Vermieter will uns rausschmeißen

Hallo liebe Wer-Weiß-Was Mitglieder,

Hier die Situation:
Mein Mann und ich wohnen seit 6 Jahren in einer Miet-Wohnung in einem Haus, welches ansonsten nur geschäftlich vermietet ist. Außer unserer Privatwohnung gibt es im Haus noch 2 Firmen. Eine gehört der Frau unseres Vermieters und die andere ist eine Fremdfirma.
Vom 1.6.2010 bis zum 1.7.2011 musste mein Mann aus beruflichen Gründen im Ausland wohnen, weswegen ich mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters ein Zimmer der Wohnung untervermietet hatte (er machte einen neuen Vertrag wo die Untermieterin auch drin stand). Mein Mann kehrte nach dem einen Jahr zurück und der Untermieter zog wieder aus. Der Vertrag in dem die Untermieterin drin stand, besteht aber immer noch, weil der Vermieter meinte das sei schon ok, er wisse ja, dass nun mein Mann wieder da wäre.

Jetzt steht eine Mieterhöhung an. Soweit kein Problem, der Vermieter hat dafür einen neuen Mietvertrag aufgesetzt, in dem nun mein Mann wieder drin steht und die Untermieterin nicht mehr drin steht. Jetzt steht aber in dem neuen Vertrag, dass wir uns verpflichten sollen, mindestens ein weiteres Jahr nicht zu kündigen. Außerdem stehen 2 widersprüchliche Sätze darin :
1.) Die Mietänderung gilt ab dem 1.7.2011
2.) Die Mieterhöhung gilt ab dem 1.1.2013
Wir wollten daher den Vertrag von einem Experten prüfen lassen und ihn dafür für einen Tag mit nach Hause nehmen. Wenn der Vertrag ok ist, hätten wir ihn unterschrieben. Der Vermieter aber riss mir den Vertrag aus der Hand, wurde laut und ungehalten und sagte, so einen Quatsch gäbe es nicht, wenn wir nicht unterschreiben würden, dann würde er uns eben kündigen und rauswerfen.
Ich war noch nie in einer solchen Situation und habe nun große Sorge, dass wir bald auf der Straße sitzen. Kennt sich hier jemand mit dem Problem aus?
Ich bin für jeden Rat sehr dankbar.

Hallo,

ist der im Moment gültige Vertrag unbefristet? Wenn ja besteht kein Bedarf „nur“ wegen einer Mieterhöhung einen neuen Vertrag abzuschließen. Als Mieter würde ich ein Verlangen auf Abschluss eines neuen Vertrages ablehnen.

Der Vermieter hat außerdem

  • keinen Anspruch auf Abschluss eines neuen MV.
  • kann euch nicht so ohne weiteres kündigen und erst recht nicht rauswerfen, wobei ich unterstelle dass ihr euch als Mieter „normal“ verhaltet, keine Mietrückstände habt etc.

Viele Grüße,
FvS

Hallo,

zuerst einmal ganz ruhig, so einfach kann der Vermieter Ihnen nicht kündigen, er müßte dann die Kündigung mit Eigenbedarf begründen und die Wohnung selbst beziehen.
Desweiteren sollten Sie wissen, dass bei einer Mieterhöhung kein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden muss, das hätten Sie auch bei der Untervermietung nicht müssen.
Es gibt einen Zusatz zum Mietvertrag und fertig.
Warum haben Sie Ihren Mann aus dem Mietvetrag rausnehmen lassen?
Steht in dem jetzt gültigen Mietvertrag die Untermieterin nur für einen bestimmten Zeitraum drin?
Mir welcher Begründung will der Vermieter eine Mieterhöhung?

Außerdem haben Sie das Recht, einen neuen Mietvertrag prüfen zu lassen, bevor Sie ihn unterschreiben.

MfG P. Kunze

Tut mir leid, diese nicht ganz einfache Frage kann ich nicht beantworten.
Hier kann wirklich nur ein Experte helfen.

Hallo,

der Vermieter weiss schon, aus welchem Grund er den Vertrag nicht herausgegeben hat, denn so ist er rechtwidrig! Soweit ich weiß, sind Jahresverträge nicht mehr gültig, wenn sie neu abgeschlossen sind.

Normal hätte es gereicht, wenn er ein Schreiben aufgesetzt hätte, ab dem und dem Zeitpunkt steht eine Mieterhöhung an und das ihm bekannt ist, dass der Ehemann nun wieder in der Wohnung wohnt und somit der Untermietvertrag aufgehoben wird.

