Vermieter will Haus verkaufen, Kündigungsfrist?

Hallo,

wir wohnen in einer Doppelhaushälfte. Die andere Hälfte steht leer. Beide gehören einem Vermieter. Er möchte beide Häuser jetzt verkaufen - ist ja so auch ok. Er kam auch schon mit evtl. Käufern, die jedesmal gesagt haben, wenn sie beide Häuser kaufen, wollen sie aber Eigenbedarf an unser Haus stellen. Unser VM hat das Haus auf jeder Immo- Seite die das Internet hergibt und jede Zeitung in der Umgebung inseriert. Gibt es für uns eine Möglichkeit zu sagen, wir müssen die gesetzl. Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht einhalten auf Grund dessen er das Haus ja verkaufen will. Wir hoffen das es da ein Schlupfloch gibt. Für Antworten und Tips wären wir sehr dankbar.

Gruuß

Hallo, guten Tag
Ich glaube nicht dass Sie hier ein Sonderkündigungsrecht haben.3Monate,mehr weiss ich nicht.
Gruß a.g.

Hallo,

verstehe ich das richtig, Sie wollen frühzeitig aus dem Mietvertrag raus? ich glaube nicht, dass der Verkauf des Hauses ein Grund für eine verkürzte Frist ist. Sie können doch auch schon jetzt kündigen, dann haben Sie genug Zeit, oder?

VG

Hey,

ja eigentl. schon, wir haben aber noch nichts neues. Aber wenn man bei uns so guckt, sind die meissten Angebote ab sofort. Daher die Frage wg. dem Schlupfloch. Ich denke auch nicht das es geht, aber ein Fünkchen Hoffnung habe ich noch.

Gruß

Hallo,
mit dem Vermieter reden, ob ein Mietaufhebungsvertrag gemacht werden kann. Ansonsten ein Sonderkündigungsrecht auf Grund des Hausverkaufs geltend machen.

Gruß
Udo

Hallo,
ich weiß nicht, ob die gesetzl. Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Gehe davon aus, dass es so ist. Ansonsten würde ich mit dem Vermieter verhandeln, denn ein leeres Haus ist besser zu verkaufen, als ein vermietes.

MfG
Ulla

Hallo starlight27,

ich fürchte, daß die Kündigungsfrist von drei Monaten bei Eigenbedarf nicht zu umgehen ist. Für eine verbindliche Auskunft sollten Sie jedoch einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein aufsuchen.

Viel Erfolg, bustobaer

Kündigungsfrist kann natürlich nicht verkürzt werden.
Allerdings ist bei Kauf nicht sofort eine Eigenbedarfskündigung möglich! Braucht also erstmal nichts zu befürchten
Kenne aber die genauen Fristen nicht.

Hallo,

ich sehe da auch kein Schlupfloch. Aber man kann es dem jetzigen Vermieter anbieten, da sich manchmal eine freie Haushälfte besser verkaufen lässt. Der neue Eigentümer muss sich dann nicht mit einer Kündigung und/oder Räumungsklage herumschlagen.
Das würde ich so mal vorbringen.

Viel Erfolg!

Soweit ich weiß müssen die drei Monate Kündigungsfrist eingehalten werden, aber man könnte den Vermieter fragen ob er mit einer anderen Frist einverstanden ist, da sich ein leeres Haus vielleicht besser verkauft. Ansonsten geht der Mietvertrag an den neuen Besitzer über und der müßte dann erstmal Eigenbedarf anmelden um euch zu kündigen, aber das kann länger dauern.
gruß koni

Hallo.

Leider können Sie nicht vorab ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Es bleibt aber die Möglichkeit, dass sie mit dem Vermieter sprechen, weil er das Haus natürlich wesentlich leichter verkaufen kann, wenn es leer ist.

Hi!
Die Kündigungsfrist muß eingehalten werden.
3 Monate Frist bei einem UNTER 10jährigen Mietvertrag
oder UNTER 5 Jahre
6 Monate bis 10järigen Bestehen des Vertrages und
12 Monate bei mehr als 10 Jahren Mietdauer.
Das sind allerdings meine Kenntnisse und sollten ev. nochmal bei einem Anwalt überprüft werden.
Aber egal , wer Vermieter ist. Den jetzigen und auch den zukünftigen. Darauf habt ihr Rechte!
Viel Glück und frohe Ostern wünscht Frank

Leider weiß ich hier nicht Bescheid

Hallo starlight27!

Wie Du selbst schreibst, kann Dir nur ein Schlupfloch helfen. Aber ein solches Schlupfloch zu entdecken, bedarf genauer Kenntnis über die Situation und deren Rahmenbedingungen. Könnte man aufgrund der von Dir gestellten Frage einen für Dich passenden Weg finden, dann wäre es kein Schlupfloch mehr.
Um juristische Schlupflöcher zu finden, bedarf es dem Geschick und Wissen eines fachlich kompetenten Anwalts. Mit einfachem „Expertenwissen“, aufgrund Deiner Frage helfen zu wollen, ist leider nicht möglich, weil viel zu viele Details zu klären sind. Selbst wenn man ganz offensichtlich einen Weg zu kennen glaubt, würde man diesen erst genau an Deiner Situation prüfen müssen, was wieder der Job eines Rechstanwalts wäre. Sorry, doch um einen Juristen kommst Du nicht herum - egal welche Antworten Du auf diesem Wege bekommst. Und da jede Antwort auf Deine Frage nur ein „Schuss ins Blaue“ ist, der vielleicht mehr verwirrt als hilft, halte ich mich mit bloßen Vermutungen höflich zurück.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland

Ciao Starlight,

der Verkauf des Hauses betrifft vorerst mal nicht das Vertragsverhältnis. Eine Eigenbedarfskündigung der künftigen Käufer ist nicht so mir nichts dir nichts möglich, nur weil sie das Haus kaufen. Es hat Gründe, dass eine bewohntes Haus billiger ist als ein leer gezogenes.

Wenn du/ihr selber kündigen wollt, müsst ihr euch vorerst auch an die Kündigungsfrist halten.

Ich empfehle: sprech mit deinem Vermieter viell könnt ihr Euch ja gegenseitig entgegenkommen? Er entlässt dich/euch problemlos früher und räumt das Haus und er kann es gewinnbringender verkaufen?

Immer diplomatisch sein!
cumar

Guten Tag,
ich habe adhoc verschiedene Idee, verstehe jedoch Ihr Anliegen nicht so wirklich. Warum möchten Sie schneller als in 3 Monaten aus der Wohnung?

Gerne würde ich Ihnen weiterhelfen…

Hallo,
der Grund warum wir schon vorher ausziehen wollen. Es gab schon einige Interessenten, die dann schon nur während der Besichtigung ihre Möbel geistig gestellt haben. Einfach um dem zu entgehen. Jetzt können wir uns mehr oder weniger noch aussuchen wohin wir ziehen. Hier stehen die meissten Immobilien aber ab sofort frei. Wenn dann mal Tag X ist und der Eigentümer wechselt und der neue Eigenbedarf anmeldet, haben wir 3 Monate (Kündigungsfrist auch bei Eigenbedarfanmeldung) Zeit etwas geeignetes zu finden. Und hier auf dem Land gestaltet sich das recht schwer.

Gruß

Dazu kann ich leider nichts sagen.

Kündigungsfrist muß eingehalten werden!!!

Hallo,

als Mieter habt ihr immer eine dreimonatige Kündigungsfrist. Eine Unterschreitung ist nur in wenigen Ausnahmefällen denkbar; „nur“ Verkaufsabsichten des Vermieters dürften dazu nicht zählen.