Vermieter will heute in die Wohnung

[MOD] ich mach hier mal dicht
Ich gönne euch ja dieses Spiel aber irgendwann bringt es nicht mehr und daher schliesse ich mal hier ab.

Hallo,

Ob hierzu etwas vertraglich vereinbart wurde oder nicht, ging
aus dem UP nicht hervor.

deswegen sollte man auch jegliche Spekulation unterlassen.

Fakt ist: Der Vermieter muss eine Grund angeben und die Besichtigung rechtzeitig anmelden.

„Einfach mal so gucken“ ist nicht.

Das ist die gesetzliche Ausgangssituation. Ob der Vertrag nun gekündigt wurde oder nicht, ändert daran nichts.

Gruß

S.J.

Hallo,

Ob hierzu etwas vertraglich vereinbart wurde oder nicht, ging
aus dem UP nicht hervor.

deswegen sollte man auch jegliche Spekulation unterlassen.

Hi,

Du bist doch auch davon ausgegangen, daß im Mietvertrag nichts diesbezüglich geregelt ist. Ist das dann keine Spekulation?

Fakt ist: Der Vermieter muss eine Grund angeben und die
Besichtigung rechtzeitig anmelden.

„Einfach mal so gucken“ ist nicht.

Das scheint ein Teil der Rechtsprechung nicht ganz so zu sehen, zumindest was die Angabe eines Grundes betrifft:

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/besichtigung.htm

Das er rechtzeitig Anmelden muß ist klar und hier spricht die Rechtsprechung von 24 St. - 3 - 4 Tage.

Gruß
Tina

Hallo,

Du bist doch auch davon ausgegangen, daß im Mietvertrag nichts
diesbezüglich geregelt ist. Ist das dann keine Spekulation?

ich möchte jetzt wirklich nicht weiter auf der Frage herumreiten.

Aber: Zur Beurteilung einer rechtlichen Situation geht man stets von der Gesetzeslage aus, wenn keine einzelvertraglichen Regelungen bekannt sind. Das lernt jeder Jura Student wohl bei seiner allerersten Vorlesung.

Würde man sich nicht an diesen Grundsatz halten, könnte man jeden Fall durch „hätte, wenn und könnte“ bis in alle Ewigkeit mit allen erdenkbaren Spekulationen anreichern und würde nie zum Ziel kommen.

Gruß

S.J.

Hi,

meine Güte. In den meisten Standardmietverträgen gibt es laut net eine Besichtigungsklausel.

Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung über das Besichtigungsrecht gibt es wohl nicht:

http://www.mietrecht-az.de/doku.php/themen/besichtig…

Davon bin ich ausgegangen. Zudem habe ich einen Link gepostet, der die verschiedenen Situationen erklärt.

Gruß
Tina

Ich bin aber kein Jurastudent sondern ein Mensch aus der Praxis. Für mich ist es sehr wohl wichtig was sein könnte und an was man noch so alles denken könnte. Außerdem sind wir hier weder vor Gericht noch im Jurahörsaal, sondern irgendwo im Leben. Wenn ich das anders will, gehe ich nicht in Internet in ein Forum, sondern zu einem Rechtsanwalt.

vnA

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Womit der Anspruch ja geklärt wäre

Wenn ich das anders will, gehe ich nicht in Internet in
ein Forum, sondern zu einem Rechtsanwalt.

Aha. Es geht hier also nicht darum rechtlich halbwegs fundierte Antworten zu bekommen sondern eher um darum Halbwahrheiten von Amateuren zu erfahren.

Nun gut. Wenn das der Anspruch ist…

Ich frage mich täglich aufs neue, warum WWW sich als Expertenforum bezeichnet und inwieweit sich WWW noch von Gutefrage.net etc. unterscheidet.

Aber jedem so, wie es ihm gefällt.

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Es geht hier also nicht darum rechtlich halbwegs fundierte Antworten zu bekommen sondern eher um darum Halbwahrheiten von Amateuren zu erfahren.
Bedeutet das also, dass jeder Laie deiner Meinung nach so und so keine Ahnung hat und nur Halbwahrheiten verbreitet?
Was soll aber die juristisch korrekte Antwort des „Fachmannes“, die sich bei einer Abweichung von 1/10 Grad als völlig falsch herausstellt oder den Fragesteller in eine Ecke drängt in der er gar nicht sein möchte.
Auf diesem Niveau, mit solch schlauen Menschen wie dir, ist für mich eine Diskussion ganz schnell zu Ende. Nur so viel: Das Leben ist da draußen, hinter den Büchern und dem Internet. Falls du das noch nicht gemerkt oder schon wieder vergessen hast.

vnA *stolz darauf seit Beginn der Vermieterei keinen Anwalt und keinen Rechter gebraucht zu haben*

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Ich bin aber kein Jurastudent

…dafür kannst du es aber wenigstens korrekt schreiben.

