Anton A. ist Leiharbeiter und wird bei der Firma X eingesetzt. Der Einsatz dauert von 9/2017 bis 3/2018.
Für 2017 kann Anton A. natürlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Kann er das aber auch für
2018? Oder entfällt der Anspruch, weil -jahresübergreifend betrachtet- der Einsatz bereits länger als 3 Monate dauert? Dazu habe ich leider nichts gefunden und wäre für eine Info echt dankbar.
fragstu @Aprilfisch
guckstu was er sagt hier: Verpflegungsmehraufwand jedes Jahr neu? - #2 von Aprilfisch
Salü,
ich glaube nicht, dass er das verstanden hat. Sonst hätte er seine Frage ja nicht auf neu umkopieren müssen.
Nu sach Du doch mal was! ![]()
Schöne Grüße
MM
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