Vermieter will heute in die Wohnung

Guten Morgen zusammen,

bei Person A hat heute morgen der Vermieter angerufen und gemeint er müsste heute unbedingt in die Wohnung. Erst wollte er um 11uhr erscheinen und nun kommt er um 14Uhr - Begründung warum, gibt es nicht - abschütteln lassen hat er sich auch nicht er meinte nur immer wieder " Das muss unbedingt heute sein".

Vorgeschichte: Person A hat nun mehrere Monate die Miete nicht vollständig wegen Geldmangel bezahlen können - Kündigung ist zwar schon da, aber Person A will nicht ausziehen - von Zwangsräumung noch keine Spur.

Frage: Muss Person A den Vermieter heute reinlassen, oder hat Person A noch irgendwelche Rechte, auch wenn die Wohnung eig. schon gekündigt ist?

MfG

Hallo !

Person A hat alle Rechte an der Wohnung.
Aber man muss den vermieter nach Vorankündigung in der Wohnung lassen,damit er dort auch mal nach dem rechten schauen kann.

Eine Terminvereinbarung muss eingehalten werden.

Um 11 Uhr ist nicht nach 14 Uhr ! Da hat man dann keine Zeit mehr und will außer Haus gehen. Dann muss Vermieter neuen Termin vereinbaren. Es ist unzumutbar,auf den Besichtigungstermin mit dem Vermieter stundenlang zu warten.
Wenn es nicht einmal einen Anruf mit Erklärung zur Verspätung gab und Frage ob es spaäter noch passt ?
Na,dann wars das für diesem Termin,wenn Mieter es nun nicht mehr dulden will.

mfG
duck313

Hi,

Eine Terminvereinbarung muss eingehalten werden.

Um 11 Uhr ist nicht nach 14 Uhr ! Da hat man dann keine Zeit
mehr und will außer Haus gehen. Dann muss Vermieter neuen
Termin vereinbaren. Es ist unzumutbar,auf den
Besichtigungstermin mit dem Vermieter stundenlang zu warten.

der Vermieter hat, so habe ich das verstanden, heute angerufen und wollte um 11.00 Uhr vorbeikommen. Das hat wohl dem Mieter nicht gepasst, worauf der VM 14.00 Uhr vorschlug und sich nicht weiter abwimmeln lies.

Die Frage des UP dürfte in die Richtigung gehen, ob so ein kurzfristig angesagter Termin (das UP stammt von ca. 9.00 Uhr) rechtens ist. Scheinbar befürchtet er aufgrund der Mietschulden eine Auseinandersetzung.

Gruß
Tina

Hi,

bei Person A hat heute morgen der Vermieter angerufen und
gemeint er müsste heute unbedingt in die Wohnung. Erst wollte
er um 11uhr erscheinen und nun kommt er um 14Uhr - Begründung
warum, gibt es nicht - abschütteln lassen hat er sich auch
nicht er meinte nur immer wieder " Das muss unbedingt heute
sein".

normalerweise muß der VM die Besichtigung 24h vorher ankündigen:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besich…

Ob das bei gekündigtem Wohnraum auch noch greift, kann ich nicht beurteilen.

Vorgeschichte: Person A hat nun mehrere Monate die Miete nicht
vollständig wegen Geldmangel bezahlen können - Kündigung ist
zwar schon da, aber Person A will nicht ausziehen - von
Zwangsräumung noch keine Spur.

Es ist nicht das Problem des VM, wenn sich er Mieter die Wohnung nicht mehr leisten kann. Warum will der M nicht ausziehen? Will er Monat für Monat weiter Schulden aufbauen? Irgendwann wird die Zwangsräumung erfolgen und dann?

Gruß
Tina

Die Auseinandersetzung wegen des Geldes gab es schon mit dem VM und der VM meinte solang es nachgezahlt wird innerhalb der nächsten 3 Monate ist alles okay.

Person A ging es nur darum ob so eine kurze „Ansage“ rechtens ist.

Da Person A eine schwer kranke Freundin hat, die heute aus dem KH entlassen wurde, wollte er diesen Termin verschieben, was der Vermieter nicht wollte und nun meinte das er zum Rechtsanwalt gehe.

