde dem Vermieter deutlich gesagt das er diese kosten selber tragen muss.

Welche Möglichkeit gibt es diesem Rentner zu helfen das er eine Gesetzliche Betreuung bekommt?
Gibt es irgendein Gesetz oder eine Stelle die so welche Fälle regelt?
Stimmt es wirklich das dass Sozialamt dafür nicht aufkommen muss bzw. sie keine Möglichkeit haben hier zu helfen?

frag doch mal hier nach

http://hartz.info/

Hallo,

Welche Möglichkeit gibt es diesem Rentner zu helfen das er
eine Gesetzliche Betreuung bekommt?
Gibt es irgendein Gesetz oder eine Stelle die so welche Fälle
regelt?

das kann jeder Bürger bei der Betreueungsbehörde anregen. Entscheiden kann aber nur der Richter, ob eine Betreuung notwendig ist. Nicht unerheblich ist auch, ob der Mieter das überhaupt will. Eine Betreuung gegen dessen Willen würde dann nur eingerichtet werden, wenn der Richter davon überzeugt ist, dass sie wirklich notwendig ist, oder z.B. entsprechende Gutachten vorliegen.

Zudem hilft auch eine gesetzliche Betruung nicht zu verhindern, dass sowas nochmal passiert. Allerdings würde ein Betreuer vermutlich zumindest eine Privathaftpflicht abschließen. Ob die dann zahlt/zahlen muss wäre eine andere Sache.

Stimmt es wirklich das dass Sozialamt dafür nicht aufkommen muss
bzw. sie keine Möglichkeit haben hier zu helfen?

Nunja, das Sozialamt kann ja nicht für alles herhalten, und einfach jeden Schaden tragen, nur weil jemand nicht entsprechend versichert ist, und sich ein unglücklicher Unfall ereignete.

Nach SGB können auch einmalige (unabwendbare?) Bedarfe gewährt werden. Ob sowas darunter fällt, kann ich nicht beurteilen.

TM

[MOD] Hinweis auf anderes Brett
Hi!

Welche Möglichkeit gibt es diesem Rentner zu helfen, dass er eine Gesetzliche Betreuung bekommt?

Diese Frage sollte am besten noch einmal im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ oder ggf. auch im Brett „Ämter & Behörden allgemein“ gestellt werden, da meist weder AA noch SA direkt (oft auch nicht indirekt) als Betreuungsbehörde fungieren und des Weiteren auch das Vormundschaftsgericht ein Wörtchen mitzureden hat.

Gibt es irgendein Gesetz oder eine Stelle die so welche Fälle regelt?

Z. B. das BGB, im Wesentlichen §§ 1896: http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#B…
und das Betreuungsbehördengesetz: http://bundesrecht.juris.de/btbg/index.html

Wie gesagt: In einem der o. g. anderen Bretter wird es hierzu wohl genauere Auskünfte geben!
Aufgrund meines ausdrücklichen Hinweises wäre das dann auch kein Doppelposting. (Verschieben nur eines _Teil_artikels ist technisch leider nicht möglich.)

MfG
MOD Jadzia Dax

Hallo

Stimmt es wirklich das dass Sozialamt dafür nicht aufkommen muss bzw. sie keine Möglichkeit haben hier zu helfen?

Das Sozialamt zahlt aber auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung (oder tut es das nicht mehr?

Hallo Simsy Mone,

Eine Betreuung, zahlt das nicht evtl. die Krankenkasse?

das zahlt die Staatskasse, sofern kein entsprechendes Vermögen des Betreuten vorhanden ist. Das sozialamt hat mit Betruungsrecht nichts zu tun, da sind die Vormundschaftsgerichte zuständig.

Den Rest weiß ich nicht. Zumal es ja um einen Rentner geht. Eventuell könnte man über § 27 oder § 73 SGB XII einen Anspruch ableiten.

Habe ein Urteil gefunden, das evtl. Anhaltspunkte bringt. Allerdings nur ein Sozialgerichtsurteil:
http://www.sokolowski.org/blog/sozialrecht/kosten-de…

TM

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Kleiner Hinweis
Hi!

