Verpackung täuscht über Inhalt

Guten Tag,

Kunde kauft einen City Roller, der von Kind (8 Jahre) genutzt wird und nach weniger als einem Jahr an sicherheitsrelevanter Stelle kaputt geht - ein Stift ist gebrochen, der den Lenker arretiert.

Kunde ist der Meinung, es läge ein Garantiefall vor. Der Händler verneint. Begründung: Der Roller sei nicht für Sprünge ausgelegt und es sei nun mal so, dass Kinder „immer springen“.

Auf der Verpackung dieses - für Sprünge nicht geeigneten - City-Rollers sind lauter Action-Bilder von coolen Typen, die tollste Sprünge mit dem Roller ausführen. Es sei ein anderes Modell, so der Händler. Auch sind keine Hinweise sichtbar, dass Springen mit dem in der Packungn enthaltenen Modell verboten ist.

Kunde fühlt sich getäuscht, da auch beim Kauf nicht darauf hingewiesen wurde, dass Springen mit diesem Modell nicht möglich ist. Zu Recht? Kann die Reparatur im Rahmen der Garantie verlangt werden? Kann der Hersteller aufgefordert werden, die täuschenden Bilder von der Verpackung zu entfernen bzw. deutlich darauf hinzuweisen, dass der Inhalt nicht dem Dargestellten entspricht?

Besten Dank! Thorsten

exakt dieser sachverhalt…
…wurde doch vor etlichen tagen / wenigen wochen schon mal komplett abgehandelt. haben die antworten nicht gereicht?

Und das alles nur…

ein Stift ist gebrochen, der den Lenker arretiert.

Kunde ist der Meinung, es läge ein Garantiefall vor. Der
Händler verneint. Begründung: Der Roller sei nicht für Sprünge
ausgelegt und es sei nun mal so, dass Kinder „immer springen“.

Kunde fühlt sich getäuscht, da auch beim Kauf nicht darauf hingewiesen wurde, dass Springen mit diesem Modell nicht möglich ist.

Warnung: Diese Mikrowelle darf nicht zum Trocknen von Katzen verwendet werden.
Ohne jetzt Kenner der Materie zu sein würde ich fragen, ob es Indizien gibt, dass „Springen“ in den Rahmen des normalen Gebrauchs eines derartigen Geräts fällt.
D.h. ob dies ein allgemein anerkanntes Funktionsmerkmal von Rollern ist.
Ist dem nicht so, wäre es Pflicht des Kunden zu fragen, ob dieses spezielle Modell dieses Funktionsmerkmal wirklich erfüllt.
Ist dem so, wäre es Pflicht des Händlers darauf hinzuweisen, dass dieses Modell dieses Merkmal nicht erfüllt.

Kann die Reparatur im Rahmen der Garantie verlangt werden?

Hat das Gerät überhaupt 12 Monate (oder mehr) Garantie? Was kann man auf diese Garantie überhaupt verlangen? Garantien sind meist freiwillige Leistungen des Herstellers, da kann hier niemand sagen was im speziellen Garantie-Abkommen steht.
Wäre es nicht eher ein Fall der Gewährleistung, d.h. ein Sachmangel des Geräts?
Es wäre in diesem Fall gesetzlich die Pflicht des Herstellers zu beweisen, dass der Sachmangel nicht beim Produkt vorlag und der Schaden nicht entstanden wäre, wenn keine unsachgemäße Handhabung stattgefunden hätte.

Kann der Hersteller aufgefordert werden, die täuschenden Bilder von der Verpackung zu entfernen bzw. deutlich darauf hinzuweisen, dass der Inhalt nicht dem Dargestellten entspricht?

Das alles, nur weil ein Händler versucht, sich aus der Verantwortung für ein defektes Produkt zu ziehen?
Als nächstes fordert noch jemand vom Gesetzgeber, Internet-Werbung zu verbieten, weil ein kleiner Vertriebler ihm den falschen Tarif angedreht hat!

Das steht in keiner Verhältnismäßigkeit - es sei denn, der Hersteller weist an anderer Stelle (z.B. auf der Internetseite oder im inliegenden Bedienungshandbuch) darauf hin, dass die abgebildeten Produktmerkmale tatsächlich nicht beim Produkt aufzufinden sind, dann wäre es tatsächlich irreführend.

Gruß,
Michael

MOD: Genau. Nämlich hier.
/t/verpackung-taeuscht-ueber-inhalt/5545412