Hi, so eine kurze Ansage ist nicht rechtens!
Formal müsst er den Besichtigungstermin sogar schriftlich mindestens 1 Tag, bei berufstätigen Mietern sogar 4 Tage vorher ankündigen.
Der VM soll ruhig zum RA gehen, der wird ihm das dann schon verklickern.
Aber faLLs der RA doch so dämlich sein sollte und dem Mieter deshalb einen Brief schicken würde mit Androhung einer Abmahnung etc. und sogar Kostenstellung dafür, dann kann der Mieter sich ganz beruhigt zurück lehnen, denn auch das wäre nicht rechtens.
Ausserdem ist Samstag und bis Montag überlegt der VM sich das nochmal.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Besichtigungsrech…
MfG ramses90

Und wenn der VM durch den RA schreiben lässt, dass das Betreten der Wohnung erforderlich gewesen wäre um einen dringend zu behebenden Schaden zu beseitigen und er ihn, da das nicht öffnete, deshalb nun schadenersatzpflichtig macht? Und dazu noch anführt, dass er sich darauf verlassen hatte, dass der Mieter mit ihm einen Termin fest vereinbarte, er sich daher nicht weiter um eine andere Art der Schadenbeseitigung bemühte? Bei der nun erforderlichen Sonntagsbeseitigung erhebliche Mehrkosten entstehen oder in der Zwischenzeit sich der Schaden vergrößerte?
Dann war dein Tipp ein doofer Tipp, der den M sehr viel Geld kosten könnte.

vnA

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Die Auseinandersetzung wegen des Geldes gab es schon mit dem
VM und der VM meinte solang es nachgezahlt wird innerhalb der
nächsten 3 Monate ist alles okay.

einem solchen Vermieter gehört natürlich unbedingt noch eins auf die Glocke!

Da Person A eine schwer kranke Freundin hat, die heute aus dem
KH entlassen wurde, wollte er diesen Termin verschieben, was
der Vermieter nicht wollte und nun meinte das er zum
Rechtsanwalt gehe.

Warum könnte ich aus der Ferne drei Monatsgehälter darauf verwetten, dass der Grund für die Weigerung des A. nicht etwa eine schwerkranke Freundin ist, sondern der akute Zustand der Wohnung? Und warum ein viertes darauf, dass ebenjener Zustand selbstverständlich in etwas begründet ist, das außerhalb der Verantwortlichkeit des A. liegt?

Jo

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Und wenn der VM durch den RA schreiben lässt, dass das
Betreten der Wohnung erforderlich gewesen wäre um einen
dringend zu behebenden Schaden zu beseitigen und er ihn, da
das nicht öffnete, deshalb nun schadenersatzpflichtig macht?

Dann würde er den RA wohl fragen, welcher Art denn dieser Schadene erstens war, wieso man das zweitens nicht schon am Telefon sagen konnte und wieso es drittens bei aller Dringlichkeit um 9 Uhr erst um 14 Uhr (dann aber auf jeden Fall) nötig war, die Wohnung zu betreten, um einen noch größeren Schaden abzuwenden, der von 9 bis 14 Uhr nicht schon entstanden sein kann.

smalbop

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Die Auseinandersetzung wegen des Geldes gab es schon mit dem
VM und der VM meinte solang es nachgezahlt wird innerhalb der
nächsten 3 Monate ist alles okay.

Du widersprichst Dir. Warum wurde denn gekündigt und warum wartet man auf eine Zwangsräumung, wenn doch alles o.k. ist? Und falls der Vermieter so entgegenkommend war, warum kann man ihm jetzt nicht auch entgegenkommen.

Da Person A eine schwer kranke Freundin hat, die heute aus dem
KH entlassen wurde, wollte er diesen Termin verschieben, was
der Vermieter nicht wollte und nun meinte das er zum
Rechtsanwalt gehe.