Welche Möglichkeit gibt es diesem Rentner zu helfen, dass er eine Gesetzliche Betreuung bekommt?

Diese Frage sollte am besten noch einmal im Brett
Allgemeine Rechtsfragen“ oder ggf. auch im Brett
Ämter & Behörden allgemein“ gestellt werden, da meist
weder AA noch SA direkt (oft auch nicht indirekt) als
Betreuungsbehörde fungieren und des Weiteren auch das
Vormundschaftsgericht ein Wörtchen mitzureden hat.

Es gibt seit dem 1. September 2009 kein Vormundschaftsgericht mehr. Dessen bisherige Aufgaben wurden aufgeteilt zwischen Betreuungsgericht und Familiengericht, bzw Großen Familiengericht.
Renate

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[MOD] Gerichtliche Zuständigkeit Betreuungsfälle
Hallo Renate!

und des Weiteren auch das Vormundschaftsgericht ein Wörtchen mitzureden hat.

Es gibt seit dem 1. September 2009 kein Vormundschaftsgericht mehr. Dessen bisherige Aufgaben wurden aufgeteilt zwischen Betreuungsgericht und Familiengericht bzw. Großem Familiengericht.

Danke für die Korrektur! Das war mir noch nicht bekannt.

Das ändert aber natürlich nichts daran, dass eines der genannten anderen Bretter eher für das Thema zuständig ist. :smile:

Liebe Grüße
MOD Jadzia Dax

P. S.: Aber Du siehst: Den MOD zu korrigieren, ist 'ne gute Sache, denn es bringt Sternchen ein! :sunglasses:

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Hallo!

und des Weiteren auch das Vormundschaftsgericht ein Wörtchen mitzureden hat.

Es gibt seit dem 1. September 2009 kein Vormundschaftsgericht mehr. Dessen bisherige Aufgaben wurden aufgeteilt zwischen Betreuungsgericht und Familiengericht bzw. Großem Familiengericht.

Danke für die Korrektur! Das war mir noch nicht bekannt.

Bitte! Es ist ja auch noch ziemlich neu!

Das ändert aber natürlich nichts daran, dass eines der
genannten anderen Bretter eher für das Thema zuständig ist.

-)

Nein, da hast du natürlich Recht!

Liebe Grüße
MOD Jadzia Dax

P. S.: Aber Du siehst: Den MOD zu korrigieren, ist 'ne
gute Sache, denn es bringt Sternchen ein! :sunglasses:

Deswegen tat ich das aber nicht!:smile:
Gruß
Renate

Hallo Jadzia Dax,

P. S.: Aber Du siehst: Den MOD zu korrigieren, ist 'ne
gute Sache, denn es bringt Sternchen ein! :sunglasses:

das Sternchen kam vom mir. Aber nur, weil ich das als Betreuerin für mehrere Betreute hätte wissen sollen, aber nicht wusste.

Dein kleines PS hatte ich nichtmal wahrgenommen. *schäm*

Ich schätze dich als Moderatorin und als Expertin sehr!! Auch dir habe ich schon unzählige verdiente Sternchen gegeben.

TM

[MOD] jetzt so richtig off-topic…
Hi!

P. S.: Aber Du siehst: Den MOD zu korrigieren, ist 'ne gute Sache, denn es bringt Sternchen ein! :sunglasses:

Dein kleines PS hatte ich nichtmal wahrgenommen. *schäm*
Ich schätze dich als Moderatorin und als Expertin sehr!! Auch dir habe ich schon unzählige verdiente Sternchen gegeben.

… weswegen ich mich nun genötigt sehe darauf hinzuweisen, dass mein P.S. wirklich nur ein kleiner Scherz gewesen sein soll – und nicht etwa eine unterschwellige Aufforderung, dass ich bitteschön auch mal ein paar Sternchen mehr oder gar Lob haben möchte!
Ich bin schon zufrieden. :smiley:

Liebe Grüße
Jadzia