Hallo,
wenn man einen Vermieter hat, der schon seit ca. 2 Jahrzenten
pensioniert ist, also Zeit hat und meint, alles selbst
reparieren zu können, und der dann noch nebenan wohnt, können
hier so einige Probleme auftreten.
Ich habe folgende Fragen:
- Inwiefern darf ein Vermieter die anfallenden Reparaturen in
der vermieteten Wohnung selber vornehmen? Gibt es Dinge, von
denen er die Finger lassen muss (Herd oder so)?
Hallo!
Natürlich darf er Elektroreparaturen an Geräten und Installation NICHT selbst vornehmen,dazu müsste er z.B. eine entsprechende Qualifikation haben(E-Meister) und über Messgeräte verfügen,um abschließende Sicherheitstests zu machen!
Rein rechtlich(auch strafrechtlich!) darf weder Vermieter noch Mieter daran etwas selbst vornehmen,nicht einmal eine Lampe aufhängen und anschließen.
Da muss man sich dann auch trauen,die Selbstreparatur an Elektrik/Gastherme abzulehnen und auf Fachmann zu bestehen.
Ebenso für Gasgeräte,die wären absolut tabu,ja selbst Wasserinstallation an Trinkwasseranlagen sind kritisch zu sehen. Denn Trinkwasser ist ein Lebensmittel und unterliegt ebenfalls fachlichen Restriktionen an die Qualifikation desjenigen,der daran herumhantiert!
- Muss man es als Mieter dulden, dass sich der Mieter
überdurchschnittlich lange und immer wieder (das typische
Rumgeflicke) für Reparaturen, Wartung, etc. in der Wohnung
aufhält?
Nein. Denn wie beim Fachhandwerker muss das zügig vonstatten gehen,die Beeinträchtigung muss sich in engen Grenzen halten und für die Mängelbehebung angemessen sein. Ein erneutes, gar mehrfaches Nachbessern der gleichen Sache ist m.E. unzumutbar. Da müsste dann ersetzt statt repariert werden.
3.Angenommen, es bestünde ein akutes Problem mit den
Abwasserrohren (Abwasser aus der Mietwohnung würde in den
Kellerraum laufen)…kann ich als Mieter darauf bestehen, dass
umgehend ein Fachmann und dieser im Notdienst (abends) gerufen
wird? Oder muss ich akzeptieren, dass der Vermieter selbst
rumbastelt, so dass Toilettengänge und Co. für 4 bis 5 Std.
ruhen müssen?
Kommt halt darauf an,auch ein Sanitärinstallateur oder Rohrreiniger kann nicht zaubern und alle Fehler schnell beheben. 4-5 Stunden sind eher wenig ! So etwas kann auch 1 Tag oder länger dauern,wenn Rohre ersetzt werden müssen.
Aber es gibt ja das Mittel der Mietminderung für solche Mängel und Beeinträchtigungen.
- Wie sieht es aus mit der Selbstbeteiligung bei kleineren
Reparaturen, wenn diese sich laut Mietvertrag (Vordruck) auf
die Kaltmiete bezieht, im Vertrag allerdings nur eine
Warmmiete genannt wird?
Das ist aus anderem Grund interessant. Wer stellt denn eine „Rechnung“ über die Mängelbeseitigung aus ? Dürfte der selbstwerkelnde Vermieter außer gekauften Ersatzteilen auch Arbeitszeit berechnen ? Denn die Höhe der „Rechnung“ ist ja ausschlaggebend für die Berechnung ob unter oder über der „Kleinreparaturgrenze“. Also ob Mieter sich beteiligen muss oder es der VM komplett selbst trägt.
Wenn VM nichts als Arbeitszeit berechnet,dann könnte das darauf hinauslaufen,Mieter muss sich wegen der Geringfügigkeit der Maßnahme immer an den Kosten beteiligen bzw. sie wohl immer voll selbst zahlen.
Das wäre beim teuren Handwerker sicherlich nicht der Fall.
Zu Kaltmiete/Warmmiete ?
Ob man das nun noch rausrechnen kann ? Was sollte man denn für Heizkosten abziehen,wenn die nicht ermittelt werden nach Verbrauch ?
MfG
duck313