Der Vermieter hat bisher immer gut gehandelt, aus welchem Grund er nun so reagiert??? Kündigen kann er nicht einfach so, es muß ein gravierender Grund vorliegen.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. lG

Ich würde dies prüfen lassen

Hi hug_a_tree,
keine Sorge, sooo schnell gehts gar nicht.Das Datum rückwirkend zum 01.07.11 vertraglich zu ändern ist unannehmbar. Wenn Dein Mann im Ausland ist, geht das den Vermieter auch nichts an. Er muss nicht extra in den Mietvertrag aufgenommen werden, Ihr hattet ja die ganze Zeit eine eheliche Gemeinschaft.
Einer Mieterhöhung kann man zustimmen, muß aber nicht. Z. B wenn sie einem zu hoch erscheint, oder Vergleichswohnungen nicht genannt werden, oder sich nicht auf den örtlichen Mietspiegel beziehen. Hier machen Vermieter viele Fehler. Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit, d.h. wenn Ihr nicht zustimmt, muß der Vermieter evtl. versuchen die Zustimmung einzuklagen. Von Kündigung ist da keine Rede, und wenn doch der Kündigung widersprechen.
Vielleicht trennt Ihr Euch doch in ca. 2 Jahren vom Vermieter, aber vorher passiert nix.
Frohe Zeit
fragmich46

Hsllo,

er müßte schon Eigenbedarf anmelden um ihnen zu kündigen zu können. Bis zur Unterzeichnung eines neuen Vertrages gilt nach wie vor der bestehende Vertrag.

MfG.

Hallo hug_a_tree,

normalerweise brauchen Sie keinen neuen Vertrag wegen Untervermietung. Aber das hat sich bei Ihnen ja schon erledigt.
Für ein und die selbe Wohnung zwei Mietverträge - wie soll das funktionieren? Wurde der erste bei Abschluß des zweiten nicht gekündigt? Oder ersetzte der zweite den ersten?
Für eine Mieterhöhung wird ein neuer Mietvertrag erstellt - wozu das?
Ihnen steht selbstverständlich das Recht zu das Vertragsexemplar mitzunehmen und rechtlich prüfen zu lassen.
Das mit der Kündigung kann der Vermieter nicht so einfach durchziehen. Er muß diese begründen. In Ihrem Fall hat er schlechte Karten.
An Ihrer Stelle würde ich den gesamten Vorgang zu einer Rechtshilfe (Mieterbund o.ä.) nehmen.
Der Vorgang ist sehr außergewöhnlich!!

Gruß Fred

Für eine Mieterhöhung bedarf es keines neuen Vertrages.Es reicht eine ergänzende Anlage .Der Vermieter kann sie nicht grundlos raus werfen . Entweder es bestehen triftige Gründe , wie z.B Mietrückstand oder er kündigt auf Eigenbedarf , den er aber erst mal nachweisen muss.Und selbst dann hätten sie mindestens drei Monate Zeit sich etwas anderes zu suchen.
Also ganz entspannt bleiben !!!

Hi : )

zum Inhalt der beiden widersprüchlichen zusätzlichen Einfügungen in Euren Mietvertrag durch den Vermieter möchte ich selbst mich nicht äußern, da sie mir selbst etwas hinterfragungswürdig erscheinen! Und dies sollte auch dringend von einem Experten geprüft werden!
Was den Auftritt des Vermieters selbst angeht, ist dieser nicht nur recht verdächtig, sondern auch absolut unpassend zur Situation. Mieter haben ebenso Rechte u. Pflichten wie Vermieter. Und so ist es auch Ihr gutes Recht, vor Unterzeichnung des neuen Mietvertrages diesen durch einen Experten Ihrer Wahl auf seine Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit überprüfen zu lassen, notfalls auf Basis hierfür rechtlicher Grundlagen, auch in inhaltlicher Hinsicht Ihr Dementi einzulegen. Halten Sie sich hierfür Ihren Experten sicher im Rücken! Einen Rauswurf wegen Prüfung des neuen geänderten Mietvertrages brauchen Sie m.E. nicht zu befürchten, da es hierfür keinerlei rechtliche Handhabe seitens Ihres Vermieters gibt.Sollte es dennoch
zu einer härteren Konfliktsituation kommen, wenden Sie sich kurzfristig an einen Anwalt für Mietrecht (Antrag auf Beratungshilfe beim für Sie zuständigen Amtsgericht stellen zum Erwerb eines Beratungsberechtigungsscheins für den Anwalt, wenn Sie sich finanziell einen solchen normal nicht leisten können!), der sich sodann mit Ihrem Vermieter schriftlich in Verbindung setzt, Ihnen zur Seite steht, den Konflikt zu lösen.

