Verschwendung von Lebensmitteln und anderen Dingen

Hallo,

Artikel wie diesen:

https://www.sueddeutsche.de/panorama/lebensmittelverschwendung-containern-gesetzgeber-kommentar-1.4311111,

wo Menschen wegen Diebstahls vor Gericht kommen, weil sie Lebenmittel aus den Müllcontainern von Supermärkten genommen haben, hat man in letzter Zeit schon mehrfach gelesen. Auch Fälle, dass Passanten oder Müllwerker dem Sperrmüll voll funktionsfähige Kinderfahrräder oder anderes mit nach Hause genommen haben.

Ich verstehe das nicht. Es gab früher mal einen Paragraphen im BGB, da ging es um „aufgegebenes Gut“. Ich bin mir da absolut sicher, denn ich selbst habe mich vor Jahrzehnten dem Ordnungamt gegenüber einmal auf diesen Paragraphen berufen.

Aber ich habe jetzt nachgesehen: Den Paragraphen gibt es nicht mehr! Wieso eigentlich nicht? Wenn jemand etwas in den Müll gibt, ob Container oder Sperrmüll, will er es loswerden, hat sein Recht daran aufgeben. Dann könnte eigentlich jeder das an sich nehmen. Wann und warum wurde der Paragraph entfernt?

Grüße
Carsten

Abend! .)

Du meinst sicherlich den Paragraphen, der regelt, wie man sein Eigentum an Sachen aufgeben kann, so dass die danach herrenloswerden.

Den gibt es immer noch.

Eine andere Frage ist aber, wie der Paragraph angewendet wird. Und wie man die entsprechenden Erklärungen der Beteiligten auslegt. Darüber gab es früher schon keine Einigkeit und es unterliegt außerdem dem Wandel - und so wird die Herrenlosigkeit der in Rede stehenden Sache mal bejaht und mal verneint.

Nicht immer, wenn ich etwas in den Müll werfe, will ich sofort das Eigentum daran aufgeben. Und überhaupt auch: Nicht immer, wenn ich das Eigentum an einer Sache aufgeben will, ist es mir egal, wer es danach erhält; leicht erkennbar zB beim Verkauf oder auch beim Verschenken einer Sache. Und nicht zuletzt kann es auch vorkommen, dass ich bereits in dem Moment, in welchem ich eine Sache in den Müll werfe, das Eigentum auf den Mülleimeraufsteller übertrage; dann ist die Sache ebenfalls nicht herrenlos.

Von der Gesetzeslage her hat sich diesbezüglich im BGB, soweit ich weiß, nichts geändert.

Schöne Grüße

Hallo Carsten,

Guckst Du §§ 958, 959 BGB.

Dort steht allerdings nicht, welche Absicht man einem Supermarktbetreiber unterstellen kann, wenn er Ware jenseits des MHD aussortiert.

Schöne Grüße

MM

Zunächst einmal: Du wirfst vermengst zwei Sachverhalte.

Sachverhalt 1: Jemand wirft etwas in einen Mülleimer. Dann ist sein erklärtest Ziel erst einmal, diese Dinge in den Mülleimer zu werfen. Was dann anschließend damit geschehen soll, ist seine Sache und nicht Sache desjenigen, der den Container/Mülleimer öffnet und verwertbare Sachen darin findet. Erst recht nicht, wenn man dafür Hausfriedensbruch begeht, indem man z.B. erst einmal über einen Zaun klettert.

Sachverhalt 2: Jemand stellt etwas für den Sperrmüll vor die Tür. Dann ist sein erklärtes Ziel erst einmal, diese Dinge loszuwerden. Aber: was genau damit gemeint ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Da niemand weiß, welchen Zweck der (frühere) Eigentümer verfolgt (z.B. fachgerechte Vernichtung), indem er sie zur Sperrmüllabholung vor die Tür stellt, sollte man tunlichst die Finger davon lassen. Hinzu kommt, daß in vielen Abfallsatzungen von Städten und Gemeinden geregelt ist, daß zum Sperrmüll rausgestellte Sachen in das Eigentum der Gemeinde/Stadt übergehen - z.B. weil die sich mit dem Recycling von Wertstoffen (insbes. bei elektrischen Geräten und Metallen) etwas dazu verdienen, was dann in die Kalkulation der Entsorgungsgebühren eingeht.

Zusammengefaßt: egal, was man meint und wie es aussieht: fremder Müll gehört vielleicht niemandem, vielleicht aber auch jemand anders, aber praktisch nie demjenigen, der ihn in einer Mülltonne oder am Straßenrand am Vorabend der Sperrmüllabholung „findet“.

Gruß
C.

Müll (auch Sperrmüll) ist kein „aufgegebenes Gut“ sondern soll nach dem Willen des Müllerzeugers von der Müllabfuhr abgeholt werden - also das Eigentum des Entworgers werden.

Doch, alles noch da.
Aber nicht relevant.

Diese Sachen wurden nicht irgendwo weggeworfen, sondern sie wurden vom Besitzer einem anderen übergeben.
Durch Einwurf in den Container hat der Supermarkt das Eigentum an den Entsorgungsdienst übertragen.
Wer daraus Dinge entnimmt, begeht einen Diebstahl.
Der Supermarkt möchte nicht, dass diese Lebensmittel noch als solche benutzt werden, er möchte nicht, dass jemand das umsonst herausholt, wo er doch vorne im Laden für (auch) einwandfreie Ware bezahlen soll.

Sperrmüll ist ebenfalls nicht herrenlos, durch Abstellen auf dem Gehweg zum Abholtermin geht auch hier das Eigentum auf den Entsorger über.

Unabhängig von der Rechtslage, die ja hier gut erläutert wird, wäre es doch interessant, welche Supermarktketten da allen Ernstes klagen, nachdem sie noch nutzbare Mittel in den Müll geschmissen haben, statt sie z.B. bei einer Tafel abzugeben und dann auf breiterer Front auf diese einzuwirken und evtl dort auch nicht mehr einzukaufen.

Servus,

in dem einen einzigen Fall, der hier publizistisch aufgeblasen wird, handelt es sich nicht um eine Supermarktkette, sondern um einen selbständigen Einzelhändler, der einer Einkaufsgenossenschaft angeschlossen ist. Nicht besonders groß, Nachfolger einer der glücklosen Tengelmann-Filialen, versucht er die Nahversorgung in einem relativ neu gebauten Wohnviertel in der Gegend von Fürstenfeldbruck aufrecht zu erhalten.

Keine Sorge, die von den sonst gar nicht so redseligen Medien scharf gemachte Meute hat den Boykott des Händlers bereits in die Wege geleitet. Nur seltsam, dass die heiligen „Retter“ sich nicht an die Aufgabe rantrauen, eine zu vertretbaren Kosten realisierbare Verwertung von überlagerten Lebensmitteln wieder zu ermöglichen. Technisch ist überhaupt nichts Neues daran, es gab solche Verwertung bis in die 1990er Jahre hinein. Erst seit der Einsatz von pasteurisierten Lebensmittelabfällen in der Schweinemast verboten ist, gibt es das hausgemachte Problem - ohne Sinn und Verstand, bloß weil in einem Ministerium oder in einem Ausschuss jemand Schweine für Wiederkäuer gehalten hat. Kann ja mal passieren… :confused:

Mal sehen, wann jemand mein Reservefahrrad „retten“ wird, das immer ungenutzt auf dem Hof steht, wenn das andere grade nicht kaputt ist und wir grade keinen Besuch haben, also meistens. Das Schloss an diesem Rad ist nicht viel schwerer zu knacken als das an dem Container, an dem sich die Müll-Retterinnen in O. betätigt haben.

Schöne Grüße

MM

Es mag einstweilen der einzige bekannte Fall sein, Fälle wie diesen gibt es aber mehr als genug in D und in A. Und meist sind es StudentInnen, die dann Ärger bekommen. Nicht schön.
Das auf ein von den Medien konstruiertes Problem zu beschränken greift nicht in der Realität, das hat Methode, zudem durch jeden Fall dieser Art andere Ladenbesitzer ermuntert werden auch juristische Wege zu gehen.

Das wäre wünschenswert, ob aber gerade die finanziell wenig gut ausgestatteten Gruppen dafür zuständig sein sollen finde ich eine Überlegung wert. Denen scheint es zunächst einmal absurd und obszön zu erscheinen, Lebensmittel zu vernichten statt sie Menschen zur Verfügung zu stellen, was nicht schwer nachzuvollziehen ist.
Es wäre die Gesetzgebung gefragt. Das wird.

Das ist nichts weiter, als Polemik.

Servus,

es würde vollauf genügen, die Finger von fremdem Eigentum zu lassen, um diesen Ärger zu vermeiden. Wenn Sachen wegnimmt, die ein anderer in einem abgeschlossenen Container auf einem von ihm gemieteten Grundstück lagert, und dafür einen Nachschlüssel benützt, muss man mit Ärger rechnen.

Die jaulende Presse hat nicht berichtet, ob der Händler vor der Entwendung seines Eigentums gefragt worden ist und es abgelehnt hat, die überlagerte Ware herauszugeben. Das wäre verständlich gewesen, weil sich ein Lebensmittelhändler damit einem unkalkulierbaren Haftungsrisiko aussetzt.

Schöne Grüße

MM

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So kann man es sehen.Die Studenten haben es offenbar anders gesehen, und so kann man das auch sehen.
Kadavergehorsam ist kein absoluter Wert.
Die Gründe, es anders zu handhaben haben durchaus ihre Berechtigung.

Ja, und wenn er es abgelehnt hätte, dann wäre es in Ordnung, Lebensmittel zu vernichten?
(Und du glaubst nicht im Ernst, dass er bei einer Befragung gesagt hättte, prima Idee, nehmt euch doch bitte, was ihr braucht.)

Auf einer Metaebene machen uns solche Fälle darauf aufmerksam, was nicht in Ordnung ist.
Zumal es die jüngere Generation ist, deren Lebensgrundlage wir Älteren mit einem abgründigen System gefährden, die nur munter machen soll, was redlich ist, denn die müssen hier noch leben, wenn wir längst tot sind.
Und darum werte ich die Presse auch nicht als jaulend ab, sondern sehe, dass Fälle, die mehr als aktuiell sind und angeschaut gehören auch in den Blickpunkt rücken.

Bleiben wir doch mal bei dem, was wichtig ist:
Lebensmittel wegzuwerfen ist verwerflich und sollte, wenn möglich vermieden werden und das wird auch ganz bestimmt in absehbarer Zeit nicht mehr toleriert werden.

Servus,

wenn er einen quiekenden Sturm von „Abzocke, Abzocke!“ vermeiden wollte, hat er die Packungen tatsächlich erst nach MHD weggeworfen und kurz vorher wie alle Lebensmittelhändler an geeigneter Stelle in seinem Geschäft zu stark reduziertem Preis angeboten.

Und wenn er vermeiden will, von quiekenden Pogromistenmäuselein mit Zivilverfahren überzogen zu werden, die sicher sind, ihre plötzliche Joghurtallergie oder andere selbsterfundene lebensgefährliche Erkrankungen kämen daher, dass der böse Onkel ihnen „abgelaufene“ Ware in die Hand gedrückt hat, wirft er das Zeugs halt weg. Völlig in Ordnung.

Jaja, an den Pranger! an den Pranger mit den Ratten, ich weiß schon. Seit 1789 haben wir ganz brauchbare Alternativen zu dieser eigenwilligen Rechtsauffassung entwickeln können.

Ich möchte Dich hören, wenn demnächst einer auf die Idee käme, die jeweils jüngsten Fälle von Anklagen wegen Verdacht auf Landfriedensbruch oder schweren Landfriedensbruch mit namentlicher Nennung der Angeklagten an einer Art Schwarzem Brett zu veröffentlichen.

Und wie gesagt: Es steht jedem frei, sich für die notwendige Änderung von Bundes- und vermutlich auch europäischem Recht stark zu machen, so dass Lebensmittelabfälle genau so verwertet werden können, wie das in den letzten knapp hundert Jahren gemacht wurde. Für den Fall von Milchprodukten in kleinen Verkaufsverpackungen, um die es in dem von Carsten angeführten Fall ging, müsste sich der Hl. Menschheitsretter allerdings um die notwendige technische Qualifikation bemühen, die es ihm erlaubt, eine Anlage zu entwickeln, die das Öffnen und Abtrennen von solchen Verpackungen mit vertretbarem Aufwand besorgt, so dass der Inhalt dann in Mastschweine oder Biogasanlagen wandern kann. Wenn man so etwas macht, kann man das sogar auch unter Respekt von Art. 14 Abs. 1 unserer Verfassung tun. Hat doch was, finde ich - stell Dir mal vor, wie bitter das für den jungen Inschenjör wäre, wenn jemand der Ansicht ist, dass man für solche Sachen eigentlich niemandem Lohn bezahlen sollte, und deswegen frisch zur Tat schreitet und ihm sein Einsteigergehalt gleich wieder wegnimmt.

Das mit der „direkten Aktion“ hat dort Grenzen, wo die Rechte anderer berührt sind. Was hieltest Du denn davon, wenn jemand, der findet, dass eine Milliarde Menschen genug für die Erde sind, jeden Tag herumrannte und allen Frauen, die er erwischen kann, eine Levonorgestrel in den Schlund stopfte?

Schöne Grüße

MM

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Das klingt aber alles sehr schön hingebogen in eine Richtung, die abstrakter und absurder nicht sein könnte.
Die Alternative ist: containern. Und keinem tut das weh. Es reichte, das zu tolerieren, denn das

Ist fast schon zynisch.Rechte an Müll, der es für die eine Seite ist, Nahrung aber für die andere.
Kadavergehrosam? Ein System um des Systems willen?
Kannst du ja so sehen.
Andere sehen es anders.

Auf die eine oder andere Weise ist es eben immer ein Wirtschaftsgut. Entweder, weil selbst der Müll was wert ist, oder, weil Leute umso weniger kaufen, je mehr sie „kostenlos“ erhalten. („Müll“ ist letztlich auch nur ein Wort.)

Und dass es für die eine Seite ein Wirtschaftsgut und für die andere Seite Nahrung ist, begründet derzeit anerkanntermaßen auch sonst kein Recht, sich der Sache kostenlos anzunehmen.

Ein System um des System willens? Das entspricht tatsächlich ziemlich genau der Aufgabe der Rechtsprechung. Alles andere wäre derzeit ein Verstoß gegen die aktuelle Vorstellung der gewünschten Gewaltenteilung. Wenn man etwas ändern möchte, ist dies nicht Aufgabe der Rechtsprechung, sondern Aufgabe der Gesetzgebung. Etwas anderes kann freilich da gelten, wo das Unrecht himmelschreiend ist; aber davon ist man doch ehrlich gesagt schon noch ein Stück weit entfernt.

Ob man da etwas ändern muss, darüber kann man doch durchaus reden.

(Und wenn du selber außerhalb des Systems denken möchtest, dann ersetz doch das Wort „Müll“ durch einen Begriff, der weniger tendenziös ist.")

Der Container war abgeschlossen und damit war sein Inhalt von außen nicht erkennbar. Würden die beiden Studentinnen jetzt auch dastehen wie die Robins aus Sherwood, wenn der Container leergewesen wäre und sie eine einfache Sachbeschädigung nebst Hausfriedensbruch begangen hätten?

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Also verstehe ich das richtig, daß Du auch nichts dagegen hättest, wenn bei Dir jemand das Türschloß knackt und in Deiner Wohnung nach weggeworfenen Lebensmittel suchte?

Und nein: das ist keine Polemik. Es geht nur darum, Dir begreiflich zu machen, daß das Eigentum aller geschützt wird - und ich rede hier nicht von den Lebensmitteln, sondern vom Grundstück und vom Schloß am Container des Ladenbetreibers.

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Ja, das verstehe ich schon und finde das auch grenzwertig. Der Vergleich mit dem Einbruch in eine Wohnung ist dennoch absurd.
Noch absurder finde ich aber, wenn hier wichtige Dinge mit -im Kontext, nicht absolut (!)- Nebensächlichkeiten zur Seite geredet werden.
Findest du es in Ordnung, dass noch geniessbare Lebensmittel vernichtet werden?
Ich finde das unsäglich.
Natürlich braucht es langfristig an dieser Stelle die Gesetzgebung. Damit es gar nicht mehr zu solchen Situationen kommt.

Wir kennen die Einzelheiten doch nicht.
Vielleicht wussten die sehr genau, was da drinnen ist.Z.B , weil sie es beobachtet haben, die Entsorgung.Oder weil der Container noch nicht lange ein Schloss hatte und sie dort schon lange vorher regelmäßig verwertbare Nahrung gefunden haben.

Aber, wie gesagt: Diskutieren wir doch lieber darüber, ob es in Ordnung ist, das weg zu schmeissen und ob es nicht auch so etwas wie eine moralische Verpflichtung an dieser Stelle gibt.Tafeln gibt es genug, Bedürftige auch.

Nein, ist er nicht. Das wird vom Gesetzgeber gleichgesetzt:
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html

Gerade so Dinge wie Diebstahl und Hausfriedensbruch gehören zu den Grundfesten unserer Gesellschaft: Hände weg von meinem Eigentum und mein Grundstück und meine Wohnung gehören mir und niemand, den ich nicht eingeladen habe, darf da rein bzw. drauf.

Wer diese Grundsätze relativiert bzw. manchen abspricht, sollte sich mal die Mühe machen, die Sache zu Ende zu denken, daß das nämlich irgendwann auch mal in selbst betreffen kann.
Was, der fährt einen Diesel? Die Karre brenne ich ihm heute Nacht ab.
Ich finde nicht, daß der in seiner Wohnung einen Hund halten sollte. Den befreie ich morgen.
Der hat gestern einen halb gegessenen Schokoriegel weggeworfen und wenn ich die Tonne schon gerade mal durchwühle, schaue ich mal, ob ich nicht auch eine Kreditkartenabrechnung oder einen alten Liebesbrief darin finde.

Mich regt es durchaus auf, was hier im Haushalt weggeworfen wird, weil man nicht Reste essen wollte, die Reste falsch aufbewahrt oder vergessen wurden. Das ließe sich vermeiden, muß ich aber auch vor niemandem außerhalb meines Haushaltes rechtfertigen.

Was die Lebensmitteleinzelhändler wegwerfen, ist ebenso deren Sache. Diverse vernünftige Gründe wurden bereits angeführt und es gibt noch reichlich andere. Den Behauptungen, tadellose Lebensmittel würden entsorgt, stehen die Darstellungen der großen Ketten entgegen, die erklären, daß Lebensmittel vor Ablauf des MHD verbilligt verkauft werden und alles über MHD an die Tafeln und andere Organisationen abgegeben werden. Entsorgt wird danach nur, was nicht mehr verzehrfähig ist. Wenn sich zwischen zehn vergammelten Bananen auch zwei verbergen, die lediglich leicht braun ist, ist das ärgerlich, aber praktisch unvermeidbar, weil es sich kein Supermarkt leisten kann, einen Menschen zu bezahlen, der den ganzen Tag lang sorgfältigst Müll von noch verwertbarer Ware trennt.

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Das ist keine Antwort auf meine Frage.

Der Container war abgeschlossen und damit war sein Inhalt von außen nicht erkennbar. Würden die beiden Studentinnen jetzt auch dastehen wie die Robins aus Sherwood, wenn der Container leergewesen wäre und sie eine einfache Sachbeschädigung nebst Hausfriedensbruch begangen hätten?