Welche Version auch immer stimmen mag, ich fürchte man hat sich ins eigene Fleisch geschnitten. Denn wenn der Vermieter schon mal beim RA ist, kann er sich ja auch gleich bezüglich der Räumungsklage beraten lassen und die notwendigen Schritte einleiten…

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Du hast nicht wirklich begriffen, was ich sagen wollte? Oder wolltest du es nicht begreifen, da du ja ansonsten ein schlaues Köpfchen bist :wink:

vnA

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herbei gezogene Situationen geschildert, die keinesfalls aus dem UP hervorgehen!
Aus dem UP geht bisher lediglich hervor, dass es dem VM ohne ersichtlichen Grund einfällt am Samstag ohne Vorankündigung, in die Wohnung zu wollen.
Allein darauf bezog sich die Stellungnahme und deshalb ist die Kritik daran, unter Hinzuziehung völli abwegiger Situationsschilderung, vollkommen fehl am Platz.
ramses90

…herbeigezogene, völlig unjuristische lockere Sprüche geklopft:

Der VM soll ruhig zum RA gehen, der wird ihm das dann schon :verklickern.
Aber faLLs der RA doch so dämlich sein sollte und dem Mieter :deshalb einen Brief schicken würde mit Androhung einer Abmahnung :etc. und sogar Kostenstellung dafür, dann kann der Mieter sich ganz :beruhigt zurück lehnen

… und dann, ganz zu Recht, darauf hingewiesen, dass dieser Tipp u.U. ein ganz doofer sein könnte.

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An anderer Stelle hier im Brett wird ernsthaft darüber diskutiert wie eine Kündigung rechtssicher zugestellt werden kann, da ja immer behauptet werden könnte, dass der Einschreibebrief leer gewesen sei, oder einen fröhlichen Ostergruß enthalten habe.
Ich wollte mit meinen Ausführungen lediglich zum Ausdruck bringen, dass keine Behauptung vor Gericht zu doof ist um die Situation anders darzustellen. Außerdem wollte ich damit darauf aufmerksam machen, dass diese Behauptungen: „mach nur, es kann dir ja gar nichts passieren“ zu Lasten des Mieters ganz schön in die Hose gehen kann.
Dass das einigen hier überhaupt nicht schmeckt, war mir schon klar und überrascht mich jetzt nicht.

vnA

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Dann schreib ich DIR gleich mal ne Nachricht mit den Kontodaten wohin du das Geld überweisen kannst!

Meine Frage war lediglich ob Person A sich das gefallen lassen muss, und ich finde es eine Frechheit das dann so ein arroganter Typ wie du ankommt und meinst hier über irgendwen urteilen zu können!
Wenn man keine Ahnung hat von dem was im Leben von anderen Menschen vorgeht, sollte man einfach sein vorlautes Mundwerk halten und einfach nichts schreiben!

Vielen Dank an alle anderen, die hier nicht so einen Dünnschiss geschrieben haben!

Hi!

Der VM soll ruhig zum RA gehen, der wird ihm das dann schon
verklickern.

Könnte es nicht sein, dass der VM die Schnauze voll hat und den RA _nur_ wegen der rückständigen Mieten, der Möglichkeit einer Zwangsräumung o.ä. „besucht“?

Grüße,
Tomh

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Moin,

Warum könnte ich aus der Ferne drei Monatsgehälter darauf
verwetten, dass der Grund für die Weigerung des A. nicht etwa
eine schwerkranke Freundin ist, sondern der akute Zustand der
Wohnung?

Weil Du vielleicht in Erinnerung hast, dass geschrieben wurde, dass der Mieter akute Geldsorgen hat und er vielleicht befürchtet, dass nach einem Besuch des VM alles eskalieren könnte und M Existenzängste hat?

Nachdem aus mageren Angaben im OP ja nicht irgendwelche Ratschläge gemacht werden sollen, sollte man vielleicht auch nicht vorschnell über die beschriebenen Personen urteilen - aber was red ich, ist doch alles nur rein fiktiv!

Freundliche Grüße,
-Efchen

Meine Frage war lediglich ob Person A sich das gefallen lassen

muss, und ich finde es eine Frechheit das dann so ein
arroganter Typ wie du ankommt und meinst hier über irgendwen
urteilen zu können!

