angenommen eine Person mietet vor 2 Jahren im Winter eine Wohnung. Nun nisten sich vermutlich Wespen zwischen dem Wohnzimmer- und Küchenfenster ein (die Person kann es in diesem Falle aus den Fenstern heraus nicht sehen, da an der Blick auf die vermuteten Stelle verdeckt ist). Nehmen wir nun weiter an diese Person würde aufgehen wie ein Hefeklos wenn sie gestochen wird -> Allergie. Das kann natürlich sehr gefährlich werden wenn diese Person an der falschen Stelle gestochen wird.
Nun kann diese Person natürlich nicht mehr die Fenster öffnen, was zum einen natürlich sehr wichtig ist um Schimmel zu vermeiden und da diese Person im Dachgeschoss wohnen würde kocht die Wohnung natürlich.
Bei der Hausverwaltung wurde in diesem Falle schon angerufen aber nach 4 Werktagen (ein Wochenende würde dazwischen liegen ->6 Tage konnte nicht vernünftig gelüftet werden) wurde kein Termin für die Begutachtung und ggf Beseitung angekündigt, trotz Hinweis auf die Allergie und die Bitte diesen Termin (asap) zu nennen.
Diese Person wäre zwar beim Mieterschutzbund - aber würde sich denken - man kanns ja erstmal so versuchen - man müsse ja nicht immer direkt mit „Kanonen auf Spatzen“ schießen und der Verwaltung eine faire Chance geben.
Daher würde sich diese Person die Frage stellen: Welche gesetzlichen Fristen würden für die Begutachtung und ggf Beseitigung des Mangels (nicht Lüften können müsste ja eine Einschränkung der Wohnqualität sein) gelten?
Erstens könnte man versuchen, ob die örtliche Naturschutzbund die Wespen umsiedelt, oder ob sie jemanden wissen, der das macht. Wespen stehen ja mittlerweile unter Naturschutz.
nicht Lüften können
Lüften könnte man vielleicht von den anderen Zimmern aus, durch die Türen.
Außerdem könnte man es mit einem Fliegengitter versuchen. Das ist eigentlich sowieso besser als abtöten. Schließlich könnte auch eine Wespe durchs Fenster kommen, die da kein Nest in der Nähe hat.
Vielen Dank für eure Antworten
Ich fürchte, du meintest eine andere Art von Antworten.
Erstens könnte man versuchen, ob die örtliche Naturschutzbund
die Wespen umsiedelt, oder ob sie jemanden wissen, der das
macht. Wespen stehen ja mittlerweile unter Naturschutz.
Im Dachgeschoss ist das natürlich nicht so einfach, diese Person weiss nicht mal ob es sich um einen „Anbau“ der Bienen / Wespen handelt oder ob sich diese im Dach eingenistet haben (schäden am Dach und ggf auch eindringen in die Wohnung?!)
nicht Lüften können
Lüften könnte man vielleicht von den anderen Zimmern aus,
durch die Türen.
Ist nicht böse gemeint, aber hast du schonmal in einem Dachgeschoss gewohnt? Da bei der stehenden Luft auch nur annähernd einen Durchzug zu bekommen ist echt schwer…
Außerdem könnte man es mit einem Fliegengitter versuchen. Das
ist eigentlich sowieso besser als abtöten. Schließlich könnte
auch eine Wespe durchs Fenster kommen, die da kein Nest in der
Nähe hat.
Naja die beiden Fenster wären keinen Meter voneinander entfernt, da wäre die Gefahr extrem erhöht, dass selbst beim Anbringen eines Netzes einige der Fiecher in die Wohnung gelangen und durchs nicht mehr rausfinden aggresiv werden. Man könnte in diesem fiktiven Falle von ca 10 Insekten ausgehen die sich im fliegendem Wechsel aus dem vermutetem Nest abwechseln.
Vielen Dank für eure Antworten
Ich fürchte, du meintest eine andere Art von Antworten.
Ob ich das hören mag oder nicht ist irrelevant - der fiktive Mieter hat letztes Jahr ein Nest vor der Haustüre entfernen lassen nur hätt es damals nicht so lang gedauert und wollte gerne wissen wie man etwas Druck machen kann, da es für diesen Mieter wie beschrieben gefährlich war.
ja Fliegengitter wären angebracht, aber wenn da nicht die lieben kleinen Haustiere wären die Wespen als Beute ansehen, selbst bei gekippten Fenster wird das Netz beschädigt, sodass die ungebetenen Gäste eindrigen könnten.
Wie in der anderen Antwort beschrieben wäre letztes Jahr auch ein Nest entfernt worden, nur ging das damals innerhalb von ein paar Tagen und hat nicht direkt die Wohnung betroffen. Wenn man nun bedenkt, dass diese Insekten sich in das Dach „reinfressen“ wäre auch trotz Gitter für den Mieter eine extreme Gefahr begeben, vom Schaden am Haus, bzw der Mietminderung wenn ca 90% der Wohnung durch einen Bienen / Wespenschwarm nicht mehr bewohnbar sind (bzw die ganze Wohnung - eine Wohnung ohne Küche, ohne Telefon, Fernsehn, Toilette) ganz zu schweigen, wie gesagt, das vermutliche Nest ist nicht sichtbar (Sicht versperrt).
Zumindest angucken muss sich das doch die Hausverwaltung, oder?! Der Schaden kann ja in ungeahnte höhen gehen?!
unter den ganzen Wespenarten die in Deutschland anzutreffen sind, sind 2 Arten nur als Aggresiv einzustufen und Einige Arten stehen unter naturschutz und dürfen nur bei hoher Gefärdung ungesiedelt werden (aber in der Regel nur zwischen April und August).
