Zitat: „Mangels einer mietvertraglichen Regelung steht dem Vermieter ein Recht zur Besichtigung der Wohnung im laufenden Mietverhältnis nur bei Vorliegen eines hinreichend gewichtigen Grundes zu.“
Sofern dieser nicht genannt wird, heißt es zunächst „Du kommt hier nicht rein“. Es ist ja mitnichten so, dass der Vermieter nach Lust und Laune die Wohnung betreten darf, nur weil er das 24 Stunden vorher ankündigt. Dass in dem von Dir verlinkten Beitrag von mindestens 24 Stunden die Rede ist, unterschlägst Du auch.
Ob das bei gekündigtem Wohnraum auch noch greift, kann ich
nicht beurteilen.
Ich aber. Auch wenn ein Vertrag gekündigt wurde, haben sich die Parteien an diesen zu halten. Oder ist es so, dass der Mieter ab Kündigung keine Miete mehr zahlen muss und der Vermieter jederzeit in die Wohnung darf?
Ermöglicht der Mieter allerdings keine Besichtigungstermine für Mietinteressenten, macht er sich uU Schadenersatzpflichtig. Es handelt sich bei der Ausgangsfrage schließlich um ein fiktives Mietverhältnis, das wohl schon gekündigt ist.
Eure Tipps waren auch schon mal besser und ausgewogener.
Ermöglicht der Mieter allerdings keine Besichtigungstermine
für Mietinteressenten,…
wo genau war davon die Rede? im Gegenteil hat der Vermieter doch ausdrücklich darauf bestanden, keinen Grund angeben zu wollen. Und Vorankündigung wollte er auch keine machen. Da wird das aber schwer mit dem Schadensersatz.
Gruß
loderunner
[Zitat]bei Person A hat heute morgen der Vermieter angerufen und gemeint er müsste heute unbedingt in die Wohnung. Erst wollte er um 11uhr erscheinen und nun kommt er um 14Uhr - Begründung warum, gibt es nicht - abschütteln lassen hat er sich auch nicht er meinte nur immer wieder " Das muss unbedingt heute sein".
[/Zitat]
Da über den Grund des fiktiven Besichtigungstermines nichts ausgesagt ist, könnte es doch durchaus sein, oder? Von „ausdrücklich darauf bestanden, keinen Grund angeben zu wollen“ lese ich da nichts. Lediglich, dass es keinen gab. Aber warum? …
Vorgeschichte: Person A hat nun mehrere Monate die Miete nicht vollständig wegen Geldmangel bezahlen können - Kündigung ist zwar schon da, aber Person A will nicht ausziehen - von Zwangsräumung noch keine Spur.
Also ist eine Besichtigung mit Mietinteressenten doch durchaus denk- und nachvollziehbar.
Ich will hier keine „könnte, wollte oder mag sein“ aufbauen (obwohl ich es natürlich tue). Ich will nur diesen „mach doch was du willst, du bist im Recht“ Argumentationen eine mögliche andere Sichtweise der Dinge entgegensetzen und darauf aufmerksam machen, dass derartige Tipps auch in die Hose gehen können. Wie schon gesagt: Kein Argument ist zu dumm, als dass sich nicht ein Richter fände, der es glaubt (oder glauben muss)
Man darf also nicht „weiter Denken“. Ok, gut dass das mal
gesagt wurde.
Klar darfst Du. Aber Du solltest nicht Deine Argumentation allein darauf aufbauen, dass sie auch zutreffen. Da sollte schon eine kleine Einschränkung erwähnt werden, findest Du nicht?
Gruß
loderunner
Zitat: "Mangels einer mietvertraglichen Regelung steht dem
Vermieter ein Recht zur Besichtigung der Wohnung im laufenden
Mietverhältnis nur bei Vorliegen eines hinreichend gewichtigen
Grundes zu."
Das Besichtigungsrecht ist ein gesetzlicher Anspruch des Vermieters § 809 BGB:
Oftmals enthält der Mietvertrag eine Regelung, in der die Gründe für mögliche Besichtigungen, deren Ausmaß und die Pflicht zur Duldung durch den Mieter als vertragliche Nebenpflicht näher geregelt sind
Ob hierzu etwas vertraglich vereinbart wurde oder nicht, ging aus dem UP nicht hervor. Somit kann man auch nicht sagen, ob hier nochmals die Bekanntgabe eines wichtigen Grundes notwendig ist oder nicht. Auch eine Besichtigung um sich einen Überblick über den Zustand der Wohnung zu machen, kann Grund genug für die Besichtigung sein. Stichwort: Allgemeine Besichtigung
Sofern dieser nicht genannt wird, heißt es zunächst „Du kommt
hier nicht rein“. Es ist ja mitnichten so, dass der Vermieter
nach Lust und Laune die Wohnung betreten darf, nur weil er das
24 Stunden vorher ankündigt.
Wie gesagt, es kommt auf die vertragliche Regelung an.
Dass in dem von Dir verlinkten
Beitrag von mindestens 24 Stunden die Rede ist, unterschlägst
Du auch.
Ich unterschlage gar nichts. Alle Gründe und Termine wurden im Link genannt, es ist überflüssig alles noch einmal zu wiederholen. Einen Link öffnen und zu lesen, traue ich jedem User hier zu.
Gut zuwissen das der Vermieter nicht auf das Geld angewiesen ist !
Woher ich das weis? Weil die beiden gut verdienen - zwei dicke Benz fahre und noch 20 andere Wohnung haben !
Der Mieter wollte schon lange draussen sein aber der Vermieter hat immer gesagt " solange sie alles nach und nach zahlen ist das kein Problem" aber passt schon, die tollen Herrschaften wissen hier drinne eh immer alles, kein wunder das sich hier immer mehr Leute abwenden.
Soviel zu dem Thema, ich werd hier auch nicht weiter schreiben, weil dieses arrogante Getue von irgendwelchen Leuten hier drin einfach zumkotzen ist.
Gut zuwissen das der Vermieter nicht auf das Geld angewiesen
ist !
Woher ich das weis? Weil die beiden gut verdienen - zwei dicke
Benz fahre und noch 20 andere Wohnung haben !
Hi,
und das berechtigt Dich, einfach weniger Miete zu zahlen?
Der Mieter wollte schon lange draussen sein aber der Vermieter
hat immer gesagt " solange sie alles nach und nach zahlen ist
das kein Problem" aber passt schon, die tollen Herrschaften
wissen hier drinne eh immer alles, kein wunder das sich hier
immer mehr Leute abwenden.
Du merkst aber gerade schon, daß Du Dir selbst widersprichst? Im UP hast Du doch selbst geschrieben, das dem Mieter wegen nicht vollständig bezahler Miete gekündigt wurde und der Mieter **nicht aus der Wohnung möchte.
Soviel zu dem Thema, ich werd hier auch nicht weiter
schreiben, weil dieses arrogante Getue von irgendwelchen
Leuten hier drin einfach zumkotzen ist.
Und ich finde es zum kotzen, daß man seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und dann noch einen auf dicke Hose macht.**