Hallo zusammen,
wie ist die Reihenfolge bei der Verrechnung von Kapitalterträgen mit Altverlusten aus dem Vorjahr unter Berücksichtigung des Sparerpauschbetrages?
a, Wird zuerst der Sparerfreibetrag vom Kapitalertrag abgezogen und erfolgt anschließend die Verrechnung mit den Altverlusten? Oder
b, Erfolgt zuerst die Verrechnung mit den Altverlusten und anschließend erfolgt der Abzug des Sparerpauschbetrages?
Je nach Vorgehensweise ergeben sich nämlich beim verbleibenden Verlustvortrag gravierende Unterschiede, z.B. bei einem Kapitalertrag von 3.000,- EUR, Altverlusten von 2.500,- EUR und einem Freibetrag von 1.602,- EUR:
a, 3.000,- - 1.602,- = 1.398, nach Verrechnung mit den Altverlusten bliebe ein Verlustvortrag von 1.102,- EUR ins nächste Jahr, der Sparerfreibetrag würde voll ausgeschöpft
b, 3.000,- - 2.500,- = 500,-, es blieben keine Altverluste übrig für einen Verlustvortrag und der Sparerfreibetrag würde nur zu rund 1/3 ausgeschöpft…
Danke, Anna.