Dass sich Wespen an Dächern einnisten ist eine normale Angelegenheit.
Nochmals die Verwaltung informieren und eine Mietminderung in Aussicht stellen, falls eine gestellte Frist nicht eingehalten wird.
Diese vorgehen hilft meistens.
Wenn man Pech hat wird aber das Nest je nach Wespenbart und Gefährdung nicht umgesetzt.
ja Fliegengitter wären angebracht, aber wenn da nicht die
lieben kleinen Haustiere wären die Wespen als Beute ansehen,
selbst bei gekippten Fenster wird das Netz beschädigt, sodass
die ungebetenen Gäste eindrigen könnten.
Nur als Tip, nicht als „Rechtsratschlag“: Es gibt auch verstärkte (mit Metall?) Insektenschutzgitter - wir haben sowas (wegen der lieben kleinen Haustiere) und die halten nun seit über 7 Jahren jeder Kralle stand.
Das ist eine Aufgabe der Kammerjäger und üblicherweise nicht von der Feuerwehr. Wenn man deinen Link liest, wird das auch klar und deutlich beschrieben.
Das ist eine Aufgabe der Kammerjäger und üblicherweise nicht
von der Feuerwehr. Wenn man deinen Link liest, wird das auch
klar und deutlich beschrieben.
Wenn Du den Text in meinem Link richtig gelesen hättest,
wäre dir dieser Satz aufgefallen:
Hornissen und viele andere Wespenarten stehen unter dem Schutz der Bundesartenschutzverordnung. Die Tiere dürfen nicht getötet, ihre Nester nicht zerstört werden.
Schon aus diesm Grund sind die Feuerwehren für die Umsiedlung der Wespennester zuständig.
Zitat:
Wenn Sie bei der Feuerwehr anrufen, um Ihr Wespennest entfernen zu lassen, dann erhalten Sie als Auskunft das die Feuerwehr keine Wespennester mehr entfernen darf, außer es liegt dort ein entsprechender Sachkundenachweis für das Entfernen von Wespennestern vor und die Feuerwehrleute sind entsprechend geschult. Sollte dies nicht der Fall sein besteht die Gefahr eines Bußgeldes in Höhe von 20.000 Euro. Aus diesem Grunde wird Sie die Feuerwehr an einen Schädlingsbekämpfer, bzw. Schädlingsbekämpfung oder Wespennotdienst verweisen. Quelle: http://optikill.de/schadlingsbekampfung-kammerjaeger…
Aus Kostengründen verzichtete der überwiegende Teil der bundesdeutschen freiwilligen Feuerwehren auf den Sachkundenachweis. Das mag bei der Berufsfeuerwehr in Frankfurt anders sein. Dies ist aber nicht die Regel und nicht jeder der hier postet wohnt in Frankfurt. Und ob die Feuerwehr Frankfurt bis zu uns hier fährt, wage ich zu bezweifeln
was glaubst Du, wollen die Wespen in Deiner Wohnung? Ich an Deiner Stelle würde sie einfach ignorieren. Ich selbst habe ein Wespennest in meinem Kleiderschrank http://www.adalan.de/bienennest.jpg und kann Dir versichern, dass die sich um mich und meine Wohnung nicht die Bohne interessieren. Sie fliegen schnurstraks vom Kleiderschrank zum Fenster und zurück. Noch nie hat eine Wespe irgendwelche Erkundungsflüge in der Wohnung unternommen, Selbst wenn ich im Weg stehe, macht sie halt einen kleinen Umweg um mich herum. Das sind friedliche Tiere, die auch nur ihre kleinen Kinder füttern wollen, so wie Du auch.
So harmlos sind Wespen auch wieder nicht… mal abgesehen davon dass die Person Allergiker zu sien scheint.
In meinem Rolladenkasten haben sie dazumal das verbaute Styropor zu Feinstaub verabeitet und den Kasten so ziemlich ausgehöhlt… auch die eine Aufängung war durchgenagt.
Hornissen und viele andere Wespenarten stehen unter dem Schutz
der Bundesartenschutzverordnung. Die Tiere dürfen nicht
getötet, ihre Nester nicht zerstört werden.
Schon aus diesm Grund sind die Feuerwehren für die Umsiedlung
der Wespennester zuständig.
Hi,
nö. Die Feuerwehr ruft dann beim Bund Naturschutz, der einen Experten dafür hat, an. Der ist zumindest hier dafür zuständig. Für die Umsiedlung eines Hornissennestes ist die Feuerwehr in der Regel nicht ausgebildet.
Zudem darf, zumindest in bestimmten Fällen (hier ein Hornissennest im Kindergarten), daß Nest scheinbar sehr wohl zerstört und die Insekten getötet werden.
Falls Du das nicht glaubst, kann ich Dir gerne die Telefonnummer meines Mannes geben. Der ist Feuerwehrkommandant und wir hatten vor 4 Wochen eben diesen Fall.
was glaubst Du, wollen die Wespen in Deiner Wohnung?
Ich hatte auch mal ein Wespennest unterm Dach in der Nähe des Fensters, und im Spätsommer kamen sie abends wegen des Lichtes immer rein und nervten ziemlich stark, indem sie immer in mein Bett fielen (waren nicht mehr so fit, die Guten).
Mit so einem Schnüre-Vorhang hätte ich das natürlich leicht eindämmen können. Aber mein blöder übereifriger Nachbar hatte da schon den Kammerjäger geholt, obwohl die garnicht bei ihm waren, sondern bei mir, und ich hatte lauter tote Wespen auf dem Balkon
Da war ich echt sauer.