Vermieterin möchte einen Schlüssel!

An nettes Hallo an die Runde,

kann jemand von euch mir mal weiterhelfen?

Also ich habe in meiner Mietswohnung das Schloss zur Wohnungstür ausgetauscht, jetzt möchte meine Vermieterin einen Nachschlüssel haben.

Meine Frage ist nun ob Ihr der Schlüssel zusteht oder ob ich das verweigern kann, weil ich nicht gerne möchte das jemand „fremdes“ einen Schlüssel zu meiner Wohnung hat.

Schonmal Danke

Daniel

Keinen Schlüssel

Meine Frage ist nun ob Ihr der Schlüssel zusteht oder ob ich
das verweigern kann, weil ich nicht gerne möchte das jemand
„fremdes“ einen Schlüssel zu meiner Wohnung hat.

Nein, dem Vermieter steht kein Schlüssel zu.

http://www.google.de/search?client=opera&rls=de&q=Sc…

z.B.: http://www.ra-kotz.de/wohnungsschluessel.htm

Gruß

Stefan

auch von mir: KEIN schlüssel
dem vermieter steht definitiv KEIN schlüssel zu. erst wenn du ausziehst musst du entw. das schloß zurücktauschen oder zum neuen schloß alle schlüssel aushändigen. aber solang du drin wohnst hat er kein anrecht drauf!

lg

Hallo !

Und was machst Du, wenn Du mal nicht in die Wohnung kannst, weil Tür zu?
Hat dann ein Nachbar Deinen Schlüssel?

Vertraust Du einem Nachbarn mehr, als deinem Vermieter?

mfgConrad

Hallo Conrad

Hallo !

Und was machst Du, wenn Du mal nicht in die Wohnung kannst,
weil Tür zu?
Hat dann ein Nachbar Deinen Schlüssel?

Vertraust Du einem Nachbarn mehr,

aber allemal :wink: man sollte den Schlüssel wo anders deponieren…

als deinem Vermieter?

mfgConrad

Der Kater

Kommt darauf an…
…was steht denn bezüglich Schlüssel im Mietvertrag?

Steht da nichts -> kein Schlüssel
Ist da was geregelt dann gilt was dort steht -> Vertragsfreiheit

Gruß
Stefan

Wer bist Du denn? Ob Du Deinen Vermieter liebst, wollte ich gar nicht wissen!

Nein! Auch dann nicht!
Hi.

Und wenn im Vertrag steht: „Der Mieter ist dem Vermieter nach Wunsch sexuell zu Diensten zu sein.“ Fällt das auch in Vertragsfreiheit? :wink:

Selbst wenn dort also so ein Passus (das mit dem Schlüsselnatürlich) vorhanden ist, ist dies eine überraschende Klausel (weil unüblich) und somit unwirksam.

Der Vermieter hat NIE, NIMMER, NIENICHT, NEVER EVER das Recht, einen Schlüssel zur Wohnung zu behalten!

Gruß
Christian

Mahlzeit!

Der Vermieter hat NIE, NIMMER, NIENICHT, NEVER EVER das Recht,
einen Schlüssel zur Wohnung zu behalten!

http://www.ra-kotz.de/wohnungsschluessel.htm
Erster Satz!

Gruß
Stefan

Dein patziger Kommentar ändert nichts daran, daß Mikesch recht hat.

Man KANN, wenn man möchte, einen Schlüssel bei Freunden, Verwandten, Nachbarn - eben bei Leuten, denen man vertraut! - deponieren.

Muß man aber nicht. Und wenn du dann mal nicht in deine Wohnung kommst, ist es dein Pech, daß du den Schlüsseldienst bemühen mußt.

Gruß
Christian

2 „Gefällt mir“

Hi.

Und wenn im Vertrag steht: „Der Mieter ist dem Vermieter nach
Wunsch sexuell zu Diensten zu sein.“ Fällt das auch in
Vertragsfreiheit? :wink:

Wäre das sittenwidrig - eine sexuelle Nötigung und somit nichtig. Was aber nichts daran ändert, daß ein Schlüssel an den VM zu übergeben ist, wenn dies vertraglich so festgelegt wurde.

Gruß
Tina

Großer Unsinn! Hier geht es um die Privatsphäre, da hat kein Vermieter was drin zu suchen. Nur weil viele diese vermeintlich sinnvolle Praxis praktizieren, heißt das nicht, dass es rechtens ist.
Und so ganz nebenbei: es gibt durchaus Hausverwaltungen, bei denen diese Praxis ausdrücklich verboten ist. Man denke einfach mal an fehlende Wertsachen o.ä. :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Man kann für einen solchen Fall einen Schlüsseldienst organisieren. Das ist nicht sooo teuer, nur lästig.
Oder eben einfach auf seinen Klimbim aufpassen. Mein Ersatzschlüssel liegt in der Wohnung, sollte ich den irgendwann mal verlieren, übernachte ich bei Freunden, der Freundin oder irgendwo anders. Der Schlüsseldienst innerhalb der normalen Arbeitszeiten ist auch nicht sooo teuer wie in der Nacht.
Und wer ganz große Panik hat, besorgt sich einfach ein schlüsselloses Zugangssystem :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Dirk

Dein patziger Kommentar ändert nichts daran, daß Mikesch recht
hat.

