Ich bin neu hier, und hoffe ihr könnt mir helfen… Nun zu meiner Frage :
Meine Vermieterin kam vor 3 Wochen zu mir und sagte das ich ausziehen muss wegen Eigenbedarf, nun ist es aber so das sobald ich rausgehe sie mich anhält und fragt " Haben sie schon eine Wohnung gefunden ? " das geht mir wirklich auf die Nerven. Heute war es wieder so mit dem end Satz " Ich werde zum Rechtsanwalt gehen " ist das zulässig das meine Vermieterin mich laufend anhalten darf ? Ich meine wenn ich eine Wohnung finde dann kann ich das selbst sagen… Ich laufe schon andere Wege damit ich sie nicht antreffe… Eine Schriftliche Kündigung habe ich noch nicht erhalten.
ich denke nicht, dass schon der Tatbestand der „Nachstellung“ erfüllt ist. („Stalking“-Paragraf 238 im Strafgesetzbuch).
Immerhin:
Du hast bisher eine mündliche Vorab-Information zur Kündigung erhalten.
Bevor keine schriftliche Kündigung vorliegt, bist du auch nicht gekündigt worden.
Halte durch, halte still.
Suche dir eine Wohnung, denn irgendwann wird der Auszug kommen.
Dann kannst du pokern:
Wenn du eine passende Wohnung hast, dann sag der Dame: „Nö. Sie haben mir ja auch nicht gekündigt. Also rechtlich gesehen hab ich ja noch eine Frist von (3, 6 oder 9 Monaten - je nach Länge des Mietverhältnisses).
Wissen Sie, ich könnte ja eher raus. Aber ich habe das Geld für die notwendigen Schönheitsreparaturen und den Umzug noch nicht beisammen. Im Prinzip - wenn Sie möchten - könnte ich die Wohnung ja bald verlassen, wenn ich die dann nicht renovieren muss und Sie mir etwas beim Umzug helfen, z.B. finanziell.“
Klar, ich kann doch auch Leute auf der Strasse ansprechen und sie in ein Gespräch verwickeln. Wenn sie darauf keine Lust haben gehen sie eben weiter. Ich darf sie nur nicht daran hindern ihren Weg fortzusetzen indem ich sie z.B. festhalte.
Hallo!
Bist Du schon auf die Idee gekommen, dass sie es gut mit Dir meint und Dir die offizielle Kündigung erst dann zustellen will, wenn Du Aussicht auf eine neue Bleibe hast. Sie will Dich nicht einfach auf die Straße setzen.
Ansonsten finde ich die Tipps von x_Strom echt gut.
MfG
airblue21
Ich hatte noch die Idee, dass sie es evtl nicht gut meint, sondern keinenusreichenden Grund für eine Kündigung haben könnte und den Mieter auf diese Weise zum Auszug bewegen möchte.
Wegen so etwas musst du dich nicht zum Opfer machen. Bis jetzt bist du nämlich in der überlegenen Position, weil du noch gar keine schriftliche Kündigung bekommen hast.
Beim nächsten Aufeinandertreffen kannst du das der Dame mit einem (süffisanten) Lächeln entgegenhalten, dass die 6-monatige Kündigungsfrist ohnehin erst anläuft, wenn sie dir endlich schriftlich kündigt. Bis jetzt gibt es keine wirksame Kündigung und sie könne dir nachstellen, solange sie wolle.
Danke für die vielen Antworten Also die Vermieterin meint es keinesfalls mit mir gut, sie ist eher ein Hausdrachen wenn man es so nennt kann Sie hat mir schon Warmwasser und die Heizung abgeschaltet, damit ich schneller ausziehe…
Z. B.: Wenn noch eine andere Wohnung da frei würde, müsste sie die nehmen für ihren Eigenbedarf.
Wenn die Person nicht eng genug verwandt ist, ginge auch nichts mit Eigenbedarf.
Oder es besteht gar kein Eigenbedarf und die Vermieterin hat andere Gründe.
Das wären die Möglichkeiten, die mir dazu einfallen.
Eigentlich würde ich bei so einer Tour wirklich darauf tippen, dass sie in Wirklichkeit keinen berechtigten Grund hat, um Eigenbedarf anzumelden.
Das klingt für mich überhaupt nicht nach Nettigkeit, oder danach, dass sie einen vorab informieren will, sondern viel eher nach einer Drohung. Und wenn eine Vermieterin nicht nett ist, aber trotzdem nicht schriftlich kündigt, dann denke ich am ehesten, dass diejenige keine Berechtigung hat zu kündigen.
Wenn sie die Wohnung kündigt, und es stellt sich hinterher raus, dass sie gar keinen Eigenbedarf hat, dann ist sie schadenersatzpflichtig. Das wird sie wohl wissen, ebenso wie sie wissen wird, dass man einen Mieter eigentlich nur per Eigenbedarf loswerden kann. Wenn sie einen Mieter mündlich rausgrault, dann wird der Mieter hinterher nichts unternehmen, egal ob es wirklich einen Eigenbedarf gab oder nicht.