Habe eine Frage also ich muss für die Steuererklärung einen Nachweis bringen, das ich 2016 kein verpflegungsgeld bekommen habe vom Arbeitgeber und wollte dies steuerlich geltend machen . Mit den Arbeitgeber habe ich mich aber gerichtlich verstritten, also er gibt mir nichts schriftliches das ich es nicht bekommen habe . Wie kann ich das denn am besten machen bzw. Schreiben . Danke schonmal im vorraus.
Nur weil es vors Gericht ging, kannst du (erstmal) nicht einfach davon ausgehen, er stellt dir nichts aus. Schreib ihm einen Brief, in dem du ihn bittest, bis zu einem bestimmten Datum (2 - 3 Wochen) diese Bescheinigung auszustellen. Wenn er nicht darauf reagiert, kannst du beim Finanzamt immer noch nachfragen, was in der Situation zu machen ist.
Wenn es zum Gerichtsfall kommt, kannst du deinen ehemaligen Arbeitgeber als Zeugen durch deinen Anwalt vorladen lassen. Dann wird er Farbe bekennen müssen.
Arbeitsvertraglich vereinbarte Verpflegungskosten gelten formaliuristisch als Lohnbestandteil; ein Aussetzen der Verpflegungskosten ist mithin eine Lohnkürzung. Diese wird aber in deinem Lohnausweis nicht ersichtlich, falls der Arbeitgeber (was ich in deinem Fall vermute) nicht speziell ausgewiesen hat. Er denkt wohl, damit fein raus zu sein - ist er aber nicht.
Falls der Abeitgeber korrekt gehandelt hat und in deinen früheren Lohnausweisen die Verpflegungskosten ausgewiesen hat und im Jahr 2016 nicht, fällt die Lohnsumme 2016 insgesamt tiefer aus - dann wäre alles rechtens so, wie es jetzt ist. Prüf das nach und entscheide dann, ob ein Gang zum Gericht sich lohnen kann.
Für diese Behauptung hätte ich gern eine Quelle.
Ich war auf Montage auswärts von Montag bis Freitag und habe festen Lohn ohne zusätzlich Versorgung und logie gekriegt und will es von den steuern geltend machen
Bist du dir sicher, dass das FA nicht vielleicht einen Nachweis von dir über Auswärtstätigkeit haben möchte.
Schreib bitte ein bisschen mehr. Mit Verpflegungsgeld meinst du Verpflegungsmehraufwand, ugs. Spesen oder Auslöse? Wie oft warst du auswärts tätig? Wie wurden die z.B. Hotelkosten erstattet bzw. bezahlt? Wie wurde das in früheren Jahren gehandhabt?
Data
Oje.
Magst du kurz schreiben, wieviel brutto du hattest, welche Steuerklasse und ob verheiratet?
Ich befürchte aus deinen bis jetzt wenigen Angaben, dass dein AG nicht AG des Jahres wird und dir dementsprechend auch wenig gezahlt hat.
Es kann durchaus sein, dass dir der Ansatz des Verpflegungsmehraufwandes in der Einkommensteuererklärung überhaupt nichts nützt, weil du so wenig verdienst und keine bzw. sehr wenig Steuern bezahlst.
Also, ein paar Zahlen, dann schauen wir weiter.
Data
Kommt mir auch merkwürdig vor. Ich würde da den Arbeitsvertrag noch mal genauer anschauen: Wenn Verpflegungskosten als einzelner Bestandteil genannt sind, sind sie quasi automatisch nicht im Lohn enthalten. Wenn sie nicht erwähnt sind, heißt das noch nicht, dass sie im Lohn enthalten sind. Hast Du mal andere mögliche Regelungen für Deinen Tätigkeitsbereich durchforstet? Du könntest Dich auch an den Betriebsrat wenden (wenn es einen gibt).
LG
Kannst Du für die mehrtägigen auswärtigen Montagezeiten sowas wie „Zeitnachweise“ beibringen? Damit wäre ja zumindest die auswärtige Arbeit über Tage belegt.
Und dann würde ich Kontakt zum Finanzamt aufnehmen und um Beratung bitten. Die sind wie andere Behörden auch dazu verpflichtet.
Viel Glück
Nö, sind sie nicht.
Es gibt die sg. Verbindliche Auskunft, Näheres siehe hier. Das hat allerdings mit der vorgelegten Frage nichts zu tun.