Gruß

Jo

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Aha. Es geht hier also nicht darum rechtlich halbwegs
fundierte Antworten zu bekommen sondern eher um darum
Halbwahrheiten von Amateuren zu erfahren.

Eine Antwort kann nur so gut sein, wie es die Fragestellung zulässt. In der Fragestellung wurden keine Äußerungen dazu gemacht ob und was vertraglich geregelt ist. Nur wenn vertraglich nichts geregelt ist, greifen die gesetzl. Vorgaben (Vertragsfreiheit).

Ich gehe mal davon aus, daß ein Jurastudent im ersten Semester beigebracht bekommt, daß er sich zunächst über die vertraglichen Vereinbarungen kundigt macht. Würde er die vertragl. Vereinbarungen ausschließen und nur nach den gesetzl. Regelungen schauen, könnte der Schuß ganz böse nach hinten losgehen.

Aber, wenn ich den Freund meiner Schwester das nächste mal sehe, werde ich ihn fragen, was ihm diesbezüglich beigebracht wurde.

Nun gut. Wenn das der Anspruch ist…

Ich frage mich täglich aufs neue, warum WWW sich als
Expertenforum bezeichnet und inwieweit sich WWW noch von
Gutefrage.net etc. unterscheidet.

Ich vermute, das es den einen oder anderen Anwalt geben dürfte, der dem UP in dessen Situation geraten hätte, auch eine so kurzfristig anberaumte Besichtigung zuzulassen. Eine Weigerung könnte Konsequenzen haben, die der Mieter - zumindest nach dem Inhalt des 1 Posts zu schließen - eigentlich nicht möchte.

Und dies ganz unabhängig von der Rechtslage und auch dies gehört für mich zu einer guten Beratung dazu.

Gruß
Tina

Hallo,

Eine Antwort kann nur so gut sein, wie es die Fragestellung
zulässt.

Richtig. Im Zweifel fragt man halt nach.

In der Fragestellung wurden keine Äußerungen dazu
gemacht ob und was vertraglich geregelt ist. Nur wenn
vertraglich nichts geregelt ist, greifen die gesetzl. Vorgaben
(Vertragsfreiheit).

Ich behaupte jetzt einfach mal, dass es keine wirksame Klausel in einem Mietvertrag gibt, in der steht, dass der Vermieter das Recht hat, jederzeit, ohne Vorankündigung, ohne Angabe von Gründen die Wohnung zu besichtigen.

Gruß
loderunner (ianal)

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Hi,

In der Fragestellung wurden keine Äußerungen dazu
gemacht ob und was vertraglich geregelt ist. Nur wenn
vertraglich nichts geregelt ist, greifen die gesetzl. Vorgaben
(Vertragsfreiheit).

Ich behaupte jetzt einfach mal, dass es keine wirksame Klausel
in einem Mietvertrag gibt, in der steht, dass der Vermieter
das Recht hat, jederzeit, ohne Vorankündigung, ohne Angabe von
Gründen die Wohnung zu besichtigen.

das hat auch nie jemand behauptet.

Dennoch gibt es rechtswirksame Klauseln, die dem VM ein Besichtigungsrecht einräumen und wie bereits in einem Link dargestellt, ist ein besonderer Grund dann auch nicht nötig. Es reicht aus, wenn man sich schlicht und ergreifend vom Zustand der Wohnung überzeugen möchte.

Gruß
Tina

Hallo,

Ich behaupte jetzt einfach mal, dass es keine wirksame Klausel
in einem Mietvertrag gibt, in der steht, dass der Vermieter
das Recht hat, jederzeit, ohne Vorankündigung, ohne Angabe von
Gründen die Wohnung zu besichtigen.

das hat auch nie jemand behauptet.

Komisch - ich dachte, genau dieser Fall läge hier im Thread vor?

Dennoch gibt es rechtswirksame Klauseln, die dem VM ein
Besichtigungsrecht einräumen und wie bereits in einem Link
dargestellt, ist ein besonderer Grund dann auch nicht nötig.
Es reicht aus, wenn man sich schlicht und ergreifend vom
Zustand der Wohnung überzeugen möchte.

Was dann eben doch ein anzugebender Grund wäre.

Aber ganz so einfach ist es auch nicht. Ich habe zum Beispiel gefunden:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/besichtigungsrech…
(siehe „unwirksame Klauseln“)

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besich…
(„Eine grundlose Besichtigung ist nicht möglich.“)

http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin…
(„In der Anmeldung muss der Vermieter den Grund der Besichtigung angeben.“)

Und noch ein ganzer Haufen zum Lesen: http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,530,-begehung…

Also: es gibt wirksame Klauseln (wie meistens), aber wenn sie eine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellen sind sie es eben nicht. Und: der Grund muss IMMER angegeben werden, aber ‚Zustand der Mietsache prüfen‘ ist eben auch ein Grund.
Gruß
loderunner

Hallo,

Ich behaupte jetzt einfach mal, dass es keine wirksame Klausel
in einem Mietvertrag gibt, in der steht, dass der Vermieter
das Recht hat, jederzeit, ohne Vorankündigung, ohne Angabe von
Gründen die Wohnung zu besichtigen.

das hat auch nie jemand behauptet.

Komisch - ich dachte, genau dieser Fall läge hier im Thread
vor?

Hi,

der UP fragt, ob er ihn am besagten Tag in die Wohnung lassen muß. Es wurde ihm eine Antwort gegeben und zudem noch ein Link gepostet, der „hätte wäre wenn“ zum Großteil abdeckt.

Und damit verabschiede ich mich aus dieser Disskusion.

Gruß
Tina

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Hallo,

Ich behaupte jetzt einfach mal, dass es keine wirksame Klausel
in einem Mietvertrag gibt, in der steht, dass der Vermieter
das Recht hat, jederzeit, ohne Vorankündigung, ohne Angabe von
Gründen die Wohnung zu besichtigen.

das hat auch nie jemand behauptet.

Komisch - ich dachte, genau dieser Fall läge hier im Thread
vor?

der UP fragt, ob er ihn am besagten Tag in die Wohnung lassen
muß.

Genauer hat er gefragt:
„bei Person A hat heute morgen der Vermieter angerufen und gemeint er müsste heute unbedingt in die Wohnung. Erst wollte er um 11uhr erscheinen und nun kommt er um 14Uhr - Begründung warum, gibt es nicht - abschütteln lassen hat er sich auch nicht er meinte nur immer wieder " Das muss unbedingt heute sein“."
Ich finde, das entspricht ziemlich genau dem, was ich oben geschrieben habe.

Und damit verabschiede ich mich aus dieser Disskusion.

das würde ich auch so machen, wenn mir nicht mehr einfällt :smile:

Gruß
loderunner

Hi,

Genauer hat er gefragt:
„bei Person A hat heute morgen der Vermieter angerufen und
gemeint er müsste heute unbedingt in die Wohnung. Erst wollte
er um 11uhr erscheinen und nun kommt er um 14Uhr - Begründung
warum, gibt es nicht - abschütteln lassen hat er sich auch
nicht er meinte nur immer wieder " Das muss unbedingt heute
sein“."
Ich finde, das entspricht ziemlich genau dem, was ich oben
geschrieben habe.

und? Wie ich bereits schrieb, darauf hat er eine Antwort bekommen und für „hätte, wäre, wenn“ zusätzlich noch einen Link bekommen, in dem so ziemlich alles drin steht.

Und damit verabschiede ich mich aus dieser Disskusion.

das würde ich auch so machen, wenn mir nicht mehr einfällt :smile:

Nein, wir drehen uns einfach im Kreis. Meiner Meinung nach reicht es aus, wenn eine Besichtigung im Mietvertrag wirksam geregelt ist und man sich darauf beruft.

Deiner Meinung nach muß man explizit einen Grund für eine Besichtigung nennen. Das konnte ich aber in keinem Deiner Links erkennen. Aus den von mir geposteten Links geht aber hervor, daß man eben keinen besonderen Grund nennen muß.

Und deswegen ist für mich hier Schluß und wenn Du denkst ich mache das, weil mir nichts mehr einfällt, dann sei Dir dieser Spaß gegönnt.

Gruß
Tina

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