Nein muß er nicht. Genausowenig muß aber auch ein Vermieter sich gefallenlassen, seine Miete nicht vollständig gezahlt zu bekommen. Deshalb ist für mich das Verhalten des Mieters nicht nachvollziehbar, bzw. so wie er es darstellt nicht glaubhaft.

Wenn man keine Ahnung hat von dem was im Leben von anderen
Menschen vorgeht, sollte man einfach sein vorlautes Mundwerk
halten und einfach nichts schreiben!

Das was im Leben des Mieters vorgeht ist seine eigene höchstpersönliche Sache und dafür kann auch der Vermieter nichts. Der Vermieter hat ein Anrecht auf vollständig bezahlte Miete.

Hat der Mieter auch mal darüber nachgedacht, daß der Vermieter auf die vollständige Zahlung angewiesen ist? Das auch er in Not geraten könnte, wenn nicht alles bezahlt wird?

Bei allem Verständnis für eine Notlage in die jeder Mieter kommen könnte, verstehe ich nicht, warum man sich nicht eine Bleibe sucht, die man bezahlen kann. Für die Aussage man möchte nicht Ausziehen, habe ich in so einer Situation kein Verständnis.

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Hi,

Weil Du vielleicht in Erinnerung hast, dass geschrieben wurde,
dass der Mieter akute Geldsorgen hat und er vielleicht
befürchtet, dass nach einem Besuch des VM alles eskalieren

das hat er doch weiter unten bestritten. Er selbst behauptet, es wäre mit dem VM bereits geklärt. Allerdings sind seine Angaben widersprüchlich, denn einerseits befürchtet er eine Zwangsräumung und sagt er hätte bereits die Kündigung, andererseits behauptet er die Auseinandersetzung mit dem VM sei bereits erfolgt und wenn innerhalb von 3 Monaten nachgezahlt wird, wäre alles kein Problem.

könnte und M Existenzängste hat?

Und das soll der Vermieter dann ausbaden? Was wenn der aber auch Existenzängste hat, weil der Mieter seine Miete nur unvollständig zahlt? Was wenn er noch einen Kredit für die Wohnung laufen hat, der noch nicht getilgt ist?

Gruß
Tina

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Meine Frage war lediglich ob Person A sich das gefallen lassen
muss, und ich finde es eine Frechheit das dann so ein
arroganter Typ wie du ankommt und meinst hier über irgendwen
urteilen zu können!

Mir stellt sich die Frage, warum ein Vermieter sich gefallen lassen muss, wenn ein Mieter ihm rotzfrech kommt, obwohl er diesem schon sehr weit entgegen gekommen ist!

Wenn man keine Ahnung hat von dem was im Leben von anderen
Menschen vorgeht, sollte man einfach sein vorlautes Mundwerk
halten und einfach nichts schreiben!

Keine Ahnung, was in anderen Menschen vorgeht? Vielleicht kehrt der Mieter mal ganz schnell vor seiner eigenen Tür! Ihn interessiert selbst nämlich überhaupt nicht, was in anderen Menschen vorgeht, ihn interessiert nur sein eigenes Ding!

Fakt ist, dass der Mieter dem Vermieter Geld schuldet und das nicht zu knapp. Fakt ist auch, dass der Vermieter dem Mieter schon ziemlich entgegen gekommen ist, dass er nicht schon längst die Daumenschrauben angezogen und juristische Schritte eingeleitet hat.

Deshalb muss der Mieter dem Vermieter sicher nicht in den Hintern kriechen. Aber er sollte sich tunlichst überlegen, ob es unter diesen Umständen nicht nur angemessen sondern im eigenen Interesse klug ist, hier wegen 5 Stunden so einen Popanz zu veranstalten.

Würde mir als Vermieter ein Mieter so kommen, nachdem ich ihm derart entgegen gekommen bin, wäre meine Geduld ganz schnell am Ende. Und das schreibt kein arrogantes Kapitalistenferkel, sondern jemand, der im Studium selbst mal in der Situation war, vorübergehend dem Vermieter mehr Geld zu schulden, als der gesetzliche Rahmen „duldet“. Im Gegensatz zum Mieter hier wusste ich damals aber sehr gut, wer wem was schuldet und wer das Recht auf große Klappe hat.

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