Bei einem Mehrfamilienhaus wechselt der Besitzer bzw. der Vermieter. Der bisherige Vermieter hat für seine Wohnungen eine Miete von € 400, 00 € verlangt.
Während der Besitzwechsel durchgeführt wurde, stand eine Wohnung frei. Nun vermietet der neue Vermieter, diese Wohnung neu und verlangt für diese Wohnung eine Miete von € 850, 00 €, obwohl die Wohnung von Art und Qulaität den anderen gleicht.
Die anderen Mietparteien zahlen weiterhin eine Miete von € 400,00, da diese noch Verräge mit dem bisherigen Vermieter hatten.
Aber sicher is das zulässig, solange die bisherigen Mieter keine 100%ige Mieterhöhung bekommen.
In D gilt Vertragsfreiheit; wenn der VM also meint, er müsste von zwei gleichwertigen Wohnungen eine zu 100 € u die andere zu 1000 € vermieten, kann ihm das keiner verbieten.
naja ganz so einfach ist das nun auch nicht. Wenn die Miete deutlich höher ist als der ortsübliche Mietspiegel für vergleichbare Objekte, kann man von Wucher sprechen. Der Vermieter kann also nicht einfach so 1000 Euro für die Wohnung verlangen, wenn dies deutlich über dem Mietspiegel liegt. Die genauen Zahlen kenne ich leider nicht auswendig, müsste ich nach schauen.
naja ganz so einfach ist das nun auch nicht. Wenn die Miete
deutlich höher ist als der ortsübliche Mietspiegel für
vergleichbare Objekte, kann man von Wucher sprechen.
Finde ich nich. Wenn ich jemanden finde, der bereit is, deutlich mehr zu zahlen, warum soll ich ihn dann nich nehmen? Wucher hin oder her, meine Beispielzahlen waren wohl ein wenig extrem. Wenn der VM nun einen guten Bekannten mehr oder weniger für lau wohnen lässt u darum die anderen Mieten recht hoch ansetzt, kann ihm das doch auch keiner verbieten, oder?
Der
Vermieter kann also nicht einfach so 1000 Euro für die Wohnung
verlangen, wenn dies deutlich über dem Mietspiegel liegt. Die
genauen Zahlen kenne ich leider nicht auswendig, müsste ich
nach schauen.
Da sis auch nich gegenstand der Frage gewesen. Die Frage lautete sinngemäß, ob der VM berechtigt is, verschieden hohe Kaltmieten zu fordern, u das isser meiner Meinung nach (IANAL)
Hallo,
da werden die anderen Mieter sicher auch bald die Mieterhöhung im Briefkasten haben, der Mietspiegel ist „auf seiner Seite“. Wobei es schon einige Jahre dauern wird, bis der Vermieter das Niveau der anderen erreicht - wenn überhaupt.
Beim stabilen Wohnraumangebot und stark fallenden Bewohnerzahlen von ca. 1% pro jahr, oder anders angedrückt von knapp 1 Promille im Monat wird sich in geraumer Zukunft kaum eine Zwangslage, bzw. Mietüberhöhung realisieren lassen.
Beim stabilen Wohnraumangebot und stark fallenden
Bewohnerzahlen von ca. 1% pro jahr, oder anders angedrückt von
knapp 1 Promille im Monat wird sich in geraumer Zukunft kaum
eine Zwangslage, bzw. Mietüberhöhung realisieren lassen.
Ja, ja, die Deutschen sterben aus…
Erstens ist noch lange nicht ausgemacht, dass die Bewohnerzahlen tatsächlich auf Dauer so rasch sinken, insbesondere wenn der Bevölkerungsrückgang teilweise oder ganz durch Zuzug von Mitbürgern „mit Migrationshintergrund“ kompensiert wird. Spätestens wenn Arbeitskräfte hierzulande wirklich knapp werden (und das ist m.E. in Teilen schon der Fall) wird es neue Anwerbekampagnen geben.
Zweitens ist die Zahl der genutzen Wohnraum-qm pro Einwohner seit Jahrzenten immer gestiegen. Auch dies wird helfen die Wirkung eines eventuellen Bevölkerungsrückgangs auf die Mietpreise zu kompensieren.
Merke: Prophezeihungen sind schwierig, ganz besonders wenn Sie die Zukunft betreffen.
Vermieter kann also nicht einfach …verlangen, wenn dies deutlich über dem Mietspiegel liegt.
Hallo,
wenn die Wohnung leer ist und vermietet werden soll, gilt kein Mietspiegel.
Bei Neuvermietung keine Obergrenze http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/mietrecht…
Oder sollte dies schon wiederveraltet sein?
Gruss Helmut
Wenn jemand ein Mehrfamilienhaus kauft und die volle ortsübliche Miete verlangt ist das legaler Mietwucher? Ist es nicht eher so, dass er ein Haus gekauft hat, in dem langjährige Mietverträge abgeschlossen waren, bei denen die Miete - wie in deinem Fall - die Hälfte dessen beträgt, was als ortsüblich angesehen wird?
Meinst du, die Handwerker in deiner Stadt nehmen auch die Hälfte für alle Arbeiten, die in den nächsten Jahren anfallen werden?
Und die Nebenkosten, die der Besitzer getragen hat und jährlich zu tragen hat? Werden diese auch auf dem Niveau von vor 20 Jahren stagnieren oder muss er azhlen, was aktuell von der Stadt/Gemeinde/dem Land aufgerufen wird?
Also ganz ehrlich: erst nachdenken, dann urteilen.
Dann begib dich mal aus deiner bevorzugten Ortslage auf das einfache flache Land mit seinen inzwischen verödeten Ortskernen. Dort wirst du auf jede Menge Immobilien treffen, die mangels Bewohner nicht mehr vermietbar und nur noch weit unter Preis veräußerbar sind (wenn überhaupt)
das sage ich auch immer erst nachdenken, dann urteilen und
sich vorab mal informieren was das Wort „Mietwucher“ bedeutet.
Jup, das würde ich Dir auch empfehlen. Wenn ich mir vorstelle, daß Du eine eine wirtschaftliche und ökonomische Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit als „legalen Mietwucher“ bezeichnest, hört bei mir jedes Verständnis auf. Ist das Wucher, wenn Du dein Auto für das verkaufst, was es wert ist, nur weil es dein Nachbar für die Hälfte hergibt?