Versammlungsgesetz / Demo / Ordner

Hallo zusammen!
Ich bin der Meinung, dass Ordner einer Versammlung keine aktiven Teilnehmer sein dürfen (Flyer verteilen, Banner halten, etc). Das habe ich auch mal irgendwo gelesen.
Gerade habe ich das Versammlungsgesetz NRW durchforstet und nichts dazu gefunden.
Weiß da vielleicht jemand etwas genaueres?

Moin,

Aus https://frankfurt-am-main.verdi.de/themen/nachrichten/++co++c4bea206-423e-11e8-b297-525400423e78

Die Ordner müssen mit weißen Armbinden mit der Bezeichnung „Ordner/in“ gekennzeichnet sein. Sie sind befugt, den Leiter bei der Durchführung seines Ordnungsauftrages zu unterstützen und als verlän-gerter Arm des Leiters für einen geordneten Verlauf der Versammlung zu sorgen. Ordner sind zugleich Teilnehmer.
Die Ordnungsfunktion beginnt schon mit der Zusammenkunft der Teilnehmer. Der Versammlungsleiter kann sich hier bereits seiner eingeteilten Ordner bedienen und ggf. Störer schon zu diesem Zeitpunkt ausfindig machen und von der Versammlung ausschließen.

(Verfettung von mir)

Ansonsten sagt die Hamburger Polizei: https://www.polizei.hamburg/versammlungsbehoerde-hamburg/14317646/ordner-bei-einer-versammlung/

Ordner sind solche Personen, die den Leiter bei seiner Leitungsfunktion unterstützen und dabei insbesondere die Einhaltung der äußeren Rahmenvorgaben überwachen und gegebenenfalls durchsetzen. Sie sind Gehilfen des Leiters insofern weisungsgebunden. Die Ordner sind, wie auch der Leiter und ggfs. Der Veranstalter, Teilnehmer der Versammlung. Nochmal zusammengefasst:

  • Die Ordner müssen volljährig sein.
  • Sie dürfen keine Waffen tragen.
  • Sie üben eine ehrenamtliche Tätigkeit aus.
    
  • Die Ordner müssen weiße Armbinde mit der Aufschrift „Ordner“ gekennzeichnet sein.

(Verfettung von mir)

Kurz: Ordner sind einfach Teilnehmer, eine Differenzierung findet nicht statt.

-Luno

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