Alleinstehende Tante stirbt. Keine Kinder.
In einem handgeschriebenen Testament wird meine Cousine als Haupterbin (Haus) eingesetzt.
Meine Cousine ist zusätzlich noch Begünstigte durch eine Lebensversicherung (45.000,-€) meiner Tante. Diese Summe hat sie bereits erhalten. Ist wohl unabhängig von der Erbschaft.
Mir wird lt. Testament ein Wiesengrungstück vermacht. Wert ca. 1000,-€.
Das Erbe ist verschuldet. Belastung ca. 50.000,-€ auf das Haus. Wert des Hauses ist eher weniger.
Die Cousine hat jetzt nach Bedenkzeit das Erbe ausgeschlagen.
Das Wiesengrundstück ist durch die Bank (Hauptgläubiger) nicht belastet.
Habe ich die Möglichkeit das Wiesengrungrundstück zu bekommen, ohne das Kosten durch das belastete Haus auf mich zukommen?
Wie soll ich mich beim Nachlassgericht verhalten?
Da alle (gesetzliche Erbfolge) das Haupterbe abschlagen werden incl. ich liegt das Augenmerk von mir nur auf das Wiesengrund stück.
Im voraus danke für die Hilfe.
Habe ich die Möglichkeit das Wiesengrungrundstück zu bekommen,
ohne das Kosten durch das belastete Haus auf mich zukommen?
Wie soll ich mich beim Nachlassgericht verhalten?
Da alle (gesetzliche Erbfolge) das Haupterbe abschlagen
werden incl. ich liegt das Augenmerk von mir nur auf das
Wiesengrund stück.
Im voraus danke für die Hilfe.
Ich glaube, das geht. Einfach mal abwarten, in wessen Hände, das Grundstück schlussendlich fällt. Und dann kannst Du es dort sicherlich kaufen. Mit dem belasteten Haus hat das dann alles nix mehr zu tun!
ich fände es übrigens ganz lustig, wenn die vermeintliche Belastung des Grundstückes bloß aus einer eingetragenen Grundschuld bestünde und der Kredit, wegen dem sie seinerzeit eingetragen wurde, schon längst getilgt wäre. Angesichts des glatten Betrages kommt mir diese Möglichkeit nicht ganz abwegig vor.
Hallo Angus,
es ist eine tatsächliche Hypothek. Es bestehen aktuelle Dahrlehensverpflichtungen von etwa 45.000,-€ bei Bank X woher auch die eingetragenen Grundschulden herstammen. Zusätzlich noch 11.000,-€ bei der Gemeinde, jedoch ohne Grundschulden.
Es bestehen aber keine Grundschulden auf das Wiesengrundstück.
Hallo Blumepeter,
es ist eine tatsächliche Hypothek. Es bestehen aktuelle Dahrlehensverpflichtungen von etwa 45.000,-€ bei Bank X woher auch die eingetragenen Grundschulden herstammen. Zusätzlich noch 11.000,-€ bei der Gemeinde, jedoch ohne Grundschulden.
Es besteht aber keine Grundschuld auf das Wiesengrundstück.
Pardon, jetzt habe ich erst gesehen, dass die Frage auf die Abgrenzung Vermächtnisnehmer/Erbe abzielt, wenn der Wert des Vermächtnisses den Wert des gesamten Erbes übersteigt.
Das ist mir - FAQ:1129 hin oder her - zu fisselig, désolé.
Das Problem ist doch, dass der Fragesteller nicht nur die Wiese annehmen kann, sondern, wegen des Erbverzichtes der anderen Erben, das gesamte Erbe annehmen oder ablehnen muß.
Um alle Zweifel auszuräumen, würde ich zu einem Fachanwalt gehen.
Das Problem ist doch, dass der Fragesteller nicht nur die
Wiese annehmen kann, sondern, wegen des Erbverzichtes der
anderen Erben, das gesamte Erbe annehmen oder ablehnen muß.
bei „normaler“ Erbfolge kenn ich das auch so…aber ist das bei einem Testament auch so?
Um alle Zweifel auszuräumen, würde ich zu einem Fachanwalt gehen.