Ja sozusagen die auslöse hatte ich nicht hab mich selbst versorgt und den Nachweis will mir der Arbeitgeber nicht schicken was mache ich da jetzt
Servus,
der Kontakt ist bereits hergestellt, und das FA hat ihm schon geschrieben, dass er
muss, dass er
Es geht also nicht darum, den Umfang der Auswärtstätigkeit nachzuweisen, der ist unstrittig, sondern darum, zu belegen, dass der Mehraufwand für Verpflegung nicht steuerfrei ersetzt worden ist - das ist eine ganz häufige Frage bei der Prüfung von ESt-Erklärungen und schon beinahe banal, weil in den typischen Bau- und Montageberufen die Arbeitgeber nur dann keine „Auslösung“ zahlen, wenn sie mit dem Klammerbeutel gepudert sind: Wo und wie sonst hätte man Gelegenheit, Lohn zu bezahlen, der genau in der Höhe beim Arbeitnehmer ankommt, die er den Arbeitgeber kostet?
Ohne eine Bestätigung durch den Arbeitgeber, dass er dieses völlig unübliche Entlohnungsmodell praktiziert hat, wird dem Steuerpflichtigen niemand auf der Rechtsbehelfsstelle und auch niemand am Finanzgericht glauben, dass ihm keine Auslösung bezahlt worden ist.
Schöne Grüße
MM
Servus,
Und wie sollte es in dieser Situation überhaupt zu einer Klage kommen, die am Finanzgericht zugelassen wird?
Der Fall wird mit der Einspruchsentscheidung definitiv abgehandelt sein.
Schöne Grüße
MM
Ok danke
Servus,
Du informierst das Finanzamt (bitte schriftlich, und behalte eine Kopie!) darüber, dass der Arbeitgeber die Bescheinigung nicht ausstellen möchte, und bittest, ihn von Amts wegen an seine Auskunftspflicht gem. § 93 AO zu erinnern. Selber wendest Du Dich auch an ihn (bitte schriftlich, und behalte eine Kopie!), machst ihn darauf aufmerksam, dass er gem. § 93 Abs. 1 AO verpflichtet ist, die Bescheinigung auszustellen, dass das FA die Erteilung dieser Auskunft mit Zwangsmitteln gem. § 328ff AO erzwingen kann, aber in solchen Fällen schon auch mal eine Lohnsteuer-Außenprüfung angeordnet wird und er sich im Zweifelsfall schon mal warm anziehen darf.
Schöne Grüße
MM
Pardon, ich muss widersprechen. Nach & 89 Abgabenverordnung sind sie zu Auskunft und Beratung verpflichtet. Eine verbindliche Auskunft ist was Anderes und m.W. ggf. kostenpflichtig.
Servus,
die verbindliche Auskunft ist in § 89 Abs 2 AO behandelt.
In § 89 Abs 1 AO sind die durchaus spärlichen Dinge aufgezählt, in denen die Finanzämter den Steuerpflichtigen Rat und Hilfe angedeihen lassen sollen.
Hier ist das Original zu dem Thema - nur echt mit dem Geier:
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__89.html
Schöne Grüße
MM
tja, da sind wir Anwälte etwas heikel - Quellenangaben sind kostenpflichtig.
Aber im Ernst: Ich bin Schweizer, ich habe nach Schweizer Recht geschrieben - nur kann ich mir nicht vorstellen, daß das im deutschen Arbeits- und Steuerrecht (und die korrespondieren hier ja) anders geregelt sein sollte.
Ich bestehe darauf: Verpflegungskosten sind ein Lohnbestandteil; wenn sie entfallen, ist das eine Lohnkürzung. Basta, wie euer Schröder einst sagte.
Auf die Gefahr hin, daß mich schon wieder ein Klugschnacker korrigiert: Wenn das deutsche Steuerrecht einen Freibetrag für Berusunkosten vorsieht (ich bin Schweizer, mein Steuerrecht tut dies), kannst du es geltend machen.
Vermutlich ist es auch in Deutschland so, in der Schweiz ist es jedenfalls so: Wenn du selbständig erwerbend bist, kannst du alle Unkosten in deiner Geschäftsrechnung ebziehen. Wenn du unselbständig bist, hast du einen Freibetrag.
Da kann ich nur mit Hamlet antworten:
Des Mächtigen Druck, des Stolzen Mißhandlungen,
Verschmähter Liebe Pein, des Rechtes Aufschub,
Den Übermut der Ämter und die Schmach,
Die Unwert schweigendem Verdienst erweist…
Naja, du hast recht. Aber eins mußt du konzidieren: Was DJPuta hier als Frage formuliert bzw. zur Diskussion gestellt hat, ist skandalös. Und wir haben die Möglichkeit, dagegen zu wirken, Schritt um Schritt. Go with the flow.