Ich wünsche Euch viel Glück, noch eine schöne Adventszeit sowie ein ruhiges u. besinnliches Weihnachtsfest!

Diese Auskunft ist nicht als Rechtsauskunfts zu werten, sie dient lediglich als eine Empfehlung!

Hallo liebeWer-Weiß-Was Mitglieder,

Hier die Situation:
Mein Mann und ich wohnen seit 6 Jahren in einer Miet-Wohnung
in einem Haus, welches ansonsten nur geschäftlich vermietet
ist. Außer unserer Privatwohnung gibt es im Haus noch 2
Firmen. Eine gehört der Frau unseres Vermieters und die andere
ist eine Fremdfirma.
Vom 1.6.2010 bis zum 1.7.2011 musste mein Mann aus beruflichen
Gründen im Ausland wohnen, weswegen ich mit schriftlicher
Zustimmung des Vermieters ein Zimmer der Wohnung
untervermietet hatte (er machte einen neuen Vertrag wo die
Untermieterin auch drin stand). Mein Mann kehrte nach dem
einen Jahr zurück und der Untermieter zog wieder aus. Der
Vertrag in dem die Untermieterin drin stand, besteht aber
immer noch, weil der Vermieter meinte das sei schon ok, er
wisse ja, dass nun mein Mann wieder da wäre.

Jetzt steht eine Mieterhöhung an. Soweit kein Problem, der
Vermieter hat dafür einen neuen Mietvertrag aufgesetzt, in dem
nun mein Mann wieder drin steht und die Untermieterin nicht
mehr drin steht. Jetzt steht aber in dem neuen Vertrag, dass
wir uns verpflichten sollen, mindestens ein weiteres Jahr
nicht zu kündigen. Außerdem stehen 2 widersprüchliche Sätze
darin :
1.) Die Mietänderung gilt ab dem 1.7.2011
2.) Die Mieterhöhung gilt ab dem 1.1.2013
Wir wollten daher den Vertrag von einem Experten prüfen lassen
und ihn dafür für einen Tag mit nach Hause nehmen. Wenn der
Vertrag ok ist, hätten wir ihn unterschrieben. Der Vermieter
aber riss mir den Vertrag aus der Hand, wurde laut und
ungehalten und sagte, so einen Quatsch gäbe es nicht, wenn wir
nicht unterschreiben würden, dann würde er uns eben kündigen
und rauswerfen.
Ich war noch nie in einer solchen Situation und habe nun große
Sorge, dass wir bald auf der Straße sitzen. Kennt sich hier
jemand mit dem Problem aus?
Ich bin für jeden Rat sehr dankbar.

Was will er denn, er kann Euch nicht ohne Grund vor die Tür setzen. Natürlich muss er euch Zeit zum prüfen des Vertrages geben. Also nicht einschüchtern lassen. Immer freundlich lächeln aber nicht veralbern lassen. Sollte der Vermieter weitere Anstallten machen, nehmen sie sich einen Anwalt. Den zahlt übrigens auch der Vermieter wenn er im Unrecht ist. Einen neuen Vertrag würde ich sowieso nicht unterschreiben, sollte dieses Nachteile für sie haben. Ihr Mann kann immer mit einziehen, dafür brauchen sie keinen neuen Vertrag, nicht einmal die Zustimmung des Vermieters.

Hallo,

den Fehler habt ihr bereits gemacht, als ihr einen neuen Vertag mit der Untermieterin getätigt habt.

Der alte Vertrag mit schriftlicher Zustimmung war vollkommen ausreichend und neue Verträge bringen selten Vorteile.

Die Untermieterin hat rechtlich gesehen, wenn sie als gleichberechtigter Mieter vermerkt war, sogar noch Pflichten - zB wenn ihr die Miete nicht zahlen könnt usw.
Es sei denn sie hatte einen gesonderten Untermietervertrag.

  1. ist eine Rückdatierung, nach 18 Monaten Mietdauer kann man die Mieter erhöhen - schätze dann kommt das ja hin.

  2. Die Mieterhöhung ist so nicht zulässig, da Mieterhöhungen mind. drei Monate im vorraus anzukündigen sind.
    Mit der Rückdatierung wäre der Vermieter dann in der Frist, wo er erhöhen dürfte - berücksichtigt er eure bisherige Mietdauer.
    Bei einem Neuvertrag hätte er auch die Miete neu festlegen können.
    Die Mieterhöhung wäre so oder so, nichtig gewesen, weil diese nicht fristgeracht gestellt worden ist.

Die Klausel, das ihr ein Jahr nicht kündigen dürft, kann der Vermieter als Individualvereinbarung aufnehmen, allerdings müßt ihr das nicht unterschreiben.

Kündigen und raus werfen, kann der Vermieter euch nicht!

Denn es besteht ein gültiger Mietvertrag, wo du unterschrieben hast. Du hast das recht deinen Mann bei dir wohnen zu lassen und hast dem Vermeiter mitgeteilt, wer in der Wohnung derzeit wohnt - somit ist keine vertragliche Verletzung gegeben.

Der Vermieter hat keinerlei Grundlage zur Kündigung. Weder stört ihr den Hausfrieden nachhaltig, noch seit ihr ihm Miete schuldig. Es ist kein Muss einen neuen Vertrag zu unterschreiben, da der Alte gültig und bindend ist.

Einzige Möglichkeit des Vermieters ist euch ordentlich zu kündigen - wegen Eigenbedarf. Den muss er ggf. nachweisen.

Leider habt ihr durch den Neuvertrag wahrscheinlich (das sollte ein fachmann prüfen) die längeren Kündigungsfristen verspielt.

Einen einmal geschlossenen Mietvertrag nicht ständig erneuern lassen - dazu besteht keinerlei Veranlassung. Nur so als Tipp für die Zukunft!

Viele Grüße

Hallo!Wenn ein Untermieter einzieht, oder die Miete erhöht wird muß kein neuer Mietvertrag gemacht werden.denn Je länger Sie wohnen desto länger wird die kündigungsfrißt.Ab 5Jahre 6 monate und ab 10 Jahre 9Monate.Wobei Sie können immer noch mit 3 Minaten frißt kündigen.Und wenn ein Untermieter einzieht dann machen Sie mit ihm einen Mietvertrag. Den Vermieter geht das gar nicht an.Der muß nur zustimmen. Also Sie mussen diesen neuen Mietvertrag gar nicht unterschreiben.Und kündigen kann er Sie auch nicht.Wenn Sie miete zahlen, und die Mieterhöhung, dann kann der Vermieter Sie niemals rauswerfen.Nur keine Angst!

Sebstverständlich steht ihnen Recht zu Mietvertrag, wie auch jeden anderen Vertrag genau zu lesen, oder auch prüfen zu lassen.
Unstimmigkeiten wegen des Datums sollten natürlich geändert werden.
Eine nachträgliche Mieterhöhung meiner Meinung nach sowieso nicht zulässig.
Zu große Sorgen sollten sie sich nicht machen, so leicht und ohne Grund kann er Ihnen nicht einfach kündigen.

Hallo,

vorweg, ich bin kein Anwalt, daher ist mein Rat unverbindlich.

Einen neuen Mietvertrag wegen einer Untervermietung halte ich nicht für notwendig. Der Vermieter muss nur informiert werden, kann aber seine Zustimmung nicht verweigern. Das Mietverhältnis wird zwischen dem Mieter und dem Untermieter begründet. Dazu ist der Vermieter nicht notwendig. Hier sieht es für mich so aus, als ob es nicht zu einer Untervermietung gekommen ist, sondern, dass die „Untermieterin“ zu einer Hauptmieterin erklärt wurde. Das kann für Sie problematisch werden.

Der neue Vertrag ist nun in der Welt, deshalb gilt auch dieser. Für Mieterhöhungen ist kein neuer Vertrag notwendig. Warum der Vermieter so reagiert, kann ich nicht nachvollziehen.

Allerdings ist das Kündigen eines Mietverhältnisses durch den Vermieter nicht so einfach. Es gibt nur bestimmte Gründe, warum gekündigt werden kann. Insofern Ruhe bewahren und erst mal abwarten.

Frohes Fest und guten Rutsch

Gruß

Hallo schoenbeck,

vielen Dank für deine Antwort. Ja, der im Moment gültige Vertrag ist unbefristet.
Ich hoffe, dass die Sache gut für uns ausgeht, aber so wie du es beschrieben hast, dürfte es ja keine Probleme geben. Wir suchen auf jeden Fall nun intensiv nach einer neuen Bleibe, denn auf Dauer halten wir den ganzen Stress nicht mehr aus. Aber gut zu wissen, dass wir genug Zeit zum Suchen haben.

Beste Grüße,

huggy

Hallo karline,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin erstmal etwas beruhigt. Hier die Antworten auf deine Fragen:
-Mein Mann wurde auf Verlangen des Vermieters aus dem Vertrag genommen, er meinte „es muss ja alles seine Richtigkeit haben“…
Ich war damals so gutgläubig und habe es einfach unterschrieben. Das wird mir nicht mehr passieren. Aus Fehlern lernt man ja glücklicherweise.
-Die Untermieterin steht in dem momentan gültigen Vertrag ohne Befristung drin.
-Der Vermieter will die Mieterhöhung, „weil ja alles teurer geworden ist, und weil seit 6 Jahren keine Mieterhöhung vorgenommen wurde, und weil die Wohnung ja so billig ist wie eine Sozialwohnung, und das darf nicht sein“. So waren seine Worte.

(Wir zahlen für effektive 76qm 450 Euro Kaltmiete. Wir haben in jedem Raum Dachschrägen und von den 100qm Bodenfläche sind nur 76qm als Wohnfläche zu berechnen. Haben da mal nachgemessen. Zuzüglich 200 Euro Nebenkosten plus 25 Euro für einen Stellplatz. Also 675 Euro insgesamt. Die Nebenkosten sind eine Vorauszahlung, am Jahresende wird nach Verbrauch abgerechnet, in der Regel hatten wir Nachzahlungen von 100 bis 300 Euro für Heizkosten, da hier alles sehr schlecht isoliert ist, und die Geschäftsräume unter uns nur auf 14 Grad geheizt sind, da es sich um Ausstellungsräume handelt.)

Beste Grüße,

huggy

Hallo Mike-Lohfelden,

ok, trotzdem vielen Dank für deine Antwort.

Beste Grüße,

huggy

Tut mir leid, diese nicht ganz einfache Frage kann ich nicht
beantworten.
Hier kann wirklich nur ein Experte helfen.

Hallo EngelR999,

vielen Dank für deine Antwort. Den Verdacht hatte ich auch, denn wenn er den Vertrag nicht herausgeben will, muss ja eigentlich etwas faul sein. Wie du schriebst ist er ja eventuell sogar rechtswidrig.

Du hast geschrieben „Der Vermieter hat bisher immer gut gehandelt, aus welchem
Grund er nun so reagiert???“
Naja, zum Thema „gut gehandelt“ kann ich dir ja mal erzählen, was wir mit dem Vermieter schon alles erlebt haben:

  • unangemeldete Besuche, auch abends und am Wochenende (haben ihn dann irgendwann nicht mehr hereingelassen, sondern an der Haustür abgefertigt, da hörte das dann auf)

  • wenn er klingelt, und wir nicht innerhalb von wenigen Sekunden an der Tür sind, hämmert er mit den Fäusten gegen die Tür und ruft laut (ich habe versucht ihm zu erklären, dass ich nicht den ganzen Tag im Flur stehe und warte dass jemand kommt, vor allem wenn kein Besuch angemeldet ist, und dass man einfach einen Moment braucht, bis man an der Tür ist, wenn man gerade im Bad ist oder im Schlafzimmer, aber das war ihm völlig egal)

  • im Sommer stopft er unseren Biomülleimer mit Gartenabfällen und Baumschnitt voll, so dass wir unseren Biomüll nicht mehr in die Tonne bekommen (die Mülltonnen von seiner Frau, die ja im Hause ihr Geschäft hat, wurden von ihm abgemeldet)

  • Er erlaubt uns nicht, im Sommer einen Wäscheständer draußen hinzustellen

  • Er erlaubt uns nicht, unsere Fahrräder auf unserem Stellplatz abzustellen (er sagt, das sieht hässlich aus, wir sollen sie kostenpflichtig in einer Garage abstellen, die wir zu diesem Zweck für 50 Euro pro Monat mieten sollen. Wir haben die Fahrräder seitdem in der Wohnung stehen).

  • Er kassiert jeden Monat 10 Euro für eine Satellitenanlage, die von einem Baum blockiert wird, und deshalb reihenweise Bildstörungen liefert, sobald der kleinste Wind aufkommt, da dann ein Ast vor der Schüssel hin und her schwingt. Bei etwas stärkerem Wind haben wir gar kein Bild mehr. Wir haben ihn schon mehrfach darum gebeten etwas zu unternehmen, aber leider erfolglos.

  • In der Dusche sind die Silikonfugen undicht und der Fugenmörtel bröckelt ab, und er bessert es nicht aus, obwohl wir ihm das schon mehrmals gemeldet haben. Gleichzeitig verbietet er uns, es selbst auszubessern (wir werden das jetzt mal schriftlich bei ihm melden, weil ich echt Sorge habe, dass das Wasser in die Wand läuft).

usw.

Nunja, wir suchen jetzt intensiv nach einer anderen Wohnung, und ich bin echt froh, dass wir dafür wenigstens genug Zeit haben, weil er uns ja scheinbar nicht einfach so rauswerfen kann wie du ja schriebst. Das hilft mir sehr!

Beste Grüße,

huggy