Man KANN, wenn man möchte, einen Schlüssel bei Freunden,
Verwandten, Nachbarn - eben bei Leuten, denen man vertraut! -
deponieren.

Muß man aber nicht. Und wenn du dann mal nicht in deine
Wohnung kommst, ist es dein Pech, daß du den Schlüsseldienst
bemühen mußt.

Gruß
Christian

Man kann für einen solchen Fall einen Schlüsseldienst
organisieren. Das ist nicht sooo teuer, nur lästig.

wenn bei dir 80-150€s nicht teuer sind, weiss ich ja nicht:frowning:,ich hab mich generell am WE oder zu unpassender Zeit ausgesperrt :wink:

LG
Mikesch

1 „Gefällt mir“

Großer Unsinn! Hier geht es um die Privatsphäre, da hat kein
Vermieter was drin zu suchen. Nur weil viele diese
vermeintlich sinnvolle Praxis praktizieren, heißt das nicht,
dass es rechtens ist.
Und so ganz nebenbei: es gibt durchaus Hausverwaltungen, bei
denen diese Praxis ausdrücklich verboten ist. Man denke
einfach mal an fehlende Wertsachen o.ä. :wink:

Gar kein Unsinn, die Tatsache, daß der VM einen Schlüssel behält, besagt nicht, daß er die Wohnung ohne die Einverständnis des Mieters betreten darf. Das darf er ausdrücklich nicht. Wo steht, daß es nicht rechtens ist das der VM einen Schlüssel hat?

Gruß
Tina

Na klar, ich bezahl jeden Monat meine 380€ Miete, um mich dann über einmal 150€ aufzuregen, die ich selbst vedaddelt habe?
Ich weiß ja nicht, was ihr so mit euren Schlüsseln macht, aber meiner ist mir ehrlich gesagt noch nicht abhanden gekommen. Zumindest nicht im Erwachsenenleben :wink:
Und wenn, hab ich Notlösungen, die es preiswerter machen.
Ich hab ihn mal bei der Freundin liegenlassen, das ist dann die Gelegenheit, doch schon wieder dort anzutraben. Aber so richtig aussperren geht doch gar nicht, wenn man(n) alle Sinne beisammen hat
:smile:))

wenn bei dir 80-150€s nicht teuer sind, weiss ich ja
nicht:frowning:,ich hab mich generell am WE oder zu unpassender Zeit
ausgesperrt :wink:

LG
Mikesch

völlig ot

Aber so
richtig aussperren geht doch gar nicht, wenn man(n) alle Sinne
beisammen hat
:smile:))

Hallo Dirk,

oh doch das geht. Und wie das geht :wink:)

Gruß

Samira

1 „Gefällt mir“

Ich hab die Gesetze nicht im Kopf, aber frag doch mal Dr. Google nach „Unverletzlichkeit der Wohnung“.
Da hab ich gerade ausführlich drüber gelesen :wink:
Es gibt absolut keinen vernünftigen Grund, dem Vermieter den Schlüssel zu geben. Solche Klauseln sind und bleiben nichtig.
Es spricht also nix dagegen, eine solche Klausel zu unterschreiben und diese dann nicht umzusetzen. Der Vermieter darf sich gern die Hacken ablaufen. Er kommt nicht zu seinem „Recht“!

Gar kein Unsinn, die Tatsache, daß der VM einen Schlüssel
behält, besagt nicht, daß er die Wohnung ohne die
Einverständnis des Mieters betreten darf. Das darf er
ausdrücklich nicht. Wo steht, daß es nicht rechtens ist das
der VM einen Schlüssel hat?

Gruß
Tina

Hallo Dirk,

oh doch das geht. Und wie das geht :wink:)

Gruß

Samira

Man(n)???
:smile:))

Hallo !

Das ist doch eigentlich ganz einfach.
Jeder Vermieter besitzt Schlüssel der Mietwohnungen. Bei Übergabe der Wohnung behält jeder Vermieter einen Schlüssel.
Baut der Vermieter ein neues Schloß ein, so ist er verpflichtet, einen an den Vermieter abzugeben.

Er ist schließlich immer noch Besitzer dieser Wohnung und behält den Schlüssel aus Sicherheitsgründen